Motivation der Beamtinnen und Beamten, Personalentwicklung und Polizeistrukturreform im Land Brandenburg

Kleine Anfrage vom 27. August 2010 (DS 5/1897)

Obwohl die Gründe für eine umfassende Polizeistrukturreform aufgrund der veränderten demografischen Situation und der Kriminalitätsentwicklung im Land Brandenburg einsichtig sein müssten, finden die Pläne der Landesregierung nicht nur bei besorgten Bürgerinnen und Bürgern kaum Zustimmung, sondern stoßen auch bei Gewerkschaften und Fachgremien auf teilweise heftige Ablehnung. Die Berichterstattung und Kommentierung in den Medien verstärkt diesen Eindruck noch.

Dadurch ist es in der gegenwärtigen Phase recht schwer, fachliche Kriterien der Reformvorhaben, die Wirkung eines eventuell ungenügenden Öffentlichkeitskonzeptes sowie regionale und parteipolitisch unterschiedliche Interessen, die sich teilweise auch in Bürgerinitiativen artikulieren, auseinander zu halten. Auch Versuche, die Motivation der Beamtinnen und Beamten zu verbessern, verfehlen gelegentlich offensichtlich ihr Ziel, wenn zum Beispiel Polizeibeamte im Rahmen von geordneten Verfahren durch Stellenzuschlag einen höherwertigen Dienstposten einer höheren Besoldungsgruppe übertragen bekommen, diese Aufgabe dann aber über Jahre hinweg in einer niedrigeren Besoldungsgruppe erfüllen, weil keine Beförderung möglich ist. In dieser Situation könnte damit gerechnet werden, dass die Motivation der Beamtinnen und Beamten sinkt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Gründe haben die Landesregierung veranlasst, keine umfassende Aufgabenkritik – wie von der LINKEN und der SPD noch bis Sommer 2009 angekündigt – vorzunehmen, bevor Eckpunkte und Einzelheiten der Polizeistrukturreform erarbeitet werden?
  2. Welches sind die wesentlichen Eckpunkte und Ziele der Polizeistrukturreform?
  3. Welche Kriterien hat die Landesregierung für das Verfahren verbindlich und für alle Beteiligten und Betroffenen transparent festgelegt, um die Polizeistrukturreform im parlamentarischen und verwaltungstechnischen Bereich auf den Weg zu bringen?
  4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung vorgesehen, um nicht nur eine umfassende Information aller Beteiligten zu gewährleisten, sondern auch eine qualifizierte und konstruktive Mitwirkung von Gewerkschaften, Fach- bzw. Berufsverbänden, Landtagsabgeordneten, Fachausschuss des Landtages und Experten zu ermöglichen?
  5. Welchen Stellenwert haben im Rahmen der konzeptionellen Arbeit an der Polizeistrukturreform solche Faktoren wie demografische Entwicklung, Kriminalitätsentwicklung, neuer Stand der Technik im Polizeibereich, Unterschiede zwischen ländlichem Raum und großen Städten sowie das Tarifrecht?
  6. Personalentwicklung und Verbesserung der Motivation von Beamtinnen und Beamten:
    • Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit den öffentlichen Debatten zur Polizeistrukturreform und dem allgemein großen Interesse der Bevölkerung am Thema Sicherheit besonders junge Menschen für eine Berufslaufbahn bei der Polizei zu gewinnen?
    • Womit begründet die Landesregierung ihre Auffassung, dass bei den Beamtinnen und Beamten durch die geplante Polizeistrukturreform keine sinkende Motivation zu erkennen sei (vgl. DS 5/1633)?
    • Wie kann zukünftig verhindert werden, dass Beamtinnen und Beamte in Führungspositionen in eine niedrigere Vergütungsgruppe als die tatsächlich mögliche eingruppiert werden – zum Beispiel als Dienstgruppenleiter (DGL) in Polizeiwachen mit einer A 9, obwohl die A 13 möglich und angemessen wäre?
    • Nach welchen Kriterien erfolgen Beurteilungen im Zusammenhang mit vorgesehenen Beförderungen?
    • Welchen Stellenwert hat bei der Beurteilung und bei der Entscheidung die Gaußsche Normalverteilungskurve (Glockenkurve)?
    • Welche Position vertritt die Landesregierung zu Meinungen, die eine schematische Anwendung dieser Gaußschen Normalverteilerkurve kritisieren?
    • Sieht die Landesregierung Bedarf, Kriterien und Verfahren der Beurteilung von Beamtinnen und Beamten zu verändern?
    • Welche Position vertritt die Landesregierung zu einem Personalentwicklungskonzept, wie es im Bericht vom Juli 2010 „Kommission Polizei Brandenburg 2010“ im Kapitel VII in Grundzügen vorgeschlagen wird?
    • Welche konkreten Maßnahmen und in welchen Zeitabschnitten plant die Landesregierung die im Zusammenhang mit der Polizeistrukturreform notwendige Qualifizierung von Führungskräften der Polizei?
  7. Arbeitszeitmodelle:
    • Wie bewertet die Landesregierung das noch in der Einführung befindliche Flexible Arbeitszeitmodell (FAM)?
    • Soll dieses Modell (eventuell auch modifiziert) weitergeführt werden?
    • Welche Vorteile und Nachteile ergeben sich jeweils im Vergleich zwischen unterschiedlichen Schichtmodellen einerseits und dem Flexiblen Arbeitszeitmodell anderseits?
  8. Was spricht im Vergleich zwischen Stabsmodell und Abteilungsmodell jeweils für bzw. gegen die Einführung im Zuge der Polizeistrukturreform?
  9. Welche Vorteile im Einzelnen verspricht sich die Landesregierung durch die Anpassung der Polizeistruktur an die Gerichtsstruktur des Landes?
  10. Ist in den zweisprachigen Regionen des Landes – im Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden – und im Grenzgebiet zu Polen eine gezielte sprachliche Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten vorgesehen?
  11. Welche Position vertritt die Landesregierung zu der in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Meinung, die Polizeistrukturreform bedeute vor allem die Schließung von Wachen und damit weniger Präsenz in der Fläche?
  12. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um zu einer Versachlichung der öffentlichen Debatte über die Polizeistrukturreform beizutragen?


Antwort der Landesregierung

Weiteres Material

Ein Positionspapier und Pressemitteilungen von Gerd-Rüdiger Hoffmann sowie das Konzept zur Polizeistrukturreform und weiteres Material auch der Gewerkschaft der Polizei finden Sie hier.