Proschim (Prožym) als Vorbild in der Energiewende

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 15.05.2014

Das Land Brandenburg läuft Gefahr, eine Provinzposse zu produzieren, wenn tatsächlich das sorbische/wendische Dorf Proschim (Prožym) wegen des geplanten und von der Landesregierung gewünschten neuen Tagebaues Welzow-Süd II abgebaggert wird. Dann würde ein Dorf verschwinden, dass sich komplett mit erneuerbaren Energien, selbstverständlich CO2-frei, versorgt und wo es gelungen ist, auch darüber hinaus regionale Wirtschaftskreisläufe zu etablieren. Ein Dorf, das lokal verwirklicht hat, was landesweit als mittel- bzw. langfristige Aufgabe steht, würde zugunsten der technologisch, sozial und ökologisch überholten Braunkohlenverstromung vernichtet werden. Eine Energiepolitik des Gestern würde über ein Dorf, das für Tradition und Zukunft steht, den Sieg davon tragen dürfen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

Welches Botschaftsmanagement beabsichtigt die Landesregierung zu entwickeln, um dennoch die geplante Abbaggerung des sorbischen/wendischen Dorfes Proschim (Prožym) als Bestandteil erfolgreicher Energiepolitik darstellen zu können?

 

Antwort des Ministers für Infrastruktur und Landwirtschaft

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

leider war aus zeitlichen Gründen die Beantwortung Ihrer o.g. Mündlichen Anfrage im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, daher antworte ich Ihnen nunmehr schriftlich wie folgt:

Das Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd, TA II läuft seit mehr als sechs Jahren und ist mit hoher Transparenz und einer umfänglichen Öffentlichkeitsbeteiligung geführt worden. Zwei Beteiligungsverfahren mit jeweils mehrtägigen Erörterungen, zahlreiche Sitzungen des Braunkohlenausschusses und Diskussionsrunden vor Ort belegen diesen Ansatz.

Im Ergebnis dieses Planverfahrens setzt sich der aktuelle Planentwurf im Rahmen der Planrechtfertigung (energiewirtschaftliche Notwendigkeit/Klimaschutzziele) eingehend auch mit den einzelnen Aspekten der vom Wirtschafts- und Umweltministerium jeweils in Auftrag gegebenen Gutachten auseinander. Dies war im Übrigen eine der Grundlagen für die Beschlussfassung des Braunkohlenausschusses am 28.04.2014.

Auch die von Ihnen angesprochene Thematik des Welzower Ortsteils Proschim (Prožym) und seiner möglichen Abbaggerung ist im Rahmen der Planrechtfertigung (Alternativenprüfung) intensiv untersucht und bewertet worden. Dies kann ebenfalls den umfangreichen Ausführungen im Entwurf des Braunkohlenplanes entnommen werden. Sollte die Landesregierung im Sinne der Weiterführung des Welzower Tagebaus in den räumlichen Teilabschnitt II entscheiden und die anschließenden bergrechtlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren diesen Tagebau bestätigen, ist das Bergbauunternehmen im Übrigen gesetzlich verpflichtet, für einen angemessenen Ausgleich sorge zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger

 

Frage des Abgeordneten und Antwort der Landesregierung als PDF-Datei

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)