Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II

Kleine Anfrage vom 1. Juni 2011 (DS 5/3326)

Nachdem auf Bundesebene die Entscheidung gefallen ist, das insgesamt erfolgreiche Projekt Mehrgenerationenhäuser doch weiterzuführen, wenn auch mit geringeren finanziellen Zuschüssen, soll im Juli 2011 das Interessenbekundungsverfahren beginnen und bereits im August abgeschlossen sein. Von September bis November 2011 läuft dann das Auswahlverfahren in Abstimmung mit den Bundesländern, anschließend das Bewilligungsverfahren, das bis Ende des Jahres abgeschlossen werden soll, damit ab Januar 2012 das „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ beginnen kann.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie schätzt die Landesregierung die bisherige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser im Land Brandenburg ein
    a) im Landesmaßstab insgesamt,
    b) in Landkreisen mit mehreren Mehrgenerationenhäusern und
    c) in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sowie in sozialen Brennpunkten?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Fortschreibung des Bundesprogramms „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ und die damit verbundene Konzentration auf die neu formulierten vier inhaltlichen bzw. strukturellen Schwerpunkte?
  3. Sieht die Landesregierung Interessenkonflikte mit professionellen Anbietern, wenn Mehrgenerationenhäuser zukünftig ihr Tätigkeitsfeld zum Beispiel auf die Pflege ausdehnen sollen?
  4. Welche Anforderungen auf Landesebene und auf Landkreisebene ergeben sich für die Neuausrichtung des Aktionsprogrammes Mehrgenerationenhäuser II auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse?
  5. Welche Unterstützung gewährt das Land Brandenburg Mehrgenerationenhäusern, die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Juli bis August 2011) eine verbindliche Zusage einer jährlichen Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro für die Jahre 2012 bis 2014 abgeben müssen?
  6. Wie unterstützt die Landesregierung Kommunen und Landkreise, um auf dieser Ebene qualifizierte Bedarfsanalysen für die Bewerbungen ausarbeiten zu können und die zukünftigen Aktivitäten der Mehrgenerationenhäuser vor allem unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit strukturell stärker in kommunale Zusammenhänge einzubinden?
  7. Welche Vorstellungen und konkreten Pläne hat die Landesregierung für die von September bis November 2011 im Bundesprogramm vorgesehenen Auswahlverfahren und die Abstimmung mit dem Land Brandenburg?
  8. Welche Kriterien sollten aus Landessicht angelegt werden, um über die Fortführung bzw. Neueinrichtung eines Mehrgenerationenhauses zu entscheiden?
  9. Wie viele Mehrgenerationenhäuser und in welcher regionalen Verteilung hält die Landesregierung für notwendig bzw. für möglich?
  10. Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehene Beschränkung des Bundesprogramms auf ein Mehrgenerationenhaus pro Landkreis?
  11. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Existenz von mehreren seit Jahren erfolgreich arbeitenden Mehrgenerationenhäusern in einem Landkreis vor allem als Ausdruck eines höheren Bedarfs an den für Mehrgenerationenhäuser typischen Angeboten in strukturschwachen Regionen gewertet werden kann?
  12. Wie bewertet die Landesregierung das Verhältnis von ehrenamtlicher und hauptberuflicher Arbeit in den Mehrgenerationenhäusern unter dem Gesichtspunkt der Bewältigung zunehmender Professionalisierung und eines steigenden Verwaltungsaufwandes?
  13. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Aufgaben der Mehrgenerationenhäuser auch über das Jahr 2012 hinaus ohne inhaltliche Abstriche und ohne Reduzierung der Anzahl der Einrichtungen erfüllt werden können?
  14. Sieht sich die Landesregierung in der Pflicht, Kommunen und Landkreise bei der Umsetzung des Bundesprogramms zu unterstützen? Wenn ja, in welchen Bereichen und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)