Regelsätze bei ALG-II-Bezug

Im September 2011 hat das Bundeskabinett beschlossen, den Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger um 10 Euro zu erhöhen. Der Abgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann teilt die Einschätzung von Diana Golze, der Leiterin des Arbeitskreises "Arbeit und soziale Sicherung" der Fraktion DIE LINKE, dass die Betroffenen das Geld dringend nötig haben, aber dies nun wirklich kein Erfolg ist.

Die geringe Summe ändert nichts daran, dass bisher noch immer keine verfassungskonforme Berechnung des menschenwürdigen Existenzminimums erfolgt ist. Für DIE LINKE ist Hartz IV nach wie vor Armut per Gesetz und gehört abgeschafft. Auch ein Gutachten der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat vor kurzem den Vorwurf der LINKEN bestätigt, dass die Regelsätze auch nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil verfassungswidrig berechnet worden sind - insbesondere diejenigen für Kinder. Wichtig und notwendig ist daher eine Normenkontrollklage gegen die verfassungswidrige Neuermittlung der Hartz IV-Regelsätze. DIE LINKE ist bereit, diese gemeinsam mit der SPD und den Grünen anzustrengen. 

Weitere Informationen zum Engagement der LINKEN zur Regelsatzberechnung ...


Der neubearbeitete "Leitfaden zum ALG II / Sozialhilfe von A bis Z", herausgegeben von Frank Jäger und Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V., kann im Abgeordnetenbüro gern eingesehen und auch in Ruhe gelesen werden.


                  

Studie der Böckler-Stiftung zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsätze

Im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat die Hans-Böckler-Stiftung eine Studie erstellt, die die neuen von der Bundesregierung beschlossenen Regelsätze daraufhin untersucht, ob damit ein existenzsicherndes Leben möglich ist. Um das Ergebnis zusammenzufassen: 364 Euro reichen auf keinen Fall für ein menschenwürdiges Leben, im Grunde ist Hartz-IV verfassungswidrig. Zudem wird in der Studie ein scharfe Kritik an der Art der Neuberechnung geübt, bei der methodische Fehler offensichtlich sind.