Mehrgenerationenhäuser im Land Brandenburg

Kleine Anfrage vom 7. Juni 2010 (DS 5/1394)

Für Menschen verschiedenen Lebensalters bieten die Mehrgenerationenhäuser Raum, sich ungezwungen zu begegnen und gegenseitig von den jeweiligen Kompetenzen der anderen zu profitieren. Sie sind zu offenen Orten geworden, an denen gegenseitiger Austausch von Jung und Alt und Unterstützung von Familien neu gelebt wird. Viele Mehrgenerationenhäuser vernetzen Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen in den jeweiligen Regionen. Dort treffen sich Angebot und Nachfrage. Es sind generationenübergreifende Netzwerke entstanden, in die sich jeder und jede mit den persönlichen Fähigkeiten einbringen kann. An diesen Netzwerken, diesen bunten Marktplätzen von Dienstleistungen um das Mehrgenerationenhaus herum, beteiligen sich Schulen, soziale Vereine, Bibliotheken, Feuerwehren und andere kommunale Einrichtungen. In einem Mehrgenerationenhaus arbeiten Freiwillige und professionelle Kräfte eng zusammen. Sie werden durch unterschiedliche Arbeitsfördermaßnahmen wie zum Beispiel Kommunalkombi unterstützt. So kann geboten werden, was vor Ort auch tatsächlich benötigt wird. Auf diese Weise bieten Mehrgenerationenhäuser oft erfolgreich ein Forum, in dem private und freiwillige Initiativen mit staatlichen Leistungen verbunden sind. Es geht auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Generationen und auf den Bedarf vor Ort ein. Sie sind in vielen Regionen unverzichtbar geworden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser gibt es 2 ½ Jahre nach Beginn des Bundesprojektes Mehrgenerationenhaus im Land Brandenburg? (Um Aufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Trägern wird gebeten.)
  2. Wie viele Mehrgenerationenhäuser haben das Projekt vorzeitig beendet? Welche Gründe gab es dafür im Einzelnen?
  3. Werden auch heute noch Anträge von Einrichtungen, in das Mehrgenerationenhausprojekt neu aufgenommen zu werden, bewilligt?
  4. Welche Maßnahmen kann die Landesregierung ergreifen, wenn insbesondere eine Kommune sich gezwungen sieht, die finanzielle Unterstützung für ein Mehrgenerationenhaus zu kürzen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung das Bundesprojekt Mehrgenerationenhäuser und die Arbeit der einzelnen beteiligten Einrichtungen im Land generell?
  6. Welche Meinung hat die Landesregierung zu Vorstellungen, nach Beendigung des auf fünf Jahre angelegten Projektes den bis dahin beteiligten Einrichtungen auch den Namen „Mehrgenerationenhaus“ zu versagen?
  7. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, damit das Mehrgenerationenhausprojekt über 2013 hinaus gefördert und möglichst verstetigt werden kann?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)