Soziale Grundrechte und Sozialstaatsgebot im Grundgesetz

Die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag hat im Jahr 2009 zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die eine Änderung des Grundgesetzes dahingehend anregen, den dort formulierten Freiheitsrechten einen Katalog umfassender sozialer Grundrechte beiseitezustellen bzw. das im Grundgesetz formulierte Sozialstaatsgebot konkretisieren. Unter anderem daraus ist eine breite Diskussion entstanden, die im folgenden auszugsweise dokumentiert  wird. 


                  

Kinder haben Rechte - Konferenz in Potsdam

Anlässlich des 20. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Konvention für die Rechte des Kindes hat die Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg zu einer ganztägigen Konferenz "Kinder haben Rechte" am Unesco-Weltkindertag nach Potsdam geladen. Der Lausitzer Abgeordnete Dr. Hoffmann nahm daran mit zwei Vertreterinnen des Kinderschutzbundes Senftenberg teil. Anliegen der Veranstaltung war es, für die Thematik der Kinderrechte zu sensibilisieren, Rückschau zu halten und Handlungsempfehlungen insbesondere für das Land Brandenburg zu formulieren. Hier ist in Artikel 27 der Landesverfassung zwar formuliert, dass Kinder als "eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde" haben. Im Alltag jedoch gilt es noch viel zu tun, damit dies auch Realität wird. Dazu arbeiteten dann auch drei Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern "Armut", "Beteiligung" und "Inklusion". 

In seinem Referat ordnete der Minister der Jusitiz des Landes Brandenburg, Dr. Volkmar Schöneburg (DIE LINKE), die Kinderrechtskonvention juristisch ein und forderte eine Aufnahme ins Grundgesetz. Er sagte: "Kinder haben eigene Rechte. Diese müssen weiter gestärkt werden. Deshalb sollten sie im Grundgesetz verankert werden. Im Sinne eines modernen Grundrechtsverständnisses halte ich dies für unabdingbar. Außerdem ist dies längst Konsens zwischen Gesellschaft, Politik und Bundesverfassungsgericht." 

Zum Wortlauf der UN-Kinderrechtskonvention ...

Zu Ausschnitten aus der Rede des Justizministers Dr. Volkmar Schöneburg ...


                  

Deutschland in bester Verfassung?

Konferenz der LINKEN zum Grundgesetz

Für den Verfassungstag, den Tag, an dem 1949 das Grundgesetz verabschiedet wurde, lud die Bundestagsfraktion der LINKEN sowie die Landtagsfraktionen Brandenburgs und Hessens gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung zu einer ganztägigen Konferenz nach Potsdam ein. Ausgehend von § 146 Grundgesetz, wonach das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", beleuchteten unter anderem Luc Jochimsen und Wolfgang Neskovic, Volkmar Schöneburg und Hans-Otto Bräutigam, Kerstin Kaiser und Ulrich Wilken sowie Christian Bommarius, Martin Kutscha und Manfred Coppik, ob die Zeit reif für eine Verfassungsdiskussion ist. Leitfragen der beiden Veranstaltungsteile im Cecilienhof sowie im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte waren: "Was ist aus den Hoffnungen und Ideen der Stunde Null geworden, wohin hat der sozial fortschrittliche und demokratische Aufbruch geführt? Hat es 1992 in Brandenburg eine Weiterentwicklung dieser Vorstellungen gegeben? Und wie steht es um das Grundgesetz heute? Bleibt es ein ewiges Provisorium?

Einladung 

Bericht auf der Homepage der Rosa-Luxemburg-Stiftung von Axel Krumrey


                  

Der Sozialstaat und die Wirtschaftskrise

Die neoliberale Politik hat den „notleidenden Banken“ Milliarden zugeschanzt, doch Nichts gegen die täglichen Finanzkrisen der arbeitenden und der sozial ausgegrenzten Menschen getan. Die herrschende Politik hat weder den Finanzmarkt erkennbar reguliert, noch für eine sozial gerechte Wirtschaftspolitik gesorgt. Ihr Erklärungsmodell für die anhaltende Krise ist so einfach wie falsch: Die Wirtschaftskrise sei Folge einer Finanzkrise, die aus dem Zusammenbruch einer einzigen Bank stamme. Doch in Wirklichkeit gibt es eine Gerechtigkeitskrise. Diese ist ursächlich für die ökonomische Krise. Die Lohnarmut der Vielen ist der Kapitalreichtum der ganz Wenigen - Reichtum, der nutzlos und zugleich zum Risiko Aller an den Börsen verwettet wird. Wolfgang Nešković skizziert in seinem Vortrag den wirtschaftlichen Zusammenhang von sozialem Elend einerseits und der Krisenanfälligkeit des Wirtschaftssystems andererseits. Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Die Lösung der sozialen und der ökonomischen Probleme kann und muss gemeinsam erfolgen.
Wolfgang Nešković' Vortrag schlägt einen weiten Bogen vom Hoffnungsphilosophen Ernst Bloch über die Geschichte der zwei deutschen Staaten bis zur Nachwendezeit. DDR und BRD waren die gegensätzlichen Modelle aus einer Warnung, die Rosa Luxemburg einst aussprach: „Gleichheit ohne Freiheit ist Unterdrückung. Freiheit ohne Gleichheit ist Ausbeutung“. Der realexistierende Sozialismus verfolgte das Ideal der Gleichheit auf dem Rücken der Freiheit. Doch solange er existierte, wirkte er als Konkurrenzmodell für den Westen. Der Kapitalismus musste zu seinem Überleben beweisen, dass auch er zu sozialen Leistungen fähig war. Dieser soziale Wettstreit endete mit der Wiedervereinigung. Im zusammengefügten Deutschland und auch in anderen westlichen Demokratien setzte ein Sozialabbau nie gekannten Ausmaßes ein, der immer noch anhält. Doch eine andere Zukunft ist möglich. In ihr werden sich die Ideale der Freiheit und Gleichheit versöhnt haben, um für eine sozial gerechte und wirtschaftlich stabile Gesellschaft zu sorgen.
In der Bundesrepublik muss diese Zukunft mit einer Verfassungsänderung beginnen, für die DIE LINKE. im Bundestag bereits die notwendigen Entwürfe erarbeitet hat. Sie würden das Sozialstaatsprinzip im vielerlei Hinsicht stärken und den Freiheitsrechten des Grundgesetzes ebenso starke soziale Grundrechte an die Seite stellen. Das Recht auf Arbeit, auf Bildung, auf Wohnen, auf gerechten Lohn und andere sozialen Grundrechte müssen keine Utopie bleiben! Sie werden real, wenn Jeder, dem diese Rechte nützen, damit beginnt, für sie in Gesellschaft und Politik einzutreten.

WOLFGANG NEŠKOVIĆ ist der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Cottbus/Spree-Neiße. Der parteilose Jurist sitzt seit 2005 als Mitglied der Linksfraktion im Bundestag. Dort ist Wolfgang Nešković Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE. Für diese parlamentarischen Aufgaben bringt er reiche Erfahrung aus seinem Berufsleben mit. Am Landgericht Lübeck war er vorsitzender Richter, bevor er 2003 zum Bundesgerichtshof wechselte. Im Wahlkreis und deutschlandweit spricht der ehemalige Bundesrichter vielmals im Jahr zu den Themen „Der Sozialstaat als Sozialfall“, „Der Sozialstaat und die Wirtschaftskrise“ sowie zum „Überwachungsstaat“. Im Parlament kämpft er für eine Stärkung der sozialen Grundrechte in Deutschland. Neben den bürgerlichen Freiheitsrechten sind sie der Stützpfeiler der Demokratie. Deshalb will Wolfgang Nešković ihre Stellung im Grundgesetz deutlich stärken. Als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist er zudem für die Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland zuständig. Er kämpft dafür, dass sich unsere Geheimdienste strikt an geltendes Recht halten und ihre Kompetenzen nicht noch stärker ausweiten, als in den letzten Jahren bereits geschehen. Wollen Sie Wolfgang Neškovićs Newsletter erhalten? Dann schreiben Sie eine E-Mail. Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolfgang-neskovic.de


                  

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz)

der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Bundestags-DS 16/13791


                  

Öffentliche Anhörung: Soziale Grundrechte - für eine grundlegende Verfasssungsreform

der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Aus dem Vorwort von Wolfgang Nešković, MdB:

"Das Grundgesetz hat einen weißen Fleck: Die unantastbare Menschenwürde, das oberste Prinzip und Grundrecht der Verfassung, ist nicht durch einklagbare soziale Grundrechte konkretisiert worden. Der Auftrag der Väter und Mütter des provisorischen Grundgesetzes, eine soziale Lebensordnung zu gestalten, blieb seit 60 Jahren verfassungsrechtlich unerfüllt. Die Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt  besonders eindringlich, dass sich der Staat der Schaffung einer solchen Ordnung nicht entziehen darf. Alle bisherigen Versuche, einklagbare soziale Grundrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, sind gescheitert. Wir lassen uns dadurch nicht entmutigen und unternehmen deshalb einen erneuten Anlauf. Die Grundrechte auf Wohnen, Bildung, gesundheitliche Daseinsvorsorge, Arbeit, soziale  Sicherheit, Asyl und die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind die notwendige Ergänzung zu den Freiheitsrechten und verstärken das Bekenntnis zu Menschenwürde und Demokratie." 

Die Anhörung widmete sich folgenden Themenbereichen: Gesundheit; Wohnen; Bildung, Kultur; Arbeit; Soziale Sicherung; Asyl; Lebensformen, Familie, Kinder; Europa und der Einklagbarkeit sozialer Grundrechte 



                  

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips)

der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Bundestags-DS 16/12375


                  

Das Grundgesetz und das Sozialstaatsgebot

Rede von Wolfgang Nešković, MdB

auf der Konferenz

"Das Grundgesetz: Offen für eine neue soziale Idee"

im Neuen Rathaus, Leipzig


veröffentlicht auf der Homepgeage des MdB Wolfgang Neskovic