Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)


                  

POSITIONEN, REDEN und KONZEPTE von GERD-RÜDIGER HOFFMANN

                  

Rede von Gerd-Rüdiger Hoffmann

Die GEMA, die Urheberrechte und die Interessen der Kulturschaffenden

Rede zum Tagesordnungspunkt 11 der 60. Sitzung des Landtages Brandenburg am 29. August 2012: Drucksache 5/5810 (Sinnvollen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft, Vereinen sowie ehrenamtlich Tätigen und Kulturschaffenden ermöglichen, Antrag der CDU-Fraktion) und Drucksache 5/5902 (Neue GEMA-Tarifstruktur fair gestalten! Interessenausgleich zwischen Kulturschaffenden, ehrenamtlich Tätigen, Wirtschaft und Vereinen ermöglichen, Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE)


"Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind im Landtag Brandenburg mit dieser Initiative sicherlich etwas spät dran. Trotzdem begrüße ich, dass die CDU-Fraktion einen Antrag zum Thema Verwertungsgesellschaften und Interessen der Klubs, Künstlerinnen und Künstler und auch der Wirtschaft  eingebracht hat. Frau Heinrich, ich verstehe Ihren Ärger über die GEMA sehr gut. Aus Ihrer Rede spricht eine sehr engagierte Kulturpolitikerin. Den Forderungen in Ihrer Rede stimme ich ausdrücklich zu. Und das sage ich, weil ich Sie in diesen Punkten sehr unterstütze. Trotzdem bin ich froh, dass es einen Entschließungsantrag gibt. Dieser Entschließungsantrag ist nämlich einfach besser. Er ist kulturpolitischer ausgerichtet als der Antrag der CDU-Fraktion - fast so kulturpolitisch engagiert wie Ihre Rede. Und er ist besser, weil er die deutliche Aufforderung enthält, die neuen Tarifstrukturen der GEMA bis zum Abschluss des anhängigen Schiedsverfahrens nicht anzuwenden. (Vereinzelt Beifall DIE LINKE) Der Entschließungsantrag ist damit dem des Thüringer Landtages viel ähnlicher. Das ist in diesem Falle gut, denn der wurde von allen Fraktionen gemeinsam eingebracht und beschlossen – übrigens auch von der FDP-Fraktion. Allerdings, beiden heute vorliegenden Anträgen ist eines gemeinsam: Sie können beide lediglich als Reparaturmaßnahme gelten.

Worum geht es also? Bei allem berechtigten Ärger über die GEMA – liebe Kerstin Meier, liebe Anja Heinrich – muss gesagt werden, dass die GEMA eben trotzdem nicht einzig als bürokratisches Monster zu betrachten ist. So einfach ist das nicht. Kerstin Meier hat ja bereits einige Punkte genannt. Der gegenwärtig wieder einmal zutage tretende Konflikt um die GEMA-Tarife ist nur ein Symptom – Symptom für die Krise des gesamten Systems der Verwertungsgesellschaften. Zu diesem Punkt hat Frau von Halem einiges gesagt.

Der Verwertungsgesellschaft WORT wird zum Beispiel vorgeworfen, dass ihr Verteilungsmodell gegen den Treuhandgrundsatz verstößt. Das Landgericht München hat das bestätigt. Mit diesem Urteil werden auch andere Verwertungsgesellschaften – also auch die GEMA - daran arbeiten müssen, ihre Verteilungspraxis umzugestalten. Dazu kommen geduldete Intransparenz und umständliche Fragebögen, die durchaus auch einmal zur bösen Falle für Klubbetreiber oder Kulturschaffende werden können. Zu Recht werden die teilweise gravierend undemokratischen Binnenstrukturen kritisiert. Allein die Praxis der unterschiedlichen Rechte verschiedener Mitgliedergruppen bei der GEMA werfen Fragen auf, die gerecht geklärt werden sollten. Einzig bei der Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST geht es relativ fair zu. Nun also noch die Gefährdung von Klubs, Gaststätten und Diskotheken durch die neuen Tarifbestimmungen der GEMA.

Wahrscheinlich stimmen die Berechnungen der zukünftig Betroffenen, wenn sie davon ausgehen, dass teilweise mit einer Erhöhung der Abgaben von bis zu 2 000 Prozent zu rechnen ist. Für 40 Prozent der Veranstalter wird es teurer werden, wobei gesagt werden muss, dass das nicht immer ungerecht ist denn einige von ihnen haben bisher vielleicht auch zu wenig gezahlt. Aber die Sache ist eben nicht übersichtlich.

Bis die Schiedsstelle entschieden hat, werden die Abgaben zwar auf ein Treuhandkonto überwiesen, aber gezahlt werden muss eben erst einmal. Bereits das kann das Aus für einzelne Einrichtungen bedeuten. Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verhindert das gegenwärtig leider nicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt erfüllt in all diesen Fragen seine Funktion als Aufsichtsbehörde nicht. Noch einmal: Das System insgesamt stimmt nicht, jedenfalls nicht im Konkreten.

Die Enquetekommission Kultur des Deutschen Bundestages  hat  in ihrem Abschlussbericht 2007 insgesamt 14 Handlungsempfehlungen zum Thema GEMA und Verwertungsgesellschaften formuliert. Zu begrüßen ist, dass bereits im ersten Punkt klargestellt wird, dass es um die Sicherung der kulturellen Vielfalt geht. Ein Antrag der LINKEN im Abgeordnetenhaus von Berlin stellt unser heute behandeltes Thema konsequent genau in diesen Kontext. Das ist, wie ich finde, eine interessante Anregung für unser Haus.
Gegenwärtig geht es darum, dass erstens die GEMA-Reformpläne bis zur Klärung durch die Schiedsstelle ausgesetzt werden, dass  zweitens darauf hingearbeitet wird, demokratische Binnenstrukturen verpflichtend vorzuschreiben, und dass drittens die Aufsicht grundlegend verbessert wird.

Beide Anträge gehen in die richtige Richtung. Aber mit Blick in den Abschlussbericht der Enquetekommission Kultur kann man nur feststellen: Es gibt noch viel Arbeit auf diesem Gebiet. – Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE und GRÜNE/B90)"


Zum Videomitschnitt des Redebeitrags von Gerd-Rüdiger Hoffmann und der der anderen Redner (unter "Interessenausgleich - Gema-Tarife")


 

DOKUMENTE und andere MATERIALIEN

                  

Entschließungsantrag von SPD und LINKE

Neue GEMA-Tarifstruktur fair gestalten! Interessenausgleich zwischen Kulturschaffenden, ehrenamtlich Tätigen, Wirtschaft und Vereinen ermöglichen

zum Antrag der Fraktion der CDU (DS 5/5810) 

DS 5/5902



                  

Antrag der CDU

Sinnvollen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft, Vereinen und sowie ehrenamtlich Tätigen und Kulturschaffenden ermöglichen

DS 5/5810


                  

Schlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "Kultur in Deutschland"

Kapitel zur "Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten"

Bundestags-Drucksache 16/7000

Kapitel 4.3.4 befasst sich mit der Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

und beinhaltet neben der Bestandsaufnahme und Problembeschreibung auch insgesamt 14 Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" zu diesem Thema

S. 267 bis 285