Musikakademie Rheinsberg und Kammeroper Rheinsberg


Mündliche Anfrage von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Geplante Fusion in Rheinsberg – Kammeroper und Musikakademie

In Fachkreisen und in der Kommunalpolitik der Region ist die geplante Fusion von Kammeroper Rheinsberg und Musikakademie Rheinsberg sehr umstritten. Bei Befürwortern wie auch bei Gegnern ist auch nicht immer klar, ob es um rein verwaltungstechnische bzw. lediglich finanzielle Gesichtspunkte geht oder besondere künstlerische oder kulturpolitische Effekte erwartet werden. Die Kommunalpolitik auf Kreis- und Stadtebene lehnt eine Fusion bzw. die Art und Weise des Vorgangs ab. Für die Landtagsabgeordneten muss sich die Frage stellen, wieso eine Angelegenheit der Legislative so strikt mit Terminsetzung in einem Dokument einer Modernisierungsgruppe der beiden Koalitionsparteien festgesetzt wurde, ob dazu ein Kabinettsbeschluss vorgesehen ist und welche Rolle der Landtag dabei überhaupt noch spielen soll.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Form berücksichtigt die Landesregierung den noch nicht abgeschlossenen Diskussionsprozess über das Für und Wider einer Fusion von Kammeroper und Musikakademie in Rheinsberg und welchen Stellenwert haben die Beschlüsse von Kreistag und Stadtverordnetenversammlung in diesem Zusammenhang?


Antwort von Frau Ministerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Vor dem Hintergrund sinkender Einwohnerzahlen, sich fortsetzender Abwanderung aus ländlichen Räumen sowie sich verengender Gestaltungsspielräumen der Öffentlichen Hand hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin die Initiative für eine kulturpolitische Optimierung im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung und –modernisierung am Standort Rheinsberg ergriffen. Ziel ist es, die kulturtouristischen Entwicklungspotenziale vor Ort zu erhalten und den Kulturstandort Rheinsberg insgesamt zukunftssicherer zu machen. Betroffen sind insbesondere die Kammeroper Schloss Rheinsberg GmbH und die Musikakademie Rheinsberg GmbH, die vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Stadt Rheinsberg gemeinsam getragen werden und künftig enger zusammengeführt werden sollen.

Dieser an die Stadt Rheinsberg und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bereits 2010 herangetragene Vorschlag fand auch landesseitig Zustimmung, zumal das Land Brandenburg die Kammeroper und die Musikakademie Rheinsberg aus dem Haushalt des MWFK mit derzeit über 1,2 Mio. Euro jährlich fördert. Dies entspricht 96 % aller öffentlichen Fördermittel für die beiden Kultureinrichtungen.

Angestrebt wird, nach ausgiebiger Prüfung verschiedener institutioneller Rechtsformen, eine Zusammenführung der beiden als GmbH geführten Kultureinrichtungen in einer einzigen GmbH. Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Fusion der beiden GmbHs sollen die bisherigen personellen und finanziellen Ressourcen der beiden Gesellschaften fortgeschrieben werden, jedoch wie in einem Gutachten der Prognos AG empfohlen, auf die neue GmbH-Struktur betriebswirtschaftlich optimiert verlagert werden.

Das Land Brandenburg ist an der Kammeroper Schloss Rheinsberg und der Kammerakademie Rheinsberg gesellschaftsrechtlich nicht beteiligt. Die Landesregierung legt aber schon angesichts ihres erheblichen Anteils an der Finanzierung beider Einrichtungen großen Wert darauf, dass die im Gutachten aufgezeigten Vorteile der Zusammenführung für die Verwaltungsvereinfachung und einen sparsameren Umgang mit Steuergeldern genutzt werden. Insoweit hat sie die Zusammenführung beider Einrichtungen unter einem wirtschaftlichen Dach als ein aus ihrer Perspektive anzustrebendes Ziel definiert.

Die Vorteile der Zusammenführung liegen aus Landessicht insbesondere in einer Straffung der Gremienstruktur, in der gemeinsamen Erledigung von Aufgaben wie der Bewirtschaftung der gemeinsam genutzten Infrastruktur, dem Marketing, dem Beschaffungswesen, dem Sponsoring oder dem Ticketverkauf. Weiterhin wird eine Reduktion von Aufgaben und Verwaltungsaufwendungen angestrebt.

Ungeachtet der anzustrebenden Synergieeffekte im nichtkünstlerischen Bereich steht der Fusionsprozess der Maxime, die künstlerische Eigenständigkeit von Musikakademie und Kammeroper unter dem Dach der gemeinsamen GmbH in größtmöglichem Umfang zu erhalten. Die Landesregierung nimmt insoweit mit Bedauern wahr, dass die rechtliche Zusammenführung der beiden Träger-GmbHs, auf die sie aus den oben genannten Gründen keinen unmittelbaren Einfluss hat, nicht von allen Beteiligten gleichermaßen zielstrebig verfolgt wird. Sie ist dessen ungeachtet aber zuversichtlich, dass das Projekt in absehbarer Zeit zum Erfolg gebracht wird.

Mit freundlichem Gruß

Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst