Nebentätigkeiten
- neben der Tätigkeit als Abgeordneter der Landtags Brandenburg hat Gerd-Rüdiger Hoffmann keinen weiteren Beruf ausgeübt
- im Sinne des § 30 Abgeordnetengesetz bestanden keine mit einem Entgelt verbundenen Nebentätigkeiten bzw. Mitgliedschaften in Vereinen, Vereinigungen, Stiftungen und Vorständen
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Landtags Brandenburg (Abgeordnetengesetz - AbgG)
- Abgeordnetengesetz.pdf PDF-Datei (68 KB)