Windenergie

                  

Aktivitäten in Leeskow richten sich nicht gegen Windkraft. Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann unterstützt nach wie vor Alternativen zur Braunkohlenverstromung

Pressemitteilung

Zum Ergebnis der Anhörung zu den Einwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung von fünf weiteren Windkraftanlagen in der Gemeinde Neu-Seeland erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

Dass Minister Jörg Vogelsänger in seiner Antwort auf meine Mündliche Anfrage in der Novembersitzung des Landtages davon ausgeht, dass ein Untersagungsverfahren möglich ist und damit die vom Unternehmen UKA Meißen geplanten weiteren fünf Windkraftanlagen vorläufig nicht gebaut werden können, begrüße ich. Ich bin auch mit dem Ergebnis der Anhörung zu den Einwendungen zufrieden, das diese Sicht des Ministers noch einmal bekräftigt hat. Ich wende mich damit aber nicht gegen weitere Windräder im Land Brandenburg, im Gegenteil. Wer allerdings möchte, dass die beschlossene Energiewende Angelegenheit von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern wird, muss dafür sorgen, dass zur alternativen Energiegewinnung auch ein alternativer Umgang mit Betroffenen gehört. Überrumpelungsmanöver und das Ausnutzen von Lücken in der Regionalplanung sorgen nicht für mehr Akzeptanz. Es ist nicht fair, wenn versucht wird, Windkraftanlagen an Stellen zu bauen, die außerhalb bisher vorgesehener Windeignungsgebiete liegen.

Genau wie die Bürgerinitiative Leeskow möchte ich, dass Pläne ernst genommen werden können. Meine Forderungen und Anregungen sind nicht neu:

Erstens, grundsätzlich müssen Betroffene von Anfang an in Planungen einbezogen werden und Beschlüsse von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen einen verbindlichen Stellenwert bei solchen Vorhaben erhalten.

Zweitens, richtig wäre die Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft aufzuwerten, indem dort mindestens zwei weitere Stellen geschaffen werden, die der dort bereits angesiedelten Kompetenz weiteren Zuwachs ermöglichen.

Drittens, politisch ausgedachte Parallelstrukturen, wie eine Energieregion Lausitz, sollten dann nicht Aufgaben übernehmen, die Experten in Kooperation mit den kommunalen Entscheidungsträgern viel besser lösen können.

Viertens, vor allem kleine Gemeinden sollten von der Kreis- und Landesebene Unterstützung beim Erstellen von Flächennutzungsplänen erhalten.

Und schließlich fünftens, den Gemeinden sollte Unterstützung gegeben werden, um selber Konzepte der Energiegewinnung und Energieversorgung zu entwickeln, die einen unmittelbaren Nutzen für die Einwohnerinnen und Einwohner haben. Als Stichworte nenne ich in diesem Zusammenhang autarke Energiegewinnung, regionale Wirtschaftskreisläufe und Genossenschaften.


                  

Antwort des Ministers für Infrastruktur und Landwirtschaft

auf die Mündliche Anfrage von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Mündliche Anfrage von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

In den letzten Wochen ist eine erstaunliche Zunahme von Anträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen zu beobachten. Dieser an sich positive Umstand führt allerdings bei genauerer Betrachtung dazu, dass auch Befürworter der Energiewende und der Windkraftenergie als Bestandteil dieser Wende sich zunehmend kritisch bis ablehnend verhalten, auch deshalb, weil sie eine Monopolisierung durch wenige Windkraftunternehmen im Revier befürchten.

So ist zum Beispiel in Neu-Seeland (Oberspreewald-Lausitz) die Errichtung von fünf weiteren Windkraftanlagen auf einer Fläche vorgesehen, die in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete und auch im Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau und Akzeptanzgewinn bei betroffenen Kommunen auf der einen Seite und andererseits einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt. Damit wird die Unterstützung erneuerbarer Energiegewinnung im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Verstärkt wird diese Unsicherheit durch eine unklare Rechtslage mit Bezug auf regionalplanerische Dokumente.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Position vertritt die Landesregierung angesichts dieses Konfliktes?


Für die Antwort bitte auf die nebenstehende Grafik klicken.  

                  

Windräder am falschen Ort?

Kritik am Vorhaben, weitere Windkraftanlagen außerhalb bisher definierter Windkrafteignungsgebiete bei Leeskow zu errichten

In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden. Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

"Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.

Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.

Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.

Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

In einer Einwendung an die zuständigen Stellen habe ich diese Position deutlich gemacht."


                  

Einwendung gegen weitere Windkraftanlagen nahe der Gemeinde Leeskow

Seine Einwendung gegen den Ausbau des Windparks nahe der Gemeinde Leeskow hat der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann vor allem mit folgenden Punkten begründet:

  1. Die Errichtung dieser fünf weiteren Anlagen soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert.
  2. Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
  3. Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
  4. Die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag sollten abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.


                  

Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald

Bekanntmachung zum Beginn des Beteiligungsverfahrens

Die Regionale Planungsgemeinschaft Oberspreewald-Lausitz teilt mit:

"Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat auf ihrer 41. Sitzung am 19. Juni 2012 in Cottbus den Entwurf zum sachlichen Teilregionalplan 'Windenergienutzung' einschließlich des Umweltberichtes gebilligt.

Wie vorgesehen beginnt am 3. September 2012 die Auslegung im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens.  Die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind aufgefordert, ihre Hinweise, Bedenken und Anregungen bis zum 5. November 2012 der Regionalen Planungsgemeinschaft mitzuteilen.

Der Plan ist bei den Verwaltungen der Landkreise, der Stadt Cottbus sowie der Regionalen Planungsstelle einsehbar. Gedruckte Pläne können gegen eine Gebühr von 30 Euro bei der Regionalen Planungsstelle erworben werden." 

Die Unterlagen sind unter anderem hier ausgelegt:

  • Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Regionale Planungsstelle, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus, Raum 423
  • Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Bürgerbüro, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

Auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft können die Unterlagen auch eingesehen werden. Etwas weiter unten sind sie auch auf dieser Homepage eingestellt. 

Schriftliche Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Planentwurf und zum Umweltbericht können bis zum 5. November 2012 eingereicht werden, bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus oder per E-Mail an poststelle@rpgls.brandenburg.de.


                  

Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald

Entwurf der Textfassung

gebilligt von der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald auf ihrer 41. Sitzung am 19. Juni 2012 in Cottbus

                  

Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald

Entwurf des Umweltberichts

gebilligt von der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald auf ihrer 41. Sitzung am 19. Juni 2012 in Cottbus 

                  

Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald

Festlegungskarte

gebilligt von der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald auf ihrer 41. Sitzung am 19. Juni 2012 in Cottbus

                  

Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die menschliche Gesundheit

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage

Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Schulz-Höpfner (CDU) 

DS 5/5940

                  

Windkraftanlagen und Vogelschutz

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage

Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) 

DS 5/5850

                  

Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in 03103 Neu-Seeland

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

mit Hinweisen zur Auslegung der Genehmigungsunterlagen und zu Einwendungen bzw. zum Erörterungstermin


                  

Brandschutz bei Windkraftanlagen in Wäldern

Antwort der Landesregierung auf eine Nachfrage

Kleine Anfrage der Abgeordneten Steeven Bretz, Björn Lakenmacher und Michael Schierack (CDU) 

DS 5/5639

                  

Brandschutz bei Windkraftanlagen in Wäldern

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage

Kleine Anfrage des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU) 

DS 5/5406

                  

Protokoll zur Gemeindevertretersitzung

Neu-Seeland

Darin heißt es zum Tagesordnungspunkt: Grundsatzbeschluss Windkraft für die Gemeinde Neu-Seeland

Kein Grundsatzbeschluss nur Grundsatzdiskussion: Der Grundsatzbeschluss Windkraft für die Gemeinde Neu-Seeland wurde im Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 02.11.2011 bereits gefasst. Herr Höhl gibt Erläuterungen zum jetzigen Stand der Windkraftproblematik in der Gemeinde Neu-Seeland.

Nach einigen Diskussionen der Gemeindevertretung wird folgende Festlegung zur Abstimmung gebracht: Der Grundsatzbeschluss Windkraft vom 02.11.2011 wird mit folgenden Ergänzungen aufrechterhalten: Die Gemeinde Neu-Seeland spricht sich gegen Windkraftanlagen aus, Ausnahme ist die Gemarkung Leeskow, für diesen Bereich sollen mit der Firma U-K-A Verhandlungen aufgenommen werden.

Abstimmung:

  • 1 Ja-Stimme
  • 7 Nein-Stimmen
  • 0 Enthaltung

Ergebnis: Die Gemeinde Neu-Seeland bleibt bei Ihrer Entscheidung keine Windkraftanlagen auf ihrem Gemeindegebiet zu errichten. 

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Brandschutz bei Windkraftanlagen in Wäldern

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage

Kleine Anfrage der Abgeordneten Steeven Bretz, Björn Lakenmacher und Michael Schierack (CDU) 

DS 5/5075

                  

Abstandsregelungen bei Windkraftanlagen

Antwort der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Jungclaus (GRÜNE/B90): 

"Beim Scopingtermin für den Sachlichen Teilregionalplan 'Windkraftnutzung' der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wurde vorgegeben, dass eine Abstandsregelung für Windkraftanlagen von 1 000 Metern als 'hartes Kriterium' auch für Wochenendhäuser, Einzelgehöfte und Forsthäuser gelten soll. Legt man dieses Kriterium zugrunde, wird es nahezu keine neuen Windeignungsgebiete in der Region geben. Außerdem werden die Möglichkeiten des Repowerings stark beschnitten. Dies würde der Energiestrategie 2030 widersprechen, die vorsieht, dass 2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Vorgehensweise widerspricht außerdem dem postulierten Ziel des Vorrangs der erneuerbaren Energien. Daher frage ich die Landesregierung: In welcher Form sieht sie eine Vereinbarkeit dieser Abstandsregelungen mit dem Ziel, 2 % der Landesfläche für Windeignungsgebiete zur Verfügung zu stellen?"

Antwort des Ministers für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger:

"Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jungclaus - das geht auch gleich an den Fraktionsvorsitzenden Herrn Vogel; es hat ja heute schon in der Aktuellen Stunde eine Rolle gespielt -, um die sogenannten Tabuzonen zu ermitteln, beabsichtigt die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter anderem, den Abstand von Windkraftanlagen zu Wochenendhäusern, Einzelgehöften und Forsthäusern auf mindestens 1 000 Meter festzulegen. Diese Entscheidung fußt nicht auf einer generellen Vorgabe oder einer entsprechenden Äußerung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg. Insofern würde ich darum bitten, mir mitzuteilen, auf welcher Grundlage diese Information fußt; da müssten wir uns noch einmal austauschen. Ich habe auch noch einmal bei der Regionalen Planungsgemeinschaft nachgefragt." 

Nachfrage des Abgeordneten Jungclaus:

"Herr Minister Vogelsänger, vielleicht können Sie uns ja trotzdem sagen, ob Sie die Kriterien, die die Regionale Planungsgemeinschaft dort aufgeworfen hat, teilen würden."

Antwort des Ministers Vogelsänger:

"Herr Abgeordneter, es gilt weiterhin der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 16. Juni 2009. Die Empfehlung lautet: Abstand von 1 000 Metern - allerdings zu Wohnsiedlungen und nicht zu Wochenendhäusern, Einzelgehöften und Forsthäusern. Insofern besteht da keine Einigkeit und wir müssen dann sehen, ob die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald auch entsprechend Windeignungsgebiete ausweisen kann."

Auszug aus dem Plenarprotokoll 


                  

Planung von Windkraftanlagen II

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage

Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) 

DS 5/4882

                  

Faltblatt zur Bürgerbeteilung an Plan- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen

des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat in einem Faltblatt die Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen vorgestellt und erläutert. 


                  

Planung von Windkraftanlagen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage

Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) 

DS 5/4393

                  

Windkrafterlass

des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 19. Januar 2011

Mit der Fortschreibung der Kriterien für die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange (Windkrafterlass) wird sowohl den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Betroffenheit von Vogel- und Fledermausarten beim Ausbau der Windenergie Rechnung getragen als auch der Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete entsprechender Raum geboten. "Der Windkrafterlass ist ein guter Kompromiss zwischen naturschutzfachlichen Belangen und klimapolitischen Zielstellungen", sagte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) am 19. Januar 2011 am Rande der Landtagssitzung in Potsdam.

Die extremen Niederschläge und in deren Folge die vier gefährlichen Hochwasserereignisse im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass der Klimawandel auch Brandenburg erreicht hat. Um die Ziele der Energiestrategie 2020 zu gewährleisten, müssen im Land 550 Quadratkilometer Fläche uneingeschränkt für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Dies ist ein Anteil von knapp zwei Prozent der Landesfläche. "Einigen ist das zu viel, manchen ist das auch zu wenig", sagte die Umweltministerin.

Mit Blick auf Kritiker des Windkrafterlasses stellte sie noch einmal klar, dass der in Rede stehende Erlass keineswegs den Bau von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten befördert. Unter Punkt 3 ist dort eindeutig geregelt: "Die Ausweisung von Windeignungsgebieten ist innerhalb von Naturschutzgebieten grundsätzlich nicht mit den Schutzzielen für Naturschutzgebiete zu vereinbaren. Die bisherigen Pufferzonen zu den Schutzgebieten entfallen. Für geplante Windenergieanlagen, die unmittelbar an Naturschutz, FFH- und SPA-Gebiete angrenzen, ist im Einzelfall anhand der Tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK) zu prüfen, ob Auswirkungen von Windenergieanlagen in das Schutzgebiet hineinwirken können."

Tack appellierte an die protestierenden Bürgerinitiativen, sich sachkundig zu machen. "Eine Ausweisung von Windeignungsgebieten in Schutzgebieten wird in Randlagen oder bei bestehenden Vorbelastungen möglich sein, wenn kein Widerspruch zu den besonderen Schutzzwecken besteht", stellte sie noch einmal klar.

Es helfe niemandem, den Natur- und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen. Die Entscheidung zur Ausweisung von Windeignungsgebieten obliege den Regionalen Planungsgemeinschaften. Gerade die Regionalisierung der Energie- und Klimaschutzstrategie sei ein Schritt in die richtige Richtung, um berechtigte Bürgerinteressen aufzugreifen und ein möglichst hohes Maß an örtlicher Transparenz und Akzeptanz zu schaffen.

Der Erlass selbst ist durch Klick auf nebenstehende Grafik einsehbar.