Pauschale Besteuerung bei Mini-Jobs

Mündliche Anfrage zu den Landtagssitzungen am 27. und 28. Februar 2013

Ein Bürger in meinem Wahlkreis hat mit einer Servicefirma, die für die Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG) tätig ist, einen Vertrag über einen Mini-Job über den Einsatz zum Schneeschieben an einigen Wohnobjekten der KWG abgeschlossen, wenn dies vom Wetter her nötig ist. Einmal davon abgesehen, dass ein Lohn unterhalb des Mindestlohnes vereinbart wurde, die Firma hat ihm außerdem von dem ja ohnehin geringen Verdienst nun noch die 2 Prozent Pauschsteuer abgezogen, die eigentlich sie als Arbeitgeberin zu tragen hat.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

Ist es im Land Brandenburg allgemein üblich, dass kommunale Unternehmen und von ihnen beauftragte Servicegesellschaften mehr Lasten auf geringfügig Beschäftigte abwälzen als vom Gesetzgeber in der Regel vorgesehen?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)