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Presseerklärungen

Wen interessieren denn Probleme des Kunstarchivs Beeskow? Die brandenburgische Kulturministerin sieht keine Notwendigkeit zum Handeln

Pressemitteilung von MdL Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Der Landtagsabgeordnete und Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann hatte im Nachgang eines erneuten Besuches im Kunstarchiv Beeskow eine Kleine Anfrage zum Archivneubau und den zukünftigen Aufgaben des Kunstarchivs an die Landesregierung gerichtet, deren Antwort nun vorliegt. Dazu erklärt Hoffmann:

„Es seien vor allem als Archivalien zu bezeichnende Gegenstände, die im Kunstarchiv Beeskow sicher und trocken eingelagert sind. Das ist jedenfalls aus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage herauszulesen, die im Namen der brandenburgischen Landesregierung von der zuständigen Ministerin Sabine Kunst vorgelegt wurde. Zwar ist es richtig, dass einige Entscheidungen über die weitere Profilierung oder auch Reduzierung des Kunstarchivs noch ausstehen und diese Entscheidungen nach gegenwärtiger Vertragslage nicht vom Land Brandenburg alleine getroffen werden können, die Distanz der Ministerin gegenüber den ‚im Kunstarchiv gelagerten Archivalien‘ ist jedoch nur allzu deutlich. Im krassen Unterschied zur ehemaligen Kulturministerin des Landes Brandenburg Johanna Wanka ist bei ihr weder Interesse noch gar Empathie für bildende Kunst aus der DDR zu spüren. Auch Ministerin Wanka konnte wie Ministerin Kunst heute keine Wunder bei der finanziellen Ausstattung vollbringen, aber diese Lustlosigkeit beim Thema bildende Kunst bzw. Kunst überhaupt gibt es erst seit ihrer Amtsübernahme.

Im Kunstarchiv Beeskow werden gegenwärtig etwa 23.000 Objekte gelagert, darunter vor allem Kunstwerke von herausragendem Wert mit nationaler und internationaler Bedeutung. Um diese angemessen zur Geltung bringen zu können, die ‚Inwertsetzung der ungenutzten Potentiale des Archivs‘ zu erreichen, wie es auf der Internetseite des brandenburgischen Kulturministeriums heißt, und es damit zu einem Besuchermagneten mit überregionaler Ausstrahlung und zu einem Forschungs- und Servicezentrum von europäischem Rang zu entwickeln, wird auf Initiative der Stadt Beeskow in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oder-Spree mit beeindruckendem Engagement ein Archivneubau angestrebt. Die Restaurierung der historischen Mauern, die in den Neubau integriert werden sollen, macht sichtbare Fortschritte. Zwar konnte Helmuth Markov als damaliger Finanzminister während eines Besuches im Archiv im Oktober 2011 nicht verbindlich zusagen, den Neubau eines Kunstarchivs durch das Land mitzufinanzieren, er sagte jedoch auch, dass die Landesregierung Beeskow bei der Errichtung dieses kulturpolitischen Alleinstellungsmerkmals nicht im Stich lassen werde. Er lobte ausdrücklich das finanzielle Engagement der relativ kleinen Kommune Beeskow bei diesem Vorhaben. In den danach folgenden Antworten der Kulturministerin im Namen der Landesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen sowie in Äußerungen vor dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (zuletzt am 18. Juni 2014) ist von einer Unterstützung des Landes in dieser Sache nichts mehr zu spüren. Distanziert und rein formal sind die Antworten selbst dann, wenn es ein Leichtes wäre zu betonen, dass die Landesregierung selbstverständlich alles versuchen wird, um die Kooperation des Beeskower Kunstarchivs mit dem ‚Muzeum Lubuskie im. Jana Dekerta w Gorzowie Wielkopolskim‘ zu fördern, oder die Bedeutung für die kulturelle Bildung zu betonen und entsprechende Ideen zu entwickeln. Mehr als ‚die Landesregierung hält die Verträge ein‘ kommt nicht.

Jetzt liegt ein Gutachten im Auftrag der Länder Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern vor, das eine Grundlage ‚zur Einschätzung der Bedeutung des Bestandes im Kontext vergleichbarer DDR-Kunstsammlungen und für Überlegungen zum weiteren Umgang mit Werkgruppen/Bestandskonvoluten oder einzelnen Kunstwerken‘ bieten soll. Auf meine Frage, wer bei der Auswertung des Gutachtens und zur Vorbereitung kulturpolitischer Entscheidungen einbezogen werden soll, heißt die lapidare Antwort in einem Satz: ‚Dies wird durch die Länder beraten und entschieden werden.‘ Noch keine Reaktion gibt es auf meine Bitte, das Gutachten lesen zu dürfen. Respekt vor der Legislative sieht anders aus."

 

Schwieriger Umgang mit Künstlernachlässen

Pressemitteilung von MdL Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

In einer am 10. Juli 2014 eingereichten parlamentarischen Anfrage wollte der Landtagsabgeordnete und Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann von der brandenburgischen Landesregierung wissen, wie sie das Bewahren bedeutender privater Künstlernachlässe unterstützen will. Ihm ist klar, dass die Frage, ob das Bewahren privater Künstlernachlässe eine Angelegenheit der öffentlichen Hand oder Privatangelegenheit sei, mit komplizierten konzeptionell-kunsttheoretischen, kulturpolitischen, finanziellen, juristischen und hier immer wieder besonders urheberrechtlichen Fragen verknüpft ist. Mit zwölf teilweise sehr detaillierten Einzelfragen wollte der Abgeordnete unter anderem in Erfahrung bringen, wie die Landesregierung ihrer Verantwortung für die Sicherung herausragender Nachlässe von Künstlerinnen und Künstlern gerecht werden kann und nach welche Kriterien das Land Künstlernachlässe als landespolitisch bedeutsam anerkennt. Die Antwort der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur liegt jetzt vor.

Dazu erklärt der Abgeordnete des brandenburgischen Landtages und Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann folgendes:

"In vielen Gesprächen mit Künstlerinnen und Künstlern, den Museumsleitungen des Landes sowie mit Kunstwissenschaftlerinnen und Kunstwissenschaftlern und Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern im Landtag Brandenburg wurde deutlich, dass Künstlernachlässe ein sensibles Thema sind. Wer soll schließlich entscheiden, welcher Nachlass von welcher Bedeutung ist? Und was passiert dann mit Nachlässen, die als landespolitisch bedeutend eingestuft werden? Auch in den Fachdiskussionen unter den Kulturverantwortlichen der linken Landtagsfraktionen und der Bundestagsfraktion, an denen ich teilnehme, war das immer wieder Thema. Die Ständige Kulturpolitische Konferenz der Partei DIE LINKE wird sich auch zukünftig mit diesem Problem beschäftigen und versuchen, abgestimmte Initiativen auf den Weg zu bringen. Das erweist sich auch hier als schwierig. Es war mir also klar, dass es keine einfachen Antworten von der brandenburgischen Landesregierung geben kann. Trotzdem ist meine Enttäuschung groß.

Auf konkrete Fragen antwortet die Ministerin im Namen der Landesregierung fast immer ausweichend oder sehr allgemein. Richtig ist, dass die Landesregierung den Kunsthandel als kommerzielle Einrichtung nicht finanziell fördern kann. Es stimmt jedoch nicht, dass die Landeskunstmuseen bereits jetzt ‚in angemessenem Rahmen‘ Kunstschaffende und ihre Angehörigen in Nachlassfragen informieren und beraten können. Sie mühen sich redlich, die personellen Ressourcen reichen jedoch nicht aus. Das Problem ist so schwierig, dass nur gemeinsam mit Experten, den Verantwortlichen der Kulturpolitik auf Bundes- und Landesebene sowie der Landkreise und natürlich mit Betroffenen und auf diesem Feld bereits engagierten Vereinen nach einer Lösung gesucht werden kann.

Besonders ärgerlich ist, dass in den Antworten überhaupt nicht deutlich wird, dass das Kulturministerium irgendeine eigenständige Idee zum Thema Künstlernachlässe entwickelt oder wenigstens die Absicht hat, nicht bloß Aktivitäten anderer zu begrüßen oder Ergebnisse abzuwarten, sondern selber etwas zu unternehmen, damit es zukünftig zu praktikablen Lösungen im Umgang mit Künstlernachlässen kommt. Die Regierung scheint mit dem Verwalten von Kunst und Kultur ausgelastet zu sein. Wenn es um Ideen oder Probleme beim Gestalten geht, dann wird eine regelrechte Lustlosigkeit der zuständigen Ministerin deutlich.

Engagierte Kunstschaffende des Landes bereiten eine Werkstattkonferenz über Künstlernachlässe vor, die bereits im Frühjahr 2015 in Potsdam stattfinden soll. Auf den inhaltlichen Beitrag der Landesregierung bin ich gespannt."

 

Kann ein Gutachten klären, wie es mit dem Kunstarchiv Beeskow weitergeht?

Pressemitteilung von MdL Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Zum wiederholten Mal war der brandenburgische Landtagsabgeordnete und Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zu Gesprächen im Kunstarchiv Beeskow, um sich über Vorhaben sowie den aktuellen Stand des Archivneubaus zu informieren. Diesmal wurde er von Sigrid Hupach, Bundestagsabgeordnete und nach Dr. Luc Jochimsen neue kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE begleitet.

Nach dem Besuch in Beeskow erklärt der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann folgendes:

„Im Kunstarchiv Beeskow werden gegenwärtig etwa 23.000 Objekte gelagert, darunter vor allem Kunstwerke von herausragendem Wert mit nationaler und internationaler Bedeutung. Um diese angemessen zur Geltung bringen zu können, die „Inwertsetzung der ungenutzten Potentiale des Archivs“ zu erreichen und es damit zu einem Besuchermagneten mit überregionaler Ausstrahlung und zu einem Forschungs- und Servicezentrum von europäischem Rang zu entwickeln, wird auf Initiative der Stadt Beeskow in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oder-Spree mit beeindruckendem Engagement ein Archivneubau angestrebt. Mit der Restaurierung der historischen Mauern, die in den Neubau integriert werden sollen, ist bereits begonnen worden. Zwar konnte der damalige Finanzminister während eines Besuches im Archiv im Oktober 2011 nicht verbindlich zusagen, den Neubau eines Kunstarchivs durch das Land mitzufinanzieren, sagte jedoch auch, dass die Landesregierung Beeskow bei der Errichtung dieses kulturpolitischen Alleinstellungsmerkmals nicht im Stich lassen werde. Er lobte ausdrücklich das finanzielle Engagement der relativ kleinen Kommune Beeskow bei diesem Vorhaben. In den danach folgenden Antworten der Kulturministerin im Namen der Landesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen sowie in Äußerungen vor dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (zuletzt am 18. Juni 2014 ist von einer Unterstützung des Landes in dieser Sache nichts mehr zu spüren. Vielmehr war dann davon die Rede, dass dieses Archiv mit Kunst aus der DDR vor allem eine kommunale Angelegenheit sei und ansonsten das Land alle Aufgaben, die sich aus dem Verwaltungsabkommen zwischen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin sowie dem Landkreis Oder-Spree ergeben, erfüllen würde. Die Kunstwerke sind zurzeit in einem ehemaligen Materiallager der DDR-Zivilverteidigung abgestellt. Das Interesse an einzelnen Werken sowie an der Sammlung insgesamt wächst bei Experten und einer interessierten Öffentlichkeit stetig. Trotz der widrigen Umstände haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunstarchivs erreicht, dass zahlreiche Ausstellungen stattfinden konnten und der Wert der Sammlung über die Landesgrenzen hinaus geschätzt wird. Außerdem leistet Beeskow einen originären Beitrag zur Kulturellen Bildung, wenn u.a. interessant und sinnlich beeindruckend wahrnehmbar eine Beschäftigung mit der Geschichte der DDR im Kontext des „Kalten Krieges“ anhand dieser zum Teil sehr widersprüchlichen Kunstwerke möglich gemacht wird. Die Landesregierung sieht allerdings keinen Handlungsbedarf.

Dennoch gibt es mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur auch Bemühungen, nach dem 2010 abgelehnten INTERREG-Antrag unter den Bedingungen neuer Förderinstrumente nach passenden Fördermitteln zu suchen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten soll klären, welche Empfehlungen für den weiteren Umgang mit der Beeskower Sammlung aus Expertensicht gegeben werden können. Zu befürchten ist, dass dieses Gutachten, von dem in Beeskow weder Titel noch genaue Aufgabenstellung bekannt sind, durchaus auch einer „Inwertsetzung“ der Kunstwerke im Wege stehen kann. Jedenfalls sind Äußerungen aus dem Ministerium, die für eine Unterstützung beim Bau des neuen Kunstarchivs sprechen oder die zukünftigen Aufgaben dieser einmaligen Kultureinrichtung beschreiben schon lange nicht mehr zu hören. Deshalb will ich über eine parlamentarische Anfrage genauer wissen, was eigentlich geplant ist.“

 

Zur Zukunft des Klinger Sees

Pressemitteilung von Monika Schulz-Höpfner und Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage

In einer gemeinsam eingereichten parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung, einer Kleinen Anfrage aus insgesamt fünfzehn Einzelfragen, wollten die Landtagsabgeordneten Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos) und Monika Schulz-Höpfner (CDU) wissen, ob die Planungen zur zukünftigen Gestaltung des Klinger Sees noch gültig sind. Da aufgrund der aktuellen Ereignisse und Aktivitäten rund um das Tagebaurestloch Klinger See Zweifel aufkamen, ob der Flutungstermin 2021 überhaupt noch zu halten ist, stellten die Abgeordneten auch einige sehr konkrete Fragen. Nachdem das Wirtschaftsministerium wegen der Komplexität der Fragestellungen um eine Terminverlängerung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gebeten hatte, liegt jetzt eine ausführliche und teilweise sehr detaillierte Antwort vor.

Dazu erklären in einer ersten Reaktion die Abgeordneten Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos) und Monika Schulz-Höpfner (CDU) folgendes:

"Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (DIE LINKE) behauptet in seiner Antwort, dass die Planungen zur Gestaltung des zukünftigen Klinger Sees, einschließlich des Termins zum Abschluss der Flutung, ihre Gültigkeit behalten. Auch die Finanzierung und die Entwicklung des Areals zu einem naturreichen Erholungsgebiet ohne Einschränkungen seien gesichert. Ebenfalls, so der Minister, sei abgesichert, dass zusätzliche Kosten bei einer eventuell notwendigen Behandlung des Seewasserkörpers aus dem Verwaltungsabkommen zur Finanzierung der Braunkohlesanierung bereitgestellt werden.

Es wird sich zeigen, ob betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie Experten mit dem Minister übereinstimmen, wenn er davon ausgeht, dass die gegenwärtig laufenden Maßnahmen zur Sicherung der Kraftwerksaschedeponie in unmittelbarer Nähe des zukünftigen Klinger Sees keine negativen Auswirkungen auf die Planungen zur Gestaltung des zukünftigen Erholungsgebietes hätten.

Versichert wird weiterhin, dass der Cottbuser Ostsee nicht auf Kosten des zukünftigen Klinger Sees entwickelt wird. Offen bleibt dennoch, ob die Antwort auf die Frage nach den Gründen, warum der Klinger See nicht bereits jetzt und wie ursprünglich geplant Wasser aus der Spree erhält, tatsächlich die Komplexität des Problems berücksichtigt. Es wäre schon interessant zu erfahren, was ‚vertiefende Untersuchungen‘ in dieser Frage bedeuten. Schließlich werden diese als Grund für Verzögerungen bei der Flutung angegeben.

Der Minister geht davon aus, dass eine Verockerung im Bereich des Klinger Sees nicht zu erwarten ist. Auch bei dieser Aussage ist Skepsis angebracht, denn schließlich wurde von Experten immer wieder bemängelt, dass die Planungen einzelner Vorhaben nicht das komplexe Zusammenwirken von Grundwasseranstieg, Veränderungen in Fließgewässern sowie die geologischen und hydrologischen Besonderheiten der Tagebaurestlöcher, einschließlich der bereits rekultivierten Seen, beachten. Deshalb wird es Aufgabe für uns als Abgeordnete sein, mit Experten sowie mit den Anwohnerinnen und Anwohnern die Antworten der Landesregierung im Einzelnen genau zu prüfen und gegebenenfalls nachzufragen."

 

Energiegewinnung aus Wasser in Tagebaurestlöchern

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zur Vorabantwort auf seine Kleine Anfrage

Der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann wollte mit einer parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung, einer Kleinen Anfrage aus fünf Einzelfragen, in Erfahrung bringen, welche Position die Landesregierung zur Anwendung von Technologien zur Gewinnung von Energie aus Wasser der Tagebaurestlöcher vertritt.

Zur Antwort der Landesregierung, die in der Vorabversion vorliegt, erklärt der Abgeordnete:

"Obwohl es technologisch möglich ist, Seewasser zur CO2-freien Kühlung und Heizung von Gebäuden zu nutzen, und entsprechende Verfahren der energetischen Seewassernutzung international in einzelnen Fällen bereits erfolgreich angewendet werden, erfahren im Land Brandenburg solche Konzepte bisher kaum Aufmerksamkeit. Die Nutzung von Seewasser und besonders die Nutzung der Tagebaurestseen (Tagebaurestlöcher) in unmittelbarer Nähe von Wohnsiedlungen bzw. Gewerbegebieten oder Industriestandorten könnte jedoch einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit durch dezentrale Energieerzeugung in unmittelbarer Nähe der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zur Verringerung des Einsatzes von fossilen Brennstoffen beim Heizen und Kühlen von Gebäuden leisten. Weiterhin könnten dadurch regionale Wirtschaftskreisläufe und regionale Ingenieurbüros gefördert werden.

Aus der Antwort des Wirtschaftsministers des Landes Brandenburg wird deutlich, dass zwar alle Technologien generell begrüßt werden, sofern ihre Anwendung ‚unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist‘. Im Konkreten geht die Landesregierung dann allerdings davon aus, dass die ökologischen Auswirkungen große Beachtung finden müssen. Und genau daraus ergebe sich, dass diese Technologien bei Tagebaurestlöchern nicht anwendbar sind. Insbesondere durch die konkreten geologischen Voraussetzungen wäre die Gefahr zu groß, dass sich die andernorts bereits bekannten Tendenzen der sogenannten Verockerung hier besonders stark auswirken könnten. Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz entsprechender Anlagen vor Korrosion und der Aufbereitung des Seewassers wären nötig. Auch deshalb würden ‚solche Konzeptionen keinen Schwerpunkt in der Energiestrategie des Landes Brandenburg‘ bilden, teilt Minister Ralf Christoffers (DIE LINKE) in seiner Antwort mit. Auch entsprechende Forschungsvorhaben würden deshalb von der Landesregierung nicht unterstützt, es sei denn, es fände sich ein Unternehmen aus Berlin oder Brandenburg als Kooperationspartner, das die wirtschaftliche Kraft aufbringt, um die Forschungsergebnisse unmittelbar praktisch umzusetzen.

Schließlich geht die Landesregierung davon aus, dass es sich bei Technologien und Konzepten der Energiegewinnung aus Seewasser in Brandenburg lediglich um ‚eine Nischenanwendung‘ handeln würde, die auch unter dem Gesichtspunkt der möglichen Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Bindung langfristiger Arbeitsaufgaben innerhalb kommunaler Versorgungssysteme kaum eine Bedeutung haben könnte.

Sicherlich wären bei einer möglichen technologischen Umsetzung von Konzepten der Energiegewinnung aus Seewasser unter den konkreten Bedingungen der Lausitz einige Fragen zu klären. Der Minister lässt jedoch in seinen Antworten deutlich durchblicken, dass die Landesregierung kein Interesse daran hat, nach Lösungen für diese Option der Energiegewinnung zu suchen. Seltsam ist, dass in diesem Fall die sogenannte Verockerung offenbar einen sehr hohen Stellenwert besitzt, um die Risiken zu beschreiben. Bei Großprojekten wie dem Lausitzer Seenland wird dieses Problem viel stärker als bereits gelöst bzw. lösbar beschrieben. Dies jedenfalls ist mein Eindruck. Schließlich erlebe ich nicht zum ersten Mal ein gewisses Desinteresse, wenn Neues von kleinen regionalen Ingenieurbüros vorgeschlagen wird.

Zudem geht der linke Minister überhaupt nicht auf mögliche Chancen der Kommunalisierung und sowie der dezentralen Vermarktung ein. Gegenüber Vattenfall sind wohl für ihn kleine innovative Lösungen lediglich ‚Nischenanwendungen‘. Ehrlich ist die Antwort sicherlich, allerdings in der Sache gar nicht gut."

 

DIE LINKE und die Braunkohle. Worum geht es eigentlich?

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann im Vorfeld der Kabinettsentscheidung zum Tagebau Welzow II

Wenn als Adresse des Greenpeace-Protestes gegen neue Tagebaue in Brandenburg die Parteizentrale in Berlin gewählt wurde, so ist das völlig korrekt. Denn die SPD hat in Brandenburg nie versprochen, dass sie Vorreiter für Energiewende und erneuerbarer Energien sein will.

Selbstverständlich hat die klima- und energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag Eva Bulling-Schröter Recht, wenn sie von einem Konflikt innerhalb der LINKEN spricht. Der Konflikt besteht darin, dass linke Landesminister einem neuen Tagebau zustimmen wollen, obwohl die Partei auf Bundes- wie auf Landesebene das Gegenteil beschlossen hat. Doch das ist nicht alles, was zu klären ist. Um wieder zum eigentlichen inhaltlichen Problem und zu den bereits vereinbarten Abmachungen in Beschlüssen und Programmen der Partei DIE LINKE zurückzukehren, ist ein Perspektivenwechsel notwendig.

Erstens: Die Arbeitsplatzlüge und ein falscher methodischer Ansatz

Ständig werden die angeblich nicht ersetzbaren Arbeitsplätze der Braunkohlenindustrie aufgezählt oder auch propagandistisch aufgemotzt, so dass schon mal von 22.000 die Rede ist. Niemand spricht davon, wie viele Arbeitsplätze durch den Tagebau vernichtet werden und wie viele geschaffen werden müssten, um die Energieversorgung mit alternativen Energien zu sichern. Immer wieder sind Gerüchte zu vernehmen, dass sich Vattenfall aus dem Braunkohlegeschäft zurückziehen wird. Umso mehr steht also für die Brandenburgische Politik die Aufgabe, einen Plan für den Strukturwandel zu entwickeln - ein Perspektivprogramm, das das Schaffen von Arbeitsplätzen durch die Energiewende befördert. Dass dies unterlassen wird, ist auch unfair gegenüber den Kohlekumpels. Wenn feststeht, dass Energiegewinnung mit fossilen Energieträgern aus ökologischen, sozialen, gesundheitlichen und ökonomischen Gründen auslaufen muss, so auch von der Partei DIE LINKE definiert, dann können doch nicht die „Guten“ diejenigen sein, die versprechen, so lange wie nur möglich um die alten Arbeitsplätze zu kämpfen und am Ende dann die Sache sozialverträglich abzuschließen. Hier wäre der erste Perspektivenwechsel angesagt, nämlich weg von einer „sozialverträglichen Sterbebegleitung“ und hin zu neuen Herausforderungen durch die Energiewende, einschließlich der Arbeit an Konzepten zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Konfliktlos wird auch dieser Wechsel nicht zu haben sein.

Zweitens: Verlust der Heimat

Sehr kalt wirkt, wenn der Energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion Thomas Domres in einer Presseerklärung zum Beschluss des Braunkohlenausschusses, mit der Eröffnung des Tagebaues Welzow-Süd II die alte Braunkohlenpolitik fortzusetzen, lediglich feststellt: „Mit Proschim droht die Abbaggerung einer von 28 sorbischen Ortschaften und damit der Verlust von weiterem sorbischen Kulturgut.“ Jedoch spätestens mit solchen Bemerkungen, dass bei den Greenpeace-Protestierern kein Mensch aus Brandenburg dabei gewesen wäre, wird klar, dass es die brandenburgische LINKE ist, die die Orientierung verloren hat. Ich jedenfalls habe gute Bekannte aus Brandenburg, darunter Mitglieder meiner Partei, also der LINKEN, erkannt. Und wie Führungspersonal der LINKEN darauf kommt, im Braunkohlekonflikt lediglich ein regionales Problem zu vermuten, weshalb „englischsprachige Kollegen“ unter den Protestierern regelrecht verdächtig sind, wird wohl das Geheimnis des Plüschsofas bleiben, auf dem so etwas ausgedacht wird. Dieses provinzielle Herumgelärme ist einfach nur peinlich. Doch zurück auf die sachliche Ebene: Hier ist der zweite Perspektivenwechsel für Linke dringend geboten. Denn in den Erklärungen der Parteifunktionäre kommen die Menschen nicht vor. Doch um sie geht es, um die Menschen in Proschim (Prožym) zum Beispiel.

Drittens: Fortschritt neu definieren

Der dritte Perspektivenwechsel erfordert für Linke das Loslassen von einem Fortschrittsbegriff, der durch angeblich globale Sachzwänge definiert ist. Exemplarisch steht für diesen Konflikt das Dorf Proschim (Prožym). Das Land Brandenburg läuft nämlich Gefahr, eine Provinzposse mit kulturpolitischer und ökonomischer Brisanz zu produzieren, wenn tatsächlich dieses sorbische/wendische Dorf wegen des geplanten und von der Landesregierung gewünschten neuen Tagebaues Welzow-Süd II abgebaggert wird. Dann würde ein Dorf verschwinden, dass sich komplett mit erneuerbaren Energien, selbstverständlich CO2-frei, versorgt und wo es gelungen ist, auch darüber hinaus regionale Wirtschaftskreisläufe zu etablieren. Ein Dorf, das lokal verwirklicht hat, was landesweit als mittel- bzw. langfristige Aufgabe steht, würde zugunsten der technologisch, sozial und ökologisch überholten Braunkohlenverstromung vernichtet werden. Eine Energiepolitik des Gestern würde über ein Dorf, das für Tradition und Zukunft steht, den Sieg davon tragen dürfen.
DIE LINKE sollte sich gut überlegen, ob sie sich zum Untertanen eines Konzernes macht, der scheinheilig von der gut subventionierten „billigen Stromversorgung“ spricht, eine eigene Beteiligung an der Energiewende durch Tricksereien umgeht und längst das Land verlassen haben wird, wenn die sogenannten Ewigkeitskosten zu tragen sind – nicht vom Unternehmen, sondern von uns allen.

Viertens: Koalition als Wert an sich

Aus welcher Perspektive soll denn eigentlich diese Sicht Geltung haben? Geht es nicht vielmehr darum, unterschiedliche Positionen zu schwierigen Fragen im produktiven Streiten zu klären, vielleicht auch als gegenwärtig nicht überbrückbaren Interessengegensatz stehen zu lassen, damit zu leben lernen. Das Gerede vom Konsens ist meist ohnehin Unsinn, denn in der Regel geht es um Kompromisse. Wenn der Kompromiss heißt, Proschim (Prožym) und der Parteitagsbeschluss gegen neue Tagebaue müssen weg, dafür bleibt die Koalition, dann muss das erstens auch so gesagt werden. Zweitens ist jedoch auch die Frage zu stellen, ob damit das eigentliche Problem erfasst werden kann. Und schließlich ist das Argument der Parteiführung, auch auf Bundesebene, absurd, dass die Ablehnung der linken Minister im brandenburgischen Kabinett den Tagebau nicht verhindern würde, damit aber die Koalition am Ende wäre. Es stimmt zwar, dass dann mit der SPD-Mehrheit trotzdem alles wie von Vattenfall geplant läuft, aber es steht doch die Frage, was eine Koalition soll, die eine in existentiellen Fragen richtige Entscheidung der LINKEN verunmöglicht. Hat eine Koalition einen Wert an sich? Muss sich deshalb der kleinere Koalitionspartner mit seiner Erpressbarkeit abfinden? Worin besteht dieser Wert? Diese Frage halte ich nicht für banal, sie ist berechtigt, wenn die Alternativen in Betracht gezogen werden. So, wie jetzt von der Landtagsfraktion und den Ministern vorgeführt, ist aber nicht einmal diese Frage zu beantworten.

Deshalb ist ein Perspektivenwechsel nötig, der die Meisterung der Energiewende im Blick hat, nicht Bestandssicherung tradierter Vorstellungen und energiepolitischer Machtverhältnisse. Mit dem gegenwärtigen Agieren der LINKEN in Brandenburg beweist sie lediglich, dass sie in der Energiepolitik nicht zuförderst für Alternativen zur Braunkohle steht, sondern Teil des Problems ist, das durch widersprüchliches Taktieren gekennzeichnet ist. Macht an sich ist nichts Verwerfliches, eine Koalition unter Beteiligung der LINKEN erst recht nicht. Doch was soll Macht, wenn sie nicht auch als Macht der Aufklärung im Interesse der wirklich Betroffenen, der Proschimer, der Bergleute und Energiearbeiter genutzt wird? Was soll eine Koalition, wenn DIE LINKE so tut, als dürfe sie in diesem Rahmen nicht einmal andere als von SPD und Wirtschaftsminister gewollte Optionen vorbringen?

 

Proschim (Prožym) steht für Tradition und Zukunft. Das gegenwärtige Agieren der Landesregierung steht für das Gestern

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann im Vorfeld der Braunkohlenausschusssitzung vom 28. April 2014 zu Welzow II

Anlässlich der morgigen Beratung des Braunkohlenausschusses erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos, DIE LINKE), der das Braunkohlenplanverfahren seit Beginn an begleitet und auch verschiedene Einwendungen gegen den ersten bzw. zweiten Entwurf des Braunkohlenplanes eingereicht hatte:

„Nicht genug damit, dass die Landesregierung den ins Abenteuerliche abgleitenden Zahlen der Braunkohlenlobby über die Vattenfall-Arbeitsplätze nicht widerspricht,

nicht genug damit, dass SPD und DIE LINKE nicht zur Besonnenheit ermahnen, wenn eine Großplakataktion von Vattenfall einschüchtern will und ansagt, dass Hochschule, Vereine, Gastronomie und Handwerk, ja selbst ein Friseurladen, wohl dem Untergang entgegen sehen müssen, wenn es keinen neuen Braunkohlentagebau mehr gibt,

nicht genug damit, dass differenzierte oder gar kritische Berichterstattung über die Braunkohleindustrie fast nur noch in Blättern außerhalb der Lausitz zu finden ist und, schlimmer noch, dass der Herausgeber eines beliebten Lausitzer Familienmagazins in seinem Blatt mit missionarischem Eifer plötzlich einseitig Positionen des Vereins „Pro Lausitzer Braunkohle“ vertritt, sich sodann jedoch herausstellt, dass er inzwischen auch Pressesprecher eben dieses Vereins geworden ist,

nein, nicht genug damit, dass die Regierungsparteien dieses Treiben freundlich betrachten, sie setzen noch eins drauf:

Minister Jörg Vogelsänger (SPD) hatte einen Vertrag mit Vattenfall vorbereitet, der noch vor der Entscheidung des Braunkohlenausschusses über die Genehmigung des Tagebaues Welzow-Süd II Maßnahmen festlegen wollte, die erst nach der eventuellen Genehmigung relevant wären. Um „flankierende“ Maßnahmen sollte es gehen, was nichts weiter bedeutet, alle propagandistischen Tricks anzuwenden, um eine Genehmigung des Tagebaues trotz der besseren Argumente der Skeptiker und Gegner dennoch hinzubekommen. Dann wird klar, dass diese Vereinbarung handwerklicher Pfusch ist, dass juristisch die Sache eher peinlich zu nennen ist und die parteiische Absicht pro Braunkohlenlobby zu offensichtlich. Und aus der Vertragsunterzeichnung wird eine Paraphierung, was nichts weiter bedeutet als das, dass der Minister und ein Vattenfall-Vertreter auf jede Seite des Papiers unleserlich ihre Namenskürzel setzen und damit regelrecht bockig ihr Ziel zur Schau stellen, dass sie den Tagebau dennoch um jeden Preis wollen.

Das ist mit Blick auf Proschim (Prožym), das in allervorzüglichster Weise für die angestrebte und auch von der Landesregierung proklamierte Energiewende steht, zynisch zu nennen. Dieser sorbische/wendische Ortsteil von Welzow (Wjelcej) produziert die benötigte Energie für Haushalte und Betriebe nicht nur selbst, sondern auch noch komplett CO2-frei, mehr als das Dorf selber benötigt. Proschim (Prožym) schafft so bereits heute, was das Land als Fernziel betrachtet. Das Land setzt auf eine Technologie von gestern und will dafür eine für die Zukunft wegweisende konkrete lokale Lösung, die Realität ist, vernichten. Eine lokal vollzogene Revolution in der Energieerzeugung soll gestoppt werden. Ist das nicht etwa „Konterrevolution“ zu nennen?

Und schließlich DIE LINKE: Die Masse schweigt, die Führung scheint sich durchzusetzen und beruhigt, indem sie mit Stolz verkündet, dass sie zwar politisch nicht gegen den Koalitionspartner entscheiden möchte, aber immerhin aus der Vertragsunterzeichnung durch ihr Dazutun eine Paraphierung wurde. Weiterhin, etwas kleinlaut, erklären der Landesvorsitzende und der Energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion, dass der Tagebau sicher beschlossen werde, aber die Betroffenen in einem Rechtsstaat doch die Möglichkeit hätten, dagegen zu klagen. Zur Erinnerung sei gesagt, DIE LINKE in Brandenburg ist jene Partei, die mit eindeutigem Auftrag der Mitgliedschaft die Volksinitiative „Keine neuen Tagebaue“ unterstützt hatte. Jetzt drücken sich die Verantwortlichen u.a. dadurch, indem sie bewusst politisch wider besseres Wissen entscheiden und die letzte Entscheidung den Gerichten zuschieben wollen. Wozu dann eigentlich noch Parteien? Reichen dann nicht Botschaftsmanager, Kassenwarte und Justitiare zur „Meinungsbildung“ und zum „Regieren“?

Es geht nicht darum, die Leistungen der Bergleute zu diskreditieren, auch nicht darum, zu leugnen, dass die Lausitz durch die Braunkohle zu einem gewissen Reichtum gekommen ist, dass Fortschritt früher eben über rauchende Schornsteine und Herrschaft über die Natur definiert wurde, dennoch für viele die Arbeit Erfüllung bedeutete im Tagebau, in den Kokereien, in den Brikettfabriken, in den Kraftwerken, in den Instandsetzungsbetrieben und in den durch diesen Reichtum möglich gewordenen Kulturhäusern, Ferienheimen, Kinderferienlagern, Betriebspolikliniken oder Betriebskindergärten. Die Herausforderung ist nicht das Festhalten an der Braunkohle, sondern die Energiewende, einschließlich von auch staatlich zu regulierenden Maßnahmen, um neue Arbeitsplätze im Energiesektor zu schaffen. Dass dieser Sektor anders als auf der Basis von fossilen Energieträgern aufgebaut sein muss, ist doch keine grüne Parole oder Wunschdenken des Bundes Lausitzer Sorben Domowina. Das ist eine ausrechenbare Notwendigkeit, wenn wir unseren Enkeln und Urenkeln eine bewohnbare Region hinterlassen wollen. Deshalb ist die Energiewende mit konkreten Zahlen untersetzt immer noch erklärtes Ziel der Bundesrepublik Deutschland. Wir tun gut daran, die Proschimer zu unterstützen, damit es dabei auch bleibt.

Aktuell fordere ich, dass die Befassung des Braunkohlenausschusses mit der Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des Tagebaues Welzow-Süd II vertagt wird. Unter dem durch die Landesregierung „flankierenden“ Schutz der machtpolitisch omnipräsenten Braunkohlenlobby ist gegenwärtig eine sachliche und fachlich ausgewogene Entscheidung nach meiner Auffassung gar nicht möglich.“

 

Ein neues Sorben/Wenden-Gesetz in Brandenburg: Kann dieses Gesetz Vorbild für Sachsen sein?

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zur gemeinsamen Beratung der Räte für sorbische/wendische Angelegenheiten aus Brandenburg und Sachsen

Am 24. Februar 2014 tagten der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten des Landtages Brandenburg und der Sorbenrat des Freistaates Sachsen gemeinsam in Potsdam, um Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit nach der Verabschiedung des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes des Landes Brandenburg zu beraten. Der brandenburgische Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann nahm an dieser Sitzung teil und legte seine Position dar.

Nachdem der Landtagsabgeordnete Jürgen Maresch (DIE LINKE) betonte, dass er das verabschiedete Gesetz nicht so negativ sehe wie Měto Nowak (Mitglied des Brandenburgischen Sorben/Wenden-Rates), sondern es als ein sehr positives Ergebnis der Arbeit der Koalition aus SPD und DIE LINKE betrachten möchte, hob der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann aus Senftenberg/Zły Komorow u.a. folgende Gesichtspunkte hervor:

„Nach der Verabschiedung des Sorben/Wenden-Gesetzes wird es gar nicht mehr darum gehen dürfen, ob man es positiv oder negativ bewertet. Die Aufgabe ist jetzt, das Beste daraus zu machen. Das heißt jedoch auch, die Aufgaben zu beschreiben, die noch zu lösen sind, damit dieses durch Kompromiss entstandene Gesetz dennoch mit Leben erfüllt werden kann.

Erstens wird es darum gehen müssen, Bildungsarbeit im Land Brandenburg zu leisten, besonders bei kommunalen Abgeordneten und Verwaltungsangestellten, um klarzustellen, dass es in dem Gesetz nicht um eine Erweiterung des Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden geht, sondern um das Feststellen, dass die aufgeführten Kommunen historisch und kulturell zum Siedlungsgebiet gehören. Geschichtskenntnisse werden gefragt sein. Damit in Verbindung steht, jene europäischen Standards im Bewusstsein der politisch Verantwortlichen des Landes zu verankern, die jeden Assimilationsdruck untersagen.

Zweitens geht es darum, dass den Sorben/Wenden und ihrer Kultur Weiterentwicklung als Selbstverständlichkeit zugebilligt werden muss. Das größte Ärgernis in diesem parlamentarischen Prozess war für mich, dass jede positive Aussage dazu aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf von der Regierungskoalition getilgt wurde.

Drittens geht es um ein Problem, dass noch gar nicht diskutiert werden konnte, weil im politischen Diskurs die Zeit dafür noch nicht reif ist. Oder anders gesagt: Verglichen mit internationalen Debatten in Kulturwissenschaft, Ethnologie, Komparatistik und Geschichtswissenschaft sowie interkultureller Philosophie fehlt in der Politik oft die richtige Fragestellung, die jedoch nötig ist, wenn man zu richtigen Lösungen kommen will. Hier handelt es sich besonders um die Frage, wie Minderheitenschutz in Zeiten der Globalisierung und hoher Mobilität bei Menschen, Waren und Kulturgütern zu bewerkstelligen ist. Die Forderung an die Minderheiten, schön autochthon und nur dort zu bleiben, wo sie herkommen, um gefördert zu werden, erscheint nicht mehr zeitgemäß. Damit entstehen neue Fragen, die nicht einfach zu lösen sein werden.

Wichtig wird es sein, nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen. Wir werden uns die Mühe machen müssen, herauszufinden, welches die Gründe für teilweise irrationale Kontroversen und fast ins Rassistische gehende Vorbehalte gegenüber Sorben/Wenden sind. Da es kaum um höhere Ausgaben geht, die sonst Vorbehalte gegen neue Gesetzesvorhaben schüren, könnte es sich eventuell sogar um Ideologie handeln. Dagegen hilft nur Aufklärung, damit deutlich wird, dass eine Region mit zwei Kulturen vor allem Vorteile hat. Interkulturelle Kompetenz, Brückenfunktion des Niedersorbischen mit Bezug auf Touristen und Unternehmen aus Polen oder Tschechien oder Neugierde auf eine zu wenig bekannte Geschichte und Kultur sind hier die Stichworte. Eine moderne Sorben/Wenden-Politik wird eine Schlüsselaufgabe zu erfüllen haben, wenn es um Fragen der Regionalentwicklung und regionaler Kulturen in einem multikulturellen Europa und der Weiterentwicklung einer partizipativen Demokratie auf europäischer Ebene geht.

Diese Aufgabe ist von der schwersten nicht abzukoppeln: Eine erfolgreiche Sorben/Wenden-Politik funktioniert nur, wenn sie in den Kommunen gelebt wird – viel Arbeit also. Da diese Fragen in Brandenburg und in Sachsen stehen, ist es nur richtig, wenn die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sorben/Wenden-Politik enger gestaltet werden soll. Es wird nicht allein darum gehen können, wer von wem was zu lernen hat. Ziel ist doch eine zeitgemäße Minderheitenpolitik. Deshalb gibt es in Sachsen aktuell wegen des brandenburgischen Gesetzes nicht bloß Nachholbedarf, sondern auch Brandenburg wird sich auf Veränderungen einstellen müssen.“

 

Neues Sorben/Wenden-Gesetz muss mit Leben gefüllt werden

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zum novellierten Sorben/Wenden-Gesetz

Förderung und Revitalisierung des Sorbischen/Wendischen muss auch von der Mehrheit als besonderes demokratisches Markenzeichen der Lausitz und des gesamten Landes anerkannt werden

Als erstes Gesetz im neuen Landtagsgebäude – welches seit gestern am Fortunaportal auch den zweisprachigen Schriftzug "Landtag Brandenburg / Krajny sejm Bramborska" trägt – wurde am Mittwoch das novellierte Sorben/Wenden-Gesetz beschlossen.

Seit vielen Jahren hat sich der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann an der Debatte darum beteiligt und aktiv am parlamentarischen Prozess teilgenommen. Schwerpunkt seiner Argumentation und auch des gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingereichten Änderungsantrags war die Ermöglichung einer Revitalisierung sorbischen/wendischen Lebens – auch als Art Wiedergutmachung für die Folgen der Germanisierungspolitik und Industrialisierung. Bei der abschließenden Beratung während der gestrigen Plenarsitzung des Brandenburgischen Landtags hat er dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht zugestimmt, sondern sich enthalten. Den Entschließungsantrag von SPD / DIE LINKE hat er mitgetragen, auch wenn seiner Ansicht nach diese guten Vorschläge eigentlich ins Gesetz gehört hätten.

In seiner Rede vor dem Plenum sagte Hoffmann:

"Gemessen an den Widerständen gegen ein wirklich neues Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung des Sorbischen/Wendischen im Land Brandenburg und den teilweise peinlichen Äußerungen in Ausschüssen des Landtages und in manchen Medien ist der Gesetzentwurf der Koalition wohl als Erfolg zu werten. Ich verstehe auch, dass DIE LINKE ein bisschen stolz darauf ist, was sie ihrem Koalitionspartner – sicherlich mit Unterstützung des Kollegen Schippel – doch noch abtrotzen konnte. […] Gemessen an den Aufgaben und Herausforderungen eines modernen Minderheitenschutzes bleibt das Gesetz […] weit hinter den Anforderungen zurück."

Den Rückzug der CDU-Abgeordneten, die den Gesetzentwurf ursprünglich mit eingebracht hatten, aber angesichts des weitgehenden Änderungsantrags der SPD und LINKEN ihre Unterschrift zurückzogen, fand Hoffmann zwar nachvollziehbar, die Begründung mit Verweis auf die vermeintlich mangelnde Beteiligung der Kommunen jedoch fadenscheinig und sagte:

"Der Gegensatz zwischen kommunaler Selbstverwaltung und Sorben/Wenden-Politik ist nur konstruiert. Überall in der Welt, wo eine aktive Förderung von Minderheitenkulturen betrieben wird, gewinnen die Kommunen – allein schon deshalb, weil so interkulturelle Kompetenz als wichtiges Gut in einer globalisierten Welt vor Ort erfahren wird und gelebt werden kann. Gleichzeitig wird das Regionale gestärkt."

In seiner Rede machte Hoffmann noch einmal deutlich, dass die europäischen Vereinbarungen zum Minderheitenschutz von Deutschland ratifiziert wurden und somit für das Handeln in den Ländern und Kommunen verbindlich sind – auch wenn dies so manchen Akteuren in den Verwaltungen nicht bewusst ist.

Bei der Festlegung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes ist nicht ausschlaggebend, ob eine Kommune dazugehören möchte oder nicht – es geht nach internationalen Standards eigentlich nur darum, die Zugehörigkeit festzustellen. Daher ist die Rede von der "Ausweitung des Siedlungsgebietes" falsch. Die mit dem Änderungsantrag vorgelegte Liste zum Beispiel basiert nur auf der "Anerkennung des Faktes, dass diese Kommunen zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehören".

Dennoch aber ist völlig klar, so Hoffmann, dass eine erfolgreiche Sorben/Wenden-Politik nicht gegen die Kommunen durchgesetzt werden kann. "Sie kann nur erfolgreich sein, wenn sie überall gelebt wird. Insoweit gibt es noch einiges zu tun. […] Egal, welche Fassung des Gesetzes heute beschlossen wird, lassen Sie uns eine moderne, eine freundliche Sorben/Wenden-Politik so organisieren, dass sie lebt und auch von der Mehrheit als besonderes demokratisches Markenzeichen der Lausitz und des gesamten Landes begrüßt und weiterentwickelt wird!"

 

Auch die neue Runde des Braunkohlenplanverfahrens Welzow-Süd ist schlecht vorbereitet

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zum Wassergutachten von Greenpeace

Greenpeace-Gutachten nennt nach Meinung des Lausitzer Landtagsabgeordneten Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann sachliche Gründe, warum das Planverfahren abgebrochen werden muss

Nach Veröffentlichung des von Greenpeace in Auftrag gegebenen Gutachtens, in dem die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Tagebaues untersucht wurden, sieht der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos, DIE LINKE) seine Befürchtungen bestätigt und fordert, dass das Braunkohleplanverfahren Welzow-Süd eingestellt wird. Auch die ab 10. Dezember in Cottbus vorgesehene Anhörung der Einwender sollte nach seiner Auffassung abgesagt werden.

Dr. GERD-RÜDIGER HOFFMANN (MdL) erklärt:

„Auch der zweite Anlauf, einen Planentwurf zum Tagebau Welzow-Süd vorzulegen, dürfte gescheitert sein. Das Greenpeace-Gutachten hat sehr sachlich und überzeugend belegt, dass eine Berücksichtigung der absehbaren Schäden für Grundwasser, Flüsse und Seen in der Lausitz nicht erfolgt ist und der vorgelegte Braunkohleplan damit hinfällig.

Wieder einmal wird deutlich, dass Vattenfall und Landesregierung mögliche Schäden wie auch das Thema Randbetroffenheit erst nach Genehmigung des Tagebauvorhabens im Zuge von möglicherweise zu verändernden Betriebsplänen des Kohleunternehmens auf die Tagesordnung setzen will. Damit wären die entscheidenden Auswirkungen auf Betroffene, die nachhaltigen Folgen für Wasserhaushalt und Umwelt nicht Gegenstand der demokratischen Mitwirkung. Eines solches Herangehen lehne ich ab.

Die Antworten der Landesregierung auf meine parlamentarischen Anfragen zur Verschlechterung der Wasserqualität des Senftenberger Sees bestätigen meine Ansicht, dass neue Tagebaue bzw. deren Erweiterung nicht im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen. Es ist ein Armutszeugnis für Braunkohlenplaner und Kohleunternehmen, dass sie noch immer nicht in der Lage oder willens sind, so komplexe Vorhaben auch bei den Folgeabschätzungen komplex anzugehen.

Zahlreiche Gutachten kritisieren genau dieses bisherige Planen, ohne Gesamtzusammenhänge zu betrachten. Wie die so genannte Verockerung zustande kommt, das lernen Schülerinnen und Schüler in der Schule. Es ist unglaublich, wie überrascht Verantwortliche tun, wenn sie davon hören, dass es kaum zu schaffen ist, dieses Problem erst nachträglich, also nach dem Ende des Tagebaues, zu bewältigen.

Das Braunkohleplanverfahren Welzow II ist zu stoppen und die geplante Anhörung der Einwenderinnen und Einwender abzusagen. Die vorgelegten Unterlagen entsprechen wieder nicht den Voraussetzungen, um klare und fundierte Entscheidungen treffen zu können, weil sie lediglich Nachsorge bei möglichen Schäden versprechen, aber keine Vorsorge treffen. Das ist ein teures Herangehen und volkswirtschaftlicher Unsinn.

Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass die Initiative ‚Pro Lausitzer Braunkohle e.V.’ rechtswidrig staatliche Unterstützung durch Landratsämter und Rathäuser erhielt. Mit der Anwesenheit dieser ‚Einwender’ wird – möglicherweise auch durch Gestaltung der Tagesordnung und Führung der Versammlungsleitung unterstützt – machtpolitischer Druck auf andere Betroffene ausgeübt, der einer sachlichen Debatte nach demokratischen Regeln abträglich ist. Deshalb ist ohnehin mit Klagen gegen diese Anhörung zu rechnen. Das sollte man sich ersparen und die Veranstaltung absagen."

 

Der Senftenberger See ist gefährdet. Detaillierte Antworten der Landesregierung und offene Fragen

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zu den Antworten der Landesregierung auf drei Kleine Anfragen

Der Senftenberger Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann wollte von der Landesregierung wissen, welche Prognosen zur weiteren Entwicklung des Senftenberger Sees im Rahmen des Großprojektes Lausitzer Seenland gestellt werden, wie der Einklang von Landschaft im Wandel, Umweltpolitik, Natur- und Kulturtourismus gelingen kann und ob aufgrund von negativen Veränderungen der Wasserqualität von einer dramatischen Entwicklung gesprochen werden kann. Es handelt sich um insgesamt 53 Fragen, die in Form von drei Kleinen Anfragen im Oktober 2013 vom Abgeordneten gestellt wurden. Jetzt liegen die Antworten vor, zwei Kleine Anfragen hat der Wirtschaftsminister im Namen der Landesregierung beantwortet, eine – die ausführlichste mit 29 Einzelfragen – die Umweltministerin.

Dazu erklärt der Senftenberger Abgeordnete DR. GERD-RÜDIGER HOFFMANN (fraktionslos, DIE LINKE):

"Es stand tatsächlich die Frage, ob es sich lediglich um ein Aufbauschen handelt, wenn in letzter Zeit von einer Verschlechterung der Wasserqualität im Senftenberger See berichtet wurde. Aber schließlich waren Auswirkungen auf die Fischerei erkennbar, Wasservögel blieben dem See zunehmend fern, Badegäste klagten über das ockerfarbene Wasser und der pH-Wert verschlechterte sich.

Aus den teilweise sehr detaillierten Antworten wird ersichtlich, dass bei der Landesregierung die Probleme inzwischen besser erkannt werden. Schnelle Lösungen wird es aber dennoch nicht immer geben können. Aber es gab auch gravierende Fehler in der Vergangenheit. Eingeräumt wird, dass zum Beispiel bisher bei der Beurteilung geplanter Baumaßnahmen im Rahmen des Großprojektes Lausitzer Seenland alle Baumaßnahmen, Seen wie Überleiter, weitgehend unabhängig voneinander betrachtet wurden. Das soll zukünftig geändert werden.

Die Landesregierung hält daran fest, dass der Senftenberger See Modellfall für die positive Entwicklung nach dem Bergbau bleiben soll.

Auch die Fischerei soll unbedingt erhalten bleiben, wofür die Landesregierung Sorge tragen will. Wenn es zu einer weiteren Verschlechterung der Bedingungen kommt oder die Fischereiwirtschaft eingestellt werden muss, dann sind Ausgleichszahlungen für das Fischereiunternehmen zwar nicht vorgesehen, aber das Bemühen der Umweltministerin, alles zu unternehmen, damit es dazu nicht kommen muss, ist erkennbar.

Andere Antworten befriedigen mich dagegen überhaupt nicht. Was soll es bedeuten, wenn auf die Frage, welche Auswirkungen weitere Tagebaue auf die Entwicklung der Seen haben könnte, lediglich darauf verwiesen wird, dass diese Fragen im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens geklärt werden. Hier werden sie eben bisher nicht geklärt, weil es kaum eine gesamtheitliche Betrachtung der Region gibt. Oder was sollen Hinweise, die Verantwortung für eine stimmiges Tourismuskonzept oder die Einbindung des Amphitheaters auf die Kommunen abschiebt. Der Wirtschaftsminister glaubt sogar, dass es keine Einbußen geben wird, wenn sich durch Zunahme des Event-Tourismus, durch Motorbootverkehr und Verschlechterung der Wasserqualität Touristen wegbleiben könnten, die bisher wegen des klaren Wassers und des sanften Tourismus gekommen waren. Mit einem einfachen ‚Nein.‘ beantwortet er die entsprechende Frage. Das Markenzeichen des Senftenberger Sees sei vielmehr Aktivurlaub und Event-Tourismus.

Leider räumt die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen das unsachgemäße Verklappen des Aushubs im Zusammenhang mit dem Bau des Stadthafens auf die Wasserqualität des Sees hat, keineswegs die bestehenden Zweifel aus.

Lobenswert ist, dass ab 2014 ein ‚investigatives Seenmonitoring an mehreren Messstellen mit chemischen und biologischen Untersuchungskomponenten geplant‘ ist. Dass es aber bei der Anbindung des Senftenberger Sees mit dem Koschener Kanal an die Restlochkette überhaupt kein spezifisches Monitoring gegeben hat, ist eigentlich unglaublich und bestätigt meine Befürchtung, dass mögliche Risiken beim Entstehen des Lausitzer Seenlandes angesichts des Erfolgsdrucks nicht immer die nötige Beachtung fanden.

Die Antworten schwanken also zwischen ‚alles in Ordnung – weiter so’ und dem Versprechen, die Entwicklung zukünftig genauer zu beobachten, um rechtzeitig eingreifen zu können. Klar sein muss aber: Zu einer Selbstregulierung findet selbst der Senftenberger See, das positive Beispiel für gelungene Rekultivierung, nicht. Die Lausitzer Seenlandschaft ist Menschenwerk. Man sollte deshalb mit Bedacht an diese große Aufgabe gehen."

 

Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes muss europäischen Normen entsprechen

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Der fraktionslose Abgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit Änderungsanträgen zu dem in der parlamentarischen Befassung befindlichen Sorben-/Wenden-Gesetz dafür Sorge tragen, dass das Gesetz europäischen Standards entspricht. So soll die Anerkennung der historischen und kulturellen Zugehörigkeit zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet wiederhergestellt werden. Die Gemeinden, in denen der Gebrauch der niedersorbischen Sprache mündlich oder schriftlich nachweisbar ist oder die kulturelle Tradition bzw. Bräuche sorbischer/wendischer Kultur gepflegt werden, sollen dem sächsischen Beispiel folgend durch einen Gesetzesakt festgelegt werden.

Mit dem Änderungsantrag soll zudem der Revitalisierung des Sorbischen/Wendischen größere Beachtung geschenkt werden, was die Einreicher auch als Akt ausgleichender Gerechtigkeit sehen.

Außerdem setzen sich der fraktionslose Abgeordnete Hoffmann und die bündnisgrüne Fraktion für die Einsetzung eines bei der Staatskanzlei angesiedelten Landesbeauftragten für sorbisch/wendische Angelegenheiten ein. Dieser soll unter anderem eine ressortübergreifende Abstimmungs- und Beratungsfunktion übernehmen und die Kontakte zwischen Landesregierung und sorbisch/wendischen Einrichtungen pflegen.

Hintergrund:

Bei der Ausgestaltung der brandenburgischen Verfassung hat die Förderung sorbischer/wendischer Kultur eine große Rolle gespielt - und sich schließlich im § 25 der Landesverfassung niedergeschlagen. Für die Ausgestaltung wurde schließlich im Juni 1994 vom Landtag ein Gesetz über die Rechtsvorschriften der Sorben/Wenden verabschiedet, das zum damaligen Zeitpunkt das erste Minderheitengesetz dieser Art war und als besonders fortschrittlich galt. Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis, der Etablierung eines bilingualen Schulwesens und vor allem auch der geänderten Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene hat sich in der Zwischenzeit ein erheblicher Änderungsbedarf ergeben, so dass sich die Sorben/Wenden seit vielen Jahren für eine Novellierung aussprechen.

Der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten hat sich für die aktuelle Legislaturperiode vor allem vorgenommen, eine Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes auf den Weg zu bringen. Da der Rat im Landtag selbst keinen Gesetzentwurf einbringen kann, ist er dazu auf die Unterstützung der Abgeordneten angewiesen. Zu Beginn des Jahres 2011 legte der Rat einen bereits mit den Sorben/Wenden-Beauftragten der Kommunen abgestimmten Entwurf einer Neufassung des Gesetzes vor, die im breiten Rahmen öffentlich diskutiert wurde. Im Dezember 2011 wurde eine neue Fassung des Gesetzentwurfs vom Rat veröffentlicht. Ein Jahr später, im Mai 2012, brachten neun Lausitzer Abgeordnete schließlich einen Gesetzentwurf ein und begannen so das parlamentarische Beratungsverfahren. Die erste Lesung fand im Juni 2012 statt, in der der Entwurf federführend in den Hauptausschuss verwiesen wurde.

Im Hauptausschuss fand im November 2012 eine Expertenanhörung statt, aus der sich erneut an manchen Stellen Änderungsbedarf ergab. Der Rat für Sorbische/Wendische Angelegenheiten hat daraufhin im Januar 2013 Änderungsanträge vorgeschlagen, die die Anregungen aus der Anhörung aufnehmen und ist auch der Aufforderung nachgekommen, eine Liste zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet vorzulegen.

Der Abgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann brachte auf der Grundlage der Empfehlungen des Sorben/Wenden-Rates Änderungsanträge in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein, die allerdings keine Mehrheit fanden. Jetzt sind diese Anträge gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überarbeitet worden und als Änderungsantrag der Abgeordneten Marie Luise von Halem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos) in den Hauptausschuss eingebracht worden.

Die von Gerd-Rüdiger Hoffmann und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernommenen Vorschläge zur abschließenden gesetzlichen Festlegung des sorbisch/wendischen Siedlungsgebietes sehen eine Festlegung des angestammten Siedlungsgebietes auf 43 Gemeinden vor. Im Rahmen einer zweiten Anhörung am 21.08.2013 wurden die im Vergleich zum gegenwärtigen Stand neu hinzugenommenen Gemeinden angehört. Die Mehrheit dieser Gemeinden hatte sich jedoch gegen die Aufnahme in das angestammte Siedlungsgebiet ausgesprochen und unter anderem auf die finanziellen Lasten verwiesen. Noch vor der Anhörung erfolgten teilweise entsprechende Beschlüsse in den Kommunalparlamenten.

Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von Herrn Hoffmann sind die von den Kommunen vorgetragenen Einwände jedoch nicht stichhaltig. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass im Land Brandenburg der Minderheitenschutz wegen der zu befürchtenden finanziellen Lasten zur Disposition steht.

Der fraktionslose Abgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann sagte dazu:
"Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, zuerst klarzustellen, dass ein neues Sorben/Wenden-Gesetz europäischen Standards angepasst werden muss. Hier geht es nicht um guten Willen, sondern um die Aufgabe, geltendes Recht durchzusetzen."

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MARIE LUISE VON HALEM ergänzte:
"Die Minderheitenrechte von Sorben und Wenden auf Schutz, Erhaltung und Pflege ihrer Identität und ihres Siedlungsgebietes nehmen Verfassungsrang ein. Die Landesregierung und die Gemeinden sind durch die Verfassung verpflichtet, die Verwirklichung dieser Rechte zu fördern. Es fällt nicht unter die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden, über die Frage der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebietes zu entscheiden."

In der Hauptausschusssitzung am 15.01.2014 wird sich der Hauptausschuss mit der Novelle des Sorben/Wenden-Gesetzes sowie den bis dahin eingebrachten Änderungsanträgen abschließend befassen. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist noch im Januar geplant.

 

Ja zu einer Schiedsstelle für Bergbauschäden. Die Fürsorgepflicht staatlicher Stellen ist gefragt

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Der linke Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos) begrüßt die Ankündigung des brandenburgischen Wirtschaftsministers Ralf Christoffers, nun doch die Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergbauschäden auf den Weg zu bringen. Noch ist es so, dass durch Bergbauschäden Betroffene gegenüber dem Bergbaukonzern nachweisen müssen, dass es sich um durch den Bergbau verursachte Schäden handelt. Wie die Lausitzer Bürgerinitiative „Vermutete Bergschäden“ immer wieder betonte, glich dieser Weg einem Kampf zwischen David und Goliath.

Dazu erklärt der linke Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos):

"Ich freue mich über die Ankündigung des brandenburgischen Wirtschaftsministers, sich nun doch für die Einrichtung einer Landesschiedsstelle für Bergbauschäden einzusetzen. Damit kann dann der unsägliche Zustand beendet werden, dass Betroffene ihre Ansprüche wegen entstandener Schäden nur gegenüber dem Braunkohlekonzern geltend machen können, diese aber in aufwendigen Verfahren nachweisen müssen. Staatliche Stellen oder unabhängige Gremien gibt es als Ansprechpartner bisher nicht. Wahrscheinlich deshalb ist es gegenwärtig noch so, dass viele Betroffene wegen des großen Aufwandes und der faktischen Übermacht des Braunkohlekonzerns relativ schnell aufgeben oder gar nicht erst versuchen, einen Schadensersatz für entstandene Schäden geltend zu machen. Hieraus erklärt sich vielleicht auch die relativ geringe Zahl von Fällen in der Lausitz im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen, wo es aber eine entsprechende Schiedsstelle gibt.

Im Land Brandenburg könnte das eine unabhängige Stelle sein, nicht unbedingt nach dem Muster von NRW. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass diese Stelle beim Wirtschaftsministerium angegliedert wird. Das wäre aus meiner Sicht sogar die günstigere Variante. Zwar verstehe ich die Zweifel an der Unabhängigkeit, die Betroffene aufgrund ihrer in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen äußern, aber es muss doch darum gehen, dass staatliche Stellen ihre Fürsorgepflicht gegenüber betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wahrnehmen. Ich hätte auch erwartet, dass zum Beispiel Vertreter der Regierung oder der regierenden Koalition am Reformationstag zum Dorffest des von Abbaggerung bedrohten Dorfes Atterwasch gekommen wären. Stattdessen wurde aber einen Tag später in Jänschwalde eine begonnene Baumaßnahme am Kraftwerk Jänschwalde gefeiert, die für die Zukunftsfähigkeit der Braunkohle stehen soll. Gerade deswegen sollte die Schiedsstelle beim Ministerium angesiedelt sein, denn es geht um das Wahrnehmen von staatlicher Verantwortung, nicht um deren Auslagerung."

 

Nachtragshaushalt 2013/2014: Mehr Geld für die Hochschulen wäre richtig - und möglich

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtags Brandenburg hat auf seiner heutigen Sitzung auch den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2013/2014 [Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013/2014 - NTHG 2013/2014) - Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur] beraten.

Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

"Dem Nachtragshaushalt habe ich zwar im Ganzen zugestimmt, jedoch auch dem von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingereichten Änderungsantrag, die Zuweisungen für laufende Zwecke an die Wirtschaftspläne der Hochschulen um 12 Millionen Euro zu erhöhen.

Mit den 6 Stimmen der Regierungskoalition wurde dieser Antrag knapp gegen die 5 Stimmen der anderen Fraktionen und meiner abgelehnt, obwohl es sich bei dieser angesichts der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen relativ geringen Summe lediglich um einen symbolischen Beitrag gehandelt hätte. Dennoch, wäre diese Erhöhung beschlossen worden, so wäre das ein deutliches Zeichen des Parlaments an die Hochschulen, dass das Problem der Unterfinanzierung auch wirklich erkannt ist. Wegen der angespannten Haushaltslage wäre sogar mit Verständnis dafür zu rechnen gewesen, dass gegenwärtig nicht mehr möglich ist.

Während der heutigen Debatte im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Landtag gab es keine substanzielle Kritik an der im Antrag vorgeschlagenen Deckungsquelle, nämlich das Geld aus dem Haushaltsposten „Zinsen für Kreditmarktmittel“ zu nehmen. Den Vorwurf der SPD, die Deckungsquelle sei nicht seriös, kann ich nicht nachvollziehen. Die Fraktion DIE LINKE unterstützte inhaltlich den Änderungsantrag, wollte aber ebenfalls die vorgeschlagene Deckungsquelle nicht akzeptieren. Argumente für diese Position waren allerdings nicht erkennbar.

Zustimmung oder wenigstens ein gemeinsames Suchen nach anderen Deckungsquellen im Fachausschuss und ein entsprechender Vorschlag wären sicher der richtige Weg gewesen - im Interesse des Personals und der Studierenden der Universitäten und Fachhochschulen und in Übereinstimmung mit dem Wahlprogramm der LINKEN."

 

Senftenberger See nicht durch zu hohe Erwartungen an das Lausitzer Seenland gefährden

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Im August hatte der Senftenberger Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung gerichtet, mit der er auf die zunehmend besorgten Bürgeranfragen im Zusammenhang mit einer offensichtlich veränderten Wasserqualität des Senftenberger Sees reagierte und nach den Kriterien und Messmethoden fragte, die die Grundlage zur Bewertung der Gesamtqualität des ökologisch sensiblen Senftenberger Sees als Speicherbecken, Naturschutzgebiet, Angelgewässer, für die Binnenfischerei und damit zusammenhängend die touristische Attraktivität bilden.

Aufbauend auf der Antwort von Umweltministerin Anita Tack, die ausführlich und kompetent die Probleme benennt und weitere Maßnahmen ankündigt, hat der Abgeordnete nach zahlreichen Beratungen mit Betroffenen und Fachleuten nun drei umfangreiche Fragekataloge verfasst, die er diese Woche als sogenannte Kleine Anfragen beim Landtag einreichen und auf die die Landesregierung innerhalb der kommenden vier Wochen antworten wird. Die Fragen beschäftigen sich mit

  • einer dramatischen oder dramatisierten Veränderung der Wasserqualität im Senftenberger See
  • der weiteren Entwicklung des Senftenberger Sees (Speicherbecken Niemtsch) im Rahmen des Lausitzer Seenlands sowie
  • den Bereichen Naturschutz, Kulturtourismus und Landschaft im Wandel

Der Abgeordnete hat den Eindruck, dass nicht immer das Wissen der Fachleute ausreichend gefragt ist und konsequent berücksichtigt wird:

"Das Lausitzer Seenland ist ein Großprojekt mit einigen Risiken, wie auch die Landesregierung mehrfach betonte. Aber gerade deshalb sollte der politische Erfolgsdruck nicht davon abhalten, dass sehr genau Sicherheitsrisiken und Kosten unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und der Bewahrung bereits erfolgreicher Sanierung des Senftenberger Sees beachtet werden. Auch Minister Ralf Christoffers sprach in seiner Antwort auf eine Mündliche Anfrage im März 2012 von geologischem Neuland und betonte: ‚Wir sollten nie vergessen: Die Sanierung in der Lausitz ist ein weltweit einmaliges Beispiel, wie eine Braunkohlelandschaft rekultiviert wird, mit allen Unwägbarkeiten, die damit im Zusammenhang stehen.’ Der Minister war damals allerdings noch davon überzeugt, dass eine Gefährdung des Großprojekts Lausitzer Seenland derzeit ausgeschlossen sei.

Die aktuellen Entwicklungen aber lassen den Eindruck entstehen, dass die Einbindung des Senftenberger Sees in das Großprojekt Lausitzer Seenland durch den Überleiter 12 zum Geierswalder See wohl doch vorschnell erfolgt und das in vierzig Jahren gut entwickelte Ökosystem des Senftenberger Sees ernsthaft gefährdet ist – wenn man nicht offen darüber spricht, wo die Ursachen für die sich verschlechternde Wasserqualität und des gesamten Ökosystems liegen, mit welchen Maßnahmen dem begegnet werden kann und welche Konzeption für den Senftenberger See entwickelt werden soll, die den Trend hin zum ‚Eventtourismus’ und dem Streben nach wirtschaftlichem Erfolg durch Motorbootsport, Massenveranstaltungen und Wasserwandern mit Vorstellungen des sanften Tourismus, einer weitere Stabilisierung des Ökosystems, Naturschutz, Wasserwirtschaft und Fischereiwirtschaft in Einklang bringt. Der Senftenberger See war bisher begehrtes Reiseziel wegen seines sauberen Wassers und einer intakten Infrastruktur ganz im Sinne eines sanften Tourismus. Es wird auch unter wirtschaftlichen Aspekten abzuwägen sein, wie über 40.000 Urlauber jährlich und Tausende Tagestouristen, die aus diesen Gründen und nicht wegen der jetzt zugelassenen Motorboote und der Kanalverbindung kamen, weiterhin zu halten sind. Kurz gesagt: Erfolge sollen nicht kleingeredet werden, aber wegen politisch geplanter Erfolge sollten die Risiken nicht außer Acht gelassen werden."

 

Was sind Umfragen zur Akzeptanz der Braunkohle wert? Meinungsumfragen spielen bei der weiteren Umsetzung von Handlungskonzepten der Landesregierung keine Rolle. Oder doch?

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann wollte in der Fragestunde zur Landtagssitzung am 26. September 2013 von der Landesregierung wissen, inwiefern sie die jüngste Umfrage von FORSA im Auftrag der IGBCE zur Akzeptanz der Braunkohle für geeignet hält, um daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung der Energiestrategie des Landes zu ziehen. Die Antwort im Namen der Landesregierung kam vom Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Ralf Christoffers. Außerdem legte der Minister Wert auf eine persönliche Bemerkung.

Dazu erklärt der Lausitzer Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann folgendes:

"Umberto Eco, der genaue Beobachter und Kritiker, wenn es um unredliche Vereinnahmung der Wissenschaften durch politische Partikularinteressen geht, hat bereits vor fast 20 Jahren in einem kleinen Aufsatz unter dem Titel Eine Umfrage zum Thema Umfragen? die liederliche bzw. geradezu ideologische Erarbeitung von Meinungsumfragen gegeißelt. Alle von Eco angesprochenen Kritikpunkte finden sich nahezu komplett in der veröffentlichten und mit großem finanziellen und logistischen Aufwand propagierten Meinungsumfrage von FORSA im Auftrag der IGBCE wieder. Hier wimmelt es nur so von Suggestivfragen. Weder werden der eigentliche Fragebogen, Kern einer jeden wissenschaftlichen Umfrage, noch das methodische Herangehen offen gelegt. Man gewinnt den Eindruck, dass vor allem die Effektivität der eigenen Braunkohlenpropaganda nachgewiesen werden sollte. Das ist jedenfalls mein Eindruck nach gründlichem Lesen der veröffentlichen Ergebnisse der Meinungsumfrage, die ja eine nicht unerhebliche Rolle in der Landtagsdebatte zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Dietmar Woidke spielte, als die SPD-Fraktion ihren Standpunkt zur Braunkohle darlegte.

Deshalb wollte ich also wissen, wie die Landesregierung zu dieser Umfrage steht. In der Antwort des Wirtschaftsministers gab es die klare Aussage, dass die Landesregierung zwar selbstverständlich Umfragen zur Kenntnis nimmt, aber grundsätzlich ihre Handlungskonzepte auf der Basis eigener Überlegungen und unter Einschluss wissenschaftlichen Sachverstands entwickelt. Denn die von Umberto Eco genannten Kritikpunkte würden auf alle Umfragen zutreffen. Der Minister sagte weiter: ‚Insofern spielen Meinungsumfragen bei der weiteren Umsetzung von Handlungskonzepten der Landesregierung keine Rolle. Die Energiestrategie 2030 ist hier im Parlament entschieden worden und wir setzen sie um.‘

Soweit die offizielle Antwort namens der Landesregierung. Dann sagte der Minister jedoch noch: ‚Wenn Sie mir eine persönliche Bemerkung gestatten: Ich denke, dass die letzte Wahl einige Einschätzungen dieser Meinungsumfrage in der Lausitz bestätigt hat.‘

Das verstehe ich nun nicht mehr. Wie können Einschätzungen dieser Meinungsumfrage sich bestätigen, was aus Sicht des Ministers noch einmal mit einer persönlichen Bemerkung zu unterstreichen war, wenn auch er die Seriosität dieser wie aller Umfragen in Zweifel zieht? Hier sind wohl politische Reflexe zum Zuge gekommen, die mit dem unsinnigen Konstrukt der Braunkohlenverstromung als Schlüsseltechnologie zu tun haben. Einmal mehr wurde deutlich, dass selbst dann, wenn die Argumente nicht nur holpern, sondern komplett durcheinander purzeln, an der kohlefreundlichen Energiepolitik auch verbal festgehalten wird. Schlimmer noch wäre, wenn der Minister meint, dass die Einschätzung der Auftraggeber für diese Umfrage sich bestätigt hätte, dass nämlich auch solche Umfragen nicht ohne Einfluss auf Wahlergebnisse wären. Aber das will ich nun nicht so einfach glauben."

 

Artikel 25 der brandenburgischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Erschreckende Unkenntnis bei öffentlichen Stellen zur Frage der Förderung der Sorben/Wenden als eine der autochthonen Minderheiten in Deutschland

Pressemitteilung

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte und Anhörungen im Landtag zum Entwurf eines neuen Sorben/Wenden-Gesetzes für das Land Brandenburg stellt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann eine teilweise erschreckende Unkenntnis bei Vertretern öffentlicher Stellen in Bezug auf gesetzliche Grundlagen zur Sorben/Wenden-Politik des Landes Brandenburg sowie europäischer Rahmenbedingungen zur Frage des Minderheitenschutzes und der Förderung von Minderheitensprachen fest. Deshalb hat er zur Landtagssitzung am 25. September 2013 folgende Parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gerichtet:

„Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um den Kenntnisstand sowie die Einstellung zu Fragen des Minderheitenschutzes mit Bezug auf Sorben/Wenden vor allem in kommunalen Verwaltungen und Landesbehörden nachhaltig zu verbessern?“

Aus Zeitgründen konnte diese Frage von der zuständigen Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur nur schriftlich beantwortet werden.

Zur vorliegenden Antwort erklärt der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

In der Verfassung des Landes Brandenburg ist nicht bloß festgelegt, dass das Recht des sorbischen Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes gewährleistet wird. Es ist ebenfalls verbindlich festgeschrieben, dass das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände die Verwirklichung dieses Rechtes zu fördern haben.

In der Antwort der Ministerin auf meine Anfrage ist nichts davon zu spüren, dass diese fortschrittliche Regelung von ihr innerlich auch angenommen ist und sie die mit meiner parlamentarischen Anfrage gekennzeichneten Probleme wirklich kennt. Denn in der Antwort wird behauptet, dass Arbeitsqualität und Rechtskenntnisse der Landes- und Kommunalverwaltungen in Brandenburg sich auf hohem Niveau befänden und „seit Jahren eine erfolgreiche, am Zweck der jeweils anzuwenden Gesetze orientierte Aufgabenerfüllung“ gewährleisten würden. Dass dies so ist, bezweifeln auch Interessenvertretungen der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg, wie auf dem Forum zum Tag der Europäischen Sprachen am 26. September 2013 in Cottbus deutlich wurde.

Mit der Ratifizierung des europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten im Jahre 1997 haben sich die staatlichen Stellen der Bundesrepublik verpflichtet, „die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren“.

Die Ministerin behauptet aber in ihrer Antwort, dass die der Fragestellung zugrunde liegende Wahrnehmung erschreckender Kenntnislücken „ganz überwiegend auf abweichende Auslegungen des geltenden Rechts einschließlich seiner europarechtlichen Grundlagen zurückzuführen“ sein dürfte, „wobei insbesondere zu Fragen des Verhältnisses von Minderheitenschutz und kommunaler Selbstverwaltung einerseits und zur Verfügbarkeit von Schutzstandards durch örtliche Mehrheiten andererseits gegenläufige Positionen vertreten werden“.

Diese Aussage als offizielle Antwort der Regierung ist unglaublich. Denn es kann doch wohl nicht darum gehen, dass eine Regierung unterschiedliche Auffassungen lediglich zur Kenntnis nimmt. Sie wird doch wohl die Macht haben dürfen, geltendes Recht durchzusetzen. Der Irrtum scheint immer wieder zu sein, dass europäisches Recht als nicht sonderlich relevant für Land und Kommunen betrachtet werden muss und deshalb zum Beispiel sogar angenommen werden darf, ein brandenburgisches Landesgesetz zur Kommunalverfassung könnte europäisches Recht brechen. Doch nach der Ratifikation von zwölf europäischen Staaten trat das europäische Rahmenübereinkommen zum Minderheitenschutz am 1. Februar 1998 auch in der Bundesrepublik in Kraft. In einer aktuellen Broschüre des Bundesinnenministeriums wird außerdem zu Recht darauf verwiesen, dass die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen am 1. Januar 1999 in der Bundesrepublik in Kraft getreten ist und damit als Bundesgesetz gilt, das „nachrangiges Recht – einschließlich Landesgesetze – bricht und gegenüber sonstigen Bundesgesetzen grundsätzlich als das speziellere anzuwenden ist“.

Weiterhin wird in der Antwort der Ministerin namens der Landesregierung auf die entsprechenden Teile zu den Sorben/Wenden in den regelmäßig erstatteten Staatenberichten an das Ministerkomitee des Europarats verwiesen. Weiß die Ministerin wirklich nicht, dass genau diese Berichte vom Ministerkomitee immer wieder kritisiert werden?

Und dann heißt es abschließend in der Antwort: „Im Übrigen stehen die fachlich betroffenen Ressorts jederzeit zur einzelfallbezogenen Klärung mehrdeutiger Rechtsverhältnisse zur Verfügung.“

Darum geht es nun wirklich nicht. Es geht darum, dass die bestehenden Rechtsverordnungen, Abkommen und Gesetze zur Sorben/Wenden-Frage zur Kenntnis genommen und umgesetzt werden. Und der Hinweis, man möge sich bei Unklarheiten genau an jene Ressorts wenden, die nach meiner Wahrnehmung eben zu wenig Kenntnis von den entsprechenden Gesetzen haben, klingt ja fast zynisch. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass sich die Bundesrepublik zu internationalen Vereinbarungen bekennt, die davon sprechen, Minderheiten zu motivieren, ihre eigene Sprache anzuwenden, dafür die Rahmenbedingen zu schaffen und die eigene Kultur weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Föderalismus ist für die Erfüllung dieser Aufgaben mit Bezug auf die Sorben/Wenden fast ausschließlich das Land zuständig. Es ist an der Zeit, diese Aufgaben nicht als Last, sondern als Gewinn für das Land, als Beitrag zu Toleranz und Offenheit zu begreifen.

Den Wortlaut der Mündlichen Anfrage (Frage 1412) sowie der Antwort finden Sie hier.

Verfahrene Diskussion zum Entwurf des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes

Pressemitteilung

Nach der Anhörung von Vertretern der Kommunalpolitik am 21. August 2013 im Hauptausschuss des Landtages Brandenburg sieht sich der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann aus Senftenberg (Zły Komorow) leider in seinen Befürchtungen bestätigt und erklärt:

„Die Anhörung der kommunalen Vertreter hat deutlich gezeigt, dass in Fragen des Minderheitenschutzes noch ein weiter Weg vor uns allen liegt – nicht nur in Bezug auf das konkrete Novellierungsvorhaben des Sorben/Wenden-Gesetzes, sondern vor allem hinsichtlich der politischen Bildung und des Demokratieverständnisses. Zu hören gab es gestern nämlich vor allem auf Vorurteilen basierende Meinungen, die nicht durch Wissen getrübt waren.

Nach geltender Gesetzeslage ist es eben kein Akt der Gnade, der sorbischen/wendischen Minderheit in ihrem Siedlungsgebiet Rahmenbedingungen zu bieten, die ihr zumindest ansatzweise ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen – sondern eine Verpflichtung mit Verfassungsrang. Mir erschließt sich einfach nicht, warum man das Sorbische/Wendische, das es trotz Germanisierung und Industrialisierung zum Glück in der Region gibt, nicht als Bereicherung empfindet und die Chancen einfach nicht sehen will, die eine Region der zwei Kulturen mit sich bringt. 

Leider tragen Medien und öffentliche Stellen nicht dazu bei, fundiert aufzuklären und für das Anliegen eines angemessenen Schutzes der sorbischen/wendischen Minderheit entsprechend der europäischen Richtlinien zu werben. Ständige Falschmeldungen über die ‚exorbitanten Kosten’ und Schlagzeilen über ‚wachsenden Widerstand’ gegen den Entwurf des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes zwingen bekennende Sorben/Wenden und Sympathisanten ständig in eine Rechtfertigungssituation. Das ist auch in meinem Wahlkreis zu beobachten. Bürgerinnen und Bürger fühlen sich unter Druck gesetzt, die sich als Sorben/Wenden bzw. Anhänger einer deutsch-wendischen Kultur in Senftenberg (Zły Komorow) und Umgebung verstehen.

Daher möchte ich über eine Mündliche Anfrage in einer der beiden nächsten Landtagssitzungen am 28. oder 29. August 2013 von der Landesregierung wissen, was sie unternehmen wird, um diesen den Ruf des Landes schädigenden Zustand überwinden zu helfen.“

Die Mündliche Anfrage finden Sie hier:
gerd-ruediger-hoffmann.de/engagement/abgeordneter/parlamentarische_initiativen/sorbisches_bekenntnis/

Ein Argumentationspapier zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet am Beispiel Senftenberg (Zły Komorow) und weiteres Material sind einsehbar unter:
gerd-ruediger-hoffmann.de/themen/sorben_wenden_politik_novellierung_des_sorben_wenden_gesetzes/


Die sorbischen/wendischen Wurzeln von Senftenberg (Zły Komorow)

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Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Ausgestaltung einer Liste sorbischer/wendischer Gemeinden und die Wiederaufnahme der Stadt Senftenberg (Zły Komorow) in das sorbische/wendische Siedlungsgebiet erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

"Gibt man in irgendeine Suchmaschine 'Senftenberg Sorben' ein, ist die Trefferquote beachtlich. So informiert, käme wohl niemand auf die Idee, dass Senftenberg nicht auch Zły Komorow heißen sollte. Die Stadt mit einer Wendischen Kirche im Zentrum ist fester Bestandteil und immer noch kulturelles Zentrum sorbischer/wendischer Kultur in der Lausitz. Eigentlich geht es lediglich darum, die Zugehörigkeit von Senftenberg (Zły Komorow) zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet entsprechend der international üblichen und bereits jetzt rechtlich verbindlichen Kriterien festzustellen.

Doch bereits in den 1970er Jahren verschwanden langsam, von der damaligen Verwaltung veranlasst, die zweisprachigen Schilder in der Stadt. Nach der Eingemeindung der Orte des Amtes Senftenberg See, die zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet im Land Brandenburg zählten, verschwanden auch diese aus der Liste sorbischer/wendischer Gemeinden. Die Begründung war, dass es ja durch die Eingemeindung neue Mehrheiten geben würde. Das ist ein absurdes Argument, wenn es um Minderheiten geht.

Europäische Vereinbarungen, die Gesetzeskraft in Deutschland haben, verbieten genau dieses, nämlich Minderheitenfragen allein durch Mehrheitsentscheid zu beschließen. Und Assimilierungsdruck ist nicht erlaubt. Selbstverständlich fühlen sich Sorben/Wenden unter Druck gesetzt, wenn Landtagsabgeordnete und Bürgermeister darüber schwadronieren, dass die Aufnahme ihrer Stadt ins sorbische/wendische Siedlungsgebiet der Mehrheit nicht zu vermitteln wäre. Wer hat Lust, sich als Sorbe/Wende zu bekennen, wenn er sich dafür rechtfertigen muss und faktisch zum Zählen aller Sorben/Wenden aufgefordert wird? Die Ablehnung eines Antrages der Fraktion DIE LINKE, wonach der Bürgermeister der Stadt beauftragt werden sollte, in einer Anhörung vor dem Hauptausschuss des Landtages die Aufnahme Senftenbergs (Zły Komorow) ins Siedlungsgebiet zu befürworten, war peinlich für die Stadt. Dass dem anwesenden Mitglied des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg das Rederecht durch eine kleinliche (m. E. falsche) Auslegung der Geschäftsordnung verweigert wurde, verschlimmerte die Sache noch mehr. Und die Stellungnahme des Bürgermeisters, die dem Landtag jetzt vorliegt, setzt dem Ganzen die Krone auf. Hier sind fast alle Vorurteile und viel Unkenntnis gegenüber Sorben/Wenden versammelt.

In einer Argumentation habe ich versucht, dafür zu werben, dass der Verfassung, europäischem Recht und den historischen wie kulturellen Tatsachen der gebührende Platz bei der Bewertung der Frage eingeräumt wird, ob Senftenberg (Zły Komorow) nicht doch mit sorbischer/wendischer Kultur verbunden ist und dieser Umstand im Sinne der brandenburgischen Verfassung zu fördern sei."

Zur Argumentation im Wortlaut und weiterem Material ...


Braunkohlebergbau und die Folgen. DIE LINKE sucht nach Rechtfertigung für Kohlepolitik

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Der Landtag Brandenburg hatte sich an den beiden letzten Sitzungstagen vor der Sommerpause gleich mehrmals mit dem Thema Braunkohlebergbau und möglichen Folgeschäden und Belastungen für die Betroffenen zu beschäftigen. Dazu erklärt der Kulturpolitiker und Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

"Ein Tagesordnungspunkt der Landtagssitzung beschäftigte sich damit, eine Bundesratsinitiative zur Beweislastumkehr für Bergschadensregelung bei Tagebaubetroffenen im Bundesbergrecht auf den Weg zu bringen. Bündnis 90/Die Grünen hatten einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die Fraktionen der Regierungskoalition nahmen diesen Antrag auf und stellten einen entsprechenden Entschließungsantrag zur Diskussion, der einhellig und auch mit Zustimmung der Grünen beschlossen wurde.

Allerdings möchte die Koalition nicht, dass eine Schlichtungsstelle zur Regulierung von Bergbauschäden eingerichtet wird. Dazu wären die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen gründlich auszuwerten zu sein, aber der Nutzen für die Betroffenen dürfte außer Frage stehen. Dass die zuständigen Minister und die SPD die Stelle ablehnen, war keine Überraschung. Das Agieren der LINKEN allerdings ließ vergessen, dass diese Partei einmal die Volksinitiative ‚Keine neuen Tagebaue’ vehement unterstützt hatte. Die Lausitzer Abgeordnete Birgit Wöllert und der energiepolitische Sprecher Thomas Domres lehnten in ihren Reden eine Schiedsstelle mit der Begründung ab, dass Vattenfall diese nicht wünsche. Das ist gerade so, als würde ein Blitzer im Dorf nicht aufgestellt werden, weil der schlimmste Raser dagegen ist.

Auch die Beantwortung meiner zwei Mündlichen Anfragen zu den Folgen des Braunkohlebergbaus für Welzow/Wjelcej bzw. Proschim/Prožym durch den Infrastrukturminister bzw. den Wirtschaftsminister stellten klar, dass die Landesregierung von der Braunkohle nicht lassen will und wohl tatsächlich daran glaubt, dass die Braunkohlenverstromung als Brückentechnologie auf dem Weg zur Energiewende durchgehen kann. Enttäuschend."


Wirtschaftsinitiative Lausitz regt Lausitzkonzept an - WiL-Beratung mit Landtagsabgeordneten aus Sachsen und Brandenburg

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Am Freitag vergangener Woche (25.1.2013) hatte die Wirtschaftsinitiative Lausitz (WiL) die Lausitzer Abgeordneten aus dem sächsischen und dem brandenburgischen Landtag zu einer Beratung nach Schwarze Pumpe eingeladen. In sehr konstruktiver Atmosphäre wurde die vom WiL e.V. aufgestellte Forderung nach einer neuen Lausitz-Initiative beraten. Insgesamt zehn Eckpunkte und Forderungen trug der Vorsitzende der WiL Dr. Hermann Borghorst vor. Nach seiner Auffassung ginge es erstens um einen Masterplan für die Industrieregion Lausitz, zweitens um eine abgestimmte und koordinierte länderübergreifende Lausitzer Wirtschaftsförderung, drittens um ein gemeinsames Verkehrskonzept, viertens um eine nachhaltige Breitbandinfrastruktur, fünftens um die Profilierung der Lausitz als Innovationsstandort mit anwendungsbezogenem Innovationstransfer, sechstens um eine abgestimmte Fachkräfteinitiative, siebentens um die gemeinsame Verantwortung einer länderübergreifenden Tourismusregion Lausitz, achtens um das Bekenntnis zur Braunkohle als Bestandteil des Energiemixes, neuntens um eine überfällige Gebietsreform und zehntens wird die Bildung eines Lausitzrates mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle vorgeschlagen. Dem Lausitzrat sollten Vertreter der beiden Landesregierungen, der Landkreise sowie der Wirtschaftsfördergesellschaften der Länder angehören. Außerdem sollten Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft einbezogen werden.

Dazu erklärt der Lausitzer Abgeordnete und Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

„Nicht allen Punkten kann ich vorbehaltlos zustimmen, zum Beispiel lehne ich ein Bekenntnis zur Braunkohle in welchen Zusammenhängen auch immer ab, was bei mir aber keine Geringschätzung der Leistungen der Bergarbeiter in der Vergangenheit bedeutet. Auch die Gebietsreform sehe ich skeptisch, wenn es wieder nicht gelingt, zuerst eine Funktionalreform zustande zu bringen. Weiterhin wäre es wichtig, die Lausitz stärker als Kulturregion zu definieren. Dazu gehören Kulturlandschaften wie auch Museen, Hochschulen und vor allem die in ihrer Profilierung sehr unterschiedlichen Theater. Eine Lausitz-Initiative ohne Berücksichtigung der Sorben/Wenden ist unvollständig. Hier geht es nicht um Folklore, sondern vor allem um gelebte interkulturelle Kompetenz, die in einer Region der zwei Kulturen immer von Vorteil ist. Schließlich sollte deutlicher gesagt werden, dass die Landesregierungen in der Pflicht stehen, das vorhandene Expertenwissen der Region strategisch zu bündeln. Insgesamt aber ist nur zu begrüßen, wenn gemeinsam an einer neuen Lausitz-Initiative gearbeitet wird. Vor allem DIE LINKE hat hier interessante und wichtige Vorarbeiten geliefert. Das Lausitzforum meiner Partei hat seit Mitte der 1990er Jahre stets länderübergreifend und parteiübergreifend an Konzepten für die gesamte Lausitz gearbeitet.“

Diese Vorschläge wurden während der Beratung am Freitag wohlwollend aufgenommen.


Was wird, wenn „Klasse: Musik!“ so erfolgreich ist, dass immer mehr Schulen daran teilnehmen möchten?

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Während der 70. Sitzung des Landtags Brandenburg richtete der Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (MdL) eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung, in der er wissen wollte, wie sie dem steigenden Bedarf nach Beteiligung am Projekt „Klasse: Musik“ unter konzeptionellen und finanziellen Gesichtspunkten gerecht werden möchte.

Zur Antwort der Bildungsministerin Dr. Münch darauf, erklärt der Abgeordnete:

"Das Programm „Klasse: Musik“ erweist sich immer mehr als ein Erfolgsmodell, wenn es darum geht, alle Kinder eines Klassenverbandes an das Erlernen eines Musikinstrumentes heranzuführen. Sichtbar ist der Erfolg in der jährlichen Präsentation, wenn etwa dreihundert Kinder gemeinsam mit dem Landesjugendjazzorchester Brandenburg vor großem Publikum musizieren. Wahrscheinlich noch wichtiger ist, dass über diesen Weg unabhängig vom familiären Umfeld musikalische Talente entdeckt werden und positive Wirkungen auf das Sozialverhalten der Kinder feststellbar sind. Und das ohne vorherige Separierung der Bedürftigen als Kinder aus „bildungsfernen Familien“.

Das sieht die zuständige Ministerin ebenfalls so, wie aus der Antwort im Namen der Landesregierung auf eine von mir am 24. Januar 2013 gestellte parlamentarische Anfrage hervorgeht. Die Ministerin Dr. Martina Münch weist richtig darauf hin, dass allein in meiner Region, den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße, 14 Musikklassen gebildet wurden. Im Jahre 2010 gab es im gesamten Land 72 Musikklassen, im Schuljahr 2012/2013 sind es bereits 143 an 60 Schulen. Das Geld für diese bundesweit beispielgebende Initiative kommt aus dem Förderprogramm „Musische Bildung für alle“. 1,3 Millionen Euro wurden dafür insgesamt zur Verfügung gestellt, als Kompromiss gegenüber der von der Regierungskoalition abgelehnten Volksinitiative „Musische Bildung für alle“. Als einer der gesetzlichen Vertreter dieser kurz nach der letzten Landtagswahl durch die Mehrheit von SPD und DIE LINKE gescheiterten Volksinitiative nehme ich zur Kenntnis, dass das vom damaligen Landesverband der Musikschulen entwickelte Konzept sich trotzdem mit Erfolg entfalten konnte.

Der sichtbare Erfolg bringt aber auch mit sich, dass das Interesse der Schulen steigt, sich an diesem Programm zu beteiligen. Daraus ergibt sich das Problem, dass immer mehr Schulen diesem Erfolgsmodell beitreten wollen, das Geld aber nicht für alle reicht. Eine konkrete Antwort auf diese Frage erhielt von der Ministerin ich nicht. Aber immerhin betont die Ministerin, dass dieses Konzept auch konzeptionell sich weiterentwickeln wird, indem „Singen macht Schule“ und „Trommeln ist Klasse“ noch dazu kommen. Außerdem wird es ab 2013/2014 erstmals fünf Kreativklassen geben. „Die Landesregierung wird das Projekt auch künftig unterstützen und dem Landesverband ein verlässlicher Partner sein“, heißt es abschließend in der Antwort. Über die Finanzierung findet sich keine konkrete Aussage. Das ist schade, denn mit den bisher geplanten Mitteln werden nicht alle Schulen, die es möchten, an „Klasse: Musik!“ teilnehmen können. Und Konkurrenz ist nicht immer gut."


Kunstschulen und die Novellierung des Musikschulgesetzes

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In einer Mündlichen Anfrage wollte der Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann am 23. Januar 2013 im Plenum des Landtages wissen, welche Erfolge die Landesregierung bei der angestrebten Kooperation von Kunstschulen und Musikschulen im Rahmen des Konzeptes Kulturelle Bildung und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses vom Februar 2010 sieht. Zur Antwort der zuständigen Ministerin erklärt der Abgeordnete:

"In diesem Beschluss wurde zwar die Ablehnung der Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ besiegelt, aber auch der Auftrag an die Landesregierung erteilt, das Musikschulgesetz zu evaluieren und auf dieser Grundlage einen Entwurf eines verbesserten Musikschulgesetzes vorzulegen. Bisher wurde vom Ministerium kein vereinbarter Termin eingehalten. Und: Die finanzielle Ausstattung des Konzeptes Kulturelle Bildung ist weiterhin unklar.

Dagegen verweist die zuständige Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Kunst, darauf, dass im Konzept der Landesregierung zur kulturellen Bildung und auch im Landtagsbeschluss zur Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ festgehalten wurde, dass die Rahmenbedingungen für alle Sparten der kulturellen Bildung gesichert und verbessert werden sollen. Weiter sagte die Ministerin: „Es ging nicht nur darum, die Weichen für eine engere Kooperation zwischen Musik- und Kunstschulen allerorts zu stellen. Die Gründung des neuen Verbandes der Musik- und Kunstschulen haben wir sehr aufmerksam begrüßt und verfolgt. Ich hoffe, dass diese Zusammenarbeit genauso angenehm und erfolgreich sein wird wie mit den beiden Vorgängerorganisationen. Für den Bereich der Landesregierung kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Arbeiten am Referentenentwurf für die Novelle des Musikschulgesetzes sind nahezu abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtigen wir, dabei die Förderung von Kunstschulen in dieses Gesetz zu integrieren. Davon verspreche ich mir die Sicherstellung einer angemessenen Versorgung des Landes mit qualitativ hochwertigen Kunstschulangeboten mit einheitlichem Standard. Außerdem erhalten die Kunstschulen dadurch Planungssicherheit.“

Diese allgemeinen Aussagen sind zu begrüßen. Wichtig wird allerdings sein, wie die konkrete Ausgestaltung des neuen Musikschulgesetzes dann aussehen wird. Das Konzept Kulturelle Bildung muss sicherlich vom Kulturausschuss und von Fachverbänden kritisch begleitet werden, denn ein tatsächlicher Schwung von Seiten der Landesregierung ist bisher nicht erkennbar. Ich würde mir auf jeden Fall mehr brandenburgisches Selbstbewusstsein auf diesem Gebiet wünschen. Hier kann das Land Spitze im Bundesmaßstab sein. Die notwendigen Mehrausgaben werden sich zwar in Kosten-Nutzen-Relation nach betriebswirtschaftlichen Kriterien nicht berechnen lassen, aber auszahlen werden sie sich allemal. Das steht fest."


Verockerung der Spree

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Der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann war zur Vorbereitung der Aktuellen Stunde während der 70. Sitzung des Landtages am kommenden Donnerstag, auf der er auch zum Problem der Verockerung von Spree und Spreewald sprechen wird, am Wochenende zwischen Reuden und Repten, am Radduscher Hafen und bis zur Höhe Kossateich und der Kreuzung Vetschauer Mühlenfließ / Radduscher Kahnfahrt im Spreewald unterwegs, um selber ein aktuelles Bild vom Ausmaß der Verockerung der Spreewaldzuflüsse zu gewinnen.

Zur so genannten Verockerung erklärt der Abgeordnete:

„Verglichen mit dem Projekt der Bergbausanierung ist der Großflughafen eine kleine Nummer. Für die Bergbausanierung und die Gefahrenabwehr, die ja auch den Spreewald schützen soll, wurde und wird auch zukünftig viel Geld ausgegeben werden müssen. Vieles scheint unberechenbar; die Herausforderungen sind gigantisch. Natürliche Abläufe lassen sich eben nicht so leicht überlisten und technologische Eingriffe in die Landschaft nicht immer und nicht schnell korrigieren.

Dazu ist Expertenwissen gefragt. Bei aller Kritik, die in letzter Zeit laut wurde, können wir froh sein, dass wir mit der LMBV so viel gebündelte ingenieurtechnische Kompetenz im Revier haben. Die Ingenieure und Ingenieurinnen der LMBV sollten in ihrer Arbeit viel mehr gesellschaftliche Anerkennung erfahren. Sie sollten aber auch klar wissen, was von ihnen erwartet wird, kein Zurückhalten der Daten zum Beispiel. Tagebaugegner, zu denen ich ja auch gehöre, liegen jedenfalls falsch, wenn sie ein Feindbild an dieser Stelle aufbauen.

Eine Besonderheit in unserem Revier besteht darin, dass Bürgerinitiativen in der Regel ebenfalls aus Experten bestehen. Das ist so, weil viele ehemalige Bergarbeiter inzwischen Touristiker oder Naturschützer sind. Es wird zu lernen sein, ihr Wissen und Tun als Bereicherung und Hilfe und nicht als Belästigung anzusehen. Konfliktfrei wird das nicht gehen. Das sollte man wissen und damit produktiv umgehen lernen.

Die Vorschläge des Aktionsbündnisses ‚Klare Spree‘, einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen, sollten nicht zuletzt deswegen sehr ernst genommen werden. Die aktuelle Zuspitzung der Lage erfordert es zudem, dass darüber hinaus auch langfristige Maßnahmen angegangen werden müssen – eingebettet in einen strategischen Plan, ausgearbeitet gemeinsam von Bergamt, Naturschutz, Kommunen und Landkreisen, Bürgerinitiativen und LMBV.

Und nicht zuletzt gehört dazu, ein neues Problembewusstsein zu entwickeln und den Neuaufschluss von Tagebauen als einen Anachronismus zu erkennen.“

Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten

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Der Landtag Brandenburg soll am kommenden Montag im Zusammenhang mit dem Flughafen Berlin/Brandenburg über Matthias Platzeck abstimmen

Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und Lausitzer Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

„Ich werde in dieser Sitzung für Matthias Platzeck stimmen. Und mehr noch, ich halte es für richtig, wenn sich die Fraktion DIE LINKE eindeutig und geschlossen für den Ministerpräsidenten entscheidet. Denn wer sich auf Politik einlässt, muss wissen, dass es dabei immer auch um Macht geht. Koalitionen sind auch zur Machtsicherung da. Allerdings wird es schwierig, wenn sich Macht verselbständigt und Inhalte und beschlossene Ziele auf der Strecke bleiben. Unter diesem Gesichtspunkt kommt bei meinem Ja für Platzeck keine Freude auf. Aber es wird dennoch ein klares Ja, weil die Alternativen zum Gruseln wären. Und es wird auch ein Ja, weil die berechtigte Kritik an dem tatsächlichen Flughafen-Desaster und an der Person des Ministerpräsidenten von eben diesen Leuten, die keine Alternative zu bieten haben, inzwischen nicht selten jede Regel des allgemeinen Anstandes verletzt.

Für eine grüne Alternative, die Großprojekten dieser Dimension, der Verkehrspolitik insgesamt und einem technokratischen Herangehen anstelle politischen Handelns mit substantieller Kritik begegnet, wäre ich ja anfällig. Da kommt aber nichts aus dieser Ecke der Grünen und wenig von den Linken.

Wenn ich auch nicht genau weiß, ob ich Matthias Platzeck für seinen Entschluss, als Aufsichtsratsvorsitzender die Karre aus dem Dreck ziehen zu wollen, bedauern oder bewundern soll, die Besetzung dieser Funktion ist für mich nicht das Entscheidende. Ministerpräsident sollte er auch bleiben, wenn er oder andere sich doch anders entscheiden sollten. Entscheidend ist für mich die Demonstration, dass das Agieren von Großunternehmern doch durch demokratische politische Instanzen zu kontrollieren geht. Wenn der Ministerpräsident diese Frage konsequent angeht, dann hat er in diesem Punkt viel Unterstützung verdient. Alles dem Markt überlassen zu wollen, ist eindeutig der falsche Weg. Und hier liegt das Grundübel der bisherigen Abläufe, einmal davon abgesehen, dass ich gar kein Freund dieses Großflughafens bin: Trotz des Aufbauschens der politischen Bedeutung des Projektes ist es nicht gelungen, die Vergesellschaftung der Risiken und die Privatisierung der Gewinne zu verhindern. Vor allem daran wird sich eine linke Regierung messen lassen müssen, ganz gleich in welcher Funktion ihre Vertreter agieren.“


Antwort der Ministerin verärgert Lehrerinnen und Lehrer

Pressemitteilung zur Antwort auf Kleine Anfrage zur Anerkennung von Schulfahrten als Dienstreisen

Die Bildungsministerin hat auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Hoffmann geantwortet und damit Lehrerinnen und Lehrer erneut verärgert

Dazu erklärt der linke Kulturpolitiker und (fraktionslose) Lausitzer Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

"Am 28. November 2012 hatte ich in einer Kleinen Anfrage insgesamt 14 Teilfragen an die Landesregierung gerichtet, in der ich Auskunft verlangte, wie das Land Brandenburg auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) und vor allem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 (Az. 1 A 1579/10) zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, um die Fahrt überhaupt genehmigt zu bekommen.

Bereits am 14. Dezember 2012 reagierte die Bildungsministerin Frau Dr. Martina Münch recht ungehalten, als die Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Gerrit Große die Ungleichbehandlung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern bei Abiturprüfungen gegenüber den Berlinern in der Fragestunde auf die Tagesordnung setzten. Hier wäre alles in Ordnung; im Gegenteil, andere Bundesländer gingen dazu über, von brandenburgischer Schulpolitik zu lernen.

Der Duktus der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage ist ähnlich. Brandenburg wäre mit Nordrhein-Westfalen nicht zu vergleichen, man prüfe aber trotzdem, ob das Urteil Auswirkungen auf unser Land hätte. Aber in Brandenburg sei wohl alles rechtlich in Ordnung. Auch gebe es keinen Unterschied zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern im Hause des Ministeriums bei der Behandlung von Dienstreisen.

An allen Schulen sind aber die Formulare „Verzichtserklärung“ bekannt, die u.a. folgenden Passus enthalten: „Da ich in diesem Schuljahr aus dem Schulbudget keine finanziellen Mittel erhalte, aber trotzdem eine Schulfahrt planen und durchführen werde, erkläre ich freiwillig den vollen Verzicht auf Reisekostenerstattung.“ Natürlich kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Lehrkräfte Schulfahrten als wichtiges Mittel für Bildung und Sozialverhalten trotz des enormen Aufwandes und der psychischen wie physischen Belastungen bei dieser quasi 24-Stundentätigkeit nutzen wollen. Natürlich stünden Lehrkräfte unter einem ziemlichen moralischen Druck durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Schulfahrt wegen des Bestehens darauf, die Reisekosten erstattet zu bekommen, ausfallen ließen.

Es klingt fast zynisch in der Antwort der Ministerin, wenn es heißt, dass der Verzicht der Lehrkräfte auf die Erstattung von Dienstreisekosten nicht erwartet oder gar gefordert werde. „Lehrkräfte können – müssen aber nicht – auf die Erstattung von Reisekosten verzichten“, heißt es weiter. Die Fürsorgepflicht einer Ministerin für ihre Bediensteten sieht anders aus. Und mit einer Wertschätzung eines der schönsten aber auch anstrengendsten Berufe hat das nichts mehr zu tun. Trotz der angespannten Haushaltslage könnte doch wenigstens nach Lösungen gesucht werden oder wenigstens mit vernünftigen Argumenten erklärt werden, warum die Lehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Dienstreisenden so ungerecht behandelt werden."


Aktivitäten in Leeskow richten sich nicht gegen Windkraft. Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann unterstützt nach wie vor Alternativen zur Braunkohlenverstromung

Pressemitteilung

Zum Ergebnis der Anhörung zu den Einwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung von fünf weiteren Windkraftanlagen in der Gemeinde Neu-Seeland erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

Dass Minister Jörg Vogelsänger in seiner Antwort auf meine Mündliche Anfrage in der Novembersitzung des Landtages davon ausgeht, dass ein Untersagungsverfahren möglich ist und damit die vom Unternehmen UKA Meißen geplanten weiteren fünf Windkraftanlagen vorläufig nicht gebaut werden können, begrüße ich. Ich bin auch mit dem Ergebnis der Anhörung zu den Einwendungen zufrieden, das diese Sicht des Ministers noch einmal bekräftigt hat. Ich wende mich damit aber nicht gegen weitere Windräder im Land Brandenburg, im Gegenteil. Wer allerdings möchte, dass die beschlossene Energiewende Angelegenheit von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern wird, muss dafür sorgen, dass zur alternativen Energiegewinnung auch ein alternativer Umgang mit Betroffenen gehört. Überrumpelungsmanöver und das Ausnutzen von Lücken in der Regionalplanung sorgen nicht für mehr Akzeptanz. Es ist nicht fair, wenn versucht wird, Windkraftanlagen an Stellen zu bauen, die außerhalb bisher vorgesehener Windeignungsgebiete liegen.

Genau wie die Bürgerinitiative Leeskow möchte ich, dass Pläne ernst genommen werden können. Meine Forderungen und Anregungen sind nicht neu:

Erstens, grundsätzlich müssen Betroffene von Anfang an in Planungen einbezogen werden und Beschlüsse von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen einen verbindlichen Stellenwert bei solchen Vorhaben erhalten.

Zweitens, richtig wäre die Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft aufzuwerten, indem dort mindestens zwei weitere Stellen geschaffen werden, die der dort bereits angesiedelten Kompetenz weiteren Zuwachs ermöglichen.

Drittens, politisch ausgedachte Parallelstrukturen, wie eine Energieregion Lausitz, sollten dann nicht Aufgaben übernehmen, die Experten in Kooperation mit den kommunalen Entscheidungsträgern viel besser lösen können.

Viertens, vor allem kleine Gemeinden sollten von der Kreis- und Landesebene Unterstützung beim Erstellen von Flächennutzungsplänen erhalten.

Und schließlich fünftens, den Gemeinden sollte Unterstützung gegeben werden, um selber Konzepte der Energiegewinnung und Energieversorgung zu entwickeln, die einen unmittelbaren Nutzen für die Einwohnerinnen und Einwohner haben. Als Stichworte nenne ich in diesem Zusammenhang autarke Energiegewinnung, regionale Wirtschaftskreisläufe und Genossenschaften.


Schulfahrten sind Bestandteile des Unterrichts

Pressemitteilung von Gerd-Rüdiger Hoffmann zu seiner Kleinen Anfrage

Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet werden

Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:

„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte? Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.

Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.

Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und  Lebens erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg.“


Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes von Experten unterstützt

Pressemitteilung nach der Anhörung im Hauptausschuss

Doch Experten und Vertreter der Sorben/Wenden trafen während einer Anhörung im Hauptausschuss des Landtages auch auf namóc pśedsudkow (die Macht der Vorurteile)

Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann: "Während einer Anhörung zum Entwurf eines neuen Sorben/Wenden-Gesetzes im Hauptausschuss des Landtages Brandenburg am 7. November 2012 war die alte philosophische Weisheit zu besichtigen, dass Vorurteile – auch Feindbilder – vor allem durch Nichtwissen entstehen.

Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Karl-Ludwig Böttcher demonstrierte anschaulich seine feste Überzeugung, dass im Lande keine Defizite bei der Förderung der Sorben/Wenden bestünden und der Gesetzesentwurf in wichtigen Teilen der Verfassung widerspreche, ja teilweise demokratiefeindlich sei. Demokratie versteht er konsequent als die Macht der größeren Zahl. Damit wurde klar, dass bei ihm weder europäische Regelungen zur Frage des Minderheitenschutzes angekommen sind, noch der Sinn des bestehenden und erst recht nicht des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes verstanden wurde. Auch Nichtwissen prägt gelegentlich sehr stark Überzeugungen. Allerdings, bis auf Böttcher und den Stellvertretenden Bürgermeister von Forst Sven Zuber, der sich zu der unverschämten Behauptung verstieg, die Einwohner von Horno/Rogow hätten sich nach der Abbaggerung ihres Dorfes sehr bewusst für die Ansiedlung in einem nichtsorbischen Ort entschieden, waren sich alle anwesenden Experten und Betroffenen einig, dass ein neues Sorben/Wenden-Gesetz den Sorben/Wenden und auch dem Land Brandenburg gut tun würde. Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf sahen einige der Referenten lediglich in Detailfragen, die allerdings ebenfalls wichtig sind.

Für die Abgeordneten, die den Gesetzesentwurf auf den parlamentarischen Weg gebracht haben, ergibt sich eine komfortable Situation. Sie können jetzt Änderungen einbringen, die sich auf die Stellungnahmen der Wissenschaftler Dr. Peter Schurmann (Vorsitzender der niedersorbischen Abteilung der wissenschaftlichen Gesellschaft Maćica Serbska), Prof. Dr. Stefan Oeter (Vorsitzender des Sachverständigenausschusses des Europarates für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen), Prof. Dr. Eduard Werner (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sorabistik der Universität Leipzig) und Dr. Jürgen Rühmann (Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes) stützen.

Weiterhin gab es klare Positionen zum wesentlichen Anliegen des neuen Gesetzes von den Vertretern sorbischer/wendischer Institutionen David Statnik (Vorsitzender der Domowina), Harald Konzack (Vorsitzender des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg) und Fred Kaiser (Bürgermeister der sorbischen/wendischen Gemeinde Dissen/Dešno).

Die ablehnende Haltung von Böttcher und Zuber wird nicht zu begründen sein, denn, so betonte der Jurist Oeter, die Position Böttchers sei lediglich ein treffendes Beispiel dafür, dass der Vollzug auf europäischer Ebene ratifizierter Verträge in der kommunalen Verwaltungspraxis nicht ankommt. Die Fragen des Siedlungsgebietes und Finanzierungsfragen seien keine Angelegenheit kommunaler Mitbestimmung, sondern reiner Gesetzesvollzug. Die Anwendung von geltenden Standards könne deshalb gar kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sein."


Will die Landesregierung überhaupt ein neues und modernes Sorben/Wenden-Gesetz?

Pressemitteilung im Vorfeld der Anhörung im Hauptausschuss

Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (DIE LINKE, fraktionsloser Abgeordneter im Landtag Brandenburg) erklärt zur „Stellungnahme der brandenburgischen Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg“:

Eine Stellungnahme der Landesregierung behindert und fördert nicht die Verabschiedung eines überarbeiteten Sorben/Wendengesetzes

Seit Monaten wird nicht nur unter Sorben/Wenden in der Niederlausitz darüber diskutiert, wie eine überarbeitete Fassung des brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetzes aussehen soll, besonders seit der NOWY CASNIK einen ersten Entwurf des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten veröffentlicht hatte. Dieses Thema interessiert durchaus auch Menschen ohne sorbische/wendische Wurzeln. Schließlich begreifen oder empfinden immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger, dass ein wichtiges, besonderes und liebenswertes Merkmal ihres Landes fehlte, wenn der Artikel 25 der Landesverfassung „Rechte der Sorben (Wenden)“ und damit die Förderung und Bewahrung der Kultur und Sprache dieser slawischen Minderheit lediglich zu einer formalen Sache werden würde. Mit Interesse wird die Diskussion auch in der Oberlausitz verfolgt. Dort berichtet vor allem die Abendzeitung SERBSKE NOWINY regelmäßig über die Debatte.

Leider muss man aber den Eindruck haben, dass die Landesregierung keine Anstrengungen unternimmt, um das neue Gesetz zu unterstützen. Eher trifft das Gegenteil zu, denn in einer Stellungnahme der Regierung findet sich zu fast allen wesentlichen Veränderungsvorschlägen der Vermerk: „Es wird daher empfohlen, von der vorgeschlagenen Neufassung ... insgesamt abzusehen“.

„Jedenfalls fehlt innerhalb des Ministeriums des Innern (...) das entsprechende Fachwissen.“ Dieser (selbstkritische?) Satz in der Stellungnahme der Landesregierung bezieht sich zwar auf den Paragraphen 3 zur Neuregelung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes, trifft aber fast komplett auf alle Punkte der Stellungnahme zu. Es sei denn, die Landesregierung weiß doch, was sie tut, und will keine Verbesserung der Sorben/Wenden-Politik.

Dass sie das Wesen von Minderheitenpolitik nicht erkannt hat, wird besonders deutlich, wenn sie empfiehlt, davon abzusehen, dass bei Eingliederungen von Gemeinden mit sorbischen/wendischen Ortsteilen, die dann größere Gemeinde zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehören kann. Überhaupt scheint die Landesregierung zu befürchten, dass sich das Siedlungsgebiet erweitern könnte – und die Minderheit plötzlich noch mehr Kosten verursacht. Aber vielleicht haben zum Beispiel die Freienhufener gar nichts dagegen, wenn ihr Dorf als Ortsteil von Großräschen wieder wie vor 1937 Dobristroh (niedersorbisch Dobry Wotšow) heißen würde. Statt diese Möglichkeit als Ergebnis erfolgreicher Landespolitik auf dem Gebiet der Förderung des Sorbischen/Wendischen oder kluger Beschlüsse der Kommunen zu begrüßen, zählt die Stellungnahme in allen wesentlichen Punkten lediglich Bedenken auf. Kassenlage, kommunale Spitzenverbände, Braunkohle usw. wiegen offenbar mehr. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Landesregierung kein neues Gesetz will.

Selbst eine Berichterstattung im Parlament – einmal innerhalb einer Legislaturperiode - über ihre Sorben/Wenden-Politik möchte die Landesregierung nicht und verweist dabei auf die ohnehin verpflichtende Berichterstattung im Rahmen der europäischen Sprachencharta und gegenüber dem Europarat zur Frage des Schutzes von autochthonen Minderheiten. Genau hier werden aber von den europäischen Instanzen immer wieder die gleichen Mängel in Hinblick auf die Brandenburgische Politik aufgelistet.

Zynisch wird es, wenn vom bürokratischen Mehraufwand die Rede ist und zur Frage der Wahlinformationen im Kern festgestellt wird, ein „tatsächlicher Bedarf für die Neuregelung ist hier nicht ersichtlich“, weil bisher kein Sorbe/Wende danach gefragt hätte. Schließlich können doch alle Sorben/Wenden die deutschsprachigen Wahlinformationen lesen. Oder was ist gemeint?

Ich habe Verständnis dafür, dass eine Koalition, die Bildung und Soziales ganz weit oben in ihrem politischen Handeln sieht, als Wert an sich gesehen wird und deshalb in anderen Politikfeldern Kompromisse nötig sind. Trotzdem bin ich enttäuscht, dass DIE LINKE sich hier in einem Kernbereich ihrer bisherigen Politik auf faule Kompromisse einlässt und damit ihre erworbene Anerkennung in der Sorben/Wenden-Politik aufs Spiel setzt. Vor allem aber besteht die Gefahr, dass die Sache der Sorben/Wenden auf der Strecke bleibt. Und das kann ich nicht tolerieren."

Neues Sorben/Wenden-Gesetz: Stellungnahme der Landesregierung behindert und fördert nicht

Kommentar des Lausitzer Landtagsabgeordneten und Kulturpolitikers Gerd-Rüdiger Hoffmann

"'Jedenfalls fehlt innerhalb des Ministeriums des Innern (...) das entsprechende Fachwissen.' Dieser (selbstkritische?) Satz in der Stellungnahme der Landesregierung bezieht sich zwar auf den Paragraphen 3 zur Neuregelung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes, trifft aber fast komplett auf alle Punkte der Stellungnahme zu. Es sei denn, die Landesregierung weiß doch, was sie tut, und will keine Verbesserung der Sorben/Wenden-Politik. Dass sie das Wesen von Minderheitenpolitik nicht erkannt hat, wird besonders deutlich, wenn sie empfiehlt, davon abzusehen, dass bei Eingliederungen von Gemeinden mit sorbischen/wendischen Ortsteilen, die dann größere Gemeinde zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehören kann. Über-haupt scheint die Landesregierung zu befürchten, dass sich das Siedlungsgebiet erweitern könnte – und die Minderheit plötzlich noch mehr Kosten verursacht. Statt diese Möglichkeit als Ergebnis erfolgreicher Landespolitik auf dem Gebiet der Förderung des Sorbischen/Wendischen oder kluger Beschlüsse der Kommunen zu begrüßen, zählt die Stellungnahme in allen wesentlichen Punkten lediglich Bedenken auf. Kassenlage, kommunale Spitzenverbände, Braunkohle usw. wiegen offenbar mehr.

Man kann wohl davon ausgehen, dass die Landesregierung kein neues Gesetz will. Selbst eine Berichterstattung im Parlament über ihre Sorben/Wenden-Politik möchte die Landesregierung nicht und verweist dabei auf die ohnehin verpflichtende Berichterstattung im Rahmen der europäischen Sprachencharta und gegenüber dem Europarat zur Frage des Schutzes von autochthonen Minderheiten. Genau hier werden aber von den europäischen Instanzen immer wieder die gleichen Mängel in Hinblick auf die Brandenburgische Politik aufgelistet. Zynisch wird es, wenn vom bürokratischen Mehraufwand die Rede ist und zur Frage der Wahlinformationen im Kern festgestellt wird, ein „tatsächlicher Bedarf für die Neuregelung ist hier nicht ersichtlich“, weil bisher kein Sorbe/Wende danach gefragt hätte. Schließlich können doch alle Sorben/Wenden die deutschsprachigen Wahlinformationen lesen. Oder was ist gemeint?

Ich habe Verständnis dafür, dass eine Koalition, die Bildung und Soziales ganz weit oben in ihrem politischen Handeln sieht, als Wert an sich gesehen wird und deshalb in anderen Politikfeldern Kompromisse nötig sind. Trotzdem bin ich enttäuscht, dass DIE LINKE sich hier in einem Kernbereich ihrer bisherigen Politik auf faule Kompromisse einlässt und damit ihre erworbene Anerkennung in der Sorben/Wenden-Politik aufs Spiel setzt. Vor allem aber besteht die Gefahr, dass die Sache der Sorben/Wenden auf der Strecke bleibt. Und das kann ich nicht tolerieren."

Hochschulen erhalten

Der Lausitzer Landtagsabgeordnete und Kulturpolitiker Gerd-Rüdiger Hoffmann unterstützt die Volksinitiative

Nach einer ausführlichen Anhörung der Vertreter der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“, die sich für den Erhalt der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz Senftenberg/Cottbus und gegen die Auflösung dieser beiden Einrichtungen durch Neugründung einer Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg einsetzen, hatten heute die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine Stellungnahme für den Hauptausschuss zu beschließen, in der sich der Ausschuss für oder gegen die Annahme der Volksinitiative ausspricht. Für die Annahme stimmten lediglich die Abgeordneten Anja Heinrich, Prof. Dr. Michael Schierack und Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann. Bei einigen Enthaltungen wurde die Volksinitiative abgelehnt. Aus diesem Anlass erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete und Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

„Die ‚Marke’ Brandenburgische Technische Universität ist im Lande und international erfolgreich eingeführt. Das war erst vor wenigen Tagen während eines Besuches von Landtagsabgeordneten an Universitäten in Estland zu spüren. Wir mussten nicht danach fragen, die Kooperation mit der BTU lebt und wurde ganz selbstverständlich in Gesprächen, Imagebroschüren und Power-Point-Präsentationen erwähnt. Ähnliches gilt sicherlich in anderen Zusammenhängen von der Fachhochschule Lausitz. Wahrscheinlich nimmt der Ruf der Universität auch nicht sofort und automatisch Schaden, wenn es zur Gründung einer neuen größeren Universität Cottbus-Senftenberg kommen sollte. Aber zu Unsicherheiten auch bei internationalen Partnern wird es kommen, wenn das ‚Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz’, so wie es jetzt im Entwurf von der Regierung dem Landtag übergeben wurde, beschlossen wird.

Anders als mein Kollege Peer Jürgens, der die Kritik der Vertreter der Volksinitiative für unangemessen hält, habe ich großes Verständnis für die polemische Schärfe. Schließlich gab es auch den an uns als Abgeordnete gerichteten Satz, dass über alles diskutiert werden könne, nur nicht über das Ergebnis, das stünde fest. Und selbst Abgeordneten wurden nicht auf direktem Wege alle notwendigen Dokumente vom Ministerium übergeben.

Dennoch habe ich die Hoffnung, dass jetzt sprachlich wieder abgerüstet werden kann. Denn die Argumente der Volksinitiative sind inzwischen so gut, dass sie für sich sprechen, gar keine verbale Verstärkung nötig haben. Mich haben die Argumente überzeugt, so dass ich für die Annahme der Volksinitiative bin.

Mich haben also die Vertreter der Volksinitiative mit meiner Stimme und bei Abstimmungen im Landtag an ihrer Seite.

Klar ist aber, dass es Veränderungen zum Zwecke der Verbesserung der Hochschulausbildung an der BTU, an der Hochschule Lausitz, an der Universitätslandschaft im Süden des Landes und vor allem im gesamten Land Brandenburg geben muss. Am Anfang der Proteste gegen die Auflösung der beiden Hochschuleinrichtungen und gegen die Gründung einer einzigen Universität sah das anders aus. Nach meinem Eindruck gab es viel Abwehr, viel Polemik, kaum Konzepte. Jetzt ist das anders. Wenn das rigide Vorgehen der Ministerin in dieser Frage etwas Positives gebracht hat, dann vielleicht das, dass sich vor allem die BTU so intensiv wie eventuell vorher noch nie mit der Selbstreflexion ihrer bisherigen Arbeit kritisch beschäftigt hat, inneruniversitären Streit und einige Differenzen in eine konstruktive Richtung bringen musste und gründlich, also strategisch, über die zukünftigen Herausforderungen nachdenken musste. Inzwischen liegen beachtliche Ergebnisse vor, die ernsthaft bedacht und praktisch berücksichtigt werden sollten. Deshalb, nicht etwa weil das Herangehen des Ministeriums doch nicht so schlecht ist, wird die Welt nicht untergehen, wenn der Landtag mit Mehrheit ein ‚Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz’ beschließen sollte. Die vielen guten Ideen im Zusammenhang mit der Mobilisierung der Volksinitiative und einer bisher nicht gekannten hochschulpolitischen Debatte in der Lausitz lassen sich nicht einfach wegwischen – auch nicht durch die Macht eventuell dann neu geschaffener Strukturen. Der so genannte Lausitzdialog der Regierung war nicht gerade eine Sternstunde der Demokratie. Die kluge, sehr kompetente und fast immer sachliche Arbeit der Initiatoren der Volksinitiative hat aber zu einem Schwung in Sachen demokratischer Beteiligung und sich-verantwortlich-fühlen geführt, über den sich alle Abgeordneten freuen sollten, auch diejenigen, die heute gegen die Annahme der Volksinitiative gestimmt haben. Vielen Dank an die Vertreter der Volksinitiative.“


Windräder am falschen Ort?

Kritik am Vorhaben, weitere Windkraftanlagen außerhalb bisher definierter Windkrafteignungsgebiete bei Leeskow zu errichten

In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden. Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

"Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.

Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.

Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.

Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

In einer Einwendung an die zuständigen Stellen habe ich diese Position deutlich gemacht."


Schutz der sorbischen/wendischen Kultur und Tagebau

Kein dialektischer Widerspruch, sondern ein Interessenkonflikt

Am dritten Tag der Erörterung der Einwendungen zu den Entwürfen der Braunkohlepläne und des Umweltberichtes zum Tagebauvorhaben Welzow-Süd (Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I) hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann eine Rede gehalten, in der er sich gegen den Neuaufschluss bzw. die Weiterführung des Tagebaues wendet und dabei besonders den Schutz der sorbischen/wendischen Kultur als Grund hervorhebt. Die Bewahrung und Förderung des Sorbischen/Wendischen habe im Land Brandenburg Verfassungsrang, erklärt der Kulturpolitiker Hoffmann. Weiterhin hat er in seiner Einwendung geltend gemacht, dass es aus seiner Sicht kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung der Braunkohlepläne gibt. „Vor allem kann ich nicht einsehen, warum uns suggeriert werden soll, dass das Braunkohleunternehmen Anspruch auf Abbau vorhandener Kohleflöze haben soll“, erklärt der Landtagsabgeordnete.

Die Rede im Wortlaut:

Schutz des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes hat Verfassungsrang

Eigentlich sieht es gut aus im Lande, wenn es um die Belange der Sorben/Wenden geht. Die Förderung der sorbischen/wendischen Kultur und Sprache hat in Brandenburg Verfassungsrang, es gelten europäische Standards im Umgang mit der anerkannten Minderheit der Sorben/Wenden und ihrer Sprache und wir haben ein relativ fortschrittliches Sorben/Wenden-Gesetz. Dazu kommt, dass sich gegenwärtig ein neues Sorben/Wenden-Gesetz im parlamentarischen Verfahren befindet. Hier ist als Ergebnis nicht auszuschließen, dass es zu deutlichen Verbesserungen für die Sorben/Wenden kommt, auch die Definition ihres Siedlungsgebietes betreffend.

Proschim/Prožym ist ein sorbisches/wendisches Dorf mit gelebter Kultur, Bemühungen zur Wiederbelebung der niedersorbischen Sprache und einer Architektur, die sorbische/wendische Traditionen materialisiert hat – also gar nicht denkmalschutzgerecht oder sozial verträglich umzusiedeln geht.

Es wird nicht zu erklären sein, warum ein Braunkohleplan, ein Betriebsplan des Bergbauunternehmens, irgendein Parteitagsbeschluss oder eine Energiestrategie der Landesregierung von höherem juristischen oder – mit Blick auf die Bergarbeitergewerkschaft – von höherem moralischen Wert sein soll.

Eigentlich ist alles klar, denn eine Umsiedlung von sorbischen/wendischen Traditionen und den dazu gehörenden Menschen ist ein Ding der Unmöglichkeit. Sorbische/wendische Tradition und Kultur sind immer an einen angestammten Ort gebunden. Denn eine Umsiedlung – ich sage es noch einmal – würde genau diese Kultur und diese Tradition zerstören. Und ein solches Tun ist in Brandenburg nicht erlaubt.

Ich kann das hier nicht weiter ausführen, aber anmerken möchte ich, dass die Förderung der sorbischen/wendischen Kultur auch im Interesse der deutschen Mehrheitsbevölkerung ist. Interkulturell, Region der zwei Kulturen, Brücke zu den östlichen Nachbarn und regionale Identität seien lediglich als Stichworte genannt.

Vattenfall braucht in Brandenburg andere Rahmenbedingungen

Wenn es schon dieses seltsame Zweckbündnis zwischen Unternehmenspolitik des Braunkohlekonzerns und Landespolitik gibt, dann wäre es dringend angeraten, Vattenfall in mindestens zwei Punkten zu unterstützen:

Erstens: Vattenfall müsste Rahmenbedingungen vorfinden, die dem Konzern ermöglichen, sich als Energieunternehmen, nicht zuerst als Braunkohleunternehmen, zu verstehen. Wenn also, wie bisher mehrfach nachgewiesen, eine zeitgemäße Sorben/Wenden-Politik und die ehrgeizigen aber richtigen klimapolitischen Ziele auf Landes- und Bundesebene den Tagebau Welzow II gar nicht zulassen können, dann muss Vattenfall es eben mit Rahmenbedingungen zu tun bekommen, die den Übergang des Konzerns zu einer zeitgemäßen Energiegewinnung unterstützen und den Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung beschleunigen. Warum soll der schwedische Staatskonzern Vattenfall nicht auch in Deutschland Vorreiter sein, wenn es um Alternativen zur Braunkohle geht, zum Beispiel auch bei der Entwicklung von Speichertechnologien oder Technologien, die elegant und flexibel eine Grundlast sichern, die nicht so stark von fossilen Energieträgern abhängig ist?

Zweitens: Bereits vor Jahren hat Vattenfall auf seiner schwedischen Webseite eine Unternehmenskultur und ein Demokratieverständnis öffentlich gemacht, was auch für Brandenburg wünschenswert wäre. Sicher, es wäre ungerecht, die finanzielle Unterstützung durch Vattenfall für Infrastruktur, Soziales und Kultur in der Region oder die Steuerabgaben an Kommunen wie Welzow als Erpressungspotential zu bezeichnen. Trotzdem wirkt oft unausgesprochen „besser so als gar nichts mehr“. Diesen Konflikt kennen ja auch die Sorben/Wenden. Denn einerseits gab es finanzielle Unterstützung durch Vattenfall, andererseits gefährdet die gegenwärtige Unternehmensstrategie als Ganzes die Existenz der sorbischen/wendischen Kultur grundsätzlich. Und dann kommt es eben dazu, dass eine nicht mehr zeitgemäße Energiepolitik als notwendiges Übel akzeptiert wird – als alternativlos akzeptiert werden muss, sagen dann die kommunalen Verwalter der leeren Kassen.
Das schafft Unruhe, nicht irgendein Gutachten von Greenpeace oder eine vertrauliche Stellungnahme aus dem Hause der linken Umweltministerin Anita Tack, die auf weitere - bisher zu wenig beachtete - Auswirkungen des geplanten Tagebaues Welzow II aufmerksam machen. Im eigenen Interesse von Vattenfall sollte der Konzern nicht Politik bestimmen wollen, sondern umgekehrt sich einer Politik unterordnen, die über die notwendigerweise nur partikularen Interessen eines Konzerns hinausgehen muss – im Interesse der Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder.

Auf der schwedischen Webseite war vor Jahren bereits zu lesen, dass sich die einzelnen Unternehmensstandorte von Vattenfall jeweils regional engagieren und grundsätzlich alle Beschlüsse der kommunalen Vertretungen akzeptieren. Eine interessante Überlegung mit Blick auf den Beschluss der Stadtverordneten von Welzow!

Es ist logisch, dass ich an dieser Stelle aus verfassungsrechtlichen Gründen die Einstellung des Planverfahrens vorschlagen muss.

Kritische Anmerkungen zum Verfahren der Erörterung der Einwendungen

Erlauben Sie mir zum Schluss wenige Anmerkungen zu der seit vorgestern laufenden Veranstaltung zur Erörterung der Einwendungen:

Meine Einwendung habe ich am 28. November 2011 eingereicht. Ich hatte erwartet, dass meine Gründe für diese Einwendung gebündelt mit ähnlichen Anliegen Beachtung derart finden, dass sie hier von Vertretern der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung kurz referiert werden und eventuell Argumente gegen meine Bedenken vorgetragen werden. Doch stattdessen war von Alternativen zum Geplanten die Rede, die Unmögliches vorschlagen, so dass der Plan zu Welzow II als alternativlos erscheinen soll. Dieser Fakt und an einigen Stellen auch die Versammlungsführung lassen den Eindruck entstehen, dass demokratisches Mitgestalten lediglich bedeutet, dass man zwar alles sagen darf, Hauptsache es bleibt folgenlos. Wir erleben das gegenwärtig auch in der Diskussion um die Hochschullandschaft in der Lausitz: Wir können über alles reden, nur nicht über das Ergebnis, das stünde fest – heißt es von der Regierungsseite.

Weiterhin bitte ich darum, dass der positiv besetzte Begriff Bürgerinitiative nicht nur für Windkraftgegner und Kritiker alternativer Energiegewinnung Anwendung findet, sondern auch für Kritiker und Gegner des Tagebaues Welzow II benutzt wird. Die hier anwesenden Proschimer sind eine Bürgerinitiative. Und auch die vielen Einzeleinwender sind doch keine notorischen Verhinderer, sondern zuerst Menschen, die an Demokratie glauben und mitgestalten wollen.
Herr Weymanns, ich gehe davon aus, dass auch Sie eine ernsthafte demokratische Beteiligung wollen, allein schon deshalb, weil das Ergebnis dann viel besser zu vertreten und auszuhalten ist. Diese Veranstaltung hier ist in ihrer Form wichtig und richtig. Für die Organisation ist Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen zu danken. Ich bitte dennoch um mehr Sensibilität, damit diese Veranstaltung zur demokratischen Mitgestaltung ermuntert und nicht Demokratiemüdigkeit befördert. Ohnmacht, Herr Kapelle hat es gesagt, ist nur zum Nutzen von Antidemokraten.


Wie sicher ist das Dorf Lieske, wenn es zukünftig zwischen Tagebau und See liegen sollte?

Zum Kurzgutachten von Dr. habil. Ralf E. Krupp „Geotechnische Probleme beim geplanten Braunkohletagebau Welzow-Süd II“, das der Geologe im Auftrag von Greenpeace vorgelegt hat, und zu den Reaktionen der Befürworter des Braunkohleplanentwurfs zu Welzow II erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

„Ein Kurzgutachten im Auftrag von Greenpeace hat deutlich gemacht, was für aufmerksame Menschen im Niederlausitzer Revier keine Überraschung ist: Wenn der Tagebau Welzow weitergeführt werden sollte, dabei Proschim/Prožym und Teile von Welzow/Wjelcej abgebaggert werden, dann könnte auch das Dorf Lieske (Oberspreewald-Lausitz) gefährdet sein, nicht nur wegen der ‚üblichen’ Randbetroffenheit wie Lärm und Staub, sondern eventuell auch wegen geotechnischer Risiken. Zwar ist eine 10,6 Kilometer lange unterirdische Dichtwand geplant, aber Gefahren sind dennoch nicht auszuschließen, wenn das Dorf Lieske dann zwischen Sedlitzer See und Tagebau auf einem relativ schmalen Streifen liegt. Es geht nicht um Panikmache, es geht darum, bei aller Würdigung der ingenieurtechnischen Leistungen der Bergleute und Bergbausanierer die Gefahren und Unwägbarkeiten im Auge zu behalten. Jedenfalls ist dieses Gutachten in meinen Augen ein ernsthaftes Argument gegen die Weiterführung bzw. den Neuaufschluss des Tagebaues Welzow II. Wenn jetzt von Vattenfall, Regierung und Bergamt der Einwurf kommt, dieses Gutachten berücksichtige nicht alle Aspekte, dann kann ich nur sagen: Dieses Kurzgutachten berücksichtigt einen Aspekt, der bisher nicht angemessen berücksichtigt wurde. Es wäre unredlich, wenn die Kritiker des Greenpeace-Gutachtens ihre eingeschlagene Taktik fortführten und weiterhin suggerierten, die Bewertung der möglichen Gefahren für Lieske sei lediglich eine Angelegenheit von Experten. Dann wären die Betroffenen zu Objekten von nicht mehr demokratisch beeinflussbaren Prozessen degradiert. Der französische Wissenschaftler Pierre Bordieu nannte das ‚die Vorherrschaft der Technokraten’, hinter der sich die Politik allzu gern versteckt.“


Hochschulen im Süden: „Es könnte die Zeit für faule Kompromisse werden“

Als Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 8. August 2012 im Landtag Brandenburg geht der Lausitzer Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zwar davon aus, dass die Ministerin kaum von ihrer Position abweichen und das „Eindampfen“ der beiden bestehenden Hochschuleinrichtungen BTU und Hochschule Lausitz und die Gründung einer „Lausitz-Universität“ im Süden Brandenburgs vorantreiben wird. Er meint aber auch, dass nach allem, was bisher gelaufen ist, dieses Herangehen kaum etwas mit der Weiterentwicklung der brandenburgischen Hochschullandschaft zu tun hätte.

Zur aktuellen, sich zuspitzenden, Debatte um das Hochschulsystem des Landes Brandenburg insgesamt, besonders aber um die Zukunft der Hochschule Lausitz Senftenberg und die Brandenburgische Technische Universität Cottbus erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

„Die Äußerungen des Staatsekretärs Martin Gorholt, der die zuständige Ministerin während der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 8. August 2012 im Landtag vertrat, waren deutlich: Über alles könne diskutiert werden, nur das Ergebnis würde feststehen, nämlich nur noch eine Hochschuleinrichtung im Süden Brandenburgs. Einmal davon abgesehen, dass die Abgeordneten des Landtages darüber entscheiden werden, so wird damit drastisch deutlich, dass auch gute Ideen auf der Strecke bleiben, wenn sie mit dem Etikett ‚alternativlos’ versehen sind und als Ansage daherkommen. Aus meiner Sicht ist jetzt wohl endgültig ein Punkt erreicht, an dem kaum noch eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Deshalb sage auch ich, die Forderungen der Volksinitiative, beide Hochschuleinrichtungen im Süden des Landes Brandenburg zu erhalten und auch die Juristische Fakultät der Universität Potsdam nicht zu schließen, sind richtig. Die entgegengesetzten Vorschläge der Ministerin haben nach meiner Auffassung wenig mit den eigentlichen Fragen der Hochschulpolitik des Landes zu tun. Der bisher vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz findet nicht meine Zustimmung. Wenn nichts Grundsätzliches geändert wird, werde ich im Landtag dagegen stimmen.

Aufgrund der Art und Weise, wie die Hochschuldebatte in den letzten Monaten gelaufen ist, kann allerdings die Ablehnung dieser Vorschläge nur ein erster Schritt sein. Denn durch die Zuspitzung reduzierte sich der Streit auf ein Dafür oder ein Dagegen. Diese Situation kann aber schnell zu Scheinlösungen führen. Es könnte die Zeit der faulen Kompromisse werden. Damit meine ich, dass es dann eben wieder nicht um die Überwindung der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen geht oder um eine gerechtere Mittelverteilung, die Hochschulen an der Peripherie des Landes nicht mehr benachteiligt, oder um die Sicherung der Studierendenzahlen, sondern dass es nur noch um ‚Gesichtswahrung’ durch Zugeständnisse auf beiden Seiten geht. Rechthaberisches Aufbäumen oder Zugeständnisse auf Nebenschauplätzen bringen die Sache selber nicht voran.

Also, schön logische Power-Point-Präsentationen und martialische Protestplakate sollten in die Besenkammer. Ihr Aufeinandertreffen produziert nichts Konstruktives mehr. Herausgeholt werden müssten die Listen der wirklichen Probleme, so wie sie in den Abschlussberichten der Lausitzkommission und der Hochschulstrukturkommission wie auch in den Stellungnahmen verschiedener Hochschulgremien, der Gewerkschaften, der Landesrektorenkonferenz, politischer Jugendverbände, der Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik und schließlich auch der Volksinitiative ‚Hochschulen erhalten’ benannt wurden. Aber auch einige Vorschläge der Ministerin sollten neu und – obwohl es einigen vielleicht auch schwer fällt – unvoreingenommen gelesen werden.

Denn einige der wirklich offenen Fragen sind doch die folgenden:

  • Wie kann gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Profile und Aufgaben von Universitäten und Fachhochschulen erhalten bleiben?
  • Wie steht es mit der ursprünglichen Festlegung, dass Brandenburg, auch in Zahlen ausgedrückt, vor allem Studierende an Fachhochschulen haben wollte, und der Tatsche, dass es ganz anders gelaufen ist?
  • Was kann getan werden, damit die Universitäten des Landes zur Metropolenfunktion ihrer Standorte beitragen, also Ankerfunktion und Strahlkraft nach außen gewinnen?
  • Sollte man sich damit abfinden, dass die finanziellen Mittel auch zukünftig nicht reichen und deshalb eine Vollstruktur an jeder einzelnen Universität/Hochschule im Land Brandenburg nicht möglich sein wird, dafür besser ein sich ergänzendes System mit Bezug auf das Land insgesamt entwickelt werden müsste?
  • In welchem Verhältnis sollten Wettbewerb und Kooperation benachbarter Hochschuleinrichtungen stehen?
  • Wie kann mit dem Spannungsfeld konstruktiv umgegangen werden, einerseits Lehre und Forschung nur noch nach internationalen Maßstäben ausrichten zu müssen und andererseits dennoch wirtschaftlich, sozial und kulturell regional verankert zu bleiben?
  • Was war eigentlich der Gründungsauftrag der Viadrina?
  • Was muss getan werden, damit Hochschulabsolventen eine Perspektive im Land Brandenburg haben?
  • Wie steht es mit der Bildungsgerechtigkeit?

Das sind nur einige Fragen, die strategisch beantwortet werden sollten bzw. auch erst einmal als offene Fragen zugelassen werden müssten.

Die Klärung wird als Prozess zu gestalten sein. Das ist die eigentliche Herausforderung. Zur Lösung wird dann mit Sicherheit wieder stärker auch die Fachebene im Hochschulministerium gefragt sein müssen. Ich gehe davon aus, dass die beiden Seiten, die sich scheinbar unversöhnlich gegenüber stehen, eigentlich nur das Beste für die Hochschulen und Universitäten des Landes wollen. Es wäre mutig, die Reset-Taste zu drücken und mit der eigentlichen Arbeit zu beginnen. Einladend, offen und dennoch ergebnisorientiert.“


Zur Zukunft der Gemeinde Welzow/Wjelcej - Ortsteil Proschim/Prožym

In einer parlamentarischen Anfrage (Drucksache 5/5704) will der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos, DIE LINKE) von der Landesregierung wissen, welche Perspektive der sorbische/wendische Ort Proschim/Prožym hat. Nach Vorstellungen aus DDR-Zeit und heutigen Plänen des Energiekonzerns Vattenfall soll dieser Ortsteil von Welzow/Wjelcej komplett einem Braunkohlentagebau weichen. Dagegen regt sich Widerstand, aber auch die Verunsicherung nimmt zu.

Der Lausitzer Landtagsabgeordnete hat mit Bürgerinnen und Bürgern in Proschim/Prožym  gesprochen und meint:

„Die bekannten bundespolitischen und landespolitischen Ziele auf den Gebieten Klimaschutz und Energiepolitik sowie neue internationale Rahmenbedingungen auch auf dem Gebiet der Minderheitenrechte (Sorben/Wenden) ließen die Einwohnerinnen und Einwohner von Proschim/Prožym sowie auch von Welzow/Wjelcej, Lindenfeld, Bahnsdorf/Bobošojce und Lieske/Lěska hoffen, dass der Aufschluss des Tagebaufeldes Welzow II nicht notwendig sein würde und sie deshalb von Abbaggerung bzw. Tagebaurandbelastungen verschont bleiben würden. Doch Bergbaukonzern und Landesregierung erwecken immer mehr den Eindruck, dass alles beschlossen sei und Proschim/Prožym dem Tagebau weichen müsse. Die ehrgeizigen Klimaziele und auch die Bemühungen der Gemeinde Proschim/Prožym, den Status „BIO Energiedorf“ trotz der drohenden Abbaggerung weiter auszubauen, scheinen kaum Beachtung zu finden.

Viel zu wenig ist nach meiner Auffassung bisher gewürdigt worden, dass es sich um eine Gemeinde im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet handelt. Diese zu schützen, ist Verfassungsauftrag. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass in Proschim/Prožym noch immer besonders interessante architektonische Zeugnisse der Sorben/Wenden zu finden sind.

Schließlich stellt sich auch die Frage, wie Effizienz der Braunkohlenwirtschaft und Kulturlandschaft gegeneinander abgewogen werden sollen. Bekannt ist, dass es rund um Proschim/Prožym eine besonders effektive nachhaltige Landwirtschaft gibt.

Es ist oft die Rede davon, wie weltfremd Tagebaugegner ihre Forderungen vertreten würden. Mag sein, dass das für Zugereiste zutrifft, die auch keine Vorstellung besitzen, warum Bergleute einen besonderen Stolz haben. Aber die Menschen von hier sind realistisch genug, um zu wissen, dass die Energiewende beschleunigt werden muss. Von Energie haben sie nämlich Ahnung. Sie wollen allerdings Akteure einer neuen Energiepolitik sein und nicht deren Opfer, denen nur noch bleibt, mit dem Bergbaukonzern über den Wert ihrer Grundstücke zu verhandeln.“


Pressemitteilung von Gerd-Rüdiger Hoffmann

zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur Basis Kultureller Bildung

Die Landesregierung ist beauftragt, bis September 2012 ein Konzept zur Kulturellen Bildung für das Land Brandenburg vorzulegen. Aber auf welcher Basis und zu welchem Zweck soll Kulturelle Bildung im Land gefördert werden?

Das wollte der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann in einer parlamentarischen Anfrage wissen. Die Antwort der zuständigen Ministerin liegt jetzt vor (Drucksache 5-5717).

Der Landtagsabgeordnete und Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann erklärt dazu:

„Im September 2011 stimmte der Landtag Brandenburg einstimmig dem gemeinsamen Antrag ‚Vision und Konzept für die kulturelle Bildung’ zu und forderte so die Landesregierung auf, eine grundlegende Handlungsstrategie bis zum Sommer 2012 zu entwickeln. Diesen Termin wird die Regierung wohl halten können. Mit Unterstützung der Landesregierung ist es nämlich gelungen, zu inhaltlichen und strukturellen Fragen der Kulturellen Bildung in Fachgremien äußerst interessante und konstruktive Debatten zu organisieren. Besondere Verdienste hat sich dabei die Plattform Kulturelle Bildung erworben. Dennoch bleiben Fragen. Kulturelle Bildung ist Querschnittsaufgabe und ressortübergreifend. Mit Verweis darauf konnten Fragen nach der Höhe der finanziellen Förderung für die Kulturelle Bildung insgesamt bisher nicht beantwortet werden. Wenn aber im neuen Konzept Aussagen zur Finanzierung getroffen werden sollen, dann müsste ein Vergleich zum bisherigen Stand ermöglicht werden. Deshalb wollte ich von der Landesregierung wissen, wie hoch die Ausgaben bisher für Aktivitäten waren, die zukünftig unter ‚Kulturelle Bildung’ zusammengefasst werden sollen. Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, jedenfalls die Antwort war keine Antwort auf diese Frage. Ich frage mich, wie die Höhe eines zukünftigen Fonds für Kulturelle Bildung festgelegt werden kann, wenn nicht bekannt ist, wie viel bisher dafür ausgegeben wurde. Im schlimmsten Fall könnte der Fonds niedriger ausfallen als die bisherigen über verschiedene Ressorts verteilten Ausgaben. Ich werde also nachfragen müssen. Denn Kulturelle Bildung als Schwerpunktaufgabe muss zwar die finanzielle Situation des Landes im Blick haben, kann aber nicht einzig nach Kassenlage betrieben werden. Wenn das vom Landtag in Auftrag gegebene Konzept Wirkung zeigen soll, dann werden etwa 3,5 Millionen Euro nötig sein. Darin eingeschlossen wären dann allerdings die bereits jetzt für die musische Bildung zur Verfügung gestellten 1,3 Millionen Euro. Dazu käme die finanzielle Absicherung je einer Lehrkraft pro Schule, die analog dem Berliner Modell wöchentlich zwei Abminderungsstunden zur Koordinierung Kultureller Bildung erhält, um fächerübergreifend Kompetenzen zu vermitteln, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter in die Schule zu holen. Und – das ist wichtig – Kulturelle Bildung ist kein Ersatz für die Förderung der Künste und Kultur im Lande.“


Pressemitteilung von Gerd-Rüdiger Hoffmann

anlässlich der Aktionswoche für besser Betreuungsverhältnisse in den Kindergärten

Bessere Betreuung in Kindergärten bleibt wichtige Aufgabe

Im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE ist zu lesen: „Zur deutlichen Verbesserung der Lage im Bildungsbereich sorgt die Koalition auch im Kita-Bereich für Fortschritte. Durch eine Verbesserung der Betreuungsschlüssel in den Kitas ist mit der Einstellung von ca.1000 Erzieherinnen und Erziehern (über 800 Vollzeiteinheiten) landesweit zu rechnen.“ Tatsächlich gab es große Anstrengungen, die Situation zu verbessern. So konnte der Personalschlüssel zum Positiven geändert werden. Hatte vorher eine Erzieherin 7 Kinder in der Altersgruppe 0 bis 3 Jahre zu betreuen, so sind es jetzt 6 Kinder, in der Altersgruppe 3 bis 7 Jahre sind es jetzt 12 Kinder. Immerhin wurden bisher jährlich weit über 30 Millionen Euro zusätzlich für die Verbesserung der Betreuung in den Kindergärten von der rot-roten Regierung ausgegeben. Dennoch liegt Brandenburg im Bundesvergleich mit dem aktuellen Betreuungsschlüssel weit hinten. Dazu kommt, dass noch immer überdurchschnittlich viele Erzieherinnen und Erzieher lediglich teilzeitbeschäftigt sind, aber die engagierten unter ihnen trotzdem faktisch in Vollzeit arbeiten, ohne dafür immer bezahlt zu werden. Oder aber Erzieherinnen müssen Aufgaben erledigen, die eben auch in der Praxis zum Alltag eines Kindergartens gehören. Vorbereitung und Durchführung von Festen oder Ausflügen auch außerhalb der Arbeitszeiten, Vertretung kranker Kolleginnen, Urlaubsvertretung, Fortbildung, Elterngespräche auch am Abend, organisatorische und Leitungsaufgaben usw. – all diese Aufgaben müssen in der Regel innerhalb des eigentlich für die Arbeit in der Kindergruppe vorgesehenen Stundenpotenzials erledigt werden. Das bedeutet, im Alltag eines Kindergartens muss eine Erzieherin sehr oft deutlich mehr Kinder betreuen.

Angesichts dieser Situation meint der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

„Ich unterstütze die Kitainitiative Brandenburg, wenn sie die ursprünglichen Forderungen zur Verbesserung der Kinderbetreuung anlässlich der heute zu Ende gehenden Aktionswoche gegenüber der Landespolitik betont. Zumindest im Verhältnis zu den LINKEN dürfte das in einem konstruktiven Dialog möglich sein, wobei sich allerdings erweisen muss, wie durchsetzungsfähig DIE LINKE gegenüber ihrem Finanzminister und dem Koalitionspartner SPD ist. An der Verbesserung des Personalschlüssels muss jedenfalls weiter gearbeitet werden, die pro Erzieherin zugewiesenen Stunden müssen neu berechnet werden, auch unter Beachtung der für die direkte Kinderbetreuung nicht zur Verfügung stehenden Zeiten für Fortbildung, Vertretung, Leitungstätigkeit, Elternarbeit, Projektarbeit usw. Auch sollte überlegt werden, ob die verbreitete Praxis, Nichtfachkräfte mit Bezug auf den Betreuungsschlüssel wie Fachkräfte zu zählen, wirklich der Aufgabe angemessen ist. Im Altenpflegebereich ist das klarer geregelt. Ich habe das Gefühl, dass viele Landtagsabgeordnete nicht nur bereit wären, den politischen Druck von Erzieherinnen und Eltern auszuhalten, sondern diesen erwarten. Gut wäre es, wenn es zur wirksamen Unterstützung der Anliegen der Kitainitiative auf Landesebene einen auch mit Elternvertretern besetzten Beirat gäbe, analog dem Landesschulbeirat.“


Zur Weiterführung des Witaj-Projekts und zum bilingualen Unterricht

Angesichts der Diskussionen um eine Kürzung beim Witaj-Projekt sowie der Angleichung der Klassenstärkenvorgaben beim Sorbisch-Unterricht, erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann seine Unterstützung für die Position des Sorben/Wenden-Rates und versichert, sich für die Weiterführung des Witaj-Unterrichts und eine Erweiterung des bilingualen Unterrichts einzusetzen 

„Witaj“ heißt Willkommen. Ob Vertretern des brandenburgischen Bildungsministeriums dieses einmalige und sehr erfolgreiche Programm zur Belebung der niedersorbischen Sprache wirklich willkommen ist, durfte nach einigen Auftritten im Sorben/Wenden-Rat bereits bezweifelt werden. Immer wieder hatten dort Mitarbeiter dieses Ministeriums demonstriert, dass sie die Sorben/Wenden am liebsten in einer Rolle von Bittstellern sehen würden. Es gab sogar Versuche, Landtagsabgeordnete zu reglementieren, die daran erinnerten, dass die Förderung der sorbisch/wendischen Kultur und Sprache in Brandenburg Verfassungsaufgabe ist.

Mit der Ankündigung, die Witaj-Klassen in den Jahrgängen 1 und 2 abzuschaffen und den bilingualen Unterricht zu kürzen, stürmt dieses Ministerium den Gipfel der Unverfrorenheit. Und wenn es heißt, dass doch nichts abgeschafft würde, sondern wegen auferlegter Einsparmaßnahmen lediglich eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Kindern pro Klasse festgelegt werden müsse, dann wird es regelrecht zynisch. Denn der Sinn der verfassungsmäßig verankerten Minderheitenförderung ist doch wohl, dass hier das Kriterium Mehrheit oder Quote nicht angewendet werden dürfen. Von einer Minderheit zu verlangen, dass sie für ein spezielles Unterrichtsprogramm Teilnehmerzahlen wie eine Bevölkerungsmehrheit bringen muss, ist absurd. Diese Eigenmächtigkeit der Verwaltungsebene muss schnellstens durch die politische Ebene wieder zurückgenommen werden. Denn eine Entscheidung der Ministerin kann es nicht sein. Sie ist an den Koalitionsvertrag gebunden, der die Förderung des Niedersorbischen festschreibt.“

Hintergrund: Nach Pressinformationen teilten am 4. Mai 2012 Ministerialbeamte dem Witaj-Sprachzentrum in Cottbus mit, dass aus Kostengründen massive Einschnitte beim Witaj-Unterricht der Klassen 1 und 2 und darüber hinaus im bilingualen Unterricht geplant seien. Später hieß es einschränkend, dass es keine Einschnitte geben werde, der Zugang zum Sorbisch/Wendisch-Unterricht nicht begrenzt werde, allerdings der Witaj-Unterricht jahrgangsübergreifend stattfinde.

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Koalition steht für eine integrative Minderheitenpolitik, die die Kulturen und Sprachen der ethnischen Minderheiten wie die Regionalsprachen als Bereicherung im Zusammenleben von Menschen in unserem Land und weltweit betrachtet. Die Förderung der Stiftung für das sorbische Volk wird zusammen mit dem Bund und dem Freistaat Sachsen fortgesetzt.“

Am 10. Mai 2012 findet eine außerordentliche öffentliche Sitzung des Sorben/Wenden-Rates im Potsdamer Landtag statt. Es wird erwartet, dass die Ministerin alles unternimmt, um den relativ guten Ruf der brandenburgischen Sorben/Wenden-Politik wieder herzustellen.

Der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann wird an dieser Sitzung teilnehmen.

Ohne Grund werden keinen Flächen im Lausitzer Seenland gesperrt

Während der Märzsitzung des brandenburgischen Landtages wollte der Senftenberger Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos, DIE LINKE) von der Regierung wissen, ob durch aktuelle Rutschungen und die vielen gesperrten Flächen die Zukunft des Projektes Lausitzer Seenland gefährdet sei. Im Namen der Regierung antwortete Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (DIE LINKE). Zwar mussten seit Oktober 2010 weitere etwa 8.500 Hektar gesperrt werde, so dass zurzeit insgesamt 21.300 Hektar gesperrt sind, aber das Projekt Lausitzer Seenland könnte insgesamt erfolgreich weitergeführt werden. Bis Ende März 2012 wird eine Kategorisierung der gesperrten Flächen vorliegen, aus der auch hervorgehen wird, wann mit der Aufhebung bestimmter Flächensperrungen zu rechnen ist und zu welchen Terminen mit weiteren Sicherungsmaßnahmen gerechnet werden muss. Für 2012 sei gegenwärtig nicht zu erkennen, dass es zu weiteren Sperrungen kommen wird. Allerdings ginge es bei allen Entscheidungen stets zuerst um die zu gewährleistende geotechnische Sicherheit. Klare Aussage des Ministers: „Im Zweifelsfall oder bei einem zu geringen Kenntnisstand wird die Flächensperrung vorsorglich durchgeführt.“

Der Lausitzer Abgeordnete Hoffmann zeigte sich zufrieden mit der Antwort, die für ein verantwortungsbewusstes Agieren der Regierung steht. Hoffmann meint, dass es selbst für die Touristikbranche durchaus Möglichkeiten geben könnte, mit den Risiken dieser einmaligen Landschaftsgestaltung positiv umzugehen. „Nun meine ich nicht, dass wir Abenteuertouren durch gefährdete Landschaft anbieten sollten. Aber ich glaube, dass die Gäste im ehemaligen Bergbaurevier es interessant finden würden, noch mehr über die Größe der Aufgaben bei der Landschaftsgestaltung im Lausitzer Seenland zu erfahren, auch über die Risiken dieses gigantischen Planes aufgeklärt zu werden. Warum sollte ihnen nicht an den entsprechenden Orten selbst erklärt werden, was Grundbruch bedeuten kann, was Böschungsrutschungen anrichten können und welche Auswirkungen der Grundwasseranstieg konkret hat? Dann erschiene das bisher von Bergbausanierern und Landschaftsplanern Geleistete vielleicht sogar in einem noch besseren Licht. Denn machen wir uns nichts vor, was hier bei uns im Revier geschieht ist neu, es ist ein Experiment voller Risiken. Umso mehr verdienen die erreichten Ergebnisse der LMBV Respekt und Anerkennung“, meint Dr. Hoffmann. Gute Beispiele, die in diese Richtung gehen, gebe es bereits.

Auch Minister Ralf Christoffers spricht von geologischem Neuland und betont: „Wir sollten nie vergessen: Die Sanierung in der Lausitz ist ein weltweit einmaliges Beispiel, wie eine Braunkohlelandschaft rekultiviert wird, mit allen Unwägbarkeiten, die damit im Zusammenhang stehen.“ Der Minister sagt aber auch: „Eine Gefährdung des Großprojekts Lausitzer Seenland ist derzeit ausgeschlossen.“


Zur geplanten Schließung der Schlecker-Filialen in Großräschen und Altdöbern

Der linke Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann unterstützt die Gewerkschaft ver.di und den Schlecker-Gesamtbetriebsrat, die für den Monat April staatliche Bürgschaften fordern, um wenigstens den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können und eine Sogwirkung zu verhindern, die zu weiteren Filialschließungen und weiteren Kündigungen bei der Belegschaft führen würde.

„Die Forderung nach staatlicher Bürgschaft mag auf den ersten Blick ungewöhnlich und gegen marktwirtschaftliche Prinzipien gerichtet erscheinen – nicht zuletzt auch, weil Schlecker lange Zeit insbesondere wegen der schlechten Arbeitsbedingungen der Verkäuferinnen in der Kritik stand. Aber diese Forderung ist nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di und der LINKEN dennoch berechtigt, da die Schlecker-Insolvenz ein Sonderfall aus mehreren Gründen ist. Durch die gegenwärtige Rechtslage war es Anton Schlecker als Einzelkaufmann möglich, sein Unternehmen trotz Krise fortzuführen, ohne sich dem zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiko der Insolvenzverschleppung auszusetzen. Er musste auch trotz der Größe des Unternehmens kein Kontrollorgan einrichten, demgegenüber er Rechenschaft ablegen müsste. Da der Staat durch für Herrn Schlecker günstige Gesetze diese Situation maßgeblich verursacht hat, sind staatliche Bürgschaften in diesem Fall gerechtfertigt. Außerdem möchte ich noch einmal daran erinnern, dass durch das Fehlen belastbarer betriebswirtschaftlicher Zahlen das Insolvenzeröffnungsverfahren erschwert wurde und unter solchen Bedingungen kaum ein Investor zu finden war.“

Und zur Lösung des Problems meint Dr. Hoffmann: „Das bisherige Geschäftsmodell Schlecker ist gescheitert. Wo es möglich ist, sollte deshalb über entsprechende EU-Förderanträge versucht werden, bisher noch nicht geschlossene Schlecker-Filialen in eine Art ‚Tante-Emma-Laden’ zu überführen. Wenn damit Stammkundschaft bedient werden kann und sich nicht gerade Supermärkte in unmittelbarer Nähe befinden, könnte das erfolgreich sein. DIE LINKE hat dazu entsprechende Konzepte und Musteranträge entwickelt, die in meinem Senftenberger Wahlkreisbüro in der Bärengasse 3 oder in jeder Geschäftsstelle der Partei eingesehen werden können.“


Zum Entwurf der Kulturpolitischen Strategie

Pressemitteilung

Auf der Sitzung des Kulturausschusses am 14. März 2012 stelle die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst den Entwurf der Kulturpolitischen Strategie 2012 vor. Der Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann begrüßt sehr, dass dieser Entwurf vorgelegt wurde und bis zum Juni 2012 eine Diskussion mit offenem Ausgang über neue strategische Ansätze der Kulturförderung im Land Brandenburg stattfinden soll. Er sagte dazu:

„In diesem Entwurf finden sich Ansätze, die hat es bisher in so konsequenter Weise noch nicht gegeben. Das ist sehr positiv zu bewerten. Dennoch möchte ich gleich zu Beginn der Debatte drei Probleme nennen, weil sie auch methodische Fragen des Herangehens an Lösungen berühren. Erstens fehlt komplett die Sorben/Wenden-Frage. Hier geht es nicht darum, dass ein neues Kapitel oder ein neuer Unterpunkt dem Konzeptentwurf angehängt wird. Denn es handelt sich um einen Verfassungsauftrag, der Übergreifendes berührt – regionale Identität, interkulturelle Kompetenz, kulturelle Bildung wie auch Kulturtourismus und Kulturwirtschaft. Die Förderung der sorbisch/wendischen Kultur ist integraler Bestandteil brandenburgischer Politik. Zweitens sollte darüber nachgedacht werden, ob bei der Frage nach einem kooperativen Kulturföderalismus stärker Festlegungen des Einigungsvertrages berücksichtigt werden sollten. Schließlich ist dort 1990 der Erhalt der kulturellen Substanz in den neuen Ländern verbindlich festgelegt worden.Und drittens geht es nicht nur darum, dass Brandenburg sich international präsentiert, sondern um eine offene Kultur, in der Interkulturalität und Internationalität organische Bestandteile des kulturellen Lebens werden.“ 


Europäische Sprachencharta: Antwort der Landesregierung auf Anfrage enttäuscht

Pressemitteilung

Zur Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

"'Minderheitenförderung ist ein dynamischer Prozess' - das ist eine der Aussagen der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg in ihrer Antwort auf meine parlamentarische Anfrage. Auf der Grundlage eines Berichtes des Sachverständigenausschusses im 4. Überprüfungszeitraum hat das Ministerkomitee des Europarates am 25. Mai 2011 eine Empfehlung über die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen durch die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Die Empfehlung enthält mehrere kritische Punkte, darunter auch solche, die vom Ministerkomitee bereits in früheren Berichten und Empfehlungen festgestellt wurden. Deshalb wollte ich von der Landesregierung wissen, welche Schlussfolgerungen sie aus dem aktuellen Bericht des Sachverständigenausschusses und aus der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates für die aktuelle Sorben/Wenden-Politik des Landes Brandenburg zieht.

In der Antwort der zuständigen Ministerin im Namen der Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage zu den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, wie Mängel bei der Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen mit Bezug auf die Sorben/Wenden im Land Brandenburg zu beseitigen sind, ist nichts Falsches gesagt. Aber das Ministerkomitee bemängelt zum Beispiel, dass keine ausreichend strukturierte Politik in der vorschulischen Erziehung, in Grundschule sowie auch an Sekundarschulen zu erkennen ist. Das Ministerkomitee mahnt an, Maßnahmen zu ergreifen, die eine systematische Lehre des Niedersorbischen in der Grund- und Sekundarschulbildung verfügbar machen. Weiterhin sind zum wiederholten Male die Probleme bei der Fortbildung und Ausbildung von Lehrkräften für das Niedersorbische angesprochen. Kritisch angesprochen wird auch die geringe Präsenz des Niedersorbischen im Alltag der Behörden. Auch bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst im Siedlungsgebiet werden Kenntnisse der niedersorbischen Sprache kaum berücksichtigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich jedoch dazu verpflichtet, all diese Punkte umzusetzen. Der Bericht misst den Stand der Erfüllung vor allem an den durch Deutschland formulierten Selbstverpflichtungen. Unter diesem Aspekt geht die Antwort der Landesregierung in mehreren Punkten am Wesen des Problems vorbei. Es ist bekannt, dass das Land Brandenburg sich auch finanziell an der Förderung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur beteiligt – bisher mit etwa 50 Millionen Euro insgesamt. Aber das liegt nicht im Belieben des Landes, sondern ist Verfassungsauftrag. Dass die Sorben/Wenden durch internationale Vereinbarungen und durch die Verfassung des Landes Brandenburg verbriefte Rechte haben, eben keine Bittsteller sein müssen, das ist noch immer nicht im Alltag der Landespolitik angekommen.

Schön, dass die Landesregierung die Empfehlung des Ministerkomitees prüfen und bei der Fortentwicklung der Schulangebote bzw. der Lehrerbildung sowie der ‚noch besseren Medienpräsenz der sorbischen Sprache’ berücksichtigen möchte. Da aber diese Probleme nicht zum ersten Mal in Empfehlungen des Ministerkomitees benannt werden, hätte ich mir eine genauere Antwort gewünscht. Dynamik ist jedenfalls bei der Förderung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur gegenwärtig nicht zu erkennen."


„Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz benötigt auch weiterhin drei Mehrgenerationenhäuser.“

Presseerklärung zur Antwort auf die Kleine Anfrage

Vor der offiziellen Veröffentlichung der Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zur Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser erhielt der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann den Wortlaut der kommenden Drucksache vorab übermittelt. Die Landesregierung will Mehrgenerationenhäuser erhalten, ist aber „nicht zuständig“ - so das Fazit. Hoffmann fordert dagegen mehr Engagement vom Land: „Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz benötigt auch weiterhin drei Mehrgenerationenhäuser.“

Aus der Antwort geht hervor, dass die Möglichkeiten der Landesregierung, sich für die Weiterführung und ausreichende Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser im Land Brandenburg einzusetzen, sehr begrenzt sind. Der zuständige Minister betont immer wieder in seiner Antwort, dass es sich eben um ein Bundesprogramm handelt.

Die Landesregierung bewertet die neu formulierten vier inhaltlichen Schwerpunkte kritisch. Deutlich wird, dass die Landesregierung die Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser begrüßt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen möchte. Sie hat die Bundesregierung gebeten, im Rahmen eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz stärker bei der Umsetzung des Aktionsprogramms eingebunden zu werden.

Überraschend ist, dass die Landesregierung nicht einschätzen kann, „wie viele und in welcher regionalen Verteilung Mehrgenerationenhäuser notwendig bzw. möglich sind“. Nach Auffassung der Landesregierung kann der Bedarf lediglich von den Kommunen beurteilt werden. Enttäuschend ist die Aussage, dass die Landesregierung keinen Einfluss darauf nehmen könne, auch mehr als nur ein Mehrgenerationenhaus pro Landkreis zu fördern. Sie könne auch nicht beurteilen, ob die Existenz mehrerer erfolgreich arbeitender Mehrgenerationenhäuser in einem Landkreis Ausdruck eines besonderen Bedarfs in strukturschwachen Regionen ist.

Eine finanzielle Beteiligung durch das Land Brandenburg wird es nicht geben. Aber zugesagt ist die aktive Mitarbeit des Landes in der bundesweiten Koordinationsgruppe.

Der Landtagsabgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann ist mit der Antwort nicht zufrieden, räumt aber ein: „Mehr Interesse des Landes an der Fortführung des Aktionsplanes Mehrgeneratio-nenhäuser hätte ich mir schon gewünscht. Aber es stimmt, es ist ein Bundesprogramm. Einige Mängel an diesem Programm wurden von den Ländern benannt, leider erfolglos. Ich bitte die Landesregierung dringend darum, sich konsequenter dafür einzusetzen, dass erfolgreich arbeitende Mehrgenerationenhäuser weiterhin gefördert werden, dass mehr Flexibilität zugelassen wird und Konkurrenz zu professionellen Anbietern in der Pflege vermieden wird. Ohne die engagierte Arbeit der wenigen hauptamtlichen und der vielen ehrenamtlichen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter wäre das Projekt Mehrgenerationenhaus schon lange am Ende. Ihnen ist es zu danken, wenn diese gute Idee am Leben bleibt.“

 

Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Zukunft der Mehrgenerationenhäuser

Presseerklärung anlässlich des Tages der Mehrgenerationenhäuser

Der Landtagsabgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann hat im Vorfeld des Tages der Mehrgenerationenhäuser eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Dazu erklärt Hoffmann, der selbst Pate des Mehrgenerationenhauses ILSE in Großräschen ist und seit langem intensiv mit den beiden weiteren Mehrgenerationenhäusern im Landkreis zusammenarbeitet, dass er auch die Landesregierung in der Pflicht sieht, nach Möglichkeiten zu suchen, die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser langfristig zu sichern.

„Der ursprüngliche Gedanke, dass sich die Häuser nach fünf Jahren allein finanzieren können – sei es durch Sponsoren oder durch Gebührenerhebung - verkennt die Gegebenheiten vor Ort und auch die finanziellen Potentiale zum Beispiel unserer Region. Dass das Bundesprogramm nun fortgeführt werden soll, ist grundsätzlich zu begrüßen. Langfristig jedoch ist eine solide Finanzierung nötig und damit auch eine Anerkennung der sehr professionellen und zielgerichteten Arbeit der Mehrgenerationenhäuser. Das Bundesprogramm wird zwar fortgeführt, jedoch erhalten die Häuser pro Jahr 10.000 Euro weniger vom Bund und müssen diese nun bei den Kommunen einwerben, wobei - ungeachtet der regionalen Erfordernisse - pro Landkreis nur noch ein Haus gefördert wird. Gerade für die strukturschwachen Kommunen, so auch für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, ist dies zugleich ein doppeltes Problem.“ 

Darüber hinaus fürchtet Hoffmann, dass mit der Beschränkung bzw. Neuausrichtung der inhaltlichen und strukturellen Schwerpunkte eine neue Konkurrenzsituation vor Ort entstehen kann - insbesondere im Bereich der Pflege. Die Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit, die Fragen zu beantworten.


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