Behinderung des Bekenntnisses zur sorbischen/wendischen Kultur in Senftenberg (Zły Komorow)

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 28. August 2013

Im Zusammenhang mit der Art und Weise der Diskussion über die Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes und die Definition des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes fühlen sich laut Berichterstattung in der Wochenzeitung NOWY CASNIK vom 7. August 2013 und mehrerer Anfragen in meinem Senftenberger Abgeordnetenbüro Bürgerinnen und Bürger unter Druck gesetzt, die sich als Sorben/Wenden bzw. Anhänger einer wendisch-deutschen Kultur in Senftenberg (Zły Komorow) und Umgebung verstehen. Auch im deutsch-wendischen Gottesdienst am 11. August 2013 wurde diese Sorge deutlich benannt. Zudem wurde zum Beispiel in einem hasserfüllten Leserbrief an die Lokalzeitung u. a. die Meinung geäußert, dass die Sorben die Ortsschilder doch selber ändern könnten, wenn sie diese auch alleine bezahlten. Ohnehin bekämen sie zu viele Steuergelder vom Staat. Aber auch offizielle Stellen und Abgeordnete bemühen sich immer wieder öffentlich um Argumente, warum in Senftenberg (Zły Komorow) nicht die Rede von einer sorbischen/wendischen Tradition sein könne. Sie ignorieren dabei zum Beispiel den Verein „Bürgerhaus Wendische Kirche“, der sich laut Satzung ausdrücklich der sorbischen/wendischen Kultur verpflichtet fühlt, oder auch die Existenz des „serbske blido“, der in Zusammenarbeit mit der „Schule für Niedersorbische Sprache und Kultur“ regelmäßig Sprachkurse und Vorträge mit großem Zuspruch anbietet. Überhaupt nicht beachtet wird, dass europäische Standards der Minderheitenpolitik auch verbindlich für Land und Kommunen gelten. Eine Abgeordnete soll laut Berichterstattung in der Presse sogar vorgeschlagen haben, dass entgegen allen Regeln demokratischer Minderheitenpolitik die Mehrheit eben entscheiden müsse, ob es sich hier um ein sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet handele oder nicht. Die sorbische/wendische Presse der Niederlausitz und der Oberlausitz kritisiert diese diskriminierenden Argumente scharf.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

Was wird die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Stadt Senftenberg (Zły Komorow) unternehmen, um im Sinne von Artikel 25 der Landesverfassung und des europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten diesen den Ruf der Stadt und des Landes schädigenden Zustand überwinden zu helfen?

Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)