Sorben / Wenden

Sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet

Unter dem sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet wird die Region im Süden Brandenburgs und Osten Sachsens verstanden, in dem der größte Teil der autochtonen Minderheit der Sorben/Wenden lebt. Dabei wird häufig unterschieden zwischen dem historischen Siedlungsgebiet, dem nach aktueller Gesetzeslage anerkanntem Siedlungsgebiet und dem Kernsiedlungsgebiet.

Im Zusammenhang mit dem Novellierungsvorhaben zum "Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg" (Drucksache 5/5401) ist in einigen Kommunen in Brandenburg auch ein Streit um die Frage des Siedlungsgebietes aufgekommen - mit unterschiedlichen Lösungsansätzen.


Öffentliche Anhörung im Hauptausschuss zum Gesetzentwurf

Einladung inkl. der Liste der eingeladenen Anzuhörenden

TOP 1: 

Anhörung zur Stellungnahme des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten vom 9. Januar 2013 sowie deren Ergänzung vom 21. März 2013 zum Gesetzentwurf von 9 Abgeordneten zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg - Drucksache 5/5401

gemäß § 81 Absatz 1 GOLT


                  

Die sorbischen/wendischen Wurzeln von Senftenberg (Zły Komorow)

Argumentationspapier von Gerd-Rüdiger Hoffmann

Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Ausgestaltung einer Liste sorbischer/wendischer Gemeinden und die Wiederaufnahme der Stadt Senftenberg (Zły Komorow) in das sorbische/wendische Siedlungsgebiet erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann: "Gibt man in irgendeine Suchmaschine 'Senftenberg Sorben' ein, ist die Trefferquote beachtlich. So informiert, käme wohl niemand auf die Idee, dass Senftenberg nicht auch Zły Komorow heißen sollte. Die Stadt mit einer Wendischen Kirche im Zentrum ist fester Bestandteil und immer noch kulturelles Zentrum sorbischer/wendischer Kultur in der Lausitz.

Doch bereits in den 1970er Jahren verschwanden langsam, von der damaligen Verwaltung veranlasst, die zweisprachigen Schilder in der Stadt. Nach der Eingemeindung der Orte des Amtes Senftenberg See, die zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet im Land Brandenburg zählten, verschwanden auch diese aus der Liste sorbischer/wendischer Gemeinden. Die Begründung war, dass es ja durch die Eingemeindung neue Mehrheiten geben würde. Das ist ein absurdes Argument, wenn es um Minderheiten geht.

Europäische Vereinbarungen, die Gesetzeskraft in Deutschland haben, verbieten genau dieses, nämlich Minderheitenfragen allein durch Mehrheitsentscheid zu beschließen. Und Assimilierungsdruck ist nicht erlaubt. Selbstverständlich fühlen sich Sorben/Wenden unter Druck gesetzt, wenn Landtagsabgeordnete und Bürgermeister darüber schwadronieren, dass die Aufnahme ihrer Stadt ins sorbische/wendische Siedlungsgebiet der Mehrheit nicht zu vermitteln wäre. Wer hat Lust, sich als Sorbe/Wende zu bekennen, wenn er sich dafür rechtfertigen muss und faktisch zum Zählen aller Sorben/Wenden aufgefordert wird? Die Ablehnung eines Antrages der Fraktion DIE LINKE, wonach der Bürgermeister der Stadt beauftragt werden sollte, in einer Anhörung vor dem Hauptausschuss des Landtages die Aufnahme Senftenbergs (Zły Komorow) ins Siedlungsgebiet zu befürworten, war peinlich für die Stadt. Dass dem anwesenden Mitglied des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg das Rederecht durch eine kleinliche (m.E. falsche) Auslegung der Geschäftsordnung verweigert wurde, verschlimmerte die Sache noch mehr. Und die Stellungnahme des Bürgermeisters, die dem Landtag jetzt vorliegt, setzt dem Ganzen die Krone auf. Hier sind fast alle Vorurteile und viel Unkenntnis gegenüber Sorben/Wenden versammelt.

In einer Argumentation habe ich versucht, dafür zu werben, dass der Verfassung, europäischem Recht und den historischen wie kulturellen Tatsachen der gebührende Platz bei der Bewertung der Frage eingeräumt wird, ob Senftenberg (Zły Komorow) nicht doch mit sorbischer/wendischer Kultur verbunden ist und dieser Umstand im Sinne der brandenburgischen Verfassung zu fördern sei."

Das Argumentationspapier behandelt folgende Themen und Fragen:

  1. Zum aktuellen Stand der Dinge
  2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine geplante Änderung der Definition des Siedlungsgebietes
  3. Ausgangspunkte und Kern demokratischer Minderheitenpolitik
  4. Notwendige Änderungen, obwohl sich das Sorben/Wenden-Gesetz im Großen und Ganzen bewährt hat
  5. Theoretische Grundlagen
  6. Argumente zu oft gestellten Fragen
    1. Warum gehört Senftenberg (Zły Komorow) zurzeit eigentlich nicht zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet?
    2. Nach welchen Kriterien kann das sorbische/wendische Siedlungsgebiet definiert werden?
    3. Wenn die Sprache einen so hohen Stellenwert hat, warum sollte dann Senftenberg(Zły Komorow) zum Siedlungsgebiet gezählt werden, obwohl das Sorbische/Wendische hier nicht aktiv gesprochen wird?
    4. Darf eine Minderheit letztlich bestimmen, was die Mehrheit zu tun hat?
    5. Was ist „positive Diskriminierung“?
    6. Warum das Erlernen des Sorbischen bzw. Wendischen fördern, wenn doch alle Sorben/Wenden deutsch sprechen?
    7. Wer ist zuständig für die Bewahrung, Förderung und gegebenenfalls Revitalisierung des Sorbischen/Wendischen?
    8. Darf lediglich bestehende und überall sichtbare sorbische/wendische Kulturgefördert werden, also lediglich was bereits existiert bzw. (noch) lebt? Oder darf die Förderung sich auch auf eine Wiederbelebung sorbischer/wendischerKultur beziehen?
    9. Darf eine Erweiterung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes zugelassen werden? Oder darf nur der (normale) Verlust des Sorbischen/Wendischen begleitet werden?
    10. Ist nur normal, wenn Sorben/Wenden assimilierte Deutsche werden? Oder dürfen auch Deutsche zu assimilierten Sorben/Wenden werden?
    11. Sorbisch oder Wendisch oder Sorbisch (Wendisch) oder Sorbisch/Wendisch?
    12. Was kostet das alles?
    13. Was haben die Deutschen (die Mehrheitsbevölkerung) von einer sorbischen/wendischen Kultur?
    14. Warum sind sich die Sorben/Wenden nie einig und machen es den Abgeordnetendeshalb so schwer, sie zu unterstützen?
    15. Welche Position hat die Stadt Calau (Kalawa)?
  7. Vorschlag für einen Beschluss der StadtverordnetenversammlungSenftenberg (Zły Komorow)

 

 

                  

Position des Bürgermeisters der Stadt Senftenberg

in Vorbereitung der Anhörung im Hauptausschuss


                  

Wiederaufnahme Senftenbergs in das sorbische/wendische Siedlungsgebiet

Antrag der Linksfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg


                  

Erneutes Planverfahren zum neuen Tagebau Welzow II

Vor kurzem hat die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung am Planverfahren zum neuen Tagebau Welzow-Süd II begonnen. Da bei der Verhandlung zu fast 5.000 Einwendungen gegen den ersten Braunkohleplan gravierende Mängel am Entwurf zutagegetreten waren, beginnt nun nach Neuauslegung des überarbeiteten Entwurf ein neues Beteiligungsverfahren. Bis zum 17. September 2013 können an die Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (Referat GL 4, Gulbener Str. 24, 03046 Cottbus) mögliche Bedenken gegen den neuen Tagebau Welzow-Süd II herangetragen werden. 

Mit dem Tagebau Welzow-Süd II stehen 1.900 Hektar Land zur Disposition, über 800 Menschen müssten umgesiedelt werden und die Gefahren für den Ort Lieske sind unabschätzbar. Außerdem würde mit dem Dorf Proschim ein weiteres Stück sorbischen Siedlungsgebietes und des damit verbundenen Kulturguts verlorengehen.

Ein breites Bündnis verschiedener Gruppen (Allianz für Welzow, Klinger Runde, GRÜNE LIGA, BUND Brandenburg, Dorf-Kohle-Umwelt (Proschim), klima-allianz deutschland, Netzwerk-Tagebaurand, Bürgerinitiativen Brandenburg gegen CCS, Deutsche Umwelthilfe, Robin Wood, Bauernbund Brandenburg) hat eine Kampagnenseiteim Internet frei geschaltet. Dort kann man auch eine Unterschriftenliste herunterladen und ausdrucken, mit der man sich der Einwendung der Umweltverbände GRÜNE LIGA, Umwelthilfe und BUND anschließen kann. 

Mehr Informationen und die Position von Gerd-Rüdiger Hoffmann dazu ...


                  

Änderungsantrag von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zur Beratung im federführenden Hauptausschuss

Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von neun Abgeordneten "Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg" - Drucksache 5/5401

Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur in der April-Sitzung thematisiert.

Die im AWFK vertretenen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE hatten angeregt, ihn wie die anderen Änderungsanträge auch, in überarbeiteter Form in den Hauptausschuss einzubringen.

Dort werden sie beraten werden, wenn der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung steht - vermutlich nach der Sommerpause.


                  

Abschließende Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Protokollauszug

Am 17. April 2013 beschäftigte sich der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur abschließende mit dem Gesetzesvorhaben zur Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes - inklusive der Erarbeitung einer Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss.

Der Protokollauszug beinhaltet folgende Unterlagen:

* TOP 1: Mitberatung zum Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg - Gesetzentwurf von 9 Abgeordneten - Drucksache 5/5401 - Erarbeitung einer Stellungnahme an den HA

* Anlage 1: Schreiben des Präsidenten des Landtages an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 11. April 2013

* Anlage 2: Änderungsanträge des Abgeordneten Dr. Hoffmann (fraktionslos) vom 12. April 2013 – (Zu TOP 1)

* Anlage 3: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 16. April 2013 (AWFKVorlage 5/228) – (Zu TOP 1)

* Anlage 4: Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE für eine Stellungnahme an den Hauptausschuss vom 17. April 2013 (Tischvorlage AWFK-Vorlage 5/230) – (Zu TOP 1)


                  

Liste zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet

Infolge der Anhörungen, Stellungnahmen und Gutachten im Zuge der Qualifizierung des vorliegenden Gesetzentwurfes von 9 Abgeordneten (Drucksache 5/5401) wurde von den meisten Beteiligten eine Liste bevorzugt, die das „angestammte sorbische/wendische Siedlungsgebiet“ im Land Brandenburg definieren soll.

Der Rat legt hiermit eine Liste vor, die sich auf folgende Prämissen stützt: (1) Das bisher bestehende Siedlungsgebiet ist vollumfänglich aufgenommen. (2) Als Grundlage für die Zugehörigkeit weiterer Gemeinden dienen Kriterien der Verwaltungsvorschriften des Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben (Wenden) im Land Brandenburg vom 28. April 1997, Abschnitt III., Ziffer 2b in Verbindung mit nachweisbarem Sprachgebrauch und/oder den Ratsmitgliedern bekannten bekennenden Sorben/Wenden in der jeweiligen Gemeinde. Zu den vom MWFK genannten Kriterien zählen u.a. ansässige Vereine, Theaterveranstaltungen, Brauchtumspflege, Teilnahme am Sorbisch-/Wendischunterricht, sorbische/wendische Gottesdienste. 


                  

Änderungsvorschläge des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten

Schreiben an die Abgeordneten


                  

Ausweitung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes bleibt Thema im Landtag

Artikel von Ines Neumann im Nowy Casnik

Am 8. Januar 2013 veröffentlichte die niedersorbische Zeitung "Nowy Casnik" in einen Artikel zum Thema des Siedlungsgebietes im Zusammenhang mit dem Novellierungsvorhaben zum Sorben/Wenden-Gesetz" auch die nebenstehende eindrückliche Karte.

Der gesamte Artikel von Ines Neumann ist auf der Homepage des Nowy Casnik zu finden.

                  

Ausweitung des sorbsischen/wendischen Siedlungsgebietes

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 15. November 2012

Während der Landtagssitzung am 15. November 2012 richtete der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann folgende Frage an die Landesregierung:

"Nach einem Zeitungsbericht soll zwar in Freienhufen (bis 1937 Dobristroh, niedersorbisch Dobry Wotšow) der 75. Jahrestag der Tilgung des niedersorbischen Namens durch die Nazis recht zweideutig begangen worden sein, wobei allerdings auch hier vor allem folgende Tendenz deutlich wurde: ein größeres Interesse an sorbischer/wendischer Kultur und Geschichte und die weitere Verwendung alter niedersorbischer Ortsbezeichnungen im Alltag. Auch in Zły Komorow (Senftenberg) sind Veranstaltungen zu diesen Themen gut besucht, ein Sprachkurs findet statt und selbst Gottesdienste gibt es in diesem ursprünglichen Sorben/Wendengebiet wieder in niedersorbischer Sprache. Selbst nach bisherigen Gesetzen und in Übereinstimmung mit Artikel 25 der brandenburgischen Verfassung wäre es möglich, das Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zu erweitern. Durch Stellungnahmen der Landesregierung zum Entwurf eines neuen Gesetzes, in dem diese Möglichkeit noch mehr gefördert werden soll, wird allerdings der Eindruck erweckt, als gäbe es genau deshalb erhebliche Bedenken gegenüber der Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes.

Ich frage die Landesregierung:

Unterstützt die Landesregierung auch eine solche Art der Förderung der Sorben/Wenden, die dazu führen kann, dass das Siedlungsgebiet innerhalb des Landes nach internationalen Normen und wissenschaftlichen Kriterien erweitert werden könnte?"

Für die Antwort bitte auf das Bild klicken...


                  

Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes von Experten unterstützt

Pressemitteilung nach der Anhörung im Hauptausschuss

Doch Experten und Vertreter der Sorben/Wenden trafen während einer Anhörung im Hauptausschuss des Landtages auch auf namóc pśedsudkow (die Macht der Vorurteile)

Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann: "Während einer Anhörung zum Entwurf eines neuen Sorben/Wenden-Gesetzes im Hauptausschuss des Landtages Brandenburg am 7. November 2012 war die alte philosophische Weisheit zu besichtigen, dass Vorurteile – auch Feindbilder – vor allem durch Nichtwissen entstehen.

Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Karl-Ludwig Böttcher demonstrierte anschaulich seine feste Überzeugung, dass im Lande keine Defizite bei der Förderung der Sorben/Wenden bestünden und der Gesetzesentwurf in wichtigen Teilen der Verfassung widerspreche, ja teilweise demokratiefeindlich sei. Demokratie versteht er konsequent als die Macht der größeren Zahl. Damit wurde klar, dass bei ihm weder europäische Regelungen zur Frage des Minderheitenschutzes angekommen sind, noch der Sinn des bestehenden und erst recht nicht des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes verstanden wurde. Auch Nichtwissen prägt gelegentlich sehr stark Überzeugungen. Allerdings, bis auf Böttcher und den Stellvertretenden Bürgermeister von Forst Sven Zuber, der sich zu der unverschämten Behauptung verstieg, die Einwohner von Horno/Rogow hätten sich nach der Abbaggerung ihres Dorfes sehr bewusst für die Ansiedlung in einem nichtsorbischen Ort entschieden, waren sich alle anwesenden Experten und Betroffenen einig, dass ein neues Sorben/Wenden-Gesetz den Sorben/Wenden und auch dem Land Brandenburg gut tun würde. Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf sahen einige der Referenten lediglich in Detailfragen, die allerdings ebenfalls wichtig sind.

Für die Abgeordneten, die den Gesetzesentwurf auf den parlamentarischen Weg gebracht haben, ergibt sich eine komfortable Situation. Sie können jetzt Änderungen einbringen, die sich auf die Stellungnahmen der Wissenschaftler Dr. Peter Schurmann (Vorsitzender der niedersorbischen Abteilung der wissenschaftlichen Gesellschaft Maćica Serbska), Prof. Dr. Stefan Oeter (Vorsitzender des Sachverständigenausschusses des Europarates für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen), Prof. Dr. Eduard Werner (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sorabistik der Universität Leipzig) und Dr. Jürgen Rühmann (Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes) stützen.

Weiterhin gab es klare Positionen zum wesentlichen Anliegen des neuen Gesetzes von den Vertretern sorbischer/wendischer Institutionen David Statnik (Vorsitzender der Domowina), Harald Konzack (Vorsitzender des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg) und Fred Kaiser (Bürgermeister der sorbischen/wendischen Gemeinde Dissen/Dešno).

Die ablehnende Haltung von Böttcher und Zuber wird nicht zu begründen sein, denn, so betonte der Jurist Oeter, die Position Böttchers sei lediglich ein treffendes Beispiel dafür, dass der Vollzug auf europäischer Ebene ratifizierter Verträge in der kommunalen Verwaltungspraxis nicht ankommt. Die Fragen des Siedlungsgebietes und Finanzierungsfragen seien keine Angelegenheit kommunaler Mitbestimmung, sondern reiner Gesetzesvollzug. Die Anwendung von geltenden Standards könne deshalb gar kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sein."


                  

Öffentliche Anhörung im Hauptausschuss zum Gesetzentwurf

Protokoll inkl. der Stellungnahmen

TOP 2 (öffentlicher Teil):

Anhörung gemäß § 81 GOLT zum Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg - Gesetzentwurf von 9 Abgeordneten - Drucksache 5/5401

Protokoll Seite 4-49

in den Anlagen finden sich zudem die schriftlichen Stellungnahmen:

  • Anlage 1: Liste der Anzuhörenden
  • Anlage 2: Fragenkatalog
  • Anlage 3: Stellungnahme des Landkreistages Brandenburg Anlage 4: Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
  • Anlage 5: Stellungnahme des Vorsitzenden des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Land Brandenburg
  • Anlage 6: Stellungnahme der DOMOWINA e. V. vom 19. Oktober 2012 
  • Anlage 7: Stellungnahme des Vorsitzenden der DOMOWINA e. V. vom 09.11.12
  • Anlage 8: Stellungnahme des Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses des Europarates für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
  • Anlage 9: Stellungnahme des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
  • Anlage 10: Stellungnahme der Leiterin der überschulischen Fachkonferenz Sorbisch/Wendisch
  • Anlage 11: Stellungnahme des Vorsitzenden der niedersorbischen Abteilung (Masica Serbska)
  • Anlage 12: Stellungnahme der Landesregierung vom 16. Oktober 2012 

                  

Will die Landesregierung überhaupt ein neues und modernes Sorben/Wenden-Gesetz?

Pressemitteilung im Vorfeld der Anhörung im Hauptausschuss

Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (DIE LINKE, fraktionsloser Abgeordneter im Landtag Brandenburg) erklärt zur „Stellungnahme der brandenburgischen Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg“:

Eine Stellungnahme der Landesregierung behindert und fördert nicht die Verabschiedung eines überarbeiteten Sorben/Wendengesetzes

Seit Monaten wird nicht nur unter Sorben/Wenden in der Niederlausitz darüber diskutiert, wie eine überarbeitete Fassung des brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetzes aussehen soll, besonders seit der NOWY CASNIK einen ersten Entwurf des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten veröffentlicht hatte. Dieses Thema interessiert durchaus auch Menschen ohne sorbische/wendische Wurzeln. Schließlich begreifen oder empfinden immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger, dass ein wichtiges, besonderes und liebenswertes Merkmal ihres Landes fehlte, wenn der Artikel 25 der Landesverfassung „Rechte der Sorben (Wenden)“ und damit die Förderung und Bewahrung der Kultur und Sprache dieser slawischen Minderheit lediglich zu einer formalen Sache werden würde. Mit Interesse wird die Diskussion auch in der Oberlausitz verfolgt. Dort berichtet vor allem die Abendzeitung SERBSKE NOWINY regelmäßig über die Debatte.

Leider muss man aber den Eindruck haben, dass die Landesregierung keine Anstrengungen unternimmt, um das neue Gesetz zu unterstützen. Eher trifft das Gegenteil zu, denn in einer Stellungnahme der Regierung findet sich zu fast allen wesentlichen Veränderungsvorschlägen der Vermerk: „Es wird daher empfohlen, von der vorgeschlagenen Neufassung ... insgesamt abzusehen“.

„Jedenfalls fehlt innerhalb des Ministeriums des Innern (...) das entsprechende Fachwissen.“ Dieser (selbstkritische?) Satz in der Stellungnahme der Landesregierung bezieht sich zwar auf den Paragraphen 3 zur Neuregelung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes, trifft aber fast komplett auf alle Punkte der Stellungnahme zu. Es sei denn, die Landesregierung weiß doch, was sie tut, und will keine Verbesserung der Sorben/Wenden-Politik.

Dass sie das Wesen von Minderheitenpolitik nicht erkannt hat, wird besonders deutlich, wenn sie empfiehlt, davon abzusehen, dass bei Eingliederungen von Gemeinden mit sorbischen/wendischen Ortsteilen, die dann größere Gemeinde zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehören kann. Überhaupt scheint die Landesregierung zu befürchten, dass sich das Siedlungsgebiet erweitern könnte – und die Minderheit plötzlich noch mehr Kosten verursacht. Aber vielleicht haben zum Beispiel die Freienhufener gar nichts dagegen, wenn ihr Dorf als Ortsteil von Großräschen wieder wie vor 1937 Dobristroh (niedersorbisch Dobry Wotšow) heißen würde. Statt diese Möglichkeit als Ergebnis erfolgreicher Landespolitik auf dem Gebiet der Förderung des Sorbischen/Wendischen oder kluger Beschlüsse der Kommunen zu begrüßen, zählt die Stellungnahme in allen wesentlichen Punkten lediglich Bedenken auf. Kassenlage, kommunale Spitzenverbände, Braunkohle usw. wiegen offenbar mehr. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Landesregierung kein neues Gesetz will.

Selbst eine Berichterstattung im Parlament – einmal innerhalb einer Legislaturperiode - über ihre Sorben/Wenden-Politik möchte die Landesregierung nicht und verweist dabei auf die ohnehin verpflichtende Berichterstattung im Rahmen der europäischen Sprachencharta und gegenüber dem Europarat zur Frage des Schutzes von autochthonen Minderheiten. Genau hier werden aber von den europäischen Instanzen immer wieder die gleichen Mängel in Hinblick auf die Brandenburgische Politik aufgelistet.

Zynisch wird es, wenn vom bürokratischen Mehraufwand die Rede ist und zur Frage der Wahlinformationen im Kern festgestellt wird, ein „tatsächlicher Bedarf für die Neuregelung ist hier nicht ersichtlich“, weil bisher kein Sorbe/Wende danach gefragt hätte. Schließlich können doch alle Sorben/Wenden die deutschsprachigen Wahlinformationen lesen. Oder was ist gemeint?

Ich habe Verständnis dafür, dass eine Koalition, die Bildung und Soziales ganz weit oben in ihrem politischen Handeln sieht, als Wert an sich gesehen wird und deshalb in anderen Politikfeldern Kompromisse nötig sind. Trotzdem bin ich enttäuscht, dass DIE LINKE sich hier in einem Kernbereich ihrer bisherigen Politik auf faule Kompromisse einlässt und damit ihre erworbene Anerkennung in der Sorben/Wenden-Politik aufs Spiel setzt. Vor allem aber besteht die Gefahr, dass die Sache der Sorben/Wenden auf der Strecke bleibt. Und das kann ich nicht tolerieren."

                  

Debatte im Plenum

Plenarprotokoll 5/58

5. Legislaturperiode - 58. Landtagssitzung

TOP 7: Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (DS 5/5401)

1. Lesung

Redner/innen: Martin Neumann (Mitglied des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten) S. 4741-4742; Werner-Siegwart Schippel (SPD) S. 4742; Roswitha Schier (CDU) S. 4742-4743; Jürgen Maresch (DIE LINKE) S. 4743-4744; Jens Lipsdorf (FDP) S. 4744; Sabine Niels (GRÜNE/B90) S. 4744-4746; Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos) S. 4746-4747; Prof. Dr. Dr. Sabine Kunst (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur) S. 4747


                  

Rede von Gerd-Rüdiger Hoffmann

zum Antrag Lausitzer Abgeordneter

Rede zum Tagesordnungspunkt 7 der 58. Sitzung des Landtages Brandenburg
Drucksache 5/5401 – 7. Juni 2012

"Es muss immer wieder gesagt werden: Die Förderung der sorbisch/wendischen Kultur hat vor zwanzig Jahren während der Debatten um die brandenburgische Verfassung eine große Rolle gespielt. Das hat sich ausgezahlt. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen – im Verfassungstext und im Großen und Ganzen auch in der Verfassungswirklichkeit.

Und das Land Brandenburg hat ein sehr fortschrittliches Minderheitengesetz. Sorben/Wenden-Politik ist fester Bestandteil brandenburgischer Politik. Es war nicht nur von symbolischer Bedeutung, dass im Jahre 1994 das erste Sorben/Wenden-Gesetz im Landtag Brandenburg auf Antrag von Abgeordneten aller Fraktionen behandelt und schließlich beschlossen wurde. Damit war klargestellt, dass es bei diesem Thema schwer möglich ist, parteipolitische Auseinandersetzungen oder sachfremde Kriterien oben an zu stellen.

Dennoch gibt es Unterschiede, wie sich Fraktionen für die Förderung der Sorben/Wenden und ihrer Sprache und Kultur im Landtag Brandenburg und darüber hinaus einsetzten. Besonders die PDS und dann DIE LINKE haben sich kontinuierlich und konsequent mit Sorben/Wenden-Fragen beschäftigt. Dank der Kooperation mit Sachsen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Ethnische Minderheiten unter Leitung des sächsischen Landtagsabgeordenten Heiko Kosel und Dr. Renate Harcke aus Brandenburg geschah das stets auf fachlich hohem Niveau und ohne parteipolitisches Gedröhn. Der wichtigste Grundsatz war immer, dass die Eigenständigkeit sorbischer/wendischer Gremien nie infrage gestellt werden darf. Und es galt stets: Sorben/Wenden-Politik kann nicht nach Kassenlage betriegben werden. Hier geht es um internationale Vereinbarungen und um einen Verfassungsauftrag des Landes Brandenburg.

Das Sorben/Wenden-Gesetz im Land Brandenburg hat sich bewährt bewährt. Wenn es Probleme gab, dann lag das auch nicht unbedingt am Gesetz.

Dennoch wurden mit der Zeit auch Mängel am Gesetz selber deutlich: Die nach meiner Auffassung unzeitgemäße Definition des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden gehört dazu. Wenn vom Siedlungsgebiet die Rede ist, dann wäre es an der Zeit, moderne wissenschaftliche Standards, so wie sie besonders in den USA diskutiert werden, auch im Land Brandenburg anzulegen. Nach diesen Standards wäre zum Beispiel Zły Komorow (Senftenberg) als eine Stadt mit sorbisch/wendischer Tradition zu definieren und so auch auszuweisen. Keine Verwaltung könnte beschließen, dass es anders ist. Ich will gar nicht davon reden, dass im Zeitalter unbegrenzter Mobilität von einer Minderheit vielleicht doch nicht verlangt werden sollte, für immer an einem Ort seßhaft zu bleiben, wenn sie als Minderheit anerkannt und gefördert werden wollen. Leider finden sich dazu im vorliegenden Entwurf keine konsequenten Verbesserungen.

Auch zeigten sich im noch gültigen Gesetz Ungenauigkeiten im Bildungsbereich sowie im Mitspracherecht der Sorben/Wenden auf allen politischen Ebenen. Hier ist jetzt einiges klargestellt.

Zudem änderten sich die internationalen Rahmenbedingungen. Hier sind auf europäischer Ebene vor allem das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und die EUAntidiskriminierungsrichtlinien zu nennen. Von Bedeutung ist auch die von der UNESCOGeneralkonferenz am 20. Oktober 2005 verabschiedete Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Wie dazu passen soll, dass Bergrecht höher stehen darf als Förderung der Sorben/Wenden, bleibt mir ein Rätsel.

Manchmal führen auch Erfolge dazu, dass man Änderungen anstreben muss. Das Witaj-Projekt ist dafür ein schönes Beispiel. Eine Dynamisierung der finanziellen Zuwendungen an die Stiftung für das Sorbische Volk sollte unbedingt im Gesetz stehen.

Auch Verbandsklagerecht gehört ins neue Gesetz.

Ein Landesbeauftragter für sorbisch/wendische Angelegenheiten sollte unbedingt eingeführt werden. Nicht nur unproduktive Konflikte könnten damit vermieden werden, sondern praktische Dinge viel schneller mit den sorbisch/wendischen Gremien geklärt werden. Wenn das nicht gewollt ist, was ich nicht verstehen könnte, dann muss zumindest vorher verbindlich feststehen, dass es auf Landesebene einen Ansprechpartner geben wird – mit klar definierten Aufgaben. Und wenn schon an der Universität Cottbus vieles geändert werden soll, dann kann dort zukünftig auch Sorabistik für den niedersorbischen Lehrernachwuchs gelehrt werden.

Es ist vor allem dem ehrenamtlich arbeitenden Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten des Landtages Brandenburg zu danken, dass das Projekt eines neuen Gesetzes in den letzten Jahren und vor allem Monaten energisch verfolgt wurde. Nach meiner Auffassung wäre es besser gewesen, dafür mehr Zeit einzuräumen. Der Sorben/Wenden-Rat und die Mehrheit der Lausitzer Landtagsabgeordenten sahen das anders. Jetzt versuchen wir also Gründlichkeit und Tempo zusammenzubringen.

Ich möchte auch hervorheben, dass wir bereits bis zum heutigen Tage eine kaum bisher bekannte Beteiligung an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes hatten. Dafür ist vor allem den Mitgliedern des Sorben/Wenden-Rates herzlich zu danken. Ich freue mich auf die Anhörungen und die Debatten und hoffe, dass sich viele Abgeordente daran beteiligen und wir zu einem guten Ende im Interesse der Sorben/Wenden und damit im Interesse der gesamten Bevölkerung des Landes kommen."

Zur Textdatei [PDF-Dokument] ...


 

                  

Gesetzentwurf von 9 Lausitzer Abgeordneter

Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/ Wenden im Land Brandenburg

DS 5/5401

eingereicht von Kerstin Kircheis (SPD), Jens Lipsdorf (FDP), Jürgen Maresch (DIE LINKE), Roswitha Schier (CDU), Prof. Dr. Michael Schierack (CDU), Werner-Siegwart Schippel (SPD), Monika Schulz-Höpfner (CDU), Ingo Senftleben (CDU), Birgit Wöllert (DIE LINKE)

verhandelt auf der Plenarsitzung am 7. Juni 2012

                  

Gesetzentwurf des Sorben/Wenden-Rates

Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/ Wenden im Land Brandenburg

  • Gesetzentwurf zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben(Wenden) im Land Brandenburg und weiterer Gesetze
  • Lesefassung eines novellierten Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben(Wenden im Land Brandenburg und weiterer Gesetze


                  

Vorschlag zu einem Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben / Wenden im Land Brandenburg

veröffentlicht in der Beilage Nr. 4 des Nowy Casnik am 25.1.2011

"Der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg (Sorbenrat) strebt seit Jahren eine Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes an. Das Gesetz entspricht seit langem nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen des sorbischen Volkes. Die bisherige Festschreibung des Siedlungsgebietes verhinderte das Beitreten von Kommunen zum Siedlungsgebiet, die das gern wollten. Die Formulierung, dass sprachliche und kulturelle Traditionen seit 50 Jahren nachgewiesen werden müssen, können einige Orte nicht erfüllen. Aus diesem Grund sollte das und durch oder ersetzt werden.

Bei der Festschreibung des Gesetzes im Jahr 1994 ging man von einem Schrumpfen des Siedlungsgebietes der Sorben aus. Die sorbische Sprache und Kultur haben jedoch im vergangenen Jahrzehnt sehr an Attraktivität gewonnen, und die sorbische Kultur wird zunehmend moderner wahrgenommen. Das Gesetz zur Förderung der Sorben darf der Ausbreitung des sorbischen Siedlungsgebietes nicht im Wege stehen.

Bisher wurden die Novellierungs-Versuche vom Landtag abgeblockt. Das entscheidende Argument in der vergangenen Legislaturperiode war eine Prüfung aus dem Jahr 2005. Diese besagte, dass die Novellierung und eine damit verbundene Erweiterung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes das Land Geld kosten würde. Es wurden jedoch keine konkreten Zahlen genannt. Auf dieser Grundlage wurde das Begehren der Sorben auf eine Anpassung des Gesetzes an ihre aktuellen Bedürfnisse abgelehnt.

Der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten hat als eines seiner Hauptziele definiert, in der aktuellen Legislaturperiode das Sorben/Wenden-Gesetz zu novellieren. Die Lausitzer Landtagsabgeordneten verschiedener Parteien konnten dafür gewonnen werden. Sie unterstützen die Novellierung und haben gemeinsam mit dem Sorbenrat darüber beraten, wie sie am besten durchgesetzt werden kann. Hiermit wird ein Vorschlag zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. In ihm sind bereits die Anregungen der Sorbenbeauftragten und weiterer Experten eingearbeitet.

Vorschläge, Hinweise und weitere Anregungen können bis zum 25. Februar an den Rat für sorbische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg serbskarada@gmx.de oder per Post an Serbska rada/Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg, August-Bebel-Straße 82, 03046 Cottbus geschickt werden.

Im März wird der Gesetzesvorschlag dem Landtag übergeben.

Der aktuelle Entwurf enthält alle für die Entwicklung des sorbischen Volkes momentan absehbaren wesentlichen Aspekte. Auf darüber hinausgehende Forderungen wurde mit Bedacht verzichtet, da im Landtag darüber abgestimmt wird. Maximalforderungen sind angesichts der momentanen Haushaltslage nicht vermittelbar."

Ines Neumann


                  

Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/ Wenden im Land Brandenburg

Das Gesetz wurde in zweiter Lesung am 7. Juli 1994 vom Landtag Brandenburg angenommen und veröffentlicht im GVBl.I/94, [Nr. 21], S. 294