Mehrgenerationenhäuser im Land Brandenburg

Neben dem Bürgermeister Thomas Zenker ist Gerd-Rüdiger Hoffmann ist seit der Gründung des Mehrgenerationenhauses ILSE in Großräschen Pate des Hauses. 

Das vom Bund ursprünglich auf fünf Jahre angelegte Programm „Mehrgenerationenhäuser: starke Leistung für jedes Alter“ sollte eigentlich im Jahr 2012 auslaufen. Gerd-Rüdiger Hoffmann setzt sich in enger Abstimmung mit den drei Mehrgenerationenhäusern im Landkreis OSL für eine Fortführung des Bundesprogramm und für ein verstärktes Engagement der Landesregierung ein, damit die Mehrgenerationenhäuser mit ihrer engagierten, wirklich sinnvollen, zielgenauen und wirksamen Arbeit auch weiterhin eine Zukunft haben und ihre Leistungen die ent-sprechende Anerkennung finden.

Das Bundesprogramm wird nun zwar fortgeführt, jedoch erhalten die Häuser pro Jahr 10.000 Euro weniger vom Bund und müssen diese nun bei den Kommunen einwerben – obgleich die meisten Kommunen schon mit der Übernahme der Betriebskosten oder der mietfreien Überlassung von Räumlichkeiten oder ähnlichen (unbaren) Leistungen unterstützen.

Hinzu kommt, dass nun pro Landkreis nur noch ein Haus gefördert wird – ungeachtet der regionalen Erfordernisse. Gerade für die strukturschwachen Kommunen, so auch für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, ist dies zugleich ein doppeltes Problem.

Ein weiteres Problem könnte durch die Beschränkung bzw. Neuausrichtung der inhaltlichen und strukturellen Schwerpunkte entstehen, zum Beispiel ist eine neue Konkurrenzsituation vor Ort insbesondere im Bereich der Pflege denkbar. Bisher waren sieben Themenschwer-punkte für die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser grundlegend, neu ist die Konzentration auf die folgenden vier Bereiche:

  • Alter und Pflege
  • Integration und Bildung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Freiwilliges Engagement  


Arbeit der Mehrgenerationenhäuser stärken

Rede von Gerd-Rüdiger Hoffmann zur Plenardebatte des CDU-/FDP-Antrags

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Abstimmung werde ich mich enthalten, meine jedoch, dass dieses Thema immer wieder neu auf die Tagesordnung des Landtages Brandenburg gehört. Wenn der Landtag mit diesem Tagesordnungspunkt die mühselige und dennoch erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser im Land würdigen möchte, dann ist das sehr zu begrüßen.

Ich selbst bin seit Jahren neben Bürgermeister Thomas Zenker einer der beiden Paten des Mehrgenerationenhauses „Ilse“ in Großräschen. Ich kenne auch das Mehrgenerationenhaus in Lauchhammer recht gut, weiß also, worüber ich rede.

An einigen Orten kam das 2006 vom Bund auf den Weg gebrachte Projekt der Mehrgenerationenhäuser zuerst nicht recht zum Laufen. Das hatte aber durchaus auch positive Gründe; denn hier half nicht, wenn man, wie oft, besonders schlau bei der Antragstellung sein wollte. Neue Ideen waren also auch von den lokalen Akteuren gefragt. Hier war ein Konzept auf den Weg gebracht, das mit einem sehr modernen Ansatz wirkliche Probleme angehen wollte: die demografischen Herausforderungen, die Konflikte in sozialen Brennpunkten aufgrund hoher Arbeitslosigkeit, Vereinsamung bei älteren Menschen, Langeweile bei Kindern und Jugendlichen und schließlich einerseits die große Bereitschaft, ehrenamtlich Gutes tun zu wollen, andererseits auf Strukturen zu treffen, die zu dieser Bereitschaft nicht immer passen.

So manch kreativer und engagierter Mensch wurde doch schon durch den Projektantragsdschungel und die Selbstverwaltung seiner prekären Beschäftigung verschlissen. Deshalb möchte ich neben all dem Positiven, was heute bereits über die Mehrgenerationenhäuser gesagt wurde, noch einmal betonen, dass es mit diesem Aktionsprogramm gelungen ist, die konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, um Ehrenamtlichen einen Ankerplatz zu bieten.

Gemessen an den Ergebnissen waren die eingesetzten finanziellen Mittel sehr niedrig. Natürlich ist damit auf der einen Seite der Tendenz zur Selbstausbeutung Vorschub geleistet. Aber die Nutzer der Mehrgenerationenhäuser, ganze Stadtteile bzw. Orte, hatten auf der anderen Seite einen nicht zu übersehenden Nutzen.

Trotzdem muss ja einiges in Ordnung gebracht werden. In Großräschen zum Beispiel wird eine Kollegin nicht mehr gefördert, sie arbeitet jedoch weiter. „Ich kann doch die Kinder nicht im Stich lassen, wo es doch endlich gelungen ist, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen“, sagt sie. Das ist ein ernstes Problem, dass nämlich Langfristigkeit auch langfristig planbare feste bzw. geförderte Stellen benötigt.
Drei weitere Probleme wurden deutlich, als im Jahr 2012 neue Aufgaben für die Mehrgenerationenhäuser dazukamen. Zuerst das nur zu oft Übliche: mehr Aufgaben, dafür weniger Geld - und dann noch Aufgaben, die besser von mit Fachkräften ausgestatteten professionellen Einrichtungen übernommen werden sollten.

Ich verstehe wirklich nicht, warum zum Beispiel Altenpflege oder integrative Bildung im Ehrenamt geleistet werden sollte, wie es zuerst geplant war. Das klappt ja manchmal sogar, weil sich sehr qualifizierte und engagierte Menschen in den Mehrgenerationenhäusern für diese Arbeit finden. Es geht trotzdem nicht, weil diese schwere Arbeit auch durch entsprechende Vergütung anerkannt werden muss und nicht zugelassen werden darf, dass Mehrgenerationenhäuser zur Billigkonkurrenz professioneller Einrichtungen werden.

Schließlich gibt es die immer wieder anzutreffende Vorstellung, dass solche Projekte mit einer Anschubfinanzierung auf einen marktkonformen Weg gebracht werden können, um sich später selbst zu tragen. Deshalb klingt der Satz in dem Antrag, wo es um das planmäßige Auslaufen des Bundesaktionsprogramms geht, in meinen Ohren auch nicht gut.

Als das Aktionsprogramm II im Jahre 2012 begann - also weniger Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt wurden, dafür neue Aufgaben hinzukamen -, hatten die Bayern überlegt, ob sie die Mehrgenerationenhäuser nicht besser gleich in Landesverantwortung nehmen sollten. Eigentlich noch konsequenter war der Landkreis Dahme-Spreewald, soweit ich weiß, mit insgesamt sieben Mehrgenerationenhäusern - zwei vom Bund gefördert, drei mit einer Förderung durch den Landkreis in Höhe von jährlich 120 000 Euro und zwei weiteren, die ebenfalls vom Kreis mit je 20 000 Euro gefördert werden. Der Kreis wertet diese Ausgabe ausdrücklich als Investition.

Wenn wir die Mehrgenerationenhäuser auf Landesebene fördern wollen, weil sie gute Arbeit leisten, wichtig für die Gäste und die dort Tätigen sind, müssen wir uns auf Landesebene die Frage gefallen lassen, warum wir nicht allen Landkreisen das Dahme-Spreewald-Modell empfehlen können.

(Frau Lehmann [SPD]: Empfehlen können wir es ja!)

Da geht Ihr Antrag in die richtige Richtung. Und auch das, was Frau Schier in Präzision des Antrags in ihrer Rede gesagt hat, ist, glaube ich, ein richtiger Ansatz. Aber, werte Antragsteller, die Finanzierungslücke wird doch nicht durch das planmäßige Auslaufen der Bundesförderung geschlossen, sondern verstärkt sich dadurch erheblich. Mit einem Gesellschaftsmodell, das die Demokratie marktkonform gestalten will, wird es hier keine Lösung geben.

Die Alternative zu dieser Merkel-Idee finden Sie noch immer im Programm der Linken, unter dem Punkt „Soziales“. - Danke.

 

Arbeit der Mehrgenerationenhäuser stärken

Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion

vom 17. Juni 2014

verhandelt am 27. Juni 2014 im TAP 6 der 97. Landtagssitzung 

5. Legislaturperiode – 97. Landtagssitzung

 

   

Fachgespräch im Landtagsfachausschuss zur Situation der Mehrgenerationenhäuser in Brandenburg

Protokollauszug inkl. Stellungnahmen

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

1. Fachgespräch zum Thema „Situation der Mehrgenerationenhäuser im Land Brandenburg“

mit Frau Leutert-Glasche vom Haus der Familie e. V. Guben, Frau Kötter und Herrn Richter als Vertreter des Sprecherrates der Landesarbeitsgemeinschaft Mehrgenerationenhäuser Brandenburg (LAG MGH), Herrn Lehmann vom Landkreis Dahme-Spreewald, Leiter des Sozialamtes Lübben, und Herrn Hoffmeyer-Zlotnik vom ASB - gemeinnützige Gesellschaft für Kindertagesbetreuung und Familienbildung Havelland mbH

   

Förderung der Mehrgenerationenhäuser

Mündliche Anfrage von MdL Gerd-Rüdiger Hoffmann zur Landtagssitzung am 29. August 2013

Bereits kurz vor Beginn der jetzigen Förderperiode für Mehrgenerationenhäuser signalisierte der Freistaat Bayern, dass er die Mehrgenerationenhäuser auch allein finanzieren könne, wenn der Bund sich zurückziehen wolle. Es wurde zum Glück eine andere Lösung gefunden, so dass auch im Land Brandenburg die meisten Mehrgenerationenhäuser weiterarbeiten konnten. Gegenwärtig, kurz vor Beginn einer neuen Förderperiode, ist auf bundespolitischer Ebene im Gespräch, dass die Mehrgenerationenhäuser grundsätzlich nur noch von den Bundesländern und den Kommunen gefördert werden sollen.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

Welche Position vertritt die Landesregierung zur zukünftigen Förderung der Mehrgenerationenhäuser?

(Zur Antwort bitte auf die Grafik klicken.)

   

Mehrgenerationenhäuser

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der MdL Monika Schulz-Höpfner und Roswitha Schier (CDU)

 

   

Zukunft der Mehrgenerationenhäuser

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN im Bundestag


   

Presseerklärung zur Antwort auf die Kleine Anfrage

Vor der offiziellen Veröffentlichung der Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zur Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser erhielt der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann den Wortlaut der kommenden Drucksache vorab übermittelt. Die Landesregierung will Mehrgenerationenhäuser erhalten, ist aber „nicht zuständig“ - so das Fazit. Hoffmann fordert dagegen mehr Engagement vom Land: „Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz benötigt auch weiterhin drei Mehrgenerationenhäuser.“

Aus der Antwort geht hervor, dass die Möglichkeiten der Landesregierung, sich für die Weiterführung und ausreichende Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser im Land Brandenburg einzusetzen, sehr begrenzt sind. Der zuständige Minister betont immer wieder in seiner Antwort, dass es sich eben um ein Bundesprogramm handelt.

Die Landesregierung bewertet die neu formulierten vier inhaltlichen Schwerpunkte kritisch. Deutlich wird, dass die Landesregierung die Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser begrüßt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen möchte. Sie hat die Bundesregierung gebeten, im Rahmen eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz stärker bei der Umsetzung des Aktionsprogramms eingebunden zu werden.

Überraschend ist, dass die Landesregierung nicht einschätzen kann, „wie viele und in welcher regionalen Verteilung Mehrgenerationenhäuser notwendig bzw. möglich sind“. Nach Auffassung der Landesregierung kann der Bedarf lediglich von den Kommunen beurteilt werden. Enttäuschend ist die Aussage, dass die Landesregierung keinen Einfluss darauf nehmen könne, auch mehr als nur ein Mehrgenerationenhaus pro Landkreis zu fördern. Sie könne auch nicht beurteilen, ob die Existenz mehrerer erfolgreich arbeitender Mehrgenerationenhäuser in einem Landkreis Ausdruck eines besonderen Bedarfs in strukturschwachen Regionen ist.

Eine finanzielle Beteiligung durch das Land Brandenburg wird es nicht geben. Aber zugesagt ist die aktive Mitarbeit des Landes in der bundesweiten Koordinationsgruppe.

Der Landtagsabgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann ist mit der Antwort nicht zufrieden, räumt aber ein: „Mehr Interesse des Landes an der Fortführung des Aktionsplanes Mehrgeneratio-nenhäuser hätte ich mir schon gewünscht. Aber es stimmt, es ist ein Bundesprogramm. Einige Mängel an diesem Programm wurden von den Ländern benannt, leider erfolglos. Ich bitte die Landesregierung dringend darum, sich konsequenter dafür einzusetzen, dass erfolgreich arbeitende Mehrgenerationenhäuser weiterhin gefördert werden, dass mehr Flexibilität zugelassen wird und Konkurrenz zu professionellen Anbietern in der Pflege vermieden wird. Ohne die engagierte Arbeit der wenigen hauptamtlichen und der vielen ehrenamtlichen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter wäre das Projekt Mehrgenerationenhaus schon lange am Ende. Ihnen ist es zu danken, wenn diese gute Idee am Leben bleibt.“

Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)

   

Presseerklärung zur Kleinen Anfrage und anlässlich des Tages der Mehrgenerationenhäuser

Der Landtagsabgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann hat im Vorfeld des Tages der Mehrgenerationenhäuser eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Dazu erklärt Hoffmann, der selbst Pate des Mehrgenerationenhauses ILSE in Großräschen ist und seit langem intensiv mit den beiden weiteren Mehrgenerationenhäusern im Landkreis zusammenarbeitet, dass er auch die Landesregierung in der Pflicht sieht, nach Möglichkeiten zu suchen, die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser langfristig zu sichern. „Der ursprüngliche Gedanke, dass sich die Häuser nach fünf Jahren allein finanzieren können – sei es durch Sponsoren oder durch Gebührenerhebung - verkennt die Gegebenheiten vor Ort und auch die finanziellen Potentiale zum Beispiel unserer Region. Dass das Bundesprogramm nun fortgeführt werden soll, ist grundsätzlich zu begrüßen. Langfristig jedoch ist eine solide Finanzierung nötig und damit auch eine Anerkennung der sehr professionellen und zielgerichteten Arbeit der Mehrgenerationenhäuser. Das Bundesprogramm wird zwar fortgeführt, jedoch erhalten die Häuser pro Jahr 10.000 Euro weniger vom Bund und müssen diese nun bei den Kommunen einwerben, wobei - ungeachtet der regionalen Erfordernisse - pro Landkreis nur noch ein Haus gefördert wird. Gerade für die strukturschwachen Kommunen, so auch für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, ist dies zugleich ein doppeltes Problem.“  Darüber hinaus fürchtet Hoffmann, dass mit der Beschränkung bzw. Neuausrichtung der inhaltlichen und strukturellen Schwerpunkte eine neue Konkurrenzsituation vor Ort entstehen kann - insbesondere im Bereich der Pflege. Die Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit, die Fragen zu beantworten.


Kleine Anfrage (DS 5/3326)

Nachdem auf Bundesebene die Entscheidung gefallen ist, das insgesamt erfolgreiche Projekt Mehrgenerationenhäuser doch weiterzuführen, wenn auch mit geringeren finanziellen Zuschüssen, soll im Juli 2011 das Interessenbekundungsverfahren beginnen und bereits im August abgeschlossen sein.

Von September bis November 2011 läuft dann das Auswahlverfahren in Abstimmung mit den Bundesländern, anschließend das Bewilligungsverfahren, das bis Ende des Jahres abgeschlossen werden soll, damit ab Januar 2012 das „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ beginnen kann.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie schätzt die Landesregierung die bisherige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser im Land Brandenburg ein
    a) im Landesmaßstab insgesamt,
    b) in Landkreisen mit mehreren Mehrgenerationenhäusern und
    c) in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sowie in sozialen Brennpunkten?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Fortschreibung des Bundesprogramms „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ und die damit verbundene Konzentration auf die neu formulierten vier inhaltlichen bzw. strukturellen Schwerpunkte?
  3. Sieht die Landesregierung Interessenkonflikte mit professionellen Anbietern, wenn Mehrgenerationenhäuser zukünftig ihr Tätigkeitsfeld zum Beispiel auf die Pflege ausdehnen sollen?
  4. Welche Anforderungen auf Landesebene und auf Landkreisebene ergeben sich für die Neuausrichtung des Aktionsprogrammes Mehrgenerationenhäuser II auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse?
  5. Welche Unterstützung gewährt das Land Brandenburg Mehrgenerationenhäusern, die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Juli bis August 2011) eine verbindliche Zusage einer jährlichen Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro für die Jahre 2012 bis 2014 abgeben müssen?
  6. Wie unterstützt die Landesregierung Kommunen und Landkreise, um auf dieser Ebene qualifizierte Bedarfsanalysen für die Bewerbungen ausarbeiten zu können und die zukünftigen Aktivitäten der Mehrgenerationenhäuser vor allem unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit strukturell stärker in kommunale Zusammenhänge einzubinden?
  7. Welche Vorstellungen und konkreten Pläne hat die Landesregierung für die von September bis November 2011 im Bundesprogramm vorgesehenen Auswahlverfahren und die Abstimmung mit dem Land Brandenburg?
  8. Welche Kriterien sollten aus Landessicht angelegt werden, um über die Fortführung bzw. Neueinrichtung eines Mehrgenerationenhauses zu entscheiden?
  9. Wie viele Mehrgenerationenhäuser und in welcher regionalen Verteilung hält die Landesregierung für notwendig bzw. für möglich?
  10. Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehene Beschränkung des Bundesprogramms auf ein Mehrgenerationenhaus pro Landkreis?
  11. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Existenz von mehreren seit Jahren erfolgreich arbeitenden Mehrgenerationenhäusern in einem Landkreis vor allem als Ausdruck eines höheren Bedarfs an den für Mehrgenerationenhäuser typischen Angeboten in strukturschwachen Regionen gewertet werden kann?
  12. Wie bewertet die Landesregierung das Verhältnis von ehrenamtlicher und hauptberuflicher Arbeit in den Mehrgenerationenhäusern unter dem Gesichtspunkt der Bewältigung zunehmender Professionalisierung und eines steigenden Verwaltungsaufwandes?
  13. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Aufgaben der Mehrgenerationenhäuser auch über das Jahr 2012 hinaus ohne inhaltliche Abstriche und ohne Reduzierung der Anzahl der Einrichtungen erfüllt werden können?
  14. Sieht sich die Landesregierung in der Pflicht, Kommunen und Landkreise bei der Umsetzung des Bundesprogramms zu unterstützen? Wenn ja, in welchen Bereichen und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?


Anfrage auf Bundesebene der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE.)

DS 17/5675 (S. 40f.)

Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus der Tatsache ab, dass bereits vier Bundesländer und eine Reihe von Kommunen angekündigt haben, sich vor dem Hintergrund ihrer finanziellen Lage und der notwendigen Haushaltskonsolidierung nicht an der Mitfinanzierung des Folgeprogramms Mehrgenerationenhäuser beteiligen zu können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kues vom 26. April 2011:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht wegen des ab 2012 geplanten Anschlussprogramms zum laufenden Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser in engem Kontakt zu den Ländern. So fanden am 25. Januar 2011 und am 28. März 2011 Besprechungen mit Vertreterinnen und Vertretern aller Länder statt. Dabei wurde einvernehmlich festgestellt, dass es keine Kompetenz des Bundes für dauerhafte Förderungen auf kommunaler Ebene gibt und an der Einbindung der Kommunen festgehalten werden soll. Denn im laufenden Programm ist das Engagement der Standortkommunen als ein zentraler Erfolgsfaktor für die Mehrgenerationenhäuser ausgemacht worden. Dies soll nun gestärkt und gleichzeitig ein entscheidender Beitrag zur Nachhaltigkeit der Häuser geleistet werden. Mit der geplanten Kofinanzierung in Höhe von 10 000 Euro pro Jahr, die entweder über kommunale Mittel oder Gelder des Landes in die Gesamtfinanzierung einfließen kann, wird ein klares Bekenntnis zum strukturellen Interesse an den Mehrgenerationenhäusern abgegeben. Um den Belangen finanzschwacher Gemeinden Rechnung zu tragen, soll der Finanzierungsanteil der Kommune auch in Form von Sachleistungen (Bereitstellung von Räumlichkeiten und/oder Personal) erbracht werden können. Die haushaltsrechtlichen Grundlagen für das neue Programm müssen noch geschaffen werden.


Anfrage auf Bundesebene der Abgeordneten Petra Crone (SPD)

Drucksache 17/5638 (S. 34f.)

Wie berücksichtigt die Bundesregierung insbesondere die Situation in Kommunen, deren finanzielle Situation eine Weiterförderung der Modellprogramme Freiwilligendienste aller Generationen und/oder Mehrgenerationenhäuser nicht zulässt, bzw. wie bewertet sie die Tatsache, dass durch das Wegbrechen der Bundesförderung diese Einrichtungen zum Teil nicht aufrechterhalten werden können?

Antwort des Staatssekretärs Josef Hecken vom 19. April 2011:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFsFJ) prüft, ab 2012 ein Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II aufzulegen. Dabei soll es um ein Folgeprogramm mit veränderter Schwerpunktsetzung gehen, welches sich auch an Träger richtet, die bisher nicht über das Aktionsprogramm gefördert werden. Ziel ist nicht die Weiterförderung der bestehenden 500 Einrichtungen. Schon aus haushaltsrechtlichen Gründen ist eine unveränderte Weiterfinanzierung als Dauerförderung nicht zulässig, da der Bund für Projekte auf lokaler Ebene keine dauerhafte Förderkompetenz besitzt. Die gezielte Einbindung der Kommunen ist wichtig, da im laufenden Programm das Engagement der Standortkommunen als ein zentraler Erfolgsfaktor für die Häuser erkennbar ist. Dieser soll gestärkt und gleichzeitig ein entscheidender Beitrag zur Nachhaltigkeit der Häuser geleistet werden. Um den Belangen finanzschwacher Gemeinden Rechnung zu tragen, soll der Finanzierungsanteil der Kommune auch in Form von Sachleistungen (Bereitstellung von Räumlichkeiten und/oder Personal) erbracht werden können. Daneben soll es die Möglichkeit geben, dass auch das Land den Kofinanzierungsanteil übernehmen kann. Kommunen, die sich erfolgreich um die Teilnahme an den Programmen bewerben, muss klar sein, dass ein Modellprojekt nur befristet gefördert werden kann. Die Folgekosten nach Auslaufen der Förderung sind daher von der Kommune zu tragen. Auch kann unterstellt werden, dass eine Kommune einen solchen Antrag unter Berücksichtigung der eigenen Finanzsituation stellt. Sollte sich die Finanzsituation nach Antragstellung dramatisch verschlechtert haben, ist die Möglichkeit der Aufbringung von Eigenmitteln als Voraussetzung einer Fortführung der Einrichtung oder einer weiteren Förderung bei Haushaltssicherungskommunen im Dialog zwischen der Kommune und der zuständigen Kommunalaufsicht zu klären. So hat das Land zum Beispiel die Möglichkeit, Teile der Eigenmittel anstelle der Kommunen zu übernehmen. Der Bund hat darauf keinen Einfluss.


Anfrage auf Bundesebene der Abgeordneten Petra Crone (SPD)

Drucksache 17/4987 (S. 46)

Ist es richtig, dass die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Reduzierung der Anzahl der Mehrgenerationenhäuser eine zusätzliche Anzahl von Häusern in städtischer Umgebung sieht, und wenn ja, wie beurteilt sie den Nachteil bzw. den Wegfall von lokalen intergenerationellen Treffpunkten für die ländlichen Räume in Deutschland?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kues vom 1. März 2011:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant, ab 2012 ein Anschlussprogramm zum laufenden „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser“ aufzulegen. Die dazu notwendigen haushaltsmäßigen Schritte im Rahmen des geltenden Finanzplans zum Einzelplan 17 müssen noch erfolgen. Wie im laufenden „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser“ soll es auch im Folgeprogramm eine flächendeckende Verteilung der Häuser geben, d. h. ein Mehrgenerationenhaus pro Landkreis und kreisfreier Stadt. Das wären nach aktuellem Stand 412 Standorte. Um Metropolregionen und Stadtstaaten wie Berlin angemessen auszustatten, beabsichtigt das BMFSFJ, hier ggf. eine größere Anzahl von Mehrgenerationenhäusern auszuwählen. Aber auch den besonderen Erfordernissen von Flächenlandkreisen soll Rechnung getragen werden. Hier wäre insbesondere zu berücksichtigen, dass in einigen Bundesländern die Zahl der Landkreise durch Kreisgebietsreformen deutlich reduziert worden ist bzw. diese Reduzierung gerade ansteht.


Kleine Anfrage (DS 5/1394)

Für Menschen verschiedenen Lebensalters bieten die Mehrgenerationenhäuser Raum, sich ungezwungen zu begegnen und gegenseitig von den jeweiligen Kompetenzen der anderen zu profitieren. Sie sind zu offenen Orten geworden, an denen gegenseitiger Austausch von Jung und Alt und Unterstützung von Familien neu gelebt wird. Viele Mehrgenerationenhäuser vernetzen Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen in den jeweiligen Regionen. Dort treffen sich Angebot und Nachfrage. Es sind generationenübergreifende Netzwerke entstanden, in die sich jeder und jede mit den persönlichen Fähigkeiten einbringen kann. An diesen Netzwerken, diesen bunten Marktplätzen von Dienstleistungen um das Mehrgenerationenhaus herum, beteiligen sich Schulen, soziale Vereine, Bibliotheken, Feuerwehren und andere kommunale Einrichtungen. In einem Mehrgenerationenhaus arbeiten Freiwillige und professionelle Kräfte eng zusammen. Sie werden durch unterschiedliche Arbeitsfördermaßnahmen wie zum Beispiel Kommunalkombi unterstützt. So kann geboten werden, was vor Ort auch tatsächlich benötigt wird. Auf diese Weise bieten Mehrgenerationenhäuser oft erfolgreich ein Forum, in dem private und freiwillige Initiativen mit staatlichen Leistungen verbunden sind. Es geht auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Generationen und auf den Bedarf vor Ort ein. Sie sind in vielen Regionen unverzichtbar geworden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser gibt es 2 ½ Jahre nach Beginn des Bundesprojektes Mehrgenerationenhaus im Land Brandenburg? (Um Aufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Trägern wird gebeten.)
  2. Wie viele Mehrgenerationenhäuser haben das Projekt vorzeitig beendet? Welche Gründe gab es dafür im Einzelnen?
  3. Werden auch heute noch Anträge von Einrichtungen, in das Mehrgenerationenhausprojekt neu aufgenommen zu werden, bewilligt?
  4. Welche Maßnahmen kann die Landesregierung ergreifen, wenn insbesondere eine Kommune sich gezwungen sieht, die finanzielle Unterstützung für ein Mehrgenerationenhaus zu kürzen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung das Bundesprojekt Mehrgenerationenhäuser und die Arbeit der einzelnen beteiligten Einrichtungen im Land generell?
  6. Welche Meinung hat die Landesregierung zu Vorstellungen, nach Beendigung des auf fünf Jahre angelegten Projektes den bis dahin beteiligten Einrichtungen auch den Namen „Mehrgenerationenhaus“ zu versagen?
  7. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, damit das Mehrgenerationenhausprojekt über 2013 hinaus gefördert und möglichst verstetigt werden kann?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)