Kategorisierung der gesperrten Bergbausanierungsflächen durch die LMBV

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 25. April 2012

Wie in der Antwort des Wirtschaftsministers auf meine Mündliche Anfrage vom März 2012 angekündigt, haben der LMBV-Chef und die zuständigen Bergbehörden der Länder Brandenburg und Sachsen am 5. April 2012 in Senftenberg über den Stand der Sperrungen auf Lausitzer Innenkippen informiert. In einer durch hohe fachliche Kompetenz und politisches Verantwortungsbewusstsein gegenüber betroffenen Kommunen gekennzeichneten Atmosphäre wurde erläutert, dass die gesperrten Flächen in drei Kategorien eingeteilt wurden - Kategorie A, B und C. In Brandenburg werden bis 2013 die etwa 780 Hektar der Kategorie A wieder freigegeben werden. Bis zum Jahre 2017 werden es weitere 5 710 Hektar sein, Kategorie B. Langfristig gesperrt bleiben 2140 Hektar der Kategorie C.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Kategorisierung der erweiterten Sperrbereiche auf Lausitzer Innenkippen?


Antwort von Herrn Minister Ralf Christoffers, Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Bereits bei der Beantwortung der mündlichen Anfrage „Freigabe bzw. Sperrung von Bergbauflächen“ am 21. März 2012 habe ich Ihnen den komplexen Sachverhalt der überwiegend im Jahr 2010 vorgenommenen Flächensperrungen der LMBV im Lausitzer Revier und die hierfür maßgeblichen Ursachenvermutungen dargelegt. Am 5. April 2012 hat hierzu in Senftenberg eine Information der Öffentlichkeit durch die LMBV unter Beteiligung der Bergbehörden der Länder Sachsen und Brandenburg stattgefunden. Insgesamt sind nach aktuellen Erhebungen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) vom 30.03.2012 in Brandenburg 22 168 ha Flächen, davon 14 037 ha Kippenflächen und 8 132 ha Wasser- bzw. Gewässerflächen, gesperrt. Hiervon befinden sich 3 826 ha Kippenflächen außerhalb der Bergaufsicht und 10 211 ha Kippenflächen unter Bergaufsicht. Von den gesperrten etwa 14 000 ha Kippenflächen werden mehr als 11 500 ha land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Etwa 10 000 ha gesperrter land- und forstwirtschaftlicher Kippenflächen befinden sich nicht im Eigentum der LMBV.

Nach einer in Abstimmung mit dem LBGR durchgeführten Kategorisierung der Kippenflächen durch die LMBV soll bis Ende 2013 die Sperrung von etwa 816 ha Kippenarealen aufgehoben werden. Diese Flächen unterliegen der sogenannten Kategorie A, das heißt, es handelt sich um Flächen, deren Untersuchungs- und Bewertungsbedarf bis 2013 abgeschlossen werden kann.

Bis 2017 sollen weitere 5 991 ha Kippenfläche der sogenannten Kategorie B, bei denen Nacharbeiten zur bisherigen Sanierung und/oder weitere Sicherungsarbeiten mit geringem Umfang durchgeführt werden müssen, freigegeben werden.

Auf die Kategorie C, das heißt Kippengebiete, bei denen umfangreiche und komplexe zusätzliche Sanierungsarbeiten und/ oder neuartige Sanierungstechnologien erforderlich werden, entfallen 7 230 ha. Diese Flächen werden auch über 2017 hinaus gesperrt bleiben müssen.

Seitens des LBGR und des MWE wird die durch die LMBV vorgenommene Flächenkategorisierung als geeignetes Instrument zur Erreichung der Sanierungsziele unter Berücksichtigung von vorgegebenen Prioritätensetzungen eingestuft. Gleichzeitig wird transparent dargestellt, dass die verantwortungsvolle Umsetzung eines hohen Sanierungsanspruchs einen längeren Zeitraum erfordert und auch Probleme aufwirft, die vor 20 Jahren mit Beginn der Sanierungsarbeiten so nicht erkannt bzw. berücksichtigt werden konnten. Nicht kurzfristige Tagesziele dürfen den Sanierungsablauf bestimmen, sondern ein auf wissenschaftlich-technischer Basis aufgebautes ingenieurtechnisches verantwortbares Sicherheitsdenken muss den weiteren Sanierungsablauf bestimmen.


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)