Vergessene Orte: Das KZ Schlieben-Berga und das KZ Uckermark

Kleine Anfrage vom 4. November 2011 (DS 5/4227)

Das Konzentrationslager Schlieben-Berga und das Konzentrationslager Uckermark sind über viele Jahre hinweg zu sogenannten „vergessenen Orten“ der Erinnerungskultur geworden. Seit Jahren jedoch beschäftigen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit der Erforschung der Geschichte und vor allem auch mit dem Erhalt der authentischen Orte nationalsozialistischer Gewaltherrschaft in Schlieben und in Fürstenberg/Havel. An beiden Orten bewährt sich dabei, vor allem die Spurensuche als pädagogisches und bildungspolitisches Konzept hervorzuheben, das nicht auf Bekenntnis oder Überwältigungsdidaktik setzt. Wenn sich auch die dezentrale Gedenkstättenarbeit im Rahmen des Föderalismus weitgehend als richtig erwiesen hat, so hat der Gedenkort KZ Schlieben-Berga das besondere Problem, dass es eines der drei größten Außenlager des KZ Buchenwald war und somit inhaltlich zu Thüringen gehört. Dennoch kamen die ersten Frauen, die dort zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden, aus dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. Und auch örtlich gehört der Gedenkort zu Brandenburg. Die Erinnerungsarbeit im Zusammenhang mit dem KZ Uckermark hat das besondere Problem, dass auch nach dem Krieg viele der ehemaligen Häftlingsfrauen weiterhin als „Asoziale“ stigmatisiert wurden und der Ort selber weitgehend verschwunden war, begünstigt durch die militärische Nutzung des Geländes.

Ich frage die Landesregierung:

Welchen Stellenwert haben in der brandenburgischen Landespolitik die Gedenkorte KZ

  1. Schlieben-Berga und KZ Uckermark auf a) politisch-konzeptioneller Ebene von der Erinnerungskultur bis hin zur politischen Bildung allgemein, b) der Ebene der Finanzplanung und der Arbeitsförderung, einschließlich des Haushaltsplanes 2012 und c) der fachlichen Ebene wie museumspädagogische Beratung, Archivarbeit und Recherchen, Weiterbildung der ehrenamtlich Engagierten, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der vor allem ehrenamtlich arbeitenden Vereine „Gedenkstätte KZ-Außenlager Schlieben-Berga e.V.“ und „Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark e.V.“ und der mit ihnen kooperierenden Initiativen?
  3. Welche Konzepte und Ideen verfolgt die Landesregierung, solche zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich der Spurensuche vor Ort, insbesondere dem Erhalt von authentischen Orten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, widmen, ideell und materiell zu unterstützen?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, beiden Vereinen zur Sicherung des erreichten Standes, zur Verstetigung der Gedenkortarbeit und zur Absicherung eigenständiger Aktionen und Projekte die neben Spenden und kommunaler Unterstützung nach meinen Berechnungen jährlich mindestens notwendigen 10.000 Euro pro Initiative zu gewähren?
  5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung hinsichtlich einer Einbindung in die institutionalisierte Gedenkstättenarbeit des Landes Brandenburg?
  6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Arbeit der beiden Gedenkstätten in das zu erarbeitende Konzept der kulturellen Bildung für das Land Brandenburg zu integrieren?
  7. Wie bewertet die Landesregierung die über Vorbehalte gegenüber der Gedenkstätte KZ Uckermark hinausgehenden und gegenüber den ehemaligen Häftlingen diskriminierenden Einträge in das ungeschützt ausliegende Gästebuch?
  8. Welche Fortschritte sind beim Aufbau des Wegeleitsystems unter Einbeziehung des KZ Uckermark zu verzeichnen?
  9. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, ein Wegeleitsystem zur Unterstützung der Arbeit der Gedenkstätte KZ Schlieben-Berga zu errichten?
  10. Gibt es im Zusammenhang mit der doppelten Länderzuständigkeit für das KZ Schlieben-
    Berga Bestrebungen, Einvernehmen mit der Thüringischen Landesregierung herzustellen?

 


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)