Sorben / Wenden

Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates zur Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen durch Deutschland – Empfehlung RecChL(2011)2

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 23. Juni 2011

Auf der Grundlage eines Berichtes des Sachverständigenausschusses im 4. Überprüfungszeitraum hat das Ministerkomitee des Europarates am 25. Mai 2011 eine Empfehlung über die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder  Minderheitensprachen durch die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Die Empfehlung enthält mehrere kritische Punkte, darunter auch solche, die vom Ministerkomitee bereits in früheren Berichten und Empfehlungen festgestellt wurden.

Daher frage ich die Landesregierung:

Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem aktuellen Bericht des Sachverständigenausschusses und aus der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates für die aktuelle Sorben/Wenden-Politik des Landes Brandenburg?


Hintergrund

Am 25. Mai 2011 hat das Ministerkomitee des Europarates auf der Grundlage des Berichtes eines Sachverständigenausschusses zur Erfüllung der Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen der „Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ Empfehlungen verabschiedet, wie die Bundesrepublik unbedingt die Förderung auch der niedersorbischen Sprache verbessern sollte. Der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann sieht sich mit diesem Bericht des vierten Überprüfungszeitraumes darin bestärkt, auch weiterhin für eine Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes im Land Brandenburg einzutreten.

Zum Bericht des Sachverständigenausschusses ... 

Zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ... 


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)

       

Pressemitteilung zur Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage

vom 13. Juli 2011

Zur Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:

"'Minderheitenförderung ist ein dynamischer Prozess' - das ist eine der Aussagen der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg in ihrer Antwort auf meine parlamentarische Anfrage. Auf der Grundlage eines Berichtes des Sachverständigenausschusses im 4. Überprüfungszeitraum hat das Ministerkomitee des Europarates am 25. Mai 2011 eine Empfehlung über die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen durch die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Die Empfehlung enthält mehrere kritische Punkte, darunter auch solche, die vom Ministerkomitee bereits in früheren Berichten und Empfehlungen festgestellt wurden. Deshalb wollte ich von der Landesregierung wissen, welche Schlussfolgerungen sie aus dem aktuellen Bericht des Sachverständigenausschusses und aus der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates für die aktuelle Sorben/Wenden-Politik des Landes Brandenburg zieht.

In der Antwort der zuständigen Ministerin im Namen der Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage zu den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, wie Mängel bei der Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen mit Bezug auf die Sorben/Wenden im Land Brandenburg zu beseitigen sind, ist nichts Falsches gesagt. Aber das Ministerkomitee bemängelt zum Beispiel, dass keine ausreichend strukturierte Politik in der vorschulischen Erziehung, in Grundschule sowie auch an Sekundarschulen zu erkennen ist. Das Ministerkomitee mahnt an, Maßnahmen zu ergreifen, die eine systematische Lehre des Niedersorbischen in der Grund- und Sekundarschulbildung verfügbar machen. Weiterhin sind zum wiederholten Male die Probleme bei der Fortbildung und Ausbildung von Lehrkräften für das Niedersorbische angesprochen. Kritisch angesprochen wird auch die geringe Präsenz des Niedersorbischen im Alltag der Behörden. Auch bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst im Siedlungsgebiet werden Kenntnisse der niedersorbischen Sprache kaum berücksichtigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich jedoch dazu verpflichtet, all diese Punkte umzusetzen. Der Bericht misst den Stand der Erfüllung vor allem an den durch Deutschland formulierten Selbstverpflichtungen. Unter diesem Aspekt geht die Antwort der Landesregierung in mehreren Punkten am Wesen des Problems vorbei. Es ist bekannt, dass das Land Brandenburg sich auch finanziell an der Förderung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur beteiligt – bisher mit etwa 50 Millionen Euro insgesamt. Aber das liegt nicht im Belieben des Landes, sondern ist Verfassungsauftrag. Dass die Sorben/Wenden durch internationale Vereinbarungen und durch die Verfassung des Landes Brandenburg verbriefte Rechte haben, eben keine Bittsteller sein müssen, das ist noch immer nicht im Alltag der Landespolitik angekommen.

Schön, dass die Landesregierung die Empfehlung des Ministerkomitees prüfen und bei der Fortentwicklung der Schulangebote bzw. der Lehrerbildung sowie der ‚noch besseren Medienpräsenz der sorbischen Sprache’ berücksichtigen möchte. Da aber diese Probleme nicht zum ersten Mal in Empfehlungen des Ministerkomitees benannt werden, hätte ich mir eine genauere Antwort gewünscht. Dynamik ist jedenfalls bei der Förderung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur gegenwärtig nicht zu erkennen.“