Tagebaurandbetroffenheit – Lieske (Lěska)

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 29. August 2013

Während auch im 2. Entwurf des Braunkohlenplanes Tagebau Welzow-Süd vom Juni 2013 relativ ausführlich Aussagen über eine eventuelle Umsiedlung von Ortschaften bzw. Ortsteilen getroffen werden, sind dagegen Fragen der so genannten Randbetroffenheit nur sehr vage behandelt. Wenn aber tatsächlich konkrete Aussagen gemacht werden, dann verunsichern diese die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner wie zum Beispiel in Lieske (Lěska) umso mehr. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass der Tagebau bis auf 200 Meter an Wohngebiete heranreichen darf. Unklar ist auch, wie mit dem absehbaren und bereits einsetzenden Wertverfall der Grundstücke am Tagebaurand umgegangen wird.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

Was unternimmt die Landesregierung, um für die zukünftig eventuell vom Tagebau randbetroffenen Gemeinden wie Lieske (Lěska) rechtlich eindeutige und verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)