Sowjetische Kriegsgräberstätten und Ehrenmale

                  

Verpflichtung zur Pflege sowjetischer Gedenkstätten

Gedanken und Anregungen von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Aufgrund einer Anfrage von Torsten Jurasik, dem Vorsitzender des Ortsverbandes Senftenberg der Partei DIE LINKE, vom 30. April 2012 hat Gerd-Rüdiger Hoffmann, MdL, seine Überlegungen zur Verpflichtung zur Pflege und Instandhaltung von sowjetischen Gedenkstätten formuliert:

Das Anliegen

Am 28. April 2012 fand auf Initiative der Partei DIE LINKE in Senftenberg ein Subbotnik am sowjetischen Ehrenmal in der Briesker Straße statt. Dabei mussten die TeilnehmerInnen feststellen, dass das Denkmal stark beschädigt ist. Der dabei geäußerte Wunsch, das Denkmal wieder in Ordnung zu bringen, ist verständlich. Dass die Schwierigkeiten bei der Realisierung sich nicht nur aus finanziellen Gründen ergeben könnten, lässt sich ahnen.


Das sowjetische Ehrenmal in der Senftenberger Briesker Straße

Die Anfrage bezieht sich vor allem darauf, nach welchen gesetzlichen Regeln eine Sanierung des sowjetischen Ehrenmals in Senftenberg möglich sein könnte. Das Ehrenmal, gleichzeitig ein Kunstwerk, wird offiziell so beschrieben:

  • Mahnmal für die gefallenen sowjetischen Soldaten der Roten Armee und an die Befreiung Senftenbergs durch die Rote Armee am 19./ 20. April 1945;
  • drei 6,5 Meter hohe stilisierte Bajonette, die eine aufblühende Pflanze umgeben und ein mit schwarzem Marmor verkleideter Steinquader;
  • Text auf der Vorderseite: „Ruhm und Ehre den gefallenen Helden der Sowjetarmee im Großen Vaterländischen Krieg 1941–45“;
  • Text auf der Rückseite: „Die Menschheit wird niemals die millionen Helden vergessen die den Völkern vieler Länder die Freiheit brachten“ (Text in deutsch und russisch)
  • Senftenberg, Briesker Straße, am Neuen Friedhof;
  • Künstler: Ernst Sauer;
  • eingeweiht am 8. März 1979.

Vorher befand sich an diesem Ort eine Gräberstätte mit Einzelgräbern und den Namen der im April 1945 gefallenen sowjetischen Soldaten der 1. Ukrainischen Front unter Führung von General Konew. Zum 30. Jahrestag der Befreiung wurde beschlossen, die Begräbnisstätte umzugestalten. Damit ist das sowjetische Ehrenmal in Senftenberg ein Erinnerungs- bzw. Gedenkzeichen im Sinne entsprechender Gesetze, kaum noch eine Gräberstätte nach den Buchstaben geltender Gesetze.

Bundesaufgabe

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich auf der Grundlage des „Vertrags über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit“ vom 9. November 1990 verpflichtet, die sowjetischen Denkmale zu pflegen und zu erhalten. Im entsprechenden Artikel 18 heißt es dazu: „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den sowjetischen Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, geachtet werden und unter dem Schutz deutscher Gesetze stehen. Das Gleiche gilt für die sowjetischen Kriegsgräber, sie werden erhalten und gepflegt. (...) Die zuständigen Organisationen beider Seiten werden ihre Zusammenarbeit in diesen Bereichen verstärken. “ (http://www.glasnost.de/db/DokAus/90sow.html)

Diese Aufgabe ist also eine Bundesaufgabe. Das ist auch der Grund dafür, dass der entsprechende Punkt „Fürsorge für sowjetische Gedenkstätten nach dem Deutsch-Sowjetischen Partnerschaftsvertrag“ im Landeshaushalt 2012 unter dem Haushaltstitel 633 43 (249) im Einzelplan 03 (Ministerium des Innern) keine Ausgaben vorsieht, sondern lediglich dieser Logik folgend festgelegt ist, dass Aufgaben zu finanzieren sind, wenn sie über die vom Bund entsprechend des Gräbergesetzes zur Verfügung zu stellenden Mittel hinausgehen. Für 2011 und 2012 war das aber nicht der Fall. Am Entwurf des Doppelhaushaltes 2013/2014 wird in den einzelnen Ressorts noch gearbeitet. Ich kann also nicht sagen, was dann vorgesehen ist.

Weiterhin ist auf den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ vom September 1989 zu verweisen, der ausdrücklich den Erhalt der kulturellen Substanz in den östlichen Bundesländern nach dem Beitritt der DDR zur BRD festlegt.

Verantwortung des Landes

Die Verantwortung des Landes – das sollte auch nicht gering geschätzt werden – ist vor allem eine politische. Aktuell hat dazu der Ministerpräsident in Auseinandersetzung mit der CDU-Fraktionsvorsitzenden Saskia Ludwig während der Landtagssitzung am 16. Dezember 2011 Stellung genommen. Anlass war eine parlamentarische Anfrage der CDU-Politikerin an die Landesregierung zum Thema „Duldung und Umgang mit der Symbol- und Repräsentationspolitik der SED-Diktatur durch die Brandenburger Landesregierung im Jahre 2011/12“ (Drucksache 5/4490). Die Antwort und die Rede von Matthias Platzeck sind eindeutig. Auch die Schärfe der Polemik ist nach meiner Auffassung gerechtfertigt. Aus sachlichen Gründen möchte ich darüber hinaus besonders auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 10 hinweisen, wo rechtlich zunächst unterschieden wird zwischen Gräberstätten sowie Erinnerungs- und Gedenkzeichen.

Wenn Frau Ludwigs Frage von ihrer ideologischen Zielstellung befreit wird, geht es darum, wie und in welcher Höhe der Unterhalt sowjetischer Kriegerdenkmale ermöglicht wird. Die Landesregierung antwortete auf diese Frage so: „Da der Begriff ‚Kriegerdenkmalʼ mehrdeutig ist, wird im Folgenden davon ausgegangen, dass die Gedenk- und Gräberstätten für die sowjetischen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, unabhängig davon, ob es sich um Soldaten handelte, gemeint sind. Während Gräberstätten aufgrund des Gräbergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2005 (BGBl. I S. 2426), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2507) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Gräbergesetzes im Land Brandenburg vom 23. Mai 2005 (GVBl. I S. 174) von den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten zu erfassen und dem Ministerium des Innern mitzuteilen sind, gilt dies für die Erinnerungs- und Gedenkzeichen an die Opfer nicht. Es gibt auch keine sonstige gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden, diese Erinnerungs- oder Gedenkzeichen, die sich auf Gräberstätten befinden können, aber nicht müssen, der Landesregierung anzuzeigen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich durch den Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (BGBl./1991 II S.703) verpflichtet, die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den sowjetischen Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, zu achten und zu schützen, was bei Bedarf auch die Instandsetzung erfordert. Für solche Maßnahmen stellt das Land Brandenburg unterstützend Haushaltsmittel zur Verfügung, die vom Ministerium des Innern verwaltet werden (Haushaltstitel 03 020 633 43). Das Ministerium des Innern erfasst daher die Erinnerungs- und Gedenkzeichen, soweit diese ihm - z.B. aufgrund einer Antragstellung - bekannt werden. Die Erfassung erfolgt ohne Feststellung des Errichtungsdatums. Daher liegen der Landesregierung auch keine Erkenntnisse darüber vor, welche Gedenk- und Gräberstätten in dem Zeitraum zwischen 1949 und 1990 errichtet wurden. Die Gemeinden und Ämter erhalten für die Pflege und Instandhaltung der Gräberstätten pauschale Zuwendungen des Bundes (Instandsetzungs- und Pflegepauschale). Unter bestimmten engen Voraussetzungen dürfen diese Mittel auch für die auf Gräberstätten befindlichen Erinnerungs- und Gedenkzeichen eingesetzt werden, nämlich dann, wenn diese Zeichen die Namenstafeln der Verstorbenen enthalten. Die Höhe der Zuwendungen an die Kommunen wird vom Ministerium des Innern erfasst, nicht jedoch für welche Maßnahme welche Mittel aus der Pauschale konkret eingesetzt wurden. Insofern lässt sich die Frage zur Höhe der Aufwendungen für die Pflege und Instandhaltung der Gedenk- und Gräberstätten, die zwischen 1949 und 1990 errichtet wurden, auch nicht beantworten.“ (Drucksache 5-4490, S. 6/7)

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung zwar Zahlen für die Sonderzuwendungen für konkrete Projekte auf sowjetischen Gräberstätten im Zeitraum von 1991 bis 2011 nennt, in den Landeshaushaltsplänen von 2010 und 2011 aber keine Ausgaben vorgesehen waren. Die Sonderzuwendungen für den gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Zeitraum 1991 bis 2011 hatten eine Höhe von 8.000 Euro. Welches der 15 Gräberstätten im Landkreis diese Zuwendung erhielt, kann ich leider nicht sagen. Die Summe ist jedenfalls verschwindend gering. Der Grund wird noch zu beleuchten sein, weil er mit Sicherheit eine Lösung des Problems erschwert. Es geht im Kern um die vorgeschriebene Unterscheidung zwischen Gräberstätten einerseits und Erinnerungs- und Gedenkzeichen andererseits.

Leider wirkt auch das Konzept des Landesregierung „Geschichte vor Ort: Erinnerungskultur im Land Brandenburg für die Zeit von 1933 bis 1990“ aus dem Jahre 2009. Wenn auch für einen anderen Zweck geschrieben, die Tendenz zur Gleichsetzung von NS-Zeit und „DDR-Diktatur“ sowie Stalinismus schimmert hier immer wieder durch. In Antworten auf parlamentarische Anfragen bezieht sich die Landesregierung weiterhin auf dieses Konzept und lässt darüber hinaus auch keine Anstrengungen erkennen, ein Konzept zur Erinnerungskultur neu zu erarbeiten.

Aufgaben und Zuständigkeiten aller mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befassten Institutionen regelt das „Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg“ (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz BbgDSchG), das am 1. August 2004 in Kraft trat. Es definiert darüber hinaus, was Denkmale sind und benennt Leitlinien für Denkmaleigentümer. Ergänzungen findet das Gesetz in den Festlegungen der Bauordnung des Landes Brandenburg. Auf Kreisebene sind entsprechende Festlegungen in der Regel unter der Rubrik „Baurechtliche Spezialthemen“ zu finden. Wichtig ist, dass die Fachbehörde eine Denkmalsliste veröffentlicht. Landkreise und Kommunen können zwar Vorschläge erarbeiten und Einfluss auf die Liste nehmen, aber was Denkmal ist, bestimmt die Fachebene. Das sowjetische Ehrenmal mit der Plastik und dem Quader von Ernst Sauer ist in der aktuellen „Denkmalliste des Landes Brandenburg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz)“ vom 31. November 2011 aufgeführt. Finanzielle Verpflichtungen des Landes lassen sich daraus nicht direkt ableiten.

Landkreise und Kommunen

Der Unterhalt sowie die Pflege von Gräberstätten sind laut Gräbergesetz des Landes Brandenburg eindeutig geregelt. Bei Erinnerungs- und Gedenkzeichen ist das nicht so eindeutig. Allerdings kann hier das Land unterstützend eingreifen (Einzelplan 03 des Landeshaushaltes, Haushaltstitel 03 020 633 43). Die Landkreise und Kommunen haben die Möglichkeit, Denkmalbereichssatzungen zu beschließen, um Flächendenkmale sowie ganze denkmalgeschützte Ensemble effektiver unter Schutz stellen zu können und diesen Schutz zum Beispiel auch mit Maßnahmen kultureller Bildung und entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu verbinden. Forschungen zu diesem Thema finden gegenwärtig an der Europauniversität Viadrina Frankfurt/Oder statt. Dabei wird beklagt, dass nur sehr wenige Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ob dieses Herangehen für Senftenberg günstig wäre, müsste gründlich untersucht werden. Nach meiner Auffassung ginge es dann nicht nur darum, was rechtlich oder auch haushaltstechnisch bzw. finanziell möglich wäre, sondern vor allem darum, wer mit welchem Ziel diesen Prozess der Beschäftigung mit dem Thema sowjetische Ehrenmale inhaltlich und in gewisser Weise pädagogisch begleitet. Beispielgebend für Senftenberg könnte der Umgang mit dem sowjetischen Ehrenfriedhof in Fürstenberg/Havel sein. Allerdings gibt es nach Presseberichten auch in dieser Stadt immer wieder Probleme. Andererseits haben für das ehemalige Frauen-KZ Ravensbrück nicht nur das Land Brandenburg und der Bund Verpflichtungen übernommen, sondern auch die Stadt Fürstenberg/Havel hat eine Denkmalbereichssatzung beschlossen, die das gesamte Gelände des ehemaligen Frauenkonzentrationslagers im Ortsteil Ravensbrück als denkmalgeschützt ausweist.

Noch interessanter für Senftenberg ist aus meiner Sicht, wie die Stadt Beeskow mit dem Thema NS-Diktatur und Gedenken an Widerstand und Opfer umgeht. Erst vor wenigen Tagen hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das Denkmal für die Opfer des Faschismus zu restaurieren. Immerhin 20.000 Euro wurden dafür per Beschluss zur Verfügung gestellt (vgl. Märkische Oderzeitung vom 14. Mai 2012). Außerdem arbeitet die Stadt Beeskow auch mit einer beschlossenen Denkmalbereichssatzung in anderem Zusammenhang.

Probleme und Möglichkeiten einer Lösung

Entscheidend scheint mir vor allem zu sein, dass das Streben nach einer Lösung – also die Sanierung bzw. Sicherung des sowjetischen Ehrenmals – von Anfang an mit bürgerschaftlichem Engagement verbunden ist. Dass es ohne Geld nicht geht, ist klar, war aber nicht der Ausgangspunkt, wie ja auch die Anfrage zeigt.

Möglich wären aus meiner Sicht folgende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung:

  • Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Instandsetzung des Ehrenmals, ähnlich wie in Beeskow geschehen. 
  • Und/oder: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das gesamte Arial durch eine Denkmalbereichssatzung unter besonderen Schutz zu stellen. Damit in Verbindung könnten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur politischen und kulturellen Bildung beschlossen werden.

Verbunden werden sollten diese Beschlüsse mit zum Beispiel folgenden Initiativen:

  • Bürgerinnen und Bürger übernehmen Patenschaften zur Pflege des Ehrenmals. Durch den Subbotnik, der nicht zum ersten Mal nach 1990 stattfand, wie ich mich erinnere, ist ja bereits eine Grundlage geschaffen.
  • Ergänzung des Ehrenmals durch eine Tafel, auf der die Namen der gefallenen Soldaten genannt werden. Diese Ergänzung fand durch bürgerschaftliches Engagement das Denkmal im Schlosspark von Lauchhammer. Damit werden den Toten ihre Namen wiedergegeben, was ich für besonders wichtig halte und als ein Gebot humanistischer Haltung begreife. Ein Nebeneffekt wäre, dass damit das Ehrenmal auch wieder als Gräberstätte eindeutiger geführt werden könnte.
  • Das Erfassen der Namen der Gefallenen könnte mit einem Forschungsprojekt an einer Senftenberg Schule verbunden werden, das sich darüber hinaus mit der Geschichte Senftenbergs kurz nach 1945 beschäftigt. Anders als bei der CDU-Führung auf Landesebene dürfte es in Senftenberg kein Problem sein, in diesem Zusammenhang vom Tag der Befreiung zu sprechen. Daran zu erinnern, ist allerdings nicht nur mit Blick auf Kinder und Jugendliche m. E. notwendig.
  • Möglich wäre auch ein Projekt zur Beschäftigung mit der Geschichte dieses Denkmals. Denn Fakt ist, dass Gegenstand dieser Geschichte nicht nur die Kämpfe zur Befreiung von Senftenberg sein können, sondern auch der Umgang in der DDR mit solchen Denkmalen, die nie völlig frei von ideologischer Instrumentalisierung waren. (In Lauchhammer wird das besonders deutlich, da das dortige VVN-Denkmal auch als Tribüne für die örtliche Prominenz bei Kundgebungen angelegt wurde.) Ein solches Projekt könnte durchaus beim Ortsverband der Partei DIE LINKE angesiedelt werden. 

Ich könnte mir vorstellen, dass diese oder andere Initiativen auch unabhängig von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung auf den Weg gebracht werden können. Ich bin mir sicher, dass die Fragen zu diesem Projekt und zum Ehrenmal allgemein auf Interesse bei der Bevölkerung stoßen und weitere Vorschläge zur Lösung des Problems gemacht werden.

Torsten Jurasik bin ich dankbar für seine Anfrage, weil sie mir die Möglichkeit gab, mich wieder einmal mit diesem Thema etwas gründlicher zu befassen. Trotzdem muss ich anmerken, dass es sich unter fachlichen Gesichtspunkten um den Versuch einer Antwort eines interessierten Laien handelt.


                  

DOKUMENTE und andere MATERIALIEN

                  

Mahnmal wird komplett saniert

Artikel aus der Märkischen Oderzeitung

Beeskow (MOZ)

Das Denkmal für die "Opfer des Faschismus" in der Beeskower Breitscheidstraße wird komplett saniert. Darauf haben sich die Mitglieder des Bauausschusses geeinigt. Das Bauwerk beginnt bereits zu bröckeln.


                  

Denkmalliste des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(Brandenburgische Denkmalliste)

Denkmalliste des Landes Brandenburg

Auszug für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Stand: 31.12.2011

auf Seite 16 ist das Ehrenmal in der Briesker Straße in Senftenberg genannt

                  

Antwort der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage der CDU

"Duldung und Umgang mit der Symbol- und Repräsentationspolitik der SEDDiktatur durch die Brandenburger Landesregierung im Jahre 2011/12"

Im Zusammenhang mit dem Umgang mit sowjetischen Gedenkstätten ist vor allem die Antwort auf die Frage 10 von Interesse (Seiten 6 und 7).