Theaterverträge mit Schwedt und Senftenberg

Kleine Anfrage vom 19. Januar 2011 (DS 5/2690)

Versprochen, zumindest in Aussicht gestellt, war, dass die Theaterverträge mit den uckermärkischen bühnen schwedt und der NEUEN BÜHNE Senftenberg über eine Laufzeit von drei Jahren noch im Dezember 2010 abgeschlossen werden. Daraus wurde nichts, was zu Unsicherheiten bei den Belegschaften der beiden Theater führt. Diese Unsicherheit wird noch verstärkt durch Äußerungen der Ministerin, dass die Kommunen stärker als das Land in der Kulturförderung gefordert seien, weil sie Träger der Kultur wären. Die Kommunen aber, selber in schwieriger Finanzlage, sprechen von einer dramatischen Situation. Dennoch gab es andererseits mit der leichten Aufstockung des Kulturetats im Haushaltsplan 2011 und zahlreichen Stellungnahmen von Vertretern der Landesregierung und der Koalition im Landtag auch klare Bekenntnisse zur Wertschätzung dieser beiden Theater im Land Brandenburg.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Theaterverträge mit den uckermärkischen bühnen schwedt und der NEUEN BÜHNE Senftenberg bisher nicht unterzeichnet wurden?
  2. Was spricht für die Unterzeichnung längerfristiger Theaterverträge mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren, was spricht für den Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr oder zwei Jahren?
  3. Wie interpretiert die Landesregierung den Artikel 34, Absatz (3) der Verfassung des Landes Brandenburg, in dem es heißt „Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen die Teilnahme am kulturellen Leben und ermöglichen den Zugang zu den Kulturgütern“?
  4. Da durch die Erhöhung der Theaterpauschale von einer Steigerung der Zuschüsse für das Staatstheater Cottbus aus dieser Einnahmequelle um 12 Prozent die Rede ist, frage ich: Ergibt sich auch für Schwedt und Senftenberg durch die Erhöhung der Theaterpauschale eine vergleichbare Steigerung? Wie hoch sind die aus der Erhöhung der Theaterpauschale um 1,5 Millionen Euro vorgesehenen Summen für Schwedt und Senftenberg?
  5. Wie setzte bzw. setzt sich der den Theatern in Schwedt und Senftenberg insgesamt zur Verfügung stehende Finanzetat zusammen? (Es wird in diesem Zusammenhang gebeten, die Finanzierung dieser beiden Theater von 2004 bis 2010 genau aufzuschlüsseln und den Inhalt der jeweiligen bisherigen Theaterverträge zu erläutern.)
  6. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der beiden Theater unter den Gesichtspunkten der künstlerischen Qualität, der Verankerung in der Region und im Land Brandenburg (Standortfaktor), der Wirkung der Ensembles auf das geistig-kulturelle Klima in den jeweiligen Regionen und der Bedeutung für die Ausstrahlung des Landes Brandenburg auf andere Bundesländer und darüber hinaus?
  7. Hält es die Landesregierung für möglich, aus Haushaltsgründen ab 2012 den Zuschuss für diese beiden Theater zu kürzen? Wenn ja, geht die Landesregierung dann davon aus, dass die künstlerische Qualität und die Erfüllung kulturbildender Aufgaben weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden können?
  8. Obwohl natürlich der Nutzen dieser beiden Theater nicht wie bei einem Unternehmen messbar ist, beide Theater aber als Notwendigkeit und nicht als Luxus für die Regionen anerkannt sind, frage ich: Wie schätzt die Landesregierung den „MehrWert“ dieser beiden Theater ein?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)