Begleitung und Unterstützung von Familien und Ehrenamtlichen in der Pflege

Kleine Anfrage vom 28. Oktober 2011 (DS 5/4196)

Alle an der Pflege im Land Brandenburg Beteiligten stehen vor großen Herausforderungen, um trotz der nicht immer günstigen vom Bund vorgegeben Rahmenbedingungen eine hohe Qualität ganzheitlicher Pflege und effektiver Versorgungsstrukturen zu sichern. Die Landkreise unternehmen große Anstrengungen, um ihren Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Immer schwieriger wird es, unter den konkreten Bedingungen besonders in Randgebieten mit hoher Arbeitslosigkeit und Wegzug Selbsthilfe zu fördern. Das frühere Rückrat häuslicher Pflege, die Familienstruktur, ist in einigen Gebieten gar nicht mehr vorhanden. Hinzu kommen die zunehmende Individualisierung der Lebensstile und weiterer Faktoren wie sinkende Realeinkommen oder zunehmende Mobilität im Arbeitsprozess. Deshalb gewinnen außerfamiliäre und dennoch selbst bestimmte und weitgehend selbst organisierte Netzwerke der Pflege an Bedeutung. Doch dafür sind höhere finanzielle Ausgaben nötig. Es ist die Rede davon, dass die Pflegeversicherung eben doch bloß eine „Teilkaskoversicherung“ sei. Das seit Einführung der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen übernommene Risiko der Pflegebedürftigkeit belastet zunehmend die örtlichen Sozialhilfeträger. Sozialstationen und ambulante Pflegedienste gehören zwar zu den bewährten Grundstrukturen der ambulanten Pflege und sind fester Bestandteil von Netzwerken, aber auch hier lassen sich die zusätzlichen Anforderungen an Koordination, Kooperation und gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch nicht ehrenamtlich bewältigen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass Ehrenamt und Selbsthilfe arbeitsteilig und in Kooperation mit professioneller Pflege durch
    • ausreichende Mitfinanzierung,
    • konzeptionell Arbeit und Vernetzung der Akteure,
    • Gewinnung von Helferinnen und Helfern sowie
    • Fortbildung
    mit Unterstützung der Landesebene so gestärkt werden, dass sie aus einer gesicherten Basisstruktur heraus auch weiterhin ihren Anteil bei der Erfüllung der umfangreichen Aufgaben in der Pflege leisten können?
  2. Welche Indikatoren erschweren aus Sicht der Landesregierung die Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“?
  3. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit der am Rand Brandenburgs liegenden Landkreise zur Sicherstellung ganzheitlicher und vernetzter ambulanter Versorgungsstrukturen unter Gesichtspunkten wie
    • Fortentwicklung einer leistungsfähigen pflegerischen Versorgungsstruktur,
    • Abgrenzung zu vorrangigen Leistungsträgern,
    • demographischer Wandel,
    • Verbesserung der Qualität des Leistungsangebots,
    • Sicherstellung bedarfsgerechter Hilfen (besonders bei an Demenz erkrankten Menschen)
    • sich ständig ändernder Gesetzeslage und aktueller Rechtsprechungen,
    • oft prekärer Haushaltssituation in Landkreisen und Kommunen und
    • teilweise immer noch hoher Arbeitslosigkeit
    ein?
  4. Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung nach der Novellierung des AG-SGB XII bei den Finanzierungsregelungen zur Anerkennung der Förderung der Selbsthilfe? Sieht die Landesregierung Möglichkeiten der Mitfinanzierung durch das Land?
  5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Verbesserung der Förderung von Sozialarbeitern in den Sozialstationen?
  6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um auch Beschäftigte in privaten Pflegediensten mit regelmäßigen Informations- und Qualifizierungsveranstaltungen zu unterstützen?
  7. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen ein, alle Mehrgenerationenhäuser auch nach 2013 erhalten zu können?
  8. Wie bewertet die Landesregierung die Aufgabenerweiterung der Mehrgenerationenhäuser durch Übernahme von Pflege bei gleichzeitiger Kürzung der Zuwendungen durch den Bund?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)