Musikschulen und Musikschulgesetz im Land Brandenburg

Nach einer überwältigenden Volksinitiative verabschiedete der Landtag Brandenburg im Dezember 2000 ein Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg. Damit war es nicht nur zeitlich, sondern insbesondere vom inhaltlichen Ansatz her Vorreiter auf dem Gebiet der Musikschulförderung.

Gerade weil das Ziel des Gesetzes, die Förderung der Musikschulen, so gut erreicht wurde und die Zahlen der Musikschüler/innen beständig stieg (obwohl die allgemeinen Schüler/zahlen sanken), entstand im Laufe der Zeit jedoch ein Novellierungsbedarf. Die Fraktion der LINKEN brachte im Jahr 2009 einen Vorschlag für eine solche Gesetzesänderung ein, der jedoch keine Mehrheit im Parlament fand. Daraufhin wurde auf Betreiben des Landesverbandes der Musikschulen eine erneute Volksinitiative gestartet: "Musische Bildung für alle!". Im Kern ging es um Verbesserungen des Musikschulgesetzes in drei Punkten: Musizieren im Klassenverband; Talentförderung und Ensemblespiel; mehr Festanstellungen an den öffentlichen Musikschulen.

Im November 2009 konnten über 28.000 gültige Unterschriften beim Landtagspräsidenten eingereicht werden. Der Landtag lehnte die Volksinitiative im Februar 2010 dennoch ab, beschloss aber auch, die Landesregierung aufzufordern, das Musikschulgesetz bis zum Ende des Jahres 2010 zu evaluieren und entsprechend zu novellieren.

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Volksinitiative "Musische Bildung jetzt!" gestartet

Unterschriftenaktion zur Sicherung musikalischer und künstlerischer Bildung im Land Brandenburg

Nach 2009 hat der Verband der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg nun erneut - pünktlich im Vorfeld der Landtagswahlen - eine Volksinitiative gestartet, um die musikalische und künstlerische Bildung im Land Brandenburg durch eine Gesetzesänderung zu sichern.

Die Aktion vor fünf Jahren "Musische Bildung für alle!" war überaus erfolgreich - und wurde aber dennoch vom damals neu gewählten Parlament abgelehnt. Als Art Notbehelf wurde das überaus sinnvolle und erfolgreiche Projekt "Klasse: Musik!" ins Leben gerufen. Zwischenzeitlich ist auch das Musikschulgesetz novelliert und zu einem Musik- und Kunstschulgesetz erweitert worden - ohne allerdings die finanziellen Grundlagen zu ändern. Der Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann, der vor fünf Jahren offizieller Vertreter der Volksinitiative war, sagte im Januar 2014 bei der Debatte zum neuen Gesetz im Plenum: "Richtig ist, dass Kunstschulen gefördert und den bisher in diesem Zusammenhang privilegierten Musikschulen gesetzlich gleichgestellt werden sollten. Wenn dann aber lediglich die auch bisher veranschlagten 90.000 Euro für Kunstschulen dazukommen, heißt das im Klartext, dass die Förderung von Kunstschulen gemeinsam mit Musikschulen oder im Verbund gar nicht möglich ist."  Und weiter: "Selbst das Projekt „Musische Bildung für alle“ bleibt außerhalb des Gesetzes. Ich verstehe nun wirklich nicht, warum man das nicht hineinnimmt, denn das Geld ist ja vorgesehen. Warum die Gemeinnützigkeit beim Anerkennungsverfahren plötzlich keine Rolle mehr spielen sollte, versteht kein Mensch. Warum die Fördersystematik so seltsam geändert werden soll und eigentlich nur aus Kostengründen – überhaupt nicht zu erkennen ist, dass  inhaltliche Dinge eine Rolle spielen –, bleibt sicherlich auch ein Geheimnis. Alle, die angehört wurden, hatten dazu eine andere Position, und ich verstehe nicht, warum die Fachmeinung beim Gesetz selbst so wenig berücksichtigt wurde. Ich verstehe auch nicht, warum man so wenig Vertrauen in den Fachverband und in die Musikschulen vor Ort hat, warum ständig von irgendwelchen Überprüfungen und Evaluierungen durch Dritte die Rede sein muss, die dann wahrscheinlich bloß wieder Geld kosten. Also kurz und gut: Das ist nicht so doll. Diesem Gesetz ist nicht zuzustimmen. Ich rechne mit einer Volksinitiative und wünsche ihr viel Glück und Erfolg." 

Am vergangenen Mittwoch nun wurde die neue Volksinitiative "Musische Bildung jetzt!" offiziell gestartet. Die beiden zentralen Forderungen sind:

  • dass sich das Land wieder mit einem Anteil von 15 % an den Gesamtausgaben der Musik- und Kunstschulen beteiligt und 
  • dass das Land die Programme an Grund- und Förderschulen, Kitas und Behinderteneinrichtungen in Höhe von 2,8 Millionen Euro fördert, um die Nachfrage zu decken.

Die Kampagnenseite ist zwar noch im Aufbau, Informationen und Unterschriftenlisten stehen aber zum Download zur Verfügung. Sie können aber auch im Abgeordnetenbüro (Bärengasse 3 in Senftenberg) abgeholt werden oder aber in der Musikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

 

Volksinitiative "Musische Bildung jetzt!"

Die Musikschulen und Kunstschulen im Land Brandenburg starten eine Volksinitiative für die musikalische und künstlerische Bildung für Kinder im Land Brandenburg

Presseinformation des Verbandes der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg (VdMK):

"In den letzten 20 Jahren haben die Musikschulen und Kunstschulen bereits viel erreicht. Sie sind Teil des öffentlichen Bildungswesens. Bei familienfreundlichen Gebühren sind ihre Angebote nachgefragt wie nie. Trotz sinkender Schülerzahlen an den allgemein bildenden Schulen verzeichnen die Musik- und Kunstschulen steigende Schülerzahlen. Vielerorts warten die Kinder auf einen der begehrten Plätze. Musik- und Kunstschulen kommen ihrem gesetzlichen Bildungsauftrag voll nach und bieten ein umfangreiches qualifiziertes Angebot in der Talentförderung wie in der Breitenausbildung. Eltern schätzen die hohe Qualität der Musik- und Kunstschularbeit. Ob individuelle Förderung, Ensemblespiel in Orchestern, Bigbands oder Instrumentalgruppen oder kunstpädagogische Angebote und zahlreiche kreative Projekte – die Angebote sind stark nachgefragt. Solche Angebote müssen für alle Kinder zugänglich sein und dauerhaft gesichert werden. Künstlerische und musikalische Bildung bescheren jedem Kind wertvolle und fürs Leben prägende Erfahrungen. Sie stärken die Persönlichkeit, bereichern die Wahrnehmung und befördern nachweislich Konzentrationsfähigkeit und Lernbereitschaft im Allgemeinen.

Warum ist es fünf vor zwölf?

Das neue Musik- und Kunstschulgesetz (BbgMKSchulG, verabschiedet im Februar 2014) stellt hohe Anforderungen an die Musik- und Kunstschulen im Land. Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, müssen die Musik- und Kunstschulen tief in die Tasche greifen. Leider spiegelt sich das hohe Erwartungsniveau nicht im finanziellen Engagement des Landes wider:

  • Die Musikschulen sind – seit vor über zehn Jahren der Anteil der Landesförderung drastisch gekürzt wurde – chronisch unterfinanziert. Die Anpassung der Landesförderung an die gestiegenen Schülerzahlen und die Tariferhöhungen ist seitdem nie erfolgt. Zuletzt betrug der Anteil der Landesförderung an den Gesamtkosten nur noch 9 statt wie ursprünglich 15 Prozent. Die Mehrkosten gingen zu Lasten der Eltern und Kommunen.
  • Für 11 Kunstschulen in Brandenburg, die die Förderkriterien erfüllen, wird eine Fördersumme bereitgestellt, die nur für drei Schulen ausreicht. Die gesetzlichen Standards können so nie und nimmer erfüllt werden, das politische Ziel der Schulentwicklung wird verfehlt.
  • Qualifizierte Lehrer bieten guten Unterricht! Wenn die Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg ihren Lehrern keine angemessenen Anstellungsverhältnisse bieten, wandern sie ab. In vielen Regionen ist der Fachlehrermangel bereits spürbar. Hier gilt es, umzuschwenken: Wir wollen unsere guten Lehrer behalten.
  • Die Musik- und Kunstschulen erreichen in den Kooperationen mit den Grundschulen derzeit etwa 6 Prozent aller Grundschulkinder im Land Brandenburg. In den Kooperationen mit den Kitas wird sogar nur 1 Prozent aller Kindergartenkinder in Brandenburg erreicht. Es gibt hervorragend evaluierte, modellhafte Initiativen im Land wie „Klasse:Musik“, die allen Kindern einer Klasse eine kostenfreie musikalische Bildung am Instrument ermöglichen. Der Bedarf ist riesig und die Musik- und Kunstschulen könnten mit dreimal so vielen Schulen kooperieren. Aber die Landesförderung ist bereits jetzt zu 100% ausgeschöpft.

Wir fordern

  • ...dass sich das Land wieder mit einem Anteil von 15 % an den Gesamtausgaben der Musik- und Kunstschulen beteilig.
  • ... dass das Land die Programme an Grund- und Förderschulen, Kitas und Behinderteneinrichtungen in Höhe von 2,8 Millionen Euro fördert, um die Nachfrage zu decken.

 

Der Text der Volksinitiative heißt:

Volksinitiative zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz – BbgMKSchulG)

Die Unterzeichner der Volksinitiative zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg fordern den Landtag Brandenburg auf, das Gesetz wie folgt zu ändern:

§ 6 Förderung durch das Land, Verordnungsermächtigung

(2) Das Land fördert die Musikschulen und Kunstschulen jährlich insgesamt durch einen Zuschuss in Höhe von 5,6 Millionen Euro. Die Höhe der Förderbeträge wird bei Musikschulen für die Fachbereiche gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 nach der Anzahl der Unterrichtsstunden jeweils bezogen auf das dem Förderjahr vorausgegangene Kalenderjahr bemessen.

(4) Im Förderprogramm "Musische Bildung für alle" fördert das Land landesweite Initiativen, die in Kooperation von im Sinne dieses Gesetzes förderfähigen Musikschulen und Kunstschulen mit Kitas und vorrangig Grund- und Förderschulen stattfinden, jährlich in Höhe von 2,8 Millionen Euro. Projekte, die Menschen mit Behinderung den Zugang zur musischen Bildung ermöglichen, Weiterbildungen auf Landesebene und die Landesensembles werden ebenfalls im Rahmen dieses Förderprogramms gefördert.

 

Neues Musik- und Kunstschulgesetz bleibt weit hinter Erwartungen zurück - neue Volksinitiative nur konsequent

 

Rede zum Tagesordnungspunkt 7

der 86. Sitzung des Landtags Brandenburg

am 22. Januar 2014

"Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz - BbgMKSchulG)" (Drucksache 5/7922)

 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon etwas ärgerlich, zu diesem Gesetzentwurf sprechen zu müssen, weil die Erwartungen ja doch ziemlich hoch waren. Wenn wir den Gesetzentwurf bewerten und heute eine Entscheidung treffen wollen, dann müssen wir uns schon noch einmal daran erinnern, was eigentlich Ausgangspunkt war, um es überhaupt anzugehen, nämlich ein neues Gesetz zur Förderung von Kunst- und Musikschulen im Land Brandenburg verabschieden zu können.

Zuerst einmal war – es wurde bereits genannt – die Volksinitiative „Musische Bildung für alle!“ und es gab einen Landtagsbeschluss dazu, der umzusetzen war, nämlich bis 2010 sollten die Musikschulen evaluiert werden, und es sollte ein erster Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt werden. Das ist nun alles ein bisschen später geworden – und nicht besser. Richtig ist, dass Kunstschulen gefördert und den bisher in diesem Zusammenhang privilegierten Musikschulen gesetzlich gleichgestellt werden sollten. Wenn dann aber lediglich die auch bisher veranschlagten 90.000 Euro für Kunstschulen dazukommen, heißt das im Klartext, dass die Förderung von Kunstschulen gemeinsam mit Musikschulen oder im Verbund gar nicht möglich ist.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir hatten – und das ist wirklich eine Herausforderung für unser Land – trotz sinkender Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen ständig steigende Schülerzahlen an Musikschulen, ein sehr positives Ergebnis, und da kann mir keiner sagen, dass das nicht positiven Einfluss auf das soziale Gefüge unseres Landes, überhaupt auf das kulturelle Klima in unserem Land, haben kann.

Wir hatten mit der Herausforderung zu tun, Menschen zu motivieren, den Beruf einer Lehrkraft an einer Musikschule zu ergreifen, denn die Bezahlung war einfach schlecht; das betraf nicht nur die Honorarkräfte, aber die vor allem.

Es war erkannt worden, dass der Anteil der Landesförderung stetig zurückging und der Anteil der Eltern und der Kommunen an der Finanzierung der Angebote für Musikschülerinnen und Musikschüler beständig stieg.

Wir hatten auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es doch etwas kompliziert ist, auf Bundeswettbewerben und internationalen Wettbewerben weiterhin gut bestehen zu können, wenn in der Talentsuche ein Bruch entsteht, weil eben manches nicht so gut möglich war wie gedacht. Es war auch die Aufgabe zu bestimmen, dass an den Musikschulen natürlich viel intensiver auf ein Musikstudium vorbereitet werden sollte.

Was kam heraus? Selbst das Projekt „Musische Bildung für alle“ bleibt außerhalb des Gesetzes. Ich verstehe nun wirklich nicht, warum das das nicht hineinnimmt, denn das Geld ist ja vorgesehen. Warum will man das nicht ins Gesetz nehmen oder noch besser – wie es die Kollegin Heinrich vorschlägt – gleich noch ein Projekt „Klasse: Kunst!“ auflegen?

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Frau Heinrich und Burkardt [CDU])

Warum die Gemeinnützigkeit beim Anerkennungsverfahren plötzlich keine Rolle mehr spielen sollte, versteht kein Mensch. Warum die Fördersystematik so seltsam geändert werden soll und eigentlich nur aus Kostengründen – überhaupt nicht zu erkennen ist, dass  inhaltliche Dinge eine Rolle spielen –, bleibt sicherlich auch ein Geheimnis. Alle, die angehört wurden, hatten dazu eine andere Position, und ich verstehe nicht, warum die Fachmeinung beim Gesetz selbst so wenig berücksichtigt wurde.

Ich verstehe auch nicht, warum man so wenig Vertrauen in den Fachverband und in die Musikschulen vor Ort hat, warum ständig von irgendwelchen Überprüfungen und Evaluierungen durch Dritte die Rede sein muss, die dann wahrscheinlich bloß wieder Geld kosten. Also kurz und gut: Das ist nicht so doll. Diesem Gesetz ist nicht zuzustimmen. Ich rechne mit einer Volksinitiative und wünsche ihr viel Glück und Erfolg.

(Beifall B90/Grüne und der Abgeordneten Frau Heinrich [CDU])

 

Änderungsantrag für die Plenarberatung von MdL Dr. Hoffmann

zum Gesetz zur Förderung der Musik - und Kunstschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz - BbgMKSchulG)

Drucksache 5/8412

                  

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

zum Gesetz zur Förderung der Musik - und Kunstschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz - BbgMKSchulG)

Drucksache 5/8393 

Die Beschlussempfehlung lautet: "Der Landtag möge den oben genannten Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur beschlossenen Fassung (Anlage 1) annehmen."


enthalten sind in dieser Drucksache

  • Synoptische Gegenüberstellung des bisherigen Gesetzes und des am 22. Januar 2014 im Plenum zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes der Landesregierung inklusive des Änderungsantrages der Fraktionen SPD und LINKE vom 14. Januar 2014

sowie die in die Beratung im Ausschuss eingebrachten und dort darüber abgestimmten Änderungsanträge, und zwar:

  • Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 5. Dezember 2013
  • Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 9. Dezember 2013
  • Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 5. Dezember 2013
  • Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 9 .Januar 2014
  • Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 14. Januar 2014
  • Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Hoffmann (Fraktionslos) vom 13. Januar 2014
  • Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 14. Januar 2014

 

Stellungnahme des Verbandes der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V.

zum Gesetz zur Förderung der Musik - und Kunstschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz - BbgMKSchulG)

vorgelegt zur Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur 

                  

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetz zur Förderung der Musik - und Kunstschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz - BbgMKSchulG)

Drucksache 5/7992 

Musizieratlas Deutschland

Der Spitzenverband der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche in Deutschland SOMM - Society of Music Merchants - hat im April den "Musizieratlas Deutschland" veröffentlicht. In diesem bundesweiten Vergleich findet sich das Land Brandenburg mit der niedrigsten Musizierdichte auf dem letzten Platz wieder. In nur 9,4 Haushalten wird aktiv Musik gespielt. Die zum Teil erheblichen Unterschiede haben einerseits etwas mit verschiedenen Traditionslinien zu tun, andererseits aber spielen auch das Einkommen der Familien, die Struktur gerade im ländlichen Raum, die Musikförderung und die Bildungspolitik im Allgemeinen eine Rolle.

Der Musizieratlas kann durch Klick auf nebenstehendes Bild eingesehen werden oder aber auf der Homepage des Branchenverbandes ...


                  

Kunstschulen und die Novellierung des Musikschulgesetzes

Pressemitteilung

In einer Mündlichen Anfrage wollte der Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann am 23. Januar 2013 im Plenum des Landtages wissen, welche Erfolge die Landesregierung bei der angestrebten Kooperation von Kunstschulen und Musikschulen im Rahmen des Konzeptes Kulturelle Bildung und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses vom Februar 2010 sieht. Zur Antwort der zuständigen Ministerin erklärt der Abgeordnete:

"In diesem Beschluss wurde zwar die Ablehnung der Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ besiegelt, aber auch der Auftrag an die Landesregierung erteilt, das Musikschulgesetz zu evaluieren und auf dieser Grundlage einen Entwurf eines verbesserten Musikschulgesetzes vorzulegen. Bisher wurde vom Ministerium kein vereinbarter Termin eingehalten. Und: Die finanzielle Ausstattung des Konzeptes Kulturelle Bildung ist weiterhin unklar.

Dagegen verweist die zuständige Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Kunst, darauf, dass im Konzept der Landesregierung zur kulturellen Bildung und auch im Landtagsbeschluss zur Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ festgehalten wurde, dass die Rahmenbedingungen für alle Sparten der kulturellen Bildung gesichert und verbessert werden sollen. Weiter sagte die Ministerin: „Es ging nicht nur darum, die Weichen für eine engere Kooperation zwischen Musik- und Kunstschulen allerorts zu stellen. Die Gründung des neuen Verbandes der Musik- und Kunstschulen haben wir sehr aufmerksam begrüßt und verfolgt. Ich hoffe, dass diese Zusammenarbeit genauso angenehm und erfolgreich sein wird wie mit den beiden Vorgängerorganisationen. Für den Bereich der Landesregierung kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Arbeiten am Referentenentwurf für die Novelle des Musikschulgesetzes sind nahezu abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtigen wir, dabei die Förderung von Kunstschulen in dieses Gesetz zu integrieren. Davon verspreche ich mir die Sicherstellung einer angemessenen Versorgung des Landes mit qualitativ hochwertigen Kunstschulangeboten mit einheitlichem Standard. Außerdem erhalten die Kunstschulen dadurch Planungssicherheit.“

Diese allgemeinen Aussagen sind zu begrüßen. Wichtig wird allerdings sein, wie die konkrete Ausgestaltung des neuen Musikschulgesetzes dann aussehen wird. Das Konzept Kulturelle Bildung muss sicherlich vom Kulturausschuss und von Fachverbänden kritisch begleitet werden, denn ein tatsächlicher Schwung von Seiten der Landesregierung ist bisher nicht erkennbar. Ich würde mir auf jeden Fall mehr brandenburgisches Selbstbewusstsein auf diesem Gebiet wünschen. Hier kann das Land Spitze im Bundesmaßstab sein. Die notwendigen Mehrausgaben werden sich zwar in Kosten-Nutzen-Relation nach betriebswirtschaftlichen Kriterien nicht berechnen lassen, aber auszahlen werden sie sich allemal. Das steht fest."

 

Was wird, wenn „Klasse: Musik!“ so erfolgreich ist, dass immer mehr Schulen daran teilnehmen möchten?

Pressemitteilung

Während der 70. Sitzung des Landtags Brandenburg richtete der Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (MdL) eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung, in der er wissen wollte, wie sie dem steigenden Bedarf nach Beteiligung am Projekt „Klasse: Musik“ unter konzeptionellen und finanziellen Gesichtspunkten gerecht werden möchte.

Zur Antwort der Bildungsministerin Dr. Münch darauf, erklärt der Abgeordnete:

"Das Programm „Klasse: Musik“ erweist sich immer mehr als ein Erfolgsmodell, wenn es darum geht, alle Kinder eines Klassenverbandes an das Erlernen eines Musikinstrumentes heranzuführen. Sichtbar ist der Erfolg in der jährlichen Präsentation, wenn etwa dreihundert Kinder gemeinsam mit dem Landesjugendjazzorchester Brandenburg vor großem Publikum musizieren. Wahrscheinlich noch wichtiger ist, dass über diesen Weg unabhängig vom familiären Umfeld musikalische Talente entdeckt werden und positive Wirkungen auf das Sozialverhalten der Kinder feststellbar sind. Und das ohne vorherige Separierung der Bedürftigen als Kinder aus „bildungsfernen Familien“.

Das sieht die zuständige Ministerin ebenfalls so, wie aus der Antwort im Namen der Landesregierung auf eine von mir am 24. Januar 2013 gestellte parlamentarische Anfrage hervorgeht. Die Ministerin Dr. Martina Münch weist richtig darauf hin, dass allein in meiner Region, den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße, 14 Musikklassen gebildet wurden. Im Jahre 2010 gab es im gesamten Land 72 Musikklassen, im Schuljahr 2012/2013 sind es bereits 143 an 60 Schulen. Das Geld für diese bundesweit beispielgebende Initiative kommt aus dem Förderprogramm „Musische Bildung für alle“. 1,3 Millionen Euro wurden dafür insgesamt zur Verfügung gestellt, als Kompromiss gegenüber der von der Regierungskoalition abgelehnten Volksinitiative „Musische Bildung für alle“. Als einer der gesetzlichen Vertreter dieser kurz nach der letzten Landtagswahl durch die Mehrheit von SPD und DIE LINKE gescheiterten Volksinitiative nehme ich zur Kenntnis, dass das vom damaligen Landesverband der Musikschulen entwickelte Konzept sich trotzdem mit Erfolg entfalten konnte.

Der sichtbare Erfolg bringt aber auch mit sich, dass das Interesse der Schulen steigt, sich an diesem Programm zu beteiligen. Daraus ergibt sich das Problem, dass immer mehr Schulen diesem Erfolgsmodell beitreten wollen, das Geld aber nicht für alle reicht. Eine konkrete Antwort auf diese Frage erhielt von der Ministerin ich nicht. Aber immerhin betont die Ministerin, dass dieses Konzept auch konzeptionell sich weiterentwickeln wird, indem „Singen macht Schule“ und „Trommeln ist Klasse“ noch dazu kommen. Außerdem wird es ab 2013/2014 erstmals fünf Kreativklassen geben. „Die Landesregierung wird das Projekt auch künftig unterstützen und dem Landesverband ein verlässlicher Partner sein“, heißt es abschließend in der Antwort. Über die Finanzierung findet sich keine konkrete Aussage. Das ist schade, denn mit den bisher geplanten Mitteln werden nicht alle Schulen, die es möchten, an „Klasse: Musik!“ teilnehmen können. Und Konkurrenz ist nicht immer gut."


Mehr Bedarf am erfolgreichen Programm "Klasse: Musik"

Während der 70. Sitzung des Landtags Brandenburg am vergangenen Donnerstag richtete der Kulturpolitiker Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (MdL) eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung, in der er wissen wollte, wie sie dem steigenden Bedarf nach Beteiligung am Projekt „Klasse: Musik“ unter konzeptionellen und finanziellen Gesichtspunkten gerecht werden möchte. Zur Antwort der Bildungsministerin Dr. Münch darauf hat der Abgeordnete eine Pressemitteilung formuliert. Darin unterstreicht er den Erfolg des Programms "Klasse: Musik" in Verantwortung des Landesverbandes der Musik- und Kunstschulen - das als Kompromiss gegenüber der von der Regierungskoalition abgelehnten Volksinitiative "Musische Bildung für alle" entstanden war. Der Erfolg zeigt sich nicht nur darin, Kinder an das Erlernen eines Musikinstrumentes heranzuführen, sondern für Hoffmann auch darin, "dass über diesen Weg unabhängig vom familiären Umfeld musikalische Talente entdeckt werden und positive Wirkungen auf das Sozialverhalten der Kinder feststellbar sind. Und das ohne vorherige Separierung der Bedürftigen als Kinder aus 'bildungsfernen Familien'."

Der Erfolg des Programms ist aber für Hoffmann zugleich sein Problem: das Geld wird nicht für alle Klassen reichen, die sich daran beteiligen möchten. Zwar hat die Ministerin keine konkreten Aussagen zur zukünftigen Finanzierung gemacht, aber versichert, dass das Land dem Projekt auch künftig ein verlässlicher Partner sein wird - auch angesichts konzeptionellen Ausbau mit "Singen macht Schule", "Trommeln ist Klasse" und die Einführung von Kreativklassen. Hoffmann bedauert, dass die Antwort der Ministerin nicht konkreter ausgefallen ist, denn "Konkurrenz ist nicht immer gut".


"Klasse: Musik"

Mündliche Anfrage

Das Programm „Klasse: Musik“ erweist sich immer mehr als ein Erfolgsmodell, wenn es darum geht, alle Kinder eines Klassenverbandes an das Erlernen eines Musikinstrumentes heranzuführen. Sichtbar ist der Erfolg in der jährlichen Präsentation, wenn etwa dreihundert Kinder gemeinsam mit dem Landesjugendjazzorchester Brandenburg vor großem Publikum musizieren. Wahrscheinlich noch wichtiger ist, dass über diesen Weg unabhängig vom familiären Umfeld musikalische Talente entdeckt werden und positive Wirkungen auf das Sozialverhalten der Kinder feststellbar sind. Und das ohne vorherige Separierung der Bedürftigen als Kinder aus „bildungsfernen Familien“. Der sichtbare Erfolg bringt aber auch mit sich, dass das Interesse der Schulen steigt, sich an diesem Programm zu beteiligen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

Wie möchte die Landesregierung dem steigenden Bedarf nach Beteiligung am Projekt „Klasse: Musik“ unter konzeptionellen und finanziellen Gesichtspunkten gerecht werden?

(Zur Antwort bitte auf das nebenstehende Bild klicken.)


Musikschulen/Kunstschulen und das Konzept Kulturelle Bildung

Mündliche Anfrage

Es ist ein Ergebnis der kulturpolitischen Debatte im Zusammenhang mit der Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ und der Debatten zum Landtagsbeschluss, die Regierung zu beauftragen, ein Konzept zur Kulturellen Bildung vorzulegen, es als sinnvoll anzusehen, eine engere Kooperation bzw. Verschmelzung von Kunstschulen und Musikschulen in der musischen Bildung besonders für Kinder und Jugendliche anzustreben. Die Bedingungen für dieses Bestreben wurden durch den Zusammenschluss der zwei entsprechenden Landesverbände deutlich verbessert.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

Welche Erfolge gibt es bei der angestrebten engeren Kooperation von Kunstschulen und Musikschulen im Rahmen des Konzeptes Kulturelle Bildung und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses Volksinitiative "Musische Bildung für alle" vom 25. Februar 2010 (DS 5/448-B)?

(Zur Antwort bitte auf das nebenstehende Bild klicken.)


Abschlusskonzert von elf brandenburgischen Bläserklassen

284 Schülerinnen und Schüler aus insgesamt elf Bläserklassen des Landes präsentierten am 4. November 2012 in der Potsdamer MBS-Arena am Luftschiffhafen in einem großen Abschlusskonzert, was sie während einer viertägigen Probenfahrt auf Schloss Boitzenburg gemeinsam einstudiert hatten. Die Bläserklasse 6 des Friedrich-Engels-Gymnasiums war in diesem Jahr ebenfalls mit dabei. Im vergangenen Herbst hatten die Kinder mit dem für sie zweijährigen Projekt "Klasse: Musik!" und dem Erlernen eines Blasinstruments begonnen. Neben dem regulären Musikunterricht erhalten alle Schüler/innen der Klasse in bis zu drei Wochenstunden zusätzlichen Musikunterricht im Tandem mit einem Lehrer der Musikschule. Das Instrument steht ihnen für die zwei Jahre zur Verfügung. Den Erfolg des Projektes konnte man in Potsdam besichtigen, dirigiert von Michael Dittrich und zum Teil begleitet durch das Landesjugendjazzorchester LaJJazzO unter der Leitung von Jiggs Whigham.

Damit die Kinder nach den zwei Jahren auch weiterhin ihr Instrument erlernen können, ist eine Personalaufstockung an den Musikschulen unerlässlich. Thomas Falk, Geschäftsführer des Landesverbandes der Musik- und Kunstschulen wies gegenüber der MAZ darauf hin, dass von 2000 bis 2012 zwar die Zahl der Musikschüler/innen von 22.000 auf 35.000 gestiegen, die Landesförderung aber von 3,3 auf 2,6 Millionen Euro reduziert worden sei und damit das Land nur noch neun Prozent zum Gesamthaushalt beisteuert. Die Kommunen haben ihr Engagement ausgebaut, dürften aber mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden. Wie Thomas Falk teilt auch der Kulturpolitiker Gerd-Rüdiger Hoffmann die Hoffnung, dass der in der Kulturpolitischen Strategie postulierte Schwerpunkt "Kulturelle Bildung" nun auch mit einem den Erfordernissen entsprechend ausgestattenten Fonds untersetzt wird - 3,5 Millionen, so Hoffmann, wären dafür nötig. 

Mehr Informationen dazu auf der Homepage des Landesverbandes der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg.


Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur

zur musisch-kulturellen Arbeit des Brandenburgischen Staatsorchesters

Tagesordnungspunkt 1:

Vorstellung der musisch-kulturellen Arbeit des Brandenburgischen Staatsorchesters in Frankfurt (Oder) und der hierauf bezogenen künftigen Planungen durch den Intendanten, Herrn Peter Sauerbaum 


                  

Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur

zum Projekt "Belcantare" des Landesmusikrates

Tagesordnungspunkt 3:

Vorstellung des Projektes „Belcantare Brandenburg - Jedes Kind kann singen“ durch den Landesmusikrat Brandenburg e. V.


Protokollauszug inklusive der Anlagen:

  • Anlage 4: Präsentation des Projektes „Belcantare Brandenburg“ (zu TOP 3)
  • Anlage 5: Projektentwicklung des Projektes „Belcantare Brandenburg“ (zu TOP 3)


Musikschulen im Land Brandenburg: Musische Bildung für alle UND besonders Begabte fördern

Rede zum Evaluationsbericht der Landesregierung


Rede zum Tagesordnungspunkt 11

der 58. Sitzung des Landtages Brandenburg

am 7. Juni 2012

Evaluierung der Situation der Musikschulen im Land Brandenburg (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 25.02.2010 - Drucksache 5/458 - und Bericht der Landesregierung - Drucksache 5/4936) 


                  

Debatte im Plenum

zum Evaluationsbericht der Landesregierung

Tagesordnungspunkt 11

der 58. Sitzung des Landtages Brandenburg

am 7. Juni 2012

Evaluierung der Situation der Musikschulen im Land Brandenburg (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 25.02.2010 - Drs. 5/458-B)

Redner: Kunst, Prof. Dr. Dr. Sabine (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur) S. 4764-4765; Heinrich, Anja (CDU) S. 4765; Theiss, Gabriele (SPD) S. 4765-4766; Lipsdorf, Jens (FDP) S. 4766; Groß, Dieter (DIE LINKE) S. 4766-4767; Halem, Marie Luise von (GRÜNE/B90) S. 4767-4768; Hoffmann, Dr. Gerd-Rüdiger (fraktionslos) S. 4768

                  

Antwort der Landesregierung "Schulmusik in Brandenburg"

auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinrich, Hoffmann und Petke (CDU-Fraktion)


                  

Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur

zu "Klasse Musik" und dem Evaluationsbericht

Die Sitzung des AWFK fand in der Musik- und Kunstschule „J. A. P. Schulz“ in Schwedt/Oder statt.

Tagesordnungspunkt 1:

Vorstellung von brandenburgischen Musikklassen aus dem Projekt „Klasse! Musik für Brandenburg“ durch den Landesverband der Musikschule Brandenburg e. V.

Tagesordnungspunkt 2:

Bericht der Landesregierung zur Evaluierung des Brandenburger Musikschulgesetzes (BbgMSchulG) (Gemäß Auftrag an die Landesregierung in Drucksache 5/448-B; Drucksache 5/458-B; Landtagsprotokoll 5/11, TOP 7 vom 10. März 2010)


Protokollauszug inklusive der Anlage:

  • Anlage 1: Präsentation Projekt „Klasse! Musik für Brandenburg“ des Landesverbandes der Musikschulen e. V. (zu TOP 1)
     

                  

Bericht der Landesregierung

zur Situation der Musikschulen im Land Brandenburg

Bericht der Landesregierung

Evaluierung der Situation der Musikschulen im Land Brandenburg

(gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 25.02.2010 – Drucksache 5/458-B)


                  

Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur

zum Evaluationsbericht

Tagesordnungspunkt 2:

Bericht der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Verfahrensstand und zur weiteren Zeitplanung bei der Evaluierung des Brandenburger Musikschulgesetzes (BbgMSchulG) (Gemäß Auftrag an die Landesregierung in Drucksache 5/448-B; Drucksache 5/458-B; Landtagsprotokoll 5/11, TOP 7 vom 10. März 2010)

                  

Vision und Konzept für die Kulturelle Bildung

Rede zum gemeinsamen Antrag "Vision und Konzept für die kulturelle Bildung"

Rede

zum gemeinsamen Antrag "Vision und Konzept für die kulturelle Bildung" (Drucksache 5/4048)

5. Legislaturperiode – 42. Landtagssitzung



                  

Debatte im Plenum

zum fraktionsübergreifenden Antrag

Tagesordnungspunkt 13 

der 42. Sitzung des Landtages Brandenburg

am 28. September 2011

Vision und Konzept für die kulturelle Bildung

Redner: Halem, Marie Luise von (GRÜNE/B90) S. 3467 , 3472; Theiss, Gabriele (SPD) S. 3467-3468; Heinrich, Anja (CDU) S. 3468-3469; Groß, Dieter (DIE LINKE) S. 3469-3470; Lipsdorf, Jens (FDP) S. 3470; Hoffmann, Dr. Gerd-Rüdiger (fraktionslos) S. 3470-3471; Kunst, Prof. Dr. Dr. Sabine (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur) S. 3471-3472


                  

Vision und Konzept für die kulturelle Bildung

Überfraktioneller Antrag

Drucksache 5/4048

verhandelt in der 5. Legislaturperiode – 42. Landtagssitzung

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.



                  

Antwort der Landesregierung "Musikschulfinanzierung/Unterrichtskostenzuschuss"

auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Goetz (FDP-Fraktion)

Abgeordneter Goetz:  

"Ich glaube, es geht um alle Musikschulen im Land Brandenburg und nicht nur um die Musikschule Engelbert Humperdinck in Potsdam- Mittelmark. Das Land zahlt an die Musikschulen des Landes einen Unterrichtskostenzuschuss von derzeit 3,38 Euro je Unterrichtsstunde.  Für die Musikschule Engelbert Humperdinck - als Beispiel - macht das ungefähr 238 000 Euro im Jahr aus. Diese Zahlung wird normalerweise in zwei Raten geleistet. Die erste Rate war am 1. Mai 2011 fällig. Bisher ist diese Rate nicht gezahlt worden. Das hat zur  Folge, dass die Kreismusikschule Engelbert Humperdinck Ende Juni die Gehälter der Angestellten der Kreismusikschule eigentlich nicht  mehr zahlen könnte.

Ich frage daher: Welche Gründe standen bisher der Auszahlung dieser Unterrichtskostenzuschüsse von 3,38 Euro pro Stunde entgegen? Ergänzend dazu frage ich: Wann wird die Auszahlung dieses Zuschusses erfolgen?"


Antwort der Landesregierung "Klasse! Musik für Brandenburg"

auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Große (Fraktion DIE LINKE)

Abgeordnete Große:  

"Am Projekt „Klasse! Musik für Brandenburg“, das übrigens auch wesentlich aus PMO-Mitteln finanziert wird, nehmen derzeit 72 Klassen an 45 Schulen teil. Sie kooperieren mit 19 Musikschulen. Damit werden 1 800 Kinder erreicht, die ein Instrument  spielen. Der Unterricht wird zumeist im Tandem - jeweils von einer Lehrkraft der Schule und der Musikschule, was für alle gut ist - erteilt. Bis 2013 sollen 3 250 Kinder in 129 solcher Klassen Unterricht an verschiedensten Instrumenten erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

Inwieweit sieht sie die notwendige Finanzierung der Fortbildung der Lehrkräfte für das immer größer werdende Projekt als gesichert an?"

                  

Antwort der Landesregierung "Förderung 'Klasse! Musik für Brandenburg'"

auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Büchel (Fraktion DIE LINKE)

Abgeordneter Büchel:  

"Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat am 19.05.2010 das vom Landesverband der Musikschulen eingereichte Konzept zum Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ bestätigt. Im Landeshaushalt 2010 wurden dafür zusätzliche 1,3 Mio. Euro bereitgestellt. Mehrere Musikschulen, z. B. im Landkreis Märkisch Oderland, haben bereits in den letzten Monaten des vergangenen Schuljahres musische Früherziehung durchgeführt. Sie erhalten jedoch erst für das neue Schuljahr 2010/11 eine Förderung. Dadurch entsteht für die Musikschulen für die Monate vor Beginn des Schuljahres 2010/11 eine Finanzierungslücke.

Ich frage die Landesregierung:

Warum wird die im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung stehende Summe nur für Projekte ab dem Schuljahr 2010/11 an die Musikschulen ausgezahlt?"


Antwort der Landesregierung "Landesverband der Musikschulen Brandenburg e.V."

auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Lipsdorf (FDP-Fraktion)


                  

Entschließung des Landtags

zur Volksinitiative "Musische Bildung für alle"

Drucksache 5/448-B

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 11. Sitzung am 25. Februar 2010 folgende Entschließung angenommen:

Der Landtag betrachtet die von der Landesverfassung eingeräumten plebiszitären Rechte als hohes Gut und begrüßt die Nutzung dieser demokratischen Instrumente durch die Volksinitiative 'Musische Bildung für alle'.

Die Ablehnung der Volksinitiative durch den Landtag ist nicht als grundsätzliche Zurückweisung des Ansinnens der Volksinitiative zu betrachten. Neben inhaltlichen Bedenken erlaubt maßgeblich die prekäre Haushaltssituation des Landes zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Zustimmung.

Der Landtag greift die Anliegen der Volksinitiative auf. Er fordert daher die Landesregierung auf, die Situation der Musikschulen bis Ende 2010 zu evaluieren. Insbesondere soll dabei die aktuelle Struktur der Finanzierung der Musikschulen, die qualitativen und quantitativen Angebote, einschließlich der Leistungen und Ergebnisse der Arbeit der Musikschulen, sowie die Situation der hauptberuflich beschäftigten und auf Honorarbasis tätigen Lehrkräfte untersucht und bewertet werden.

Auf der Grundlage dieser Evaluation ist das Musikschulgesetz zu novellieren. Mit der Novellierung soll die gesetzliche Aufgabe der Musikschulen, 'eine musikalische Bildung zu vermitteln, Begabungen zu erkennen und zu fördern sowie auf ein mögliches Studium der Musik vorzubereiten', konkretisiert und so ausgeweitet werden.

Eine zusätzliche Landesförderung soll vor allem der Förderung von sozial benachteiligten Kindern sowie der Talentförderung dienen.

 

 

Ablehnung der Volksinitiative "Musische Bidung für alle"

Beschluss des Landtags

Drucksache 5/458-B

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 11. Sitzung am 25. Februar 2010 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Landtag lehnt die Volksinitiative ab.

2. Der Landtag beauftragt die Landesregierung, das Musikschulgesetz einschließlich der bestehenden Förderinstrumentarien und der Finanzierungssystematik, bis zum Ende des Jahres 2010 zu evaluieren und entsprechend zu novellieren.


Debatte im Plenum

zur Volksinitiative "Musische Bildung für alle"

Tagesordnungspunkt 7

der 11. Sitzung des Landtages Brandenburg

am 25. Februar 2010

Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg - „Musische Bildung für alle“

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses (Drucksache 5/458)

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 5/448)

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (Drucksache 5/495)

Redner: Melior, Susanne (SPD) S. 624-625; Heinrich, Anja (CDU) S. 625-626; Groß, Dieter (DIE LINKE) S. 626-627; Lipsdorf, Jens (FDP) S. 627-628; Niels, Sabine (GRÜNE/B90) S. 628-629; Münch, Dr. Martina (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur) S. 629-630


Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

zur Volksinitiative "Musische Bildung für alle"

Drucksache 5/458





Entschließungsantrag der FDP-Fraktion

zur Volksinitiative "Musische Bildung für alle"

Drucksache 5/495





Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD und LINKE

zur Volksinitiative "Musische Bildung für alle"

Drucksache 5/448





Beratung einer Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

zur Volksinitiative "Musische Bildung für alle"

Tagesordnungspunkt 2

Stellungnahme an den Hauptausschuss zur Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg und § 12 Absatz 1 Volksabstimmungsgesetz


Protokollauszug inklusive folgender Anlagen:

  • Anlage 2: Schreiben des Hauptausschusses an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur
  • Anlage 3: Stellungnahme der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE - Neudruck
  • Anlage 4: Stellungnahme der FDP-Fraktion
  • Anlage 5: Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur an den Hauptausschuss
  • Anlage 6: Stellungnahme GRÜNE/B90 


                  

Anhörung der Volksinitiative "Musische Bildung für alle"

im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Tagesordnungspunkt 1:

Anhörung der Vertreter der Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg und § 12 Absatz 1 Volksabstimmungsgesetz sowie weiterer Vertreter betroffener Interessen gemäß § 82 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg

Tagesordnungspunkt 2:

Verständigung zur weiteren Behandlung der Volksinitiative

Protokollauszug inklusive folgender Stellungnahmen im Anhang:

  • Anlage 2: Stellungnahme der Vertreter der Volksinitiative
  • Anlage 3: Stellungnahme des Landkreistages Brandenburg
  • Anlage 4: Stellungnahme des Vorsitzenden des BDPM Brandenburg B. Standera
  • Anlage 5: Stellungnahme des Direktors der Städtischen Musikschule Potsdam


Antwort der Landesregierung "Ausreichung der Mittel zur Anschaffung neuer Musikinstrumente"

auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Heinrich (CDU-Fraktion)


                  

Koalitionsvertrag der SPD und der LINKEN

Stichwort: Musikschulen

Auszug aus dem Koalitionsvertrag "Gemeinsinn und Erneuerung: Gemeinsam für Brandenburg" der Parteien SPD und DIE LINKE. Brandenburg

Zu den Musikschulen ist darin lediglich formuliert: 

"Brandenburg hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2000 auf der Grundlage eines Musikschulgesetzes die Einhaltung von Mindeststandards in der musischen Erziehung an Musikschulen gewährleistet. Wir werden die Musikschulen auch weiterhin fördern."

 

Wahlprogramm der LINKEN zur Landtagswahl in Brandenburg

Stichwort: Musikschulen

Auszug aus dem Landtagswahlprogramm "Konsequent sozial" der Partei DIE LINKE. Brandenburg

Als Schlüsselvorhaben 12 wurde formuliert: "Neues Musikschulgesetz - Fianzierung und Personalausstattung verbessern"

Im Abschnitt "Musikschulen" heißt es:

"Ausgehend von den Forderungen der Fachgremien, die auf eine zunehmende Schülerzahl an Musikschulen verweisen können, setzen wir uns für eine grundsätzliche Neuregelung der Finanzierung und Personalausstattung vom Land anerkannter Musikschul- und Kunsteinrichtungen ein. Ein novelliertes Musikschulgesetz ist deshalb notwendig. Ziel dieses Projektes ist es, eine langfristige durch Verträge gesicherte Arbeit der Musikschulen zu gewährleisten, die sowohl die musikalische Früherziehung als auch, Breitenausbildung und Talenteförderung berücksichtigt. Außerdem geht es darum, die Aufgaben der Musikschulen zu erweitern und Musikschulen noch stärker mit Kindergärten (Kindertagesstätten) und Schulen, besonders im Ganztagsangebot, zu vernetzen, um sozialpädagogische Aufgaben noch besser übernehmen zu können. Wir würdigen die Aktivitäten unterschiedlicher Fachverbände und setzen uns sich für eine konstruktive Unterstützung ein. Das betrifft zum Beispiel den Landesmusikrat, 'Jugend musiziert' oder auch kleinere Initiativen wie 'Bassini'. Wir setzen uns für die Unterstützung und Weiterentwicklung von Schulensembles und Schulchören ein." 

 

 

Volksinitiative „Musische Bildung für alle“

Mündliche Anfrage

Am 11. Juni 2009 wurde die Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ vom Landesverband der Musikschulen in Brandenburg (LVdM) auf den Weg gebracht. Gefordert wird u. a. eine bessere finanzielle Förderung der Musikschulen durch das Land, sodass der Landesanteil wieder einen Anteil erreicht, der im Jahre 2003 etwa erreicht war. Allerdings werden den Musikschulen auch neue Aufgaben zugewiesen, die besonders die musische Bildung im Ganztagsschulbereich betreffen. Zustimmung gibt es aus allen demokratischen Fraktionen.

Daher frage ich die Landesregierung:

Welche Position vertritt sie zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Volksinitiative „Musische Bildung für alle“?

 

(Zur Antwort bitte auf das nebenstehende Bild klicken.)


Musische Bildung für alle. Der Senftenberger Landtagsabgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann hat die Volksinitiative mit auf den Weg gebracht

Interview in der Lausitzer Rundschau mit Dr. Gerd-Rüdgier Hoffmann

Vor wenigen Tagen hat der Landesverband der Musikschulen in Brandenburg die Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ gestartet. Der Verband will die Novellierung des brandenburgischen Musikschulgesetzes und insbesondere eine bessere finanzielle Ausstattung der Musikschulen erreichen.

Mitbegründer der Volksinitiative ist der Senftenberger Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann (Linke), der als Vorstandsmitglied im Landesverband der Musikschulen die Initiative wesentlich mit auf den Weg gebracht hat.

Was will die Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ eigentlich genau erreichen? Brandenburg war vor acht Jahren eines der ersten Länder, das überhaupt ein Musikschulgesetz verabschiedet hat - übrigens auch im Ergebnis einer Volksinitiative. Das Gesetz war modern und genoss deutschlandweit Anerkennung. Es hat allerdings nicht verhindert, dass die finanzielle Ausstattung der Musikschulen trotzdem im Laufe der Jahre immer schlechter wurde. Die fünf Einreicher der Volksinitiative, zu denen unter anderem auch der frühere brandenburgische Kulturminister Hinrich Enderlein, der Leiter des Cottbuser Konservatoriums, Gabriel Zinke, und ich gehören, haben einen novellierten Entwurf dieses Gesetzes erarbeitet. Nun werben wir um Zustimmung in der Bevölkerung. Haben wir 20 000 Unterschriften zusammen, ist der Landtag in Potsdam gezwungen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dann müssen die Abgeordneten politisch Farbe bekennen, wie sie zu den Musikschulen stehen.

Wieso haben die Musikschulen so dringend Hilfe nötig? Wir haben im Land den erfreulichen Umstand zu verzeichnen, dass die Anzahl der Musikschülerinnen und Musikschüler trotz insgesamt sinkender Schülerzahlen um knapp 25 Prozent gestiegen ist – nämlich von einst 25 000 auf jetzt 31 000 Schüler. Das Land fördert die Musikschulen inzwischen aber nur noch mit 9,5 Prozent der Gesamtkosten statt wie früher mit 15 Prozent. Nun steht also die Frage, ob der begrüßenswerte Trend der ansteigenden Schülerzahlen in den Musikschulen von der Landespolitik unterstützt wird oder nicht. Die Volksinitiative fordert genau dies sehr nachdrücklich.

Was würde denn passieren, wenn die Musikschulen in den kommenden Jahren nicht finanziell besser ausgestattet werden? Wenn man das Szenario zu Ende denkt, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Die Landkreise und Kommunen, die in den vergangenen Jahren schon einen sehr großen Anteil der Musikschulkosten getragen haben, sind an ihrem Limit. Die Erhöhung der Elterngebühren ist ebenfalls keine Lösung, die man in Betracht ziehen kann. Denn das würde bedeuten, dass die musische Ausbildung nicht mehr allen Familien der verschiedenen sozialen Schichten gleichermaßen zugänglich ist. Bliebe zum Schluss nur die Begrenzung des Zugangs zu den Musikschulen – möglicherweise mit Aufnahmeprüfungen und Eignungstests für eine begrenzte Platzkapazität an den Schulen. Die Begabtenförderung, Behindertenarbeit und Schulkooperationen wären nicht mehr möglich. All dies wäre doch fatal.

Woraus resultiert eigentlich das verstärkte Interesse an musischer Bildung? Dazu gibt es keine Analysen, nur die nackten Zahlen. Möglicherweise ist dies ein Gegentrend zur schnelllebigen und hektischen Zeit heutzutage. Es gibt offenbar bei den Menschen ein größeres Bedürfnis, sich bewusster mit Musik zu beschäftigen. Das sollte Politik unbedingt unterstützen.

Gibt es weitergehende Forderungen aus der Gesetzes-Novellierung? Das Meiste hängt mit dem größeren Landeszuschuss für die Musikschulen in Höhe von insgesamt 5,2 Millionen Euro zusammen, den wir fordern. Der Anteil der fest angestellten Musikschullehrer muss sich unbedingt erhöhen. Mindestens 40 Prozent sieht das neue Gesetz vor. Für die Honorar-Lehrer müssen die arbeitsrechtlichen Bedingungen und sozialen Leistungen verbessert werden. Wenn wir den Beruf als Musikschullehrer nicht attraktiver machen, wird die musikalische Bildung im Land eines Tages tatsächlich gefährdet sein.

Haben Sie schon ein Echo aus der Region Oberspreewald-Lausitz zu diesem Initiativ-Vorstoß erhalten? Die Musikschule OSL und viele Kulturschaffende der Region stehen voll dahinter. Wir haben hier und im ganzen Land bereits erste Unterschriften gesammelt, die am 2. Juli vor dem Landtag in Potsdam im Rahmen einer großen Aktion der Musikschulen überreicht werden sollen. Bis zum Herbst läuft die Unterschriftenaktion weiter. Die Listen, in die sich jeder Brandenburger, der über 18 Jahre alt ist, eintragen kann, liegen in der Musikschule in Senftenberg und in meinem Abgeordnetenbüro in der Bahnhofstraße 28 (montags bis freitags von 9.30 bis 16.30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche können übrigens im Internet auf www.musik-bildet.de online zu dieser Frage abstimmen.

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Volksinitiative "Musische Bildung für alle"

Antwort der Landesregierung

auf die Große Anfrage "Kultur im Land Brandenburg" der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/7665

verhandelt in der 4. Legislaturperiode – 87. Landtagssitzung

Die Große Anfrage enthielt auch Fragen zum Bereich Musik, unter anderem:

  • 27. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf Veränderungen und neue Tendenzen kultureller Aufgaben mit gesetzlichen Regelungen zu reagieren bzw. solche Initiativen zu unterstützen (Novellierung des Musikschulgesetzes, Bibliotheksgesetz, Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes, Gründung weiterer Stiftungen mit Kulturauftrag, gesetzliche Regelung zur Förderung kulturpädagogischer und künstlerischer Einrichtungen für Kinder und Jugendliche u.a.)?
  • 43. Welche Position vertritt die Landesregierung zu der Möglichkeit, die Förderung von Kunst und Kultur durch ein allgemeines Kulturfördergesetz zu regeln, das dann alle Bereiche von den Musikschulen über Theater, Jugendkunstschulen, kulturpädagogische Einrichtungen, Bibliotheken, Kulturhäuser, Orchester usw. umfassen könnte?
  • 44. Wie schätzt die Landesregierung die Musikszene im Land Brandenburg im Vergleich zu 2002 und im Vergleich zu Anfang der 1990er Jahre unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten ein?
  • 45. Wie bewertet die Landesregierung die weitgehend ehrenamtliche Arbeit des Landesmusikrates, des Landesverbandes der Musikschulen und anderer Verbände und Fördervereine?
  • 46. Wie haben sich die Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft seit 2002 in Angebot und Schülerzahlen entwickelt? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln.)
  • 47. Wie hat sich das Verhältnis von Honorarkräften und Festangestellten an den Musikschulen verändert? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus diesen Veränderungen?
  • 48. In welchen Punkten hält die Landesregierung eine Veränderung des Landesmusikschulgesetzes für geboten?
  • 49. Warum hat sich die Finanzierung der Musikschulen durch Elternbeiträge, Kommunen und Land zu Lasten der Eltern bzw. Teilnehmer und der Kommunen verändert?
  • 50. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Orchester des Landes unter Gesichtspunkten wie Anzahl und Qualität sowie Finanzierungssicherheit ein?
  • 51. Wie haben sich seit 2002 Anzahl, Qualität und öffentliche Förderung der Chöre entwickelt?
  • 52. Welchen Stellenwert haben Schulchöre im Zusammenhang mit der Entwicklung von Schulprofilen, in der öffentlichen Anerkennung und finanziellen Unterstützung durch Land oder Kommunen?
  • 53. In welcher Weise unterstützen Land, Kreise und Kommunen die Entwicklung von Jazz, Rock- und Popmusik?
  • 54. Welchen Stellenwert hat im Land Brandenburg experimentelle neue Musik?
  • 55. Wie bewertet die Landesregierung den Musikstandort Rheinsberg insgesamt?
  • 56. Wo und mit welchen Ergebnissen finden Schülerkonzerte als Bestandteil oder als ergänzendes Angebot zu schulischer Ausbildung statt?
  • 57. Welche wirtschaftlichen Effekte sind in Regionen mit ausgeprägtem Musikleben zu erkennen bzw. zu vermuten?
  • 58. In welchen Fällen sieht die Landesregierung die eventuelle Notwendigkeit der Schließung oder Statusveränderung einer Musikschule, eines Orchesters oder anderer Musikeinrichtungen?
  • 59. Welchen Stellenwert hat Tanz, auch der Rollstuhltanz, im Kulturleben des Landes Brandenburg?
  • 60. Wie bewertet die Landesregierung das Wirken von Tanzplan Deutschland im Land Brandenburg?
  • 61. Welchen Stellenwert hat Tanz, auch der Rollstuhltanz, bei der musischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und in Kultureinrichtungen?

                  

Brandenburger Schulensembles in der Krise

Mündliche Anfrage

Der brandenburgische Landesmusikrat hat sich mit einem Brief unter der Überschrift „Brandenburger Schulensembles in der Krise“ an die Öffentlichkeit gewandt. Der Landesmusikrat schätzt ein, dass seit einigen Jahren quantitativ wie qualitativ ein Rückgang musikalischer Ensemblearbeit an brandenburgischen Schulen zu verzeichnen ist. Im Brief wird u. a. darüber geklagt, dass über allgemeine Bekenntnisse zur Bedeutung künstlerischer Ensemblearbeit von Vertretern der zuständigen Ministerien keine konkrete Unterstützung in fachlicher und politischer Hinsicht zu erkennen ist. Initiativen und konkrete Vorschläge des Landesmusikrates und entsprechender musikpädagogischer Fachverbände fanden vor allem in den Schulämtern kaum Gehör, so dass der Rückgang der Ensemblearbeit trotz des außerordentlichen Engagements von Musiklehrerinnen und Musiklehrern insgesamt nicht gestoppt werden konnte.

Ich frage die Landesregierung:

Was unternimmt sie, um - auf der Grundlage einer zu erarbeitenden aussagekräftigen Statistik - eine fachgerechte Anleitung und Unterstützung durch die zuständigen Ministerien zu ermöglichen, um über den fachgerechten Musikunterricht hinausgehend eine kontinuierliche Arbeit von Schulensembles, besonders im Rahmen von Ganztagsangeboten, zu sichern?

(Zur Antwort bitte auf das nebenstehende Bild klicken.) 


Musikschulgesetz im Land Brandenburg

Rede zur Begründung des Gesetzentwurfs


Rede zum Tagesordnungspunkt 5

der 67. Sitzung des Landtages Brandenburg

am 28. Mai 2008

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musikschulgesetz -BbgMSchulG)

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE(Drucksache 4/6158)


                  

Debatte im Plenum

zum Gesetzentwurf der Fraktion der LINKEN

67. Landtagssitzung am 28. Mai 2008

TOP 5

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musikschulgesetz -  BbgMSchulG)

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 4/6158)

Redner: Hoffmann, Dr. Gerd-Rüdiger (DIE LINKE) S. 4954-4955 , 4959-4960; Münch, Dr. Martina (SPD) S. 4955-4956; Nonninger, Markus (DVU) S. 4957; Werner, Frank (CDU) S. 4957-4958; Wanka, Prof. Dr. Johanna (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur) S. 4958-4959

Der Gesetzentwurf wurde von der Mehrheit des Parlaments bei zwei Enthaltungen abgelehnt - selbst die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur weiteren Qualifizierung wurde von den Koalitionsfraktionen aus SPD und CDU verweigert.

                  

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg

DS 4/6158

eingereicht von der Fraktion DIE LINKE in der 4. Legislaturperiode 

verhandelt auf der Plenarsitzung am 28. Mai 2008

abgelehnt

                  

Zusätzliches Geld aus dem „SED-Vermögen“ für Musikschulen

Mündliche Anfrage

Aus dem sogenannten SED-Vermögen sollen zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg zusätzlich 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Allerdings gibt es offensichtlich Beratungsbedarf, um die möglicherweise unterschiedlichen Vorstellungen von Finanzministerium einerseits und Fachgremien andererseits zu einem für die Musikschulen günstigen gemeinsamen Ergebnis zu führen. Verständlicherweise existieren verschiedene Ansichten darüber, was denn die beste Art der Förderung mit diesen Mitteln sei - zum Beispiel ob eine einmalige spektakuläre Aktion oder die langfristige Qualitätssicherung der Musikschulen im Mittelpunkt der Bemühungen stehen sollte.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Position vertritt sie nach Prüfung aller Argumente zur Verwendung dieser 2 Millionen Euro für die Musikschulen des Landes?

 

(Zur Antwort bitte auf das nebenstehende Bild klicken.)


                  

Situation der Musikschulen im Land Brandenburg

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Dr. Martina Münch


                  

Mittelabfluss 2005 im Einzelplan 06 - Ausgaben für Kultur und Kirchen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann


Debatte im Plenum

des Gesetzentwurfes "Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg"

Tagesordnungspunkt 9 

der 27. Sitzung des Landtages Brandenburg

am 13. Dezember 2000

Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musikschulgesetz BbgIVI Sc IG)

2. Lesung

Redner: Trunschke, Dr. Andreas (PDS) S. 1620 -1621; Konzack, Heidemarie (SPD) S. 1620-1622; Firneburg, Werner (DVU) S. 1621-1623; Werner, Frank (CDU) S. 1622-1624; Wanka, Prof. Dr. Johanna (MWFK) S. 1623

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

zum Gesetzentwurf "Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg"

Debatte im Plenum

des Gesetzentwurfes "Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg"

Tagesordnungspunkt 5 

der 18. Sitzung des Landtages Brandenburg

am 12. Juli 2000

Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musikschulgesetz BbgIVI Sc IG)

1. Lesung

Redner: Hackel, Dr. Wolfgang (MWFK) S. 1068 -1070; Trunschke, Dr. Andreas (PDS) S. 1068 -1071; Konzack, Heidemarie (SPD) S. 1070; Firneburg, Werner (DVU) S. 1071-1072; Werner, Frank (CDU) S. 1071

 

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Musikschulgesetz)

Drucksache 3/1402