Sorbisches/Wendisches im Schulunterricht: Unterschiedliche Zuständigkeit in Sachsen und Brandenburg

Mündliche Anfrage zu den Landtagssitzungen am 12.-14. Dezember 2012

Im Land Brandenburg werden im Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden die Maßnahmen zum verfassungsmäßig garantierten Unterricht in Niedersorbisch aus Mitteln der Stiftung für das sorbische Volk finanziert. In Sachsen dagegen liegt die Zuständigkeit, auch in finanzieller Hinsicht, beim sächsischen Kultusministerium, weil der Freistaat Sachsen davon ausgeht, dass auch die Schulbildung für Sorben in der Verantwortung staatlicher  Stellen liegt. Auf der gemeinsamen Sitzung des Sorben/Wenden-Rates Brandenburg und des Sorben-Rates Sachsen am 12. November 2012 in Dresden wurde die Frage aufgeworfen, ob es möglich wäre, diese Diskrepanz zwischen brandenburgischer und sächsischer Herangehensweise aufzulösen.


Ich frage deshalb die Landesregierung:

Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sich mit dem Freistaat Sachsen auf ein einheitliches Herangehen zu einigen?