Elektronisches Personenstandsregister – Ende der Papierregister am 31.12.2013

Kleine Anfrage vom 16.1.2013 (DS 5/6704)

Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes (PStG) im Jahre 2009 sind die Kommunen verpflichtet, das Personenstandsregister elektronisch zu führen, wobei ihnen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013 eingeräumt wurde. Aus Sicht des brandenburgischen Innenministeriums sprechen sachliche und technische Gesichtspunkte dafür, die Register aller 176 Standesämter des Landes Brandenburg in ein Register eines entsprechend ausgestatteten Rechenzentrums zu integrieren. Der Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters und der neuen AutiSta-Versionen ist im Rechenzentrum der Stadt Cottbus möglich. Da dieses Rechenzentrum den Status eines Eigenbetriebes hat, muss jede an diesem System teilnehmende Kommune einen eigenen öffentlich-rechtlichen Vertrag  mit der Stadt Cottbus abschließen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung des neuen Personenstandsgesetzes (PStG) aus dem Jahre 2009 aus Sicht der Landesregierung einzuschätzen?
    • Welche allgemeinen Fortschritte bzw. Probleme zeichnen sich ab?
    • Wie viele Kommunen konnten bereits die Führung des Personenstandsregisters als Papierregister beenden und sind vollständig zum elektronisch geführten Register übergegangen?
    • Wie viele Kommunen haben bereits einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Cottbus abgeschlossen?
    • Wie viele Kommunen zögern noch, einen Vertrag mit der Stadt Cottbus abzuschließen?
    • Gibt es Kommunen, die eine andere Option bevorzugen möchten?
  2. Ist ein für alle Kommunen verbindliches und zentral eingeführtes Personenstandsregister mit dem Konnexitätsprinzip vereinbar?
  3. In welcher Form (Verordnung, Durchführungsbestimmung, Gesetz) will das Land die Einführung und das Betreiben des elektronischen Personenstandsregisters so regeln, dass für alle Kommunen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Cottbus zum Betrieb im Cottbuser Rechenzentrum verbindlich wird?
  4. Wie sind die zusätzlichen Kosten zwischen Land und Kommunen verteilt?
  5. Wie werden Kommunen bei der Umstellung auf das neue System beraten?
  6. Ist mit dem IT-Fachverfahren Automation im Standesamt (AutiSta) garantiert, dass diakritische Zeichen in sorbischen/wendischen Namen wie auch bei polnischen oder tschechischen Namen exakt und problemlos darstellbar sind?
  7. Wie wird die Vernetzung und Kompatibilität mit einem bundeseinheitlichen Register gewährleistet?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)