Kulturland Brandenburg und Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte

Mündliche Anfrage von Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

Prüfbericht zur möglichen Zusammenführung von Kulturland Brandenburg und Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte

Im Dokument „Modernisierungsvorhaben des Landes Brandenburg in der 5. Legislaturperiode“ vom 14. November 2011 ist davon die Rede, dass das Prüfergebnis zur möglichen Zusammenführung von Kulturland Brandenburg und dem Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte bis Ende 2011 vorliegen soll. Kooperationspartner der sehr erfolgreichen Institution Kulturland Brandenburg befürchten, dass mit der Zusammenlegung das Markenzeichen Kulturland Schaden nehmen könnte, vor allem aber, dass es dann nicht gelingt, die sehr dynamische Initiative Plattform Kulturelle Bildung dauerhaft zu etablieren.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird der nach welchen Kriterien erarbeitete Prüfbericht den Betroffenen und dem Landtag zur Beratung bzw. Entscheidung vorliegen?


Antwort von Frau Ministerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Das MWFK ist im Rahmen der „Modernisierungsvorhaben“ des Landes Brandenburg in der 5. Legislaturperiode damit beauftragt worden, die Zusammenführung von Kulturland Brandenburg e.V. und HBPG zu einer gemeinsamen Einrichtung zu prüfen. Das Prüfergebnis ist bis Ende 2011 (nicht 2012, hier handelt es sich um einen Druckfehler) vorzulegen.

Der Prüfauftrag entspricht den Intentionen bei der Neuausrichtung der Kulturpolitik des MWFK, die vorhandenen Ressourcen zur besseren Wirksamkeit und Präsenz des kulturpolitischen Handelns im Land zu bündeln.

Prüfkriterien für eine Fusion sind die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der kulturtouristischen Wirksamkeit der durch beide Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben im Bereich Kulturerbe und Kulturmarketing. Die Fusion muss einen „Mehrwert“ gegenüber dem status quo darstellen. Dazu gehört, dass sie zu einer stärkeren inhaltlichen Profilierung und „Schlagkraft“ gegenüber den beiden bestehenden Einrichtungen führt.

Es kann nur ein gleichberechtigtes Zusammengehen beider Einrichtungen sein. Die Marke „Kulturland Brandenburg“ ist in der fusionierten Einrichtung zu erhalten und zu stärken. Sowohl das Haus der Brandenburg-Preußischen Gesichte als auch Kulturland e.V. bieten eine Vielzahl von Projekten der Kulturellen Bildung an. Die fusionierte Einrichtung müsste daran anknüpfen und die vorhandenen Angebote weiterentwickeln.

Eine Fusion kann nur dann die gewollten Effekte haben, wenn beide Einrichtungen die Fusion aktiv mitgestalten. Die Geschäftsführungen des Hauses der Brandenburg-Preußischen Geschichte und von Kulturland e.V. wurden daher vom MWFK von Anfang an in den Prüfprozess einbezogen. Dies wird auch weiterhin geschehen.

Bei beiden Einrichtungen handelt es sich um privatrechtliche Einrichtungen, deren Zusammenführung keines Landtagsbeschlusses bedarf. Gern werde ich aber im AWFK über das Ergebnis der Prüfung und das sich daraus ergebene weitere Verfahren berichten.

Mit freundlichem Gruß

Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst