Sorben / Wenden

Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes

Bei der Ausgestaltung der brandenburgischen Verfassung hat die Förderung sorbischer/wendischer Kultur eine große Rolle gespielt - und sich schließlich im § 25 niedergeschlagen. Für die Ausgestaltung wurde schließlich im Juni 1994 vom Landtag ein Gesetz über die Rechtsvorschriften der Sorben/Wenden verabschiedet, das zum damaligen Zeitpunkt das erste Minderheitengesetz dieser Art war und als besonders fortschrittlich galt.

Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis, der Etablierung eines bilingualen Schulwesens und vor allem auch der geänderten Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene hat sich in der Zwischenzeit ein erheblicher Änderungsbedarf ergeben, so dass sich die Sorben/Wenden seit vielen Jahren für eine Novellierung aussprechen.

Der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten hat sich für die aktuelle Legislaturperiode vor allem vorgenommen, eine Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes auf den Weg zu bringen. Da der Rat im Landtag selbst keinen Gesetzentwurf einbringen kann, ist er dazu auf die Unterstützung der Abgeordneten angewiesen.

Zu Beginn des Jahres 2011 legte der Rat einen bereits mit den Sorbenbeauftragten der Kommunen abgestimmten Entwurf einer Neufassung des Gesetzes vor, die im breiten Rahmen öffentlich diskutiert wurde. Im Dezember 2011 wurde eine neue Fassung des Gesetzentwurfs vom Rat veröffentlicht.

Ein Jahr später, im Mai 2012 schließlich, brachten neun Lausitzer Abgeordnete einen Gesetzentwurf ein und begannen so das parlamentarische Beratungsverfahren. Die erste Lesung fand im Juni 2012 statt, die den Entwurf federführend in den Hauptausschuss verwies. Dort fand im November 2012 eine Expertenanhörung statt, aus der sich erneut an manchen Stellen Änderungsbedarf ergab.

Der Rat für Sorbische/Wendische Angelegenheiten hat daraufhin im Januar 2013 Änderungsanträge vorgeschlagen, die die Anregungen aus der Anhörung aufnehmen und ist auch der Aufforderung nachgekommen, eine Liste zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet vorzulegen. 

Auch Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann hat verschiedene Änderungsanträge in das parlamentarische Verfahren eingebracht. 

Am 22. Januar 2014 verabschiedete der Landtag Brandenburg als erstes Gesetz im neuen Landtagsgebäude die Novelle des Sorben-Wenden-Gesetzes. 

Der Beschluss enthielt auch eine Liste mit Gemeinden im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet. Darüber hinaus können Kommunen bis Mai 2016 einen Antrag stellen, als Gemeinden des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes anerkannt zu werden. 

 

Argumentationshilfen von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann hat dazu zwei Argumentationshilfen verfasst - vom August 2013 und vom Dezember 2015. 

 

Materialien zum Novellierungsvorhaben

Ausstellung über Sorben/Wenden in der Lausitz - bis Ende März im Bürgerhaus Wendsiche Kirche

Besichtigung möglich MO-FR 9-12 Uhr, DO 12-18 Uhr und SOA 10-12 Uhr

Auf Initiative sorbischer/wendischer Einwohnerinnen und Einwohner Senftenbergs ist in der Wendischen Kirche bis Ende März eine Informationsschau über die Sorben/Wenden in der Lausitz zu sehen. Auf insgesamt 16 Tafeln informiert diese kleine Ausstellung über 1.400 Jahre Geschichte, Sprache, Kultur, politische Situation, Institutionen, Bildungswesen, Kunst, Literatur, Film und Bräuche der Sorben/Wenden sowie über die Geschichte der Domowina.

Es besteht also die Möglichkeit, sich in relativ kurzer Zeit mit umfangreichen Informationen zu versorgen, um selber einschätzen zu können, was das Sorbische/Wendische heute noch ausmacht und was der Region verloren ginge, würde die Tatsache ignoriert werden, dass Senftenberg nach dem neuen Sorben/Wenden-Gesetz die Kriterien erfüllt, um auch offiziell zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gezählt zu werden.

Wenn auch nicht Gegenstand der Ausstellung, so ist auch darauf hinzuweisen, dass das Sorbische/Wendische in der Stadt lebt. Davon zeugen die zahlreichen Vorträge, gut besuchte Niedersorbisch-Sprachkurse, Vorträge, Ausstellungen, Konzerte sowie Versammlungen der örtlichen Domowina-Gruppe. Die meisten Veranstaltungen sind von sorbischen/wendischen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt selbst organisiert worden.

Im Grunde geht es darum, diesen Umstand als Bereicherung für alle zu begreifen, daran zu arbeiten, dass Senftenberg durch die bewusste Pflege und Präsentation der sorbischen/wendischen Kultur ein spezifisches Merkmal der Region und damit einen weiteren Glanzpunkt für Gäste und Einheimische vorweisen kann.

Die Ausstellung kam durch die freundliche Unterstützung der Sorbischen Kulturinformation LODKA (Cottbus) zustande.

Zu besichtigen ist die Informationsausstellung zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr

sowie während der Öffnungszeiten des Eine-Welt-Ladens:

Donnerstag: 12 bis 18 Uhr

Sonnabend: 10 bis 12 Uhr

Für Gruppen können weitere Termine vereinbart werden. Der Eintritt ist frei.

Einladung als PDF-Datei ...

 

Sorben/Wenden - Das Recht auf Anderssein

19.00 Uhr, Tenglers Buchhandlung, Markt 11, 01968 Senftenberg

Die nächste Veranstaltung in der Reihe REDEN ÜBER PHILOSOPHIE, KUNST und POLITIK des Regionalbüros Lausitz der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg e.V. beschäftigt sich mit den Sorben/Wenden und dem Recht auf Anderssein. Zu Gast ist am Donnerstag, dem 10. Dezember 2015, bei Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (Philosoph, Afrikawissenschaftler; Senftenberg) der sorbische Liederpoet Bernd Pittkunings aus Dešno/Dissen. Die Veranstaltung findet in Tenglers Buchhandlung am Markt 11 in Senftenberg statt und beginnt um 19 Uhr.

Das 2014 beschlossene neue Sorben/Wenden-Gesetz muss selbstverständlich umgesetzt werden. Das heißt jedoch auch, die Aufgaben zu beschreiben, die noch zu lösen sind, damit dieses durch Kompromiss entstandene Gesetz mit Leben erfüllt werden kann.

GERD-RÜDIGER HOFFMANN, seit Jahren in der Sorben/Wenden-Politik engagiert, sieht vor allem folgende Aufgaben:

„Erstens wird es darum gehen müssen, Bildungsarbeit im Land Brandenburg zu leisten, um klarzustellen, dass es in dem Gesetz nicht um eine Erweiterung des Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden geht, sondern um das Anerkennen der Tatsache, dass viele Kommunen historisch und kulturell zum Siedlungsgebiet gehören. 

Geschichtskenntnisse werden gefragt sein.

Zweitens, damit in Verbindung steht, jene europäischen Standards im Bewusstsein der politisch Verantwortlichen des Landes zu verankern, die jeden Assimilationsdruck untersagen.

Drittens geht es darum, dass den Sorben/Wenden und ihrer Kultur Weiterentwicklung als Selbstverständlichkeit zugebilligt werden muss. Sorben/Wenden sind kein Ausstellungsobjekt im Museum.

Viertens geht es um die Frage, wie Minderheitenschutz in Zeiten der Globalisierung und hoher Mobilität bei Menschen, Waren und Kulturgütern zu bewerkstelligen ist. Die Forderung an die Minderheiten, schön autochthon und nur dort zu bleiben, wo sie herkommen, um gefördert zu werden, erscheint nicht mehr zeitgemäß.

Abgeordnete und Verwaltungsangestellte in Land und Kommunen werden sich auch die Mühe machen müssen, herauszufinden, welches die Gründe für teilweise irrationale Kontroversen und fast ins Rassistische gehende Vorbehalte gegenüber Sorben/Wenden sind.“

Nach einem Vortrag über gesetzliche Grundlagen und den Stand der kulturpolitischen und wissenschaftlichen Debatten sollen aktuelle Fragen diskutiert werden. 

Der Eintritt ist frei.  

 

Zły Komorow: Warum Senftenberg zum angestammten sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehört

Eine Argumentation von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Gehört Zły Komorow/Senftenberg zum angestammten sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet? Unter historischen und kulturellen Gesichtspunkten ist diese Frage recht deutlich zu beantworten: Ja, die Stadt wie das Umfeld gehören dazu. Das neue Standardwerk „Sorbisches Kulturlexikon“ belegt unter dem Stichwort „Senftenberger Region“ für ein Lexikon erstaunlich umfangreich, dass Zły Komorow/Senftenberg zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehört und es eigentlich nur darum geht, diese Tatsache auch offiziell anzuerkennen. Auch mein Artikel im sorbischen Kulturmagazin „Rozhlad“, wenn auch aus aktuellem Anlass teilweise zu polemisch geraten, liefert Fakten zur Beantwortung dieser Frage.

Daraus zu schlussfolgern, dass der Antrag auf Zugehörigkeit der Stadt zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet nur noch eine formale Angelegenheit sei, wäre jedoch ein fataler Fehler. Denn wenn auch nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen Zły Komorow eindeutig dem sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet zuzuordnen ist, so ist damit noch lange nicht geklärt, wie durch einen formal richtigen Beschluss Senftenberg tatsächlich mit sorbischer/wendischer Kultur und Tradition beseelt werden kann und von den Einwohnerinnen und Einwohnern auch als Zły Komorow wahrgenommen wird. Es geht um mindestens drei Fragen, die beantwortet werden müssen bzw. wenigstens in eine durch Offenheit und Streben nach Erkenntnisgewinn gekennzeichnete Debatte geholt werden sollten, um das Sorbische/Wendische in der Stadt und im Umfeld mit Leben zu erfüllen: nach dem angestammten Siedlungsgebiet, nach dem Subjekt des Sorbischen/Wendischen und nach dem kulturellen und politischen Klima. 

Zum gesamten Text und weiteren Informationen ... 

 

 

Ein neues Sorben/Wenden-Gesetz in Brandenburg: Kann dieses Gesetz Vorbild für Sachsen sein?

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zur gemeinsamen Beratung der Räte für sorbische/wendische Angelegenheiten aus Brandenburg und Sachsen

Am 24. Februar 2014 tagten der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten des Landtages Brandenburg und der Sorbenrat des Freistaates Sachsen gemeinsam in Potsdam, um Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit nach der Verabschiedung des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes des Landes Brandenburg zu beraten. Der brandenburgische Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann nahm an dieser Sitzung teil und legte seine Position dar.

Nachdem der Landtagsabgeordnete Jürgen Maresch (DIE LINKE) betonte, dass er das verabschiedete Gesetz nicht so negativ sehe wie Měto Nowak (Mitglied des Brandenburgischen Sorben/Wenden-Rates), sondern es als ein sehr positives Ergebnis der Arbeit der Koalition aus SPD und DIE LINKE betrachten möchte, hob der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann aus Senftenberg/Zły Komorow u.a. folgende Gesichtspunkte hervor:

„Nach der Verabschiedung des Sorben/Wenden-Gesetzes wird es gar nicht mehr darum gehen dürfen, ob man es positiv oder negativ bewertet. Die Aufgabe ist jetzt, das Beste daraus zu machen. Das heißt jedoch auch, die Aufgaben zu beschreiben, die noch zu lösen sind, damit dieses durch Kompromiss entstandene Gesetz dennoch mit Leben erfüllt werden kann.

Erstens wird es darum gehen müssen, Bildungsarbeit im Land Brandenburg zu leisten, besonders bei kommunalen Abgeordneten und Verwaltungsangestellten, um klarzustellen, dass es in dem Gesetz nicht um eine Erweiterung des Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden geht, sondern um das Feststellen, dass die aufgeführten Kommunen historisch und kulturell zum Siedlungsgebiet gehören. Geschichtskenntnisse werden gefragt sein. Damit in Verbindung steht, jene europäischen Standards im Bewusstsein der politisch Verantwortlichen des Landes zu verankern, die jeden Assimilationsdruck untersagen.

Zweitens geht es darum, dass den Sorben/Wenden und ihrer Kultur Weiterentwicklung als Selbstverständlichkeit zugebilligt werden muss. Das größte Ärgernis in diesem parlamentarischen Prozess war für mich, dass jede positive Aussage dazu aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf von der Regierungskoalition getilgt wurde.

Drittens geht es um ein Problem, dass noch gar nicht diskutiert werden konnte, weil im politischen Diskurs die Zeit dafür noch nicht reif ist. Oder anders gesagt: Verglichen mit internationalen Debatten in Kulturwissenschaft, Ethnologie, Komparatistik und Geschichtswissenschaft sowie interkultureller Philosophie fehlt in der Politik oft die richtige Fragestellung, die jedoch nötig ist, wenn man zu richtigen Lösungen kommen will. Hier handelt es sich besonders um die Frage, wie Minderheitenschutz in Zeiten der Globalisierung und hoher Mobilität bei Menschen, Waren und Kulturgütern zu bewerkstelligen ist. Die Forderung an die Minderheiten, schön autochthon und nur dort zu bleiben, wo sie herkommen, um gefördert zu werden, erscheint nicht mehr zeitgemäß. Damit entstehen neue Fragen, die nicht einfach zu lösen sein werden.

Wichtig wird es sein, nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen. Wir werden uns die Mühe machen müssen, herauszufinden, welches die Gründe für teilweise irrationale Kontroversen und fast ins Rassistische gehende Vorbehalte gegenüber Sorben/Wenden sind. Da es kaum um höhere Ausgaben geht, die sonst Vorbehalte gegen neue Gesetzesvorhaben schüren, könnte es sich eventuell sogar um Ideologie handeln. Dagegen hilft nur Aufklärung, damit deutlich wird, dass eine Region mit zwei Kulturen vor allem Vorteile hat. Interkulturelle Kompetenz, Brückenfunktion des Niedersorbischen mit Bezug auf Touristen und Unternehmen aus Polen oder Tschechien oder Neugierde auf eine zu wenig bekannte Geschichte und Kultur sind hier die Stichworte. Eine moderne Sorben/Wenden-Politik wird eine Schlüsselaufgabe zu erfüllen haben, wenn es um Fragen der Regionalentwicklung und regionaler Kulturen in einem multikulturellen Europa und der Weiterentwicklung einer partizipativen Demokratie auf europäischer Ebene geht.

Diese Aufgabe ist von der schwersten nicht abzukoppeln: Eine erfolgreiche Sorben/Wenden-Politik funktioniert nur, wenn sie in den Kommunen gelebt wird – viel Arbeit also. Da diese Fragen in Brandenburg und in Sachsen stehen, ist es nur richtig, wenn die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sorben/Wenden-Politik enger gestaltet werden soll. Es wird nicht allein darum gehen können, wer von wem was zu lernen hat. Ziel ist doch eine zeitgemäße Minderheitenpolitik. Deshalb gibt es in Sachsen aktuell wegen des brandenburgischen Gesetzes nicht bloß Nachholbedarf, sondern auch Brandenburg wird sich auf Veränderungen einstellen müssen.“

 

"Extrawurst oder Minderheitenschutz" - rbb-Klartext-Sendung thematisiert Umgang mit sorbischer/wendischer Minderheit in Senftenberg

Die rbb-Sendung Klartext brachte in seiner Ausgabe vom 19. Februar 2014 auch einen Beitrag, der die Diskussion um die Wiederaufnahme Senftenbergs ins Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden im Zusammenhang mit der Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes thematisierte und auch Mitglieder der neugegründeten Domowina-Ortsgruppe, den Bürgermeister und Passant/innen zu Wort kommen lässt. 

Zur Sendung ...

Die Novellierung war auch Gegenstand einer gemeinsamen Beratung des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten des Landtags Brandenburg und des Rates für sorbische Angelegenheiten des Sächsischen Landtags am 24. Feburar 2014 in Potsdam.

Der Vorsitzende des Brandenburger Rates, Harald Konzack, machte zu Beginn deutlich, dass das neue Minderheitengesetz im Vergleich zu anderen ein sehr gutes sei, gemessen aber an den Erwartungen, die damit eigentlich verbunden waren, (zu) viele Kompromisse geschlossen werden mussten - insbesondere bei der Frage der Wiederaufnahme von Gemeinden ins sorbische/wendische Siedlungsgebiet.

Positiv zu beurteilen sind dagegen die gleichrangige Verwendung der sorbischen/wendischen Flagge, die Berichtspflicht der Landesregierung zur Mitte einer Legislatur, das kleine Verbandsklagerecht, die Bennenung eines Landesbeauftragten und das neue Wahlverfahren für den Rat selbst. Der Ausstausch zwischen den brandenburgischen und sächsischen Vertreter/innen bezog sich daher auch vor allem auf den daraus abzuleitenden Regelungsbedarf für das Nachbarland.

Der Abgeordneten Hoffmann sagte während dieser Beratung:  "Nach der Verabschiedung des Sorben/Wenden-Gesetzes wird es gar nicht mehr darum gehen dürfen, ob man es positiv oder negativ bewertet. Die Aufgabe ist jetzt, das Beste daraus zu machen. Das heißt jedoch auch, die Aufgaben zu beschreiben, die noch zu lösen sind, damit dieses durch Kompromiss entstandene Gesetz dennoch mit Leben erfüllt werden kann." Für Hoffmann geht dabei vor allem um drei Dinge:

  • um Bildungsarbeit, besonders bei kommunalen Abgeordneten und Verwaltungsangestellten, um klarzustellen, dass es in dem Gesetz nicht um eine Erweiterung des Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden geht, sondern um das Feststellen, dass die aufgeführten Kommunen historisch und kulturell zum Siedlungsgebiet gehören. Damit in Verbindung steht, jene europäischen Standards im Bewusstsein der politisch Verantwortlichen des Landes zu verankern, die jeden Assimilationsdruck untersagen.
  • darum, dass den Sorben/Wenden und ihrer Kultur Weiterentwicklung als Selbstverständlichkeit zugebilligt werden muss
  • um die Frage, wie Minderheitenschutz in Zeiten der Globalisierung und hoher Mobilität bei Menschen, Waren und Kulturgütern zu bewerkstelligen ist. Die Forderung an die Minderheiten, schön autochthon und nur dort zu bleiben, wo sie herkommen, um gefördert zu werden, erscheint nicht mehr zeitgemäß. 

Zudem unterstrich Hoffmann, dass eine Region mit zwei Kulturen vor allem Vorteile hat: Interkulturelle Kompetenz, Brückenfunktion des Niedersorbischen mit Bezug auf Touristen und Unternehmen aus Polen oder Tschechien oder Neugierde auf eine zu wenig bekannte Geschichte und Kultur. "Eine moderne Sorben/Wenden-Politik wird eine Schlüsselaufgabe zu erfüllen haben, wenn es um Fragen der Regionalentwicklung und regionaler Kulturen in einem multikulturellen Europa und der Weiterentwicklung einer partizipativen Demokratie auf europäischer Ebene geht. Eine erfolgreiche Sorben/Wenden-Politik funktioniert nur, wenn sie in den Kommunen gelebt wird – viel Arbeit also."

Die gesamte Pressemitteilung steht im Eintrag mit dem Datum 1.3.2014.

 

Neues Sorben/Wenden-Gesetz muss mit Leben gefüllt werden

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zum novellierten Sorben/Wenden-Gesetz

Förderung und Revitalisierung des Sorbischen/Wendischen muss auch von der Mehrheit als besonderes demokratisches Markenzeichen der Lausitz und des gesamten Landes anerkannt werden

Als erstes Gesetz im neuen Landtagsgebäude – welches seit gestern am Fortunaportal auch den zweisprachigen Schriftzug "Landtag Brandenburg / Krajny sejm Bramborska" trägt – wurde am Mittwoch das novellierte Sorben/Wenden-Gesetz beschlossen.

Seit vielen Jahren hat sich der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann an der Debatte darum beteiligt und aktiv am parlamentarischen Prozess teilgenommen. Schwerpunkt seiner Argumentation und auch des gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingereichten Änderungsantrags war die Ermöglichung einer Revitalisierung sorbischen/wendischen Lebens – auch als Art Wiedergutmachung für die Folgen der Germanisierungspolitik und Industrialisierung. Bei der abschließenden Beratung während der gestrigen Plenarsitzung des Brandenburgischen Landtags hat er dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht zugestimmt, sondern sich enthalten. Den Entschließungsantrag von SPD / DIE LINKE hat er mitgetragen, auch wenn seiner Ansicht nach diese guten Vorschläge eigentlich ins Gesetz gehört hätten.

In seiner Rede vor dem Plenum sagte Hoffmann:

"Gemessen an den Widerständen gegen ein wirklich neues Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung des Sorbischen/Wendischen im Land Brandenburg und den teilweise peinlichen Äußerungen in Ausschüssen des Landtages und in manchen Medien ist der Gesetzentwurf der Koalition wohl als Erfolg zu werten. Ich verstehe auch, dass DIE LINKE ein bisschen stolz darauf ist, was sie ihrem Koalitionspartner – sicherlich mit Unterstützung des Kollegen Schippel – doch noch abtrotzen konnte. […] Gemessen an den Aufgaben und Herausforderungen eines modernen Minderheitenschutzes bleibt das Gesetz […] weit hinter den Anforderungen zurück."

Den Rückzug der CDU-Abgeordneten, die den Gesetzentwurf ursprünglich mit eingebracht hatten, aber angesichts des weitgehenden Änderungsantrags der SPD und LINKEN ihre Unterschrift zurückzogen, fand Hoffmann zwar nachvollziehbar, die Begründung mit Verweis auf die vermeintlich mangelnde Beteiligung der Kommunen jedoch fadenscheinig und sagte:

"Der Gegensatz zwischen kommunaler Selbstverwaltung und Sorben/Wenden-Politik ist nur konstruiert. Überall in der Welt, wo eine aktive Förderung von Minderheitenkulturen betrieben wird, gewinnen die Kommunen – allein schon deshalb, weil so interkulturelle Kompetenz als wichtiges Gut in einer globalisierten Welt vor Ort erfahren wird und gelebt werden kann. Gleichzeitig wird das Regionale gestärkt."

In seiner Rede machte Hoffmann noch einmal deutlich, dass die europäischen Vereinbarungen zum Minderheitenschutz von Deutschland ratifiziert wurden und somit für das Handeln in den Ländern und Kommunen verbindlich sind – auch wenn dies so manchen Akteuren in den Verwaltungen nicht bewusst ist.

Bei der Festlegung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes ist nicht ausschlaggebend, ob eine Kommune dazugehören möchte oder nicht – es geht nach internationalen Standards eigentlich nur darum, die Zugehörigkeit festzustellen. Daher ist die Rede von der "Ausweitung des Siedlungsgebietes" falsch. Die mit dem Änderungsantrag vorgelegte Liste zum Beispiel basiert nur auf der "Anerkennung des Faktes, dass diese Kommunen zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehören".

Dennoch aber ist völlig klar, so Hoffmann, dass eine erfolgreiche Sorben/Wenden-Politik nicht gegen die Kommunen durchgesetzt werden kann. "Sie kann nur erfolgreich sein, wenn sie überall gelebt wird. Insoweit gibt es noch einiges zu tun. […] Egal, welche Fassung des Gesetzes heute beschlossen wird, lassen Sie uns eine moderne, eine freundliche Sorben/Wenden-Politik so organisieren, dass sie lebt und auch von der Mehrheit als besonderes demokratisches Markenzeichen der Lausitz und des gesamten Landes begrüßt und weiterentwickelt wird!"

 

Landtagsrede von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

zum Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg

 

Rede zum Tagesordnungspunkt 4

der 86. Sitzung des Landtags Brandenburg

am 22. Januar 2014

"Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg" (Drucksache 5/5401)

 

Dobry źeń! Witajśo k nam! Ja, gemessen an den Widerständen gegen ein wirklich neues Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung des Sorbischen/Wendischen im Land Brandenburg und den teilweise peinlichen Äußerungen in Ausschüssen des Landtages und in manchen Medien ist der Gesetzentwurf der Koalition wohl als Erfolg zu werten. Ich verstehe auch, dass DIE LINKE ein bisschen stolz darauf ist, was sie ihrem Koalitionspartner – sicherlich mit Unterstützung des Kollegen Schippel – doch noch abtrotzen konnte.

Der Entschließungsantrag ist gut. Aber, liebe Leute: Das, was dort drin steht, gehört in das Gesetz selbst!

(Beifall B90/Grüne)

Gemessen an den Aufgaben und Herausforderungen eines modernen Minderheitenschutzes bleibt das Gesetz nach meiner Auffassung, nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – und auch nach Auffassung vieler Mitglieder meiner Partei DIE LINKE weit hinter den Anforderungen zurück.

Wenn Sie dem gemeinsamen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und mir zustimmten, wäre das gut für das Gesetz und gut für das Land.

(Beifall B90/Grüne)

Bedauerlich ist, dass der Entwurf der Koalition, der unter Aushebelung getroffener Abmachungen zustande kam. Abgemacht war nämlich, dass Lausitzer Abgeordnete, weitgehend unabhängig von Fraktionen und Parteien, das Gesetz einreichen und die Diskussionen im parlamentarischen Verfahren federführend begleiten.

Verstehen kann ich den Unmut der Abgeordneten, die von einem faktisch neuen Entwurf der Koalition überrascht wurden und darauf hin ihre Unterschrift als Einreicher zurückgezogen haben. Dass aber die Begründung für den Rückzug der CDU-Abgeordneten eine andere war, das zeigt genau das eigentliche Problem im Umgang mit den Sorben/Wenden. Abgeordnete wollen gewählt werden und sind deshalb auf Mehrheiten angewiesen. Der Einsatz für eine kleine Minderheit will dazu nicht recht passen. Wenn dann noch die einflussreiche Mehrheit in Gestalt der kommunalen Spitzenverbände sich gegen die wesentlichen Änderungen im Gesetz ausspricht, dann beginnt schon mal das große Trudeln.

Wir hatten es aber auch mit Missverständnissen zu tun.

Erstes Beispiel: Der Gegensatz zwischen kommunaler Selbstverwaltung und Sorben/Wenden-Politik ist nur konstruiert. Überall in der Welt, wo eine aktive Förderung von Minderheitenkulturen betrieben wird, gewinnen die Kommunen – allein schon deshalb, weil so interkulturelle Kompetenz als wichtiges Gut in einer globalisierten Welt vor Ort erfahren wird und gelebt werden kann. Gleichzeitig wird das Regionale gestärkt.

(Beifall B90/Grüne)

Zweitens: Der Umgang mit europäischen Vereinbarungen wie der Sprachencharta und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie auch mit der UNESCO-Konvention zur Förderung der kulturellen Vielfalt darf nicht beliebig sein. Deutschland hat diese Abkommen ratifiziert.

Drittens: Bei unserer Liste – gemeint ist die Liste zum Änderungsantrag – der Kommunen im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet geht es nicht um eine Ausweitung, sondern um die Anerkennung des Faktes, dass diese Kommunen zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehören.

Völlig klar ist: Eine erfolgreiche Sorben/Wenden-Politik kann nicht gegen die Kommunen durchgesetzt werden.

(Frau Schier, CDU: Aha!)

Sie kann nur erfolgreich sein, wenn sie überall gelebt wird. Insoweit gibt es noch einiges zu tun.

Was nicht passieren darf ist, dass die Auseinandersetzung um das eigentliche Thema beendet wird. Auf jeden Fall hatten wir eine Belebung der gesellschaftlichen Debatte um das Sorben/Wenden-Thema. Und wir – die Sorben/Wenden und ihre Sympathisanten – konnten eine neue Aufgeschlossenheit im Kulturministerium spüren. Das hat sicherlich mit Personen zu tun. Zu danken ist deshalb dem Staatssekretär Martin Gorholt sowie dem Abteilungsleiter Hajo Cornel.

Egal, welche Fassung des Gesetzes heute beschlossen wird, lassen Sie uns eine moderne, eine freundliche Sorben/Wenden-Politik so organisieren, dass sie lebt und auch von der Mehrheit als besonderes demokratisches Markenzeichen der Lausitz und des gesamten Landes begrüßt und weiterentwickelt wird! – Vielen Dank.

 

Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und LINKE

zu Bericht und Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf von 9 Abgeordneten - Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sor-ben/Wenden im Land Brandenburg (Drucksache 5/5401) - Drucksache 5/8391

Drucksache 5/8420

 

                  

Änderungsantrag für die Plenarberatung der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und MdL Dr. Hoffmann

zum Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg

Drucksache 5/8417

                  

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

zum Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg

Drucksache 5/8391

 

einschließlich der Anlagen:

  • synoptische Darstellung
  • Stellungnahme des Rates für sorbische/Wendische Angelegenheiten vom 9. Januar 2013
  • Ergänzende Stellungnahme des Rates für sorbische/Wendische Angelegenheiten vom 2. Mai 2013
  • Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 25. April 2013
  • Stellungnahme des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vom 28. Mai 2013
  • Änderungsantrag der Abgeordnten Marion Vogdt (FDP-Fraktion) vom 24. Mai 2013
  • Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos) und der Abgeordneten Marie Luise von Halem (BÜNDNIS 90  / DIE GRÜNEN) vom 1. November 2013
  • Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 4. Dezember 2013
  • Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 6. Dezember 2013
  • Stellungnahme des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten vom 7. Januar 2014
  • Stellungnahme des Landkreistages vom 13. Januar 2014
  • Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 14. Januar 2014

                  

Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes muss europäischen Normen entsprechen

Pressemitteilung von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum gemeinsam eingereichten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf

Der fraktionslose Abgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit Änderungsanträgen zu dem in der parlamentarischen Befassung befindlichen Sorben-/Wenden-Gesetz dafür Sorge tragen, dass das Gesetz europäischen Standards entspricht. So soll die Anerkennung der historischen und kulturellen Zugehörigkeit zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet wiederhergestellt werden. Die Gemeinden, in denen der Gebrauch der niedersorbischen Sprache mündlich oder schriftlich nachweisbar ist oder die kulturelle Tradition bzw. Bräuche sorbischer/wendischer Kultur gepflegt werden, sollen dem sächsischen Beispiel folgend durch einen Gesetzesakt festgelegt werden.

Mit dem Änderungsantrag soll zudem der Revitalisierung des Sorbischen/Wendischen größere Beachtung geschenkt werden, was die Einreicher auch als Akt ausgleichender Gerechtigkeit sehen.

Außerdem setzen sich der fraktionslose Abgeordnete Hoffmann und die bündnisgrüne Fraktion für die Einsetzung eines bei der Staatskanzlei angesiedelten Landesbeauftragten für sorbisch/wendische Angelegenheiten ein. Dieser soll unter anderem eine ressortübergreifende Abstimmungs- und Beratungsfunktion übernehmen und die Kontakte zwischen Landesregierung und sorbisch/wendischen Einrichtungen pflegen.

Hintergrund:

Bei der Ausgestaltung der brandenburgischen Verfassung hat die Förderung sorbischer/wendischer Kultur eine große Rolle gespielt - und sich schließlich im § 25 der Landesverfassung niedergeschlagen. Für die Ausgestaltung wurde schließlich im Juni 1994 vom Landtag ein Gesetz über die Rechtsvorschriften der Sorben/Wenden verabschiedet, das zum damaligen Zeitpunkt das erste Minderheitengesetz dieser Art war und als besonders fortschrittlich galt. Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis, der Etablierung eines bilingualen Schulwesens und vor allem auch der geänderten Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene hat sich in der Zwischenzeit ein erheblicher Änderungsbedarf ergeben, so dass sich die Sorben/Wenden seit vielen Jahren für eine Novellierung aussprechen.

Der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten hat sich für die aktuelle Legislaturperiode vor allem vorgenommen, eine Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes auf den Weg zu bringen. Da der Rat im Landtag selbst keinen Gesetzentwurf einbringen kann, ist er dazu auf die Unterstützung der Abgeordneten angewiesen. Zu Beginn des Jahres 2011 legte der Rat einen bereits mit den Sorben/Wenden-Beauftragten der Kommunen abgestimmten Entwurf einer Neufassung des Gesetzes vor, die im breiten Rahmen öffentlich diskutiert wurde. Im Dezember 2011 wurde eine neue Fassung des Gesetzentwurfs vom Rat veröffentlicht. Ein Jahr später, im Mai 2012, brachten neun Lausitzer Abgeordnete schließlich einen Gesetzentwurf ein und begannen so das parlamentarische Beratungsverfahren. Die erste Lesung fand im Juni 2012 statt, in der der Entwurf federführend in den Hauptausschuss verwiesen wurde.

Im Hauptausschuss fand im November 2012 eine Expertenanhörung statt, aus der sich erneut an manchen Stellen Änderungsbedarf ergab. Der Rat für Sorbische/Wendische Angelegenheiten hat daraufhin im Januar 2013 Änderungsanträge vorgeschlagen, die die Anregungen aus der Anhörung aufnehmen und ist auch der Aufforderung nachgekommen, eine Liste zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet vorzulegen.

Der Abgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann brachte auf der Grundlage der Empfehlungen des Sorben/Wenden-Rates Änderungsanträge in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein, die allerdings keine Mehrheit fanden. Jetzt sind diese Anträge gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überarbeitet worden und als Änderungsantrag der Abgeordneten Marie Luise von Halem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos) in den Hauptausschuss eingebracht worden.

Die von Gerd-Rüdiger Hoffmann und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernommenen Vorschläge zur abschließenden gesetzlichen Festlegung des sorbisch/wendischen Siedlungsgebietes sehen eine Festlegung des angestammten Siedlungsgebietes auf 43 Gemeinden vor. Im Rahmen einer zweiten Anhörung am 21.08.2013 wurden die im Vergleich zum gegenwärtigen Stand neu hinzugenommenen Gemeinden angehört. Die Mehrheit dieser Gemeinden hatte sich jedoch gegen die Aufnahme in das angestammte Siedlungsgebiet ausgesprochen und unter anderem auf die finanziellen Lasten verwiesen. Noch vor der Anhörung erfolgten teilweise entsprechende Beschlüsse in den Kommunalparlamenten.

Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von Herrn Hoffmann sind die von den Kommunen vorgetragenen Einwände jedoch nicht stichhaltig. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass im Land Brandenburg der Minderheitenschutz wegen der zu befürchtenden finanziellen Lasten zur Disposition steht.

Der fraktionslose Abgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann sagte dazu:
"Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, zuerst klarzustellen, dass ein neues Sorben/Wenden-Gesetz europäischen Standards angepasst werden muss. Hier geht es nicht um guten Willen, sondern um die Aufgabe, geltendes Recht durchzusetzen."

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MARIE LUISE VON HALEM ergänzte:
"Die Minderheitenrechte von Sorben und Wenden auf Schutz, Erhaltung und Pflege ihrer Identität und ihres Siedlungsgebietes nehmen Verfassungsrang ein. Die Landesregierung und die Gemeinden sind durch die Verfassung verpflichtet, die Verwirklichung dieser Rechte zu fördern. Es fällt nicht unter die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden, über die Frage der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebietes zu entscheiden."

In der Hauptausschusssitzung am 15.01.2014 wird sich der Hauptausschuss mit der Novelle des Sorben/Wenden-Gesetzes sowie den bis dahin eingebrachten Änderungsanträgen abschließend befassen. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist noch im Januar geplant.

 

                  

Kulturkampf? Über die Arbeit am neuen Sorben/Wenden-Gesetz

Beitrag von Gerd-Rüdiger Hoffmann im sorbischen Kulturmagazin ROZHLAD erschienen

In der Oktoberausgabe des sorbischen Kulturmagazins ROZHLAD (10/2013, S. 7-14) erschien in niedersorbischer Sprache ein Artikel des Landtagsabgeordneten und Kulturexperten Gerd-Rüdiger Hoffmann, der sich mit der teilweise aufgeregten Debatte über die Neubestimmung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes im Zusammenhang mit der Arbeit an ein neues Sorben/Wenden-Gesetz für Brandenburg beschäftigt.

Darin schreibt Gerd-Rüdiger Hoffmann zusammenfassend: „Pótakem njejźo jano wó to, pśi powědanju wó pśichoźe Łužyce na někaku wašnju na Serbow źiwaś, skerjej nawopak. Chtož co pśichod za Łužycu, musy se w zmysle wustawy za pśichod serbskeje kultury a rěcy zasajźiś. To jo prědny dypk. Drugi dypk jo hynakšy, słuša pak k tomu. Chtož co se za Łužycu ze wšyknymi jeje wósebnymi znamjenjami zasajźiś, musy Łužycu ako region dweju kulturowu z wósebneju interkulturalneju kompetencu kśěś. (Es geht also nicht nur darum, die Sorben/Wenden beim Reden über die Zukunft der Lausitz irgendwie zu beachten, sondern andersherum: Wer eine Zukunft für die Lausitz will, muss sich im Sinne der Verfassung für die Zukunft der sorbischen / wen¬dischen Kultur und Sprache einsetzen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist etwas Anderes, gehört aber dazu: Wer für die Lausitz mit all ihren Alleinstellungsmerkmalen sich einsetzen möchte, muss die Lausitz als Region der zwei Kulturen mit besonderer interkultureller Kompetenz wollen.)" 

Die nebenstehende Datei zeigt die Titelseite der Zeitschrift und beinhaltet die deutsche Fassung des Beitrags "Kulturne wójowanje" - Źěło na nowej serbskej kazni za Bramborsku. 

Zur Homepage des Magazins ROZHLAD ...

 

                  

Artikel 25 der brandenburgischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Erschreckende Unkenntnis bei öffentlichen Stellen zur Frage der Förderung der Sorben/Wenden als eine der autochthonen Minderheiten in Deutschland

Pressemitteilung

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte und Anhörungen im Landtag zum Entwurf eines neuen Sorben/Wenden-Gesetzes für das Land Brandenburg stellt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann eine teilweise erschreckende Unkenntnis bei Vertretern öffentlicher Stellen in Bezug auf gesetzliche Grundlagen zur Sorben/Wenden-Politik des Landes Brandenburg sowie europäischer Rahmenbedingungen zur Frage des Minderheitenschutzes und der Förderung von Minderheitensprachen fest. Deshalb hat er zur Landtagssitzung am 25. September 2013 folgende Parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gerichtet:

„Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um den Kenntnisstand sowie die Einstellung zu Fragen des Minderheitenschutzes mit Bezug auf Sorben/Wenden vor allem in kommunalen Verwaltungen und Landesbehörden nachhaltig zu verbessern?“

Aus Zeitgründen konnte diese Frage von der zuständigen Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur nur schriftlich beantwortet werden.

Zur vorliegenden Antwort erklärt der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

In der Verfassung des Landes Brandenburg ist nicht bloß festgelegt, dass das Recht des sorbischen Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes gewährleistet wird. Es ist ebenfalls verbindlich festgeschrieben, dass das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände die Verwirklichung dieses Rechtes zu fördern haben.

In der Antwort der Ministerin auf meine Anfrage ist nichts davon zu spüren, dass diese fortschrittliche Regelung von ihr innerlich auch angenommen ist und sie die mit meiner parlamentarischen Anfrage gekennzeichneten Probleme wirklich kennt. Denn in der Antwort wird behauptet, dass Arbeitsqualität und Rechtskenntnisse der Landes- und Kommunalverwaltungen in Brandenburg sich auf hohem Niveau befänden und „seit Jahren eine erfolgreiche, am Zweck der jeweils anzuwenden Gesetze orientierte Aufgabenerfüllung“ gewährleisten würden. Dass dies so ist, bezweifeln auch Interessenvertretungen der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg, wie auf dem Forum zum Tag der Europäischen Sprachen am 26. September 2013 in Cottbus deutlich wurde.

Mit der Ratifizierung des europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten im Jahre 1997 haben sich die staatlichen Stellen der Bundesrepublik verpflichtet, „die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren“.

Die Ministerin behauptet aber in ihrer Antwort, dass die der Fragestellung zugrunde liegende Wahrnehmung erschreckender Kenntnislücken „ganz überwiegend auf abweichende Auslegungen des geltenden Rechts einschließlich seiner europarechtlichen Grundlagen zurückzuführen“ sein dürfte, „wobei insbesondere zu Fragen des Verhältnisses von Minderheitenschutz und kommunaler Selbstverwaltung einerseits und zur Verfügbarkeit von Schutzstandards durch örtliche Mehrheiten andererseits gegenläufige Positionen vertreten werden“.

Diese Aussage als offizielle Antwort der Regierung ist unglaublich. Denn es kann doch wohl nicht darum gehen, dass eine Regierung unterschiedliche Auffassungen lediglich zur Kenntnis nimmt. Sie wird doch wohl die Macht haben dürfen, geltendes Recht durchzusetzen. Der Irrtum scheint immer wieder zu sein, dass europäisches Recht als nicht sonderlich relevant für Land und Kommunen betrachtet werden muss und deshalb zum Beispiel sogar angenommen werden darf, ein brandenburgisches Landesgesetz zur Kommunalverfassung könnte europäisches Recht brechen. Doch nach der Ratifikation von zwölf europäischen Staaten trat das europäische Rahmenübereinkommen zum Minderheitenschutz am 1. Februar 1998 auch in der Bundesrepublik in Kraft. In einer aktuellen Broschüre des Bundesinnenministeriums wird außerdem zu Recht darauf verwiesen, dass die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen am 1. Januar 1999 in der Bundesrepublik in Kraft getreten ist und damit als Bundesgesetz gilt, das „nachrangiges Recht – einschließlich Landesgesetze – bricht und gegenüber sonstigen Bundesgesetzen grundsätzlich als das speziellere anzuwenden ist“.

Weiterhin wird in der Antwort der Ministerin namens der Landesregierung auf die entsprechenden Teile zu den Sorben/Wenden in den regelmäßig erstatteten Staatenberichten an das Ministerkomitee des Europarats verwiesen. Weiß die Ministerin wirklich nicht, dass genau diese Berichte vom Ministerkomitee immer wieder kritisiert werden?

Und dann heißt es abschließend in der Antwort: „Im Übrigen stehen die fachlich betroffenen Ressorts jederzeit zur einzelfallbezogenen Klärung mehrdeutiger Rechtsverhältnisse zur Verfügung.“

Darum geht es nun wirklich nicht. Es geht darum, dass die bestehenden Rechtsverordnungen, Abkommen und Gesetze zur Sorben/Wenden-Frage zur Kenntnis genommen und umgesetzt werden. Und der Hinweis, man möge sich bei Unklarheiten genau an jene Ressorts wenden, die nach meiner Wahrnehmung eben zu wenig Kenntnis von den entsprechenden Gesetzen haben, klingt ja fast zynisch. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass sich die Bundesrepublik zu internationalen Vereinbarungen bekennt, die davon sprechen, Minderheiten zu motivieren, ihre eigene Sprache anzuwenden, dafür die Rahmenbedingen zu schaffen und die eigene Kultur weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Föderalismus ist für die Erfüllung dieser Aufgaben mit Bezug auf die Sorben/Wenden fast ausschließlich das Land zuständig. Es ist an der Zeit, diese Aufgaben nicht als Last, sondern als Gewinn für das Land, als Beitrag zu Toleranz und Offenheit zu begreifen.

Zur Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann ... 

 

                  

Verfahrene Diskussion zum Entwurf des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes

Pressemitteilung von Gerd-Rüdiger Hoffmann

Nach der Anhörung von Vertretern der Kommunalpolitik am 21. August 2013 im Hauptausschuss des Landtages Brandenburg sieht sich der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann aus Senftenberg (Zły Komorow) leider in seinen Befürchtungen bestätigt und erklärt:

„Die Anhörung der kommunalen Vertreter hat deutlich gezeigt, dass in Fragen des Minderheitenschutzes noch ein weiter Weg vor uns allen liegt – nicht nur in Bezug auf das konkrete Novellierungsvorhaben des Sorben/Wenden-Gesetzes, sondern vor allem hinsichtlich der politischen Bildung und des Demokratieverständnisses. Zu hören gab es gestern nämlich vor allem auf Vorurteilen basierende Meinungen, die nicht durch Wissen getrübt waren.

Nach geltender Gesetzeslage ist es eben kein Akt der Gnade, der sorbischen/wendischen Minderheit in ihrem Siedlungsgebiet Rahmenbedingungen zu bieten, die ihr zumindest ansatzweise ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen – sondern eine Verpflichtung mit Verfassungsrang. Mir erschließt sich einfach nicht, warum man das Sorbische/Wendische, das es trotz Germanisierung und Industrialisierung zum Glück in der Region gibt, nicht als Bereicherung empfindet und die Chancen einfach nicht sehen will, die eine Region der zwei Kulturen mit sich bringt. 

Leider tragen Medien und öffentliche Stellen nicht dazu bei, fundiert aufzuklären und für das Anliegen eines angemessenen Schutzes der sorbischen/wendischen Minderheit entsprechend der europäischen Richtlinien zu werben. Ständige Falschmeldungen über die ‚exorbitanten Kosten’ und Schlagzeilen über ‚wachsenden Widerstand’ gegen den Entwurf des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes zwingen bekennende Sorben/Wenden und Sympathisanten ständig in eine Rechtfertigungssituation. Das ist auch in meinem Wahlkreis zu beobachten. Bürger/innen und Bürger fühlen sich unter Druck gesetzt, die sich als Sorben/Wenden bzw. Anhänger einer deutsch-wendischen Kultur in Senftenberg (Zły Komorow) und Umgebung verstehen.

Daher möchte ich über eine Mündliche Anfrage in einer der beiden nächsten Landtagssitzungen am 28. oder 29. August 2013 von der Landesregierung wissen, was sie unternehmen wird, um diesen den Ruf des Landes schädigenden Zustand überwinden zu helfen.“

Die Mündliche Anfrage finden Sie hier:
gerd-ruediger-hoffmann.de/engagement/abgeordneter/parlamentarische_initiativen/sorbisches_bekenntnis/

Ein Argumentationspapier zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet am Beispiel Senftenberg (Zły Komorow) und weiteres Material sind einsehbar unter:
gerd-ruediger-hoffmann.de/themen/sorben_wenden_politik_novellierung_des_sorben_wenden_gesetzes/

 

                  

Öffentliche Anhörung im Hauptausschuss zum Gesetzentwurf

Einladung inkl. der Liste der eingeladenen Anzuhörenden

TOP 1: 

Anhörung zur Stellungnahme des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten vom 9. Januar 2013 sowie deren Ergänzung vom 21. März 2013 zum Gesetzentwurf von 9 Abgeordneten zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg - Drucksache 5/5401

gemäß § 81 Absatz 1 GOLT

 

                  

Die sorbischen/wendischen Wurzeln von Senftenberg (Zły Komorow)

Argumentationspapier von Gerd-Rüdiger Hoffmann

Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Ausgestaltung einer Liste sorbischer/wendischer Gemeinden und die Wiederaufnahme der Stadt Senftenberg (Zły Komorow) in das sorbische/wendische Siedlungsgebiet erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann: "Gibt man in irgendeine Suchmaschine 'Senftenberg Sorben' ein, ist die Trefferquote beachtlich. So informiert, käme wohl niemand auf die Idee, dass Senftenberg nicht auch Zły Komorow heißen sollte. Die Stadt mit einer Wendischen Kirche im Zentrum ist fester Bestandteil und immer noch kulturelles Zentrum sorbischer/wendischer Kultur in der Lausitz.

Doch bereits in den 1970er Jahren verschwanden langsam, von der damaligen Verwaltung veranlasst, die zweisprachigen Schilder in der Stadt. Nach der Eingemeindung der Orte des Amtes Senftenberg See, die zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet im Land Brandenburg zählten, verschwanden auch diese aus der Liste sorbischer/wendischer Gemeinden. Die Begründung war, dass es ja durch die Eingemeindung neue Mehrheiten geben würde. Das ist ein absurdes Argument, wenn es um Minderheiten geht.

Europäische Vereinbarungen, die Gesetzeskraft in Deutschland haben, verbieten genau dieses, nämlich Minderheitenfragen allein durch Mehrheitsentscheid zu beschließen. Und Assimilierungsdruck ist nicht erlaubt. Selbstverständlich fühlen sich Sorben/Wenden unter Druck gesetzt, wenn Landtagsabgeordnete und Bürgermeister darüber schwadronieren, dass die Aufnahme ihrer Stadt ins sorbische/wendische Siedlungsgebiet der Mehrheit nicht zu vermitteln wäre. Wer hat Lust, sich als Sorbe/Wende zu bekennen, wenn er sich dafür rechtfertigen muss und faktisch zum Zählen aller Sorben/Wenden aufgefordert wird? Die Ablehnung eines Antrages der Fraktion DIE LINKE, wonach der Bürgermeister der Stadt beauftragt werden sollte, in einer Anhörung vor dem Hauptausschuss des Landtages die Aufnahme Senftenbergs (Zły Komorow) ins Siedlungsgebiet zu befürworten, war peinlich für die Stadt. Dass dem anwesenden Mitglied des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg das Rederecht durch eine kleinliche (m.E. falsche) Auslegung der Geschäftsordnung verweigert wurde, verschlimmerte die Sache noch mehr. Und die Stellungnahme des Bürgermeisters, die dem Landtag jetzt vorliegt, setzt dem Ganzen die Krone auf. Hier sind fast alle Vorurteile und viel Unkenntnis gegenüber Sorben/Wenden versammelt.

In einer Argumentation habe ich versucht, dafür zu werben, dass der Verfassung, europäischem Recht und den historischen wie kulturellen Tatsachen der gebührende Platz bei der Bewertung der Frage eingeräumt wird, ob Senftenberg (Zły Komorow) nicht doch mit sorbischer/wendischer Kultur verbunden ist und dieser Umstand im Sinne der brandenburgischen Verfassung zu fördern sei."

Das Argumentationspapier behandelt folgende Themen und Fragen:

  1. Zum aktuellen Stand der Dinge
  2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine geplante Änderung der Definition des Siedlungsgebietes
  3. Ausgangspunkte und Kern demokratischer Minderheitenpolitik
  4. Notwendige Änderungen, obwohl sich das Sorben/Wenden-Gesetz im Großen und Ganzen bewährt hat
  5. Theoretische Grundlagen
  6. Argumente zu oft gestellten Fragen
    1. Warum gehört Senftenberg (Zły Komorow) zurzeit eigentlich nicht zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet?
    2. Nach welchen Kriterien kann das sorbische/wendische Siedlungsgebiet definiert werden?
    3. Wenn die Sprache einen so hohen Stellenwert hat, warum sollte dann Senftenberg(Zły Komorow) zum Siedlungsgebiet gezählt werden, obwohl das Sorbische/Wendische hier nicht aktiv gesprochen wird?
    4. Darf eine Minderheit letztlich bestimmen, was die Mehrheit zu tun hat?
    5. Was ist „positive Diskriminierung“?
    6. Warum das Erlernen des Sorbischen bzw. Wendischen fördern, wenn doch alle Sorben/Wenden deutsch sprechen?
    7. Wer ist zuständig für die Bewahrung, Förderung und gegebenenfalls Revitalisierung des Sorbischen/Wendischen?
    8. Darf lediglich bestehende und überall sichtbare sorbische/wendische Kulturgefördert werden, also lediglich was bereits existiert bzw. (noch) lebt? Oder darf die Förderung sich auch auf eine Wiederbelebung sorbischer/wendischerKultur beziehen?
    9. Darf eine Erweiterung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes zugelassen werden? Oder darf nur der (normale) Verlust des Sorbischen/Wendischen begleitet werden?
    10. Ist nur normal, wenn Sorben/Wenden assimilierte Deutsche werden? Oder dürfen auch Deutsche zu assimilierten Sorben/Wenden werden?
    11. Sorbisch oder Wendisch oder Sorbisch (Wendisch) oder Sorbisch/Wendisch?
    12. Was kostet das alles?
    13. Was haben die Deutschen (die Mehrheitsbevölkerung) von einer sorbischen/wendischen Kultur?
    14. Warum sind sich die Sorben/Wenden nie einig und machen es den Abgeordnetendeshalb so schwer, sie zu unterstützen?
    15. Welche Position hat die Stadt Calau (Kalawa)?
  7. Vorschlag für einen Beschluss der StadtverordnetenversammlungSenftenberg (Zły Komorow)

 

                  

Änderungsantrag von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zur Beratung im federführenden Hauptausschuss

Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von neun Abgeordneten "Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg" - Drucksache 5/5401

Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur in der April-Sitzung thematisiert.

Die im AWFK vertretenen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE hatten angeregt, ihn wie die anderen Änderungsanträge auch, in überarbeiteter Form in den Hauptausschuss einzubringen.

Dort werden sie beraten werden, wenn der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung steht - vermutlich nach der Sommerpause.

 

                  

Änderungsantrag von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zur Beratung im federführenden Hauptausschuss

Dachverband der Sorben/Wenden

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von neun Abgeordneten "Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg" - Drucksache 5/5401

Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur in der April-Sitzung thematisiert.

Die im AWFK vertretenen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE hatten angeregt, ihn wie die anderen Änderungsanträge auch, in überarbeiteter Form in den Hauptausschuss einzubringen.

Dort werden sie beraten werden, wenn der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung steht - vermutlich nach der Sommerpause.

 

                  

Änderungsantrag von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zur Beratung im federführenden Hauptausschuss

Sorben/Wenden-Landesbeauftragte(r)

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von neun Abgeordneten "Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg" - Drucksache 5/5401

Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur in der April-Sitzung thematisiert.

Die im AWFK vertretenen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE hatten angeregt, ihn wie die anderen Änderungsanträge auch, in überarbeiteter Form in den Hauptausschuss einzubringen.

Dort werden sie beraten werden, wenn der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung steht - vermutlich nach der Sommerpause.

 

                  

Änderungsantrag von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann zur Beratung im federführenden Hauptausschuss

Liste der Gemeinden des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von neun Abgeordneten "Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg" - Drucksache 5/5401

Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur in der April-Sitzung thematisiert.

Die im AWFK vertretenen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE hatten angeregt, ihn wie die anderen Änderungsanträge auch, in überarbeiteter Form in den Hauptausschuss einzubringen.

Dort werden sie beraten werden, wenn der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung steht - vermutlich nach der Sommerpause.

 

                  

Abschließende Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Protokollauszug

Am 17. April 2013 beschäftigte sich der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur abschließende mit dem Gesetzesvorhaben zur Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes - inklusive der Erarbeitung einer Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss.

Der Protokollauszug beinhaltet folgende Unterlagen:

* TOP 1: Mitberatung zum Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg - Gesetzentwurf von 9 Abgeordneten - Drucksache 5/5401 - Erarbeitung einer Stellungnahme an den HA

* Anlage 1: Schreiben des Präsidenten des Landtages an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 11. April 2013

* Anlage 2: Änderungsanträge des Abgeordneten Dr. Hoffmann (fraktionslos) vom 12. April 2013 – (Zu TOP 1)

* Anlage 3: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 16. April 2013 (AWFKVorlage 5/228) – (Zu TOP 1)

* Anlage 4: Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE für eine Stellungnahme an den Hauptausschuss vom 17. April 2013 (Tischvorlage AWFK-Vorlage 5/230) – (Zu TOP 1)

 

                  

Liste zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet

Infolge der Anhörungen, Stellungnahmen und Gutachten im Zuge der Qualifizierung des vorliegenden Gesetzentwurfes von 9 Abgeordneten (Drucksache 5/5401) wurde von den meisten Beteiligten eine Liste bevorzugt, die das „angestammte sorbische/wendische Siedlungsgebiet“ im Land Brandenburg definieren soll.

Der Rat legt hiermit eine Liste vor, die sich auf folgende Prämissen stützt: (1) Das bisher bestehende Siedlungsgebiet ist vollumfänglich aufgenommen. (2) Als Grundlage für die Zugehörigkeit weiterer Gemeinden dienen Kriterien der Verwaltungsvorschriften des Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben (Wenden) im Land Brandenburg vom 28. April 1997, Abschnitt III., Ziffer 2b in Verbindung mit nachweisbarem Sprachgebrauch und/oder den Ratsmitgliedern bekannten bekennenden Sorben/Wenden in der jeweiligen Gemeinde. Zu den vom MWFK genannten Kriterien zählen u.a. ansässige Vereine, Theaterveranstaltungen, Brauchtumspflege, Teilnahme am Sorbisch-/Wendischunterricht, sorbische/wendische Gottesdienste. 


                  

21. Sitzung des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten

Protokollauszug

TOP 1

Stand Novellierung des Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg

 

                  

Änderungsvorschläge des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten

Schreiben an die Abgeordneten

 

                  

Ausweitung des sorbsischen/wendischen Siedlungsgebietes

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 15. November 2012

Während der Landtagssitzung am 15. November 2012 richtete der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann folgende Frage an die Landesregierung:

"Nach einem Zeitungsbericht soll zwar in Freienhufen (bis 1937 Dobristroh, niedersorbisch Dobry Wotšow) der 75. Jahrestag der Tilgung des niedersorbischen Namens durch die Nazis recht zweideutig begangen worden sein, wobei allerdings auch hier vor allem folgende Tendenz deutlich wurde: ein größeres Interesse an sorbischer/wendischer Kultur und Geschichte und die weitere Verwendung alter niedersorbischer Ortsbezeichnungen im Alltag. Auch in Zły Komorow (Senftenberg) sind Veranstaltungen zu diesen Themen gut besucht, ein Sprachkurs findet statt und selbst Gottesdienste gibt es in diesem ursprünglichen Sorben/Wendengebiet wieder in niedersorbischer Sprache. Selbst nach bisherigen Gesetzen und in Übereinstimmung mit Artikel 25 der brandenburgischen Verfassung wäre es möglich, das Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zu erweitern. Durch Stellungnahmen der Landesregierung zum Entwurf eines neuen Gesetzes, in dem diese Möglichkeit noch mehr gefördert werden soll, wird allerdings der Eindruck erweckt, als gäbe es genau deshalb erhebliche Bedenken gegenüber der Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes.

Ich frage die Landesregierung:

Unterstützt die Landesregierung auch eine solche Art der Förderung der Sorben/Wenden, die dazu führen kann, dass das Siedlungsgebiet innerhalb des Landes nach internationalen Normen und wissenschaftlichen Kriterien erweitert werden könnte?"

Für die Antwort bitte auf das Bild klicken...


                  

20. Sitzung des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten - gemeinsam mit dem sächsischen Rat

Protokollauszug

TOP 3

Novellierung des Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben (Wenden) im Land Brandenburg

 

                  

Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes von Experten unterstützt

Pressemitteilung nach der Anhörung im Hauptausschuss

Doch Experten und Vertreter der Sorben/Wenden trafen während einer Anhörung im Hauptausschuss des Landtages auch auf namóc pśedsudkow (die Macht der Vorurteile)

Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann: "Während einer Anhörung zum Entwurf eines neuen Sorben/Wenden-Gesetzes im Hauptausschuss des Landtages Brandenburg am 7. November 2012 war die alte philosophische Weisheit zu besichtigen, dass Vorurteile – auch Feindbilder – vor allem durch Nichtwissen entstehen.

Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Karl-Ludwig Böttcher demonstrierte anschaulich seine feste Überzeugung, dass im Lande keine Defizite bei der Förderung der Sorben/Wenden bestünden und der Gesetzesentwurf in wichtigen Teilen der Verfassung widerspreche, ja teilweise demokratiefeindlich sei. Demokratie versteht er konsequent als die Macht der größeren Zahl. Damit wurde klar, dass bei ihm weder europäische Regelungen zur Frage des Minderheitenschutzes angekommen sind, noch der Sinn des bestehenden und erst recht nicht des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes verstanden wurde. Auch Nichtwissen prägt gelegentlich sehr stark Überzeugungen. Allerdings, bis auf Böttcher und den Stellvertretenden Bürgermeister von Forst Sven Zuber, der sich zu der unverschämten Behauptung verstieg, die Einwohner von Horno/Rogow hätten sich nach der Abbaggerung ihres Dorfes sehr bewusst für die Ansiedlung in einem nichtsorbischen Ort entschieden, waren sich alle anwesenden Experten und Betroffenen einig, dass ein neues Sorben/Wenden-Gesetz den Sorben/Wenden und auch dem Land Brandenburg gut tun würde. Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf sahen einige der Referenten lediglich in Detailfragen, die allerdings ebenfalls wichtig sind.

Für die Abgeordneten, die den Gesetzesentwurf auf den parlamentarischen Weg gebracht haben, ergibt sich eine komfortable Situation. Sie können jetzt Änderungen einbringen, die sich auf die Stellungnahmen der Wissenschaftler Dr. Peter Schurmann (Vorsitzender der niedersorbischen Abteilung der wissenschaftlichen Gesellschaft Maćica Serbska), Prof. Dr. Stefan Oeter (Vorsitzender des Sachverständigenausschusses des Europarates für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen), Prof. Dr. Eduard Werner (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sorabistik der Universität Leipzig) und Dr. Jürgen Rühmann (Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes) stützen.

Weiterhin gab es klare Positionen zum wesentlichen Anliegen des neuen Gesetzes von den Vertretern sorbischer/wendischer Institutionen David Statnik (Vorsitzender der Domowina), Harald Konzack (Vorsitzender des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg) und Fred Kaiser (Bürgermeister der sorbischen/wendischen Gemeinde Dissen/Dešno).

Die ablehnende Haltung von Böttcher und Zuber wird nicht zu begründen sein, denn, so betonte der Jurist Oeter, die Position Böttchers sei lediglich ein treffendes Beispiel dafür, dass der Vollzug auf europäischer Ebene ratifizierter Verträge in der kommunalen Verwaltungspraxis nicht ankommt. Die Fragen des Siedlungsgebietes und Finanzierungsfragen seien keine Angelegenheit kommunaler Mitbestimmung, sondern reiner Gesetzesvollzug. Die Anwendung von geltenden Standards könne deshalb gar kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sein."


                  

Öffentliche Anhörung im Hauptausschuss zum Gesetzentwurf

Protokoll inkl. der Stellungnahmen

TOP 2 (öffentlicher Teil):

Anhörung gemäß § 81 GOLT zum Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg - Gesetzentwurf von 9 Abgeordneten - Drucksache 5/5401

Protokoll Seite 4-49

in den Anlagen finden sich zudem die schriftlichen Stellungnahmen:

  • Anlage 1: Liste der Anzuhörenden
  • Anlage 2: Fragenkatalog
  • Anlage 3: Stellungnahme des Landkreistages Brandenburg Anlage 4: Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
  • Anlage 5: Stellungnahme des Vorsitzenden des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Land Brandenburg
  • Anlage 6: Stellungnahme der DOMOWINA e. V. vom 19. Oktober 2012 
  • Anlage 7: Stellungnahme des Vorsitzenden der DOMOWINA e. V. vom 09.11.12
  • Anlage 8: Stellungnahme des Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses des Europarates für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
  • Anlage 9: Stellungnahme des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
  • Anlage 10: Stellungnahme der Leiterin der überschulischen Fachkonferenz Sorbisch/Wendisch
  • Anlage 11: Stellungnahme des Vorsitzenden der niedersorbischen Abteilung (Masica Serbska)
  • Anlage 12: Stellungnahme der Landesregierung vom 16. Oktober 2012 

                  

Will die Landesregierung überhaupt ein neues und modernes Sorben/Wenden-Gesetz?

Pressemitteilung im Vorfeld der Anhörung im Hauptausschuss

Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (DIE LINKE, fraktionsloser Abgeordneter im Landtag Brandenburg) erklärt zur „Stellungnahme der brandenburgischen Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg“:

Eine Stellungnahme der Landesregierung behindert und fördert nicht die Verabschiedung eines überarbeiteten Sorben/Wendengesetzes

Seit Monaten wird nicht nur unter Sorben/Wenden in der Niederlausitz darüber diskutiert, wie eine überarbeitete Fassung des brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetzes aussehen soll, besonders seit der NOWY CASNIK einen ersten Entwurf des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten veröffentlicht hatte. Dieses Thema interessiert durchaus auch Menschen ohne sorbische/wendische Wurzeln. Schließlich begreifen oder empfinden immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger, dass ein wichtiges, besonderes und liebenswertes Merkmal ihres Landes fehlte, wenn der Artikel 25 der Landesverfassung „Rechte der Sorben (Wenden)“ und damit die Förderung und Bewahrung der Kultur und Sprache dieser slawischen Minderheit lediglich zu einer formalen Sache werden würde. Mit Interesse wird die Diskussion auch in der Oberlausitz verfolgt. Dort berichtet vor allem die Abendzeitung SERBSKE NOWINY regelmäßig über die Debatte.

Leider muss man aber den Eindruck haben, dass die Landesregierung keine Anstrengungen unternimmt, um das neue Gesetz zu unterstützen. Eher trifft das Gegenteil zu, denn in einer Stellungnahme der Regierung findet sich zu fast allen wesentlichen Veränderungsvorschlägen der Vermerk: „Es wird daher empfohlen, von der vorgeschlagenen Neufassung ... insgesamt abzusehen“.

„Jedenfalls fehlt innerhalb des Ministeriums des Innern (...) das entsprechende Fachwissen.“ Dieser (selbstkritische?) Satz in der Stellungnahme der Landesregierung bezieht sich zwar auf den Paragraphen 3 zur Neuregelung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes, trifft aber fast komplett auf alle Punkte der Stellungnahme zu. Es sei denn, die Landesregierung weiß doch, was sie tut, und will keine Verbesserung der Sorben/Wenden-Politik.

Dass sie das Wesen von Minderheitenpolitik nicht erkannt hat, wird besonders deutlich, wenn sie empfiehlt, davon abzusehen, dass bei Eingliederungen von Gemeinden mit sorbischen/wendischen Ortsteilen, die dann größere Gemeinde zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehören kann. Überhaupt scheint die Landesregierung zu befürchten, dass sich das Siedlungsgebiet erweitern könnte – und die Minderheit plötzlich noch mehr Kosten verursacht. Aber vielleicht haben zum Beispiel die Freienhufener gar nichts dagegen, wenn ihr Dorf als Ortsteil von Großräschen wieder wie vor 1937 Dobristroh (niedersorbisch Dobry Wotšow) heißen würde. Statt diese Möglichkeit als Ergebnis erfolgreicher Landespolitik auf dem Gebiet der Förderung des Sorbischen/Wendischen oder kluger Beschlüsse der Kommunen zu begrüßen, zählt die Stellungnahme in allen wesentlichen Punkten lediglich Bedenken auf. Kassenlage, kommunale Spitzenverbände, Braunkohle usw. wiegen offenbar mehr. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Landesregierung kein neues Gesetz will.

Selbst eine Berichterstattung im Parlament – einmal innerhalb einer Legislaturperiode - über ihre Sorben/Wenden-Politik möchte die Landesregierung nicht und verweist dabei auf die ohnehin verpflichtende Berichterstattung im Rahmen der europäischen Sprachencharta und gegenüber dem Europarat zur Frage des Schutzes von autochthonen Minderheiten. Genau hier werden aber von den europäischen Instanzen immer wieder die gleichen Mängel in Hinblick auf die Brandenburgische Politik aufgelistet.

Zynisch wird es, wenn vom bürokratischen Mehraufwand die Rede ist und zur Frage der Wahlinformationen im Kern festgestellt wird, ein „tatsächlicher Bedarf für die Neuregelung ist hier nicht ersichtlich“, weil bisher kein Sorbe/Wende danach gefragt hätte. Schließlich können doch alle Sorben/Wenden die deutschsprachigen Wahlinformationen lesen. Oder was ist gemeint?

Ich habe Verständnis dafür, dass eine Koalition, die Bildung und Soziales ganz weit oben in ihrem politischen Handeln sieht, als Wert an sich gesehen wird und deshalb in anderen Politikfeldern Kompromisse nötig sind. Trotzdem bin ich enttäuscht, dass DIE LINKE sich hier in einem Kernbereich ihrer bisherigen Politik auf faule Kompromisse einlässt und damit ihre erworbene Anerkennung in der Sorben/Wenden-Politik aufs Spiel setzt. Vor allem aber besteht die Gefahr, dass die Sache der Sorben/Wenden auf der Strecke bleibt. Und das kann ich nicht tolerieren."

                  

„Stejišćo haći a njespěchuje“

Mało pozitiwneho wothłosa z braniborskeho knježerstwa

Artikel in Serbske Nowiny, Seite 1 und 2

Podstupim/Choćebuz (SN/at). Braniborske krajne knježerstwo widźi w naćisku noweho Serbskeho zakonja primarny problem přidatnje trěbnych financow. To wujewi so nazornje w 33stronskej přiłoze ke kabinetnej předłoze. Tuta bu jako posudźowace hódnoćenje w za Serbow přisłušnym ministerstwje za wědomosć, slědźenje a kulturu zdźěłana. 22. oktobra je tónle wudospołnjacy dokument do zarjadnistwa Podstupimskeho krajneho sejma dóšoł, wone je jón hnydom braniborskej Serbskej radźe sposrědkował. Po měnjenju čłona Serbskeje rady Měta Nowaka su posudźowarjo w hódnoćenju aktualne zasady mjeńšinoweje politiki do prašenja stajili. Wón mjenuje w rozmołwje z našim wječornikom jako přikład wuprajenja nastupajo nałožowanje delnjoserbšćiny na sudnistwje, kotrež pječa traće jednanja podlěšuje. Lěwicar a bjezfrakciski zapósłanc Braniborskeho krajneho sejma dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann ze Złeho Komorowa zjima swoje hódnoćenje pozicije knježerstwa do słowow „stejišćo haći a njespěchuje“. Wón ma zaćišć, zo pobrachuje krajnemu knježerstwu t rěbna fachowa wěda. „Chibazo wone wě, što čini, a nochce polěpšenje serbskeje politiki.“ Najwočiwidnišo zdawa so Hoffmannej w zwisku z wuwjedźenjemi k noworjadowanju serbskeho sydlenskeho ruma, zo njeje knježerstwo „bytosć mjeńšinoweje politiki spóznało“. Čłonojo Serbskeje rady dotal njewědźa, kotru funkciju tale přiłoha woprawdźe ma. „Naše oficialne informacije běchu, zo je kabinet jenož krótke stejišćo 1,25 stron wobzamknyło. Dołha wersija je dodawk k tomu. Tuž je to za mnje tohorunja oficialny dokument“, rjekny Měto Nowak. Posudźowarjo ministerstwa spytaja wobšěrnje potwjerdźić swoje wobmyslenja nastupajo nowodefinowane předmjety, na přikład § 3 (zdźědźeny serbski sydlenski rum), § 9 (wědomosć) abo § 11 (dwurěčne popisanje). K tym rěka jich facit nimale unisono: Namjetujemy, so noworjadowanja „dospołnje wzdać“. Runje tak njenańdu rozšěrjene rjadowanja wotrězkow 2 do 6 § 8 (rěč) přihłosowanje ministerialnych. Při wšej móžnej rozhorjenosći pak chce Serbska rada najprjedy 7. nowembra wočaknyć. Přichodnu srjed  wotměwa so na přeprošenje hłowneho wuběrka Braniborskeho krajneho sejma zjawne słyšenje k naćiskej noweho Serbskeho zakonja w Podstupimje. Radźićeljo so tuž na wuwjedźenja tam wustupowacych fachowcow wobsahowje koncentruja. Składnosć, ze zastupjerjemi ministerstwa wo přiłoze rěčeć, budźe na posedźenju Serbskeje rady w decembrje. Přesłapjeny je zapósłanc Hoffmann, „zo da so Lěwica w jadrowym wobłuku swojeje dotalneje politiki do zniłych kompromisow a wohrožuje tuž swoje zdobyte připóznaće w politice Serbam napřećo“. Hoffmann so boji, zo so w Braniborskej naležnosć Serbow zanjecha. „A to tolerować njemóžu.“ 


                  

Gutachterliche Bewertung der Landesregierung

zum Gesetzentwurf von neun Abgeordneten für ein Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg

             

                  

19. Sitzung des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten

Protokollauszug

TOP 3

Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes 

mit den Unterpunkten: Stellungnahme der Landesregierung und Vorbereitung der Anhörung des Hauptausschusses am 07.11.2012

                  

18. Sitzung des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten

Protokollauszug

TOP 3

Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes

 

im Anhang Nr. 2 findet sich die Stellungnahmezu den „Anmerkungen zum Gesetzentwurf LT-Drs, 515401 (Änderung des Sorben/Wenden-Gesetzes und weiterer Gesetze)" des parlamentarischen Beratungsdienstes vom 14. August 2012

 

                  

Chance für ein modernes Minderheitenrecht

Artikel in "Lausiter Rundschau" von Benjamin Lassiwe

Brandenburger Landtag berät in erster Lesung über das Sorben- und Wendengesetz

Das seit 1994 geltende Sorben/Wenden-Gesetz in Brandenburg soll auf den neuesten Stand gebracht werden. Einen von neun Lausitzer Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf überwies der Landtag einstimmig an die zuständigen Ausschüsse.

 

                  

Debatte im Plenum

Plenarprotokoll 5/58

5. Legislaturperiode - 58. Landtagssitzung

TOP 7: Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (DS 5/5401)

1. Lesung

Redner/innen: Martin Neumann (Mitglied des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten) S. 4741-4742; Werner-Siegwart Schippel (SPD) S. 4742; Roswitha Schier (CDU) S. 4742-4743; Jürgen Maresch (DIE LINKE) S. 4743-4744; Jens Lipsdorf (FDP) S. 4744; Sabine Niels (GRÜNE/B90) S. 4744-4746; Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (fraktionslos) S. 4746-4747; Prof. Dr. Dr. Sabine Kunst (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur) S. 4747


                  

Rede von Gerd-Rüdiger Hoffmann

zum Antrag Lausitzer Abgeordneter

Rede zum Tagesordnungspunkt 7 der 58. Sitzung des Landtages Brandenburg
Drucksache 5/5401 – 7. Juni 2012

"Es muss immer wieder gesagt werden: Die Förderung der sorbisch/wendischen Kultur hat vor zwanzig Jahren während der Debatten um die brandenburgische Verfassung eine große Rolle gespielt. Das hat sich ausgezahlt. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen – im Verfassungstext und im Großen und Ganzen auch in der Verfassungswirklichkeit.

Und das Land Brandenburg hat ein sehr fortschrittliches Minderheitengesetz. Sorben/Wenden-Politik ist fester Bestandteil brandenburgischer Politik. Es war nicht nur von symbolischer Bedeutung, dass im Jahre 1994 das erste Sorben/Wenden-Gesetz im Landtag Brandenburg auf Antrag von Abgeordneten aller Fraktionen behandelt und schließlich beschlossen wurde. Damit war klargestellt, dass es bei diesem Thema schwer möglich ist, parteipolitische Auseinandersetzungen oder sachfremde Kriterien oben an zu stellen.

Dennoch gibt es Unterschiede, wie sich Fraktionen für die Förderung der Sorben/Wenden und ihrer Sprache und Kultur im Landtag Brandenburg und darüber hinaus einsetzten. Besonders die PDS und dann DIE LINKE haben sich kontinuierlich und konsequent mit Sorben/Wenden-Fragen beschäftigt. Dank der Kooperation mit Sachsen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Ethnische Minderheiten unter Leitung des sächsischen Landtagsabgeordenten Heiko Kosel und Dr. Renate Harcke aus Brandenburg geschah das stets auf fachlich hohem Niveau und ohne parteipolitisches Gedröhn. Der wichtigste Grundsatz war immer, dass die Eigenständigkeit sorbischer/wendischer Gremien nie infrage gestellt werden darf. Und es galt stets: Sorben/Wenden-Politik kann nicht nach Kassenlage betriegben werden. Hier geht es um internationale Vereinbarungen und um einen Verfassungsauftrag des Landes Brandenburg.

Das Sorben/Wenden-Gesetz im Land Brandenburg hat sich bewährt bewährt. Wenn es Probleme gab, dann lag das auch nicht unbedingt am Gesetz.

Dennoch wurden mit der Zeit auch Mängel am Gesetz selber deutlich: Die nach meiner Auffassung unzeitgemäße Definition des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden gehört dazu. Wenn vom Siedlungsgebiet die Rede ist, dann wäre es an der Zeit, moderne wissenschaftliche Standards, so wie sie besonders in den USA diskutiert werden, auch im Land Brandenburg anzulegen. Nach diesen Standards wäre zum Beispiel Zły Komorow (Senftenberg) als eine Stadt mit sorbisch/wendischer Tradition zu definieren und so auch auszuweisen. Keine Verwaltung könnte beschließen, dass es anders ist. Ich will gar nicht davon reden, dass im Zeitalter unbegrenzter Mobilität von einer Minderheit vielleicht doch nicht verlangt werden sollte, für immer an einem Ort seßhaft zu bleiben, wenn sie als Minderheit anerkannt und gefördert werden wollen. Leider finden sich dazu im vorliegenden Entwurf keine konsequenten Verbesserungen.

Auch zeigten sich im noch gültigen Gesetz Ungenauigkeiten im Bildungsbereich sowie im Mitspracherecht der Sorben/Wenden auf allen politischen Ebenen. Hier ist jetzt einiges klargestellt.

Zudem änderten sich die internationalen Rahmenbedingungen. Hier sind auf europäischer Ebene vor allem das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und die EUAntidiskriminierungsrichtlinien zu nennen. Von Bedeutung ist auch die von der UNESCOGeneralkonferenz am 20. Oktober 2005 verabschiedete Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Wie dazu passen soll, dass Bergrecht höher stehen darf als Förderung der Sorben/Wenden, bleibt mir ein Rätsel.

Manchmal führen auch Erfolge dazu, dass man Änderungen anstreben muss. Das Witaj-Projekt ist dafür ein schönes Beispiel. Eine Dynamisierung der finanziellen Zuwendungen an die Stiftung für das Sorbische Volk sollte unbedingt im Gesetz stehen.

Auch Verbandsklagerecht gehört ins neue Gesetz.

Ein Landesbeauftragter für sorbisch/wendische Angelegenheiten sollte unbedingt eingeführt werden. Nicht nur unproduktive Konflikte könnten damit vermieden werden, sondern praktische Dinge viel schneller mit den sorbisch/wendischen Gremien geklärt werden. Wenn das nicht gewollt ist, was ich nicht verstehen könnte, dann muss zumindest vorher verbindlich feststehen, dass es auf Landesebene einen Ansprechpartner geben wird – mit klar definierten Aufgaben. Und wenn schon an der Universität Cottbus vieles geändert werden soll, dann kann dort zukünftig auch Sorabistik für den niedersorbischen Lehrernachwuchs gelehrt werden.

Es ist vor allem dem ehrenamtlich arbeitenden Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten des Landtages Brandenburg zu danken, dass das Projekt eines neuen Gesetzes in den letzten Jahren und vor allem Monaten energisch verfolgt wurde. Nach meiner Auffassung wäre es besser gewesen, dafür mehr Zeit einzuräumen. Der Sorben/Wenden-Rat und die Mehrheit der Lausitzer Landtagsabgeordenten sahen das anders. Jetzt versuchen wir also Gründlichkeit und Tempo zusammenzubringen.

Ich möchte auch hervorheben, dass wir bereits bis zum heutigen Tage eine kaum bisher bekannte Beteiligung an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes hatten. Dafür ist vor allem den Mitgliedern des Sorben/Wenden-Rates herzlich zu danken. Ich freue mich auf die Anhörungen und die Debatten und hoffe, dass sich viele Abgeordente daran beteiligen und wir zu einem guten Ende im Interesse der Sorben/Wenden und damit im Interesse der gesamten Bevölkerung des Landes kommen."

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17. Sitzung des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten

Protokollauszug

TOP 1

Stand der Novellierungsvorhaben des Sorben(Wenden)-Gesetzes

 

                  

Gesetzentwurf von 9 Lausitzer Abgeordneter

Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/ Wenden im Land Brandenburg

DS 5/5401

eingereicht von Kerstin Kircheis (SPD), Jens Lipsdorf (FDP), Jürgen Maresch (DIE LINKE), Roswitha Schier (CDU), Prof. Dr. Michael Schierack (CDU), Werner-Siegwart Schippel (SPD), Monika Schulz-Höpfner (CDU), Ingo Senftleben (CDU), Birgit Wöllert (DIE LINKE)

verhandelt auf der Plenarsitzung am 7. Juni 2012

                  

15. Sitzung des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten

Protokollauszug

TOP 2

Aktueller Stand Novellierungsvorhaben Sorben(Wenden)-Gesetz

 

                  

Stellungnahme zum weiteren parlamentarischen Verfahren

von MdL Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

In einer Stellungnahme an den Sorben/Wenden-Rat hat der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann der bisherigen Arbeit des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten höchsten Respekt gezollt.

"Die Mitglieder des Sorben/Wenden-Rates haben sich nach meinem Eindruck große Anerkennung erworben, weil sie durch fachliche Kompetenz und engagierte politische Arbeit über Parteigrenzen hinweg ein Bewusstsein dafür entwickeln konnten, dass es sich bei der Sorben/Wenden-Frage eben nicht bloß um Partikularinteressen einer kleiner Minderheit handelt, sondern ein zeitgemäßes Sorben/Wenden-Gesetz durchaus auch im Interesse der deutschen Mehrheit ist."

In dem Papier hat er seine Antworten auf die folgenden Fragen formuliert:

  1. Ist ein neues Sorben/Wenden-Gesetz für das Land Brandenburg notwendig?
  2. Entspricht der vom Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten ausgearbeitete Entwurf den Anforderungen an ein solches Gesetz?
  3. Wer sollte den Gesetzentwurf einbringen?
  4. Wie sollte das parlamentarische Verfahren gestaltet werden?
  5. Wann könnte das Verfahren abgeschlossen sein?

 

                  

14. Sitzung des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten

Protokollauszug

TOP 1

Aktueller Stand Novellierungsvorhaben Sorben(Wenden)-Gesetz

 

                  

Sitzung des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten

Protokollauszug

TOP 1

Aktueller Stand Novellierungsvorhaben Sorben(Wenden)-Gesetz

 

inkl. der Anlage Nr. 2: Positionen des Rates zum Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 26.10.2011


                  

Gesetzentwurf des Sorben/Wenden-Rates

Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/ Wenden im Land Brandenburg

  • Gesetzentwurf zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben(Wenden) im Land Brandenburg und weiterer Gesetze
  • Lesefassung eines novellierten Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben(Wenden im Land Brandenburg und weiterer Gesetze

 

                  

Vorschlag zu einem Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben / Wenden im Land Brandenburg

veröffentlicht in der Beilage Nr. 4 des Nowy Casnik am 25.1.2011

"Der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg (Sorbenrat) strebt seit Jahren eine Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes an. Das Gesetz entspricht seit langem nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen des sorbischen Volkes. Die bisherige Festschreibung des Siedlungsgebietes verhinderte das Beitreten von Kommunen zum Siedlungsgebiet, die das gern wollten. Die Formulierung, dass sprachliche und kulturelle Traditionen seit 50 Jahren nachgewiesen werden müssen, können einige Orte nicht erfüllen. Aus diesem Grund sollte das und durch oder ersetzt werden.

Bei der Festschreibung des Gesetzes im Jahr 1994 ging man von einem Schrumpfen des Siedlungsgebietes der Sorben aus. Die sorbische Sprache und Kultur haben jedoch im vergangenen Jahrzehnt sehr an Attraktivität gewonnen, und die sorbische Kultur wird zunehmend moderner wahrgenommen. Das Gesetz zur Förderung der Sorben darf der Ausbreitung des sorbischen Siedlungsgebietes nicht im Wege stehen.

Bisher wurden die Novellierungs-Versuche vom Landtag abgeblockt. Das entscheidende Argument in der vergangenen Legislaturperiode war eine Prüfung aus dem Jahr 2005. Diese besagte, dass die Novellierung und eine damit verbundene Erweiterung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes das Land Geld kosten würde. Es wurden jedoch keine konkreten Zahlen genannt. Auf dieser Grundlage wurde das Begehren der Sorben auf eine Anpassung des Gesetzes an ihre aktuellen Bedürfnisse abgelehnt.

Der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten hat als eines seiner Hauptziele definiert, in der aktuellen Legislaturperiode das Sorben/Wenden-Gesetz zu novellieren. Die Lausitzer Landtagsabgeordneten verschiedener Parteien konnten dafür gewonnen werden. Sie unterstützen die Novellierung und haben gemeinsam mit dem Sorbenrat darüber beraten, wie sie am besten durchgesetzt werden kann. Hiermit wird ein Vorschlag zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. In ihm sind bereits die Anregungen der Sorbenbeauftragten und weiterer Experten eingearbeitet.

Vorschläge, Hinweise und weitere Anregungen können bis zum 25. Februar an den Rat für sorbische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg serbskarada@gmx.de oder per Post an Serbska rada/Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg, August-Bebel-Straße 82, 03046 Cottbus geschickt werden.

Im März wird der Gesetzesvorschlag dem Landtag übergeben.

Der aktuelle Entwurf enthält alle für die Entwicklung des sorbischen Volkes momentan absehbaren wesentlichen Aspekte. Auf darüber hinausgehende Forderungen wurde mit Bedacht verzichtet, da im Landtag darüber abgestimmt wird. Maximalforderungen sind angesichts der momentanen Haushaltslage nicht vermittelbar."

Ines Neumann

 

                  

Sorben/Wenden-Gesetz von 1994

Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/ Wenden im Land Brandenburg

Das Gesetz wurde in zweiter Lesung am 7. Juli 1994 vom Landtag Brandenburg angenommen und veröffentlicht im GVBl.I/94, [Nr. 21], S. 294

 

 

 

                  

Debatte im Plenum

Plenarprotokoll 1/97

1. Legislaturperiode - 97. Landtagssitzung

TOP 13: Gesetz zum Schutz und zur Förderung des sorbischen Volkes

  • Gesetzentwurf von drei Abgeordneten (DS 1/2320) in Verbindung mit
  • Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben (Wenden) im Land Brandenburg (Sorben [Wenden] - Gesetz - SWG) und zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung (DS 1/2848)
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses (DS 1/3071)

2. Lesung

Redner/innen: Frank Dietrich (CDU) S. 7995-7996; Uta Müller (SPD) S. 7995-7997; Kerstin Bednarsky (PDS-LL) S. 7996-7998; Siegfried Lietzmann (F.D.P.) S. 7997; Günter Nooke (BÜ) S. 7998-7999; Dr. Manfred Stolpe (MP) S. 7998

                  

Änderungsantrag der PDS / Linke Liste (3)

zum Gesetzentwurf

Aufgrund der Anhörung zum Gesetzentwurf hatte die Fraktion PDS / Linke Liste drei Änderungsanträge gestellt, die jedoch im Plenum keine Mehrheit fanden.

Dieser hier bezieht sich auf das Niedersorbische Gymnasium in Cottbus.

 

                  

Änderungsantrag der PDS / Linke Liste (2)

zum Gesetzentwurf

Aufgrund der Anhörung zum Gesetzentwurf hatte die Fraktion PDS / Linke Liste drei Änderungsanträge gestellt, die jedoch im Plenum keine Mehrheit fanden.

Dieser hier bezieht sich auf die Einrichtung eines Landesbeauftragen für sorbische / wendische Angelegenheiten.

 

                  

Änderungsantrag der PDS / Linke Liste (1)

zum Gesetzentwurf

Aufgrund der Anhörung zum Gesetzentwurf hatte die Fraktion PDS / Linke Liste drei Änderungsanträge gestellt, die jedoch im Plenum keine Mehrheit fanden.

Dieser hier bezieht sich auf das sorbische / wendische Siedlungsgebiet.