Dienstreisen für Lehrkräfte zu Fortbildungs- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 6. Juni 2013

Obwohl Lehrerinnen und Lehrer des Landes Brandenburg angehalten sind, pro Jahr mindestens zwei Fortbildungs- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen, werden in diesem Zusammenhang anfallende Fahrtkosten in der Regel nicht erstattet. Nur in Ausnahmefällen gelten Fortbildungsveranstaltungen auf schriftliche Veranlassung des Dienstherrn als „ausschließlich im dienstlichen Interesse“ mit entsprechendem Versicherungsschutz und dem Anspruch der Kostenerstattung. In der Regel allerdings  gelten Fortbildungsveranstaltungen als „nur teilweise im dienstlichen Interesse“, wodurch der Dienstherr seine Verpflichtung zur Zahlung der entstehenden Kosten umgeht und der Versicherungsschutz nur eingeschränkt gilt.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet die Landesregierung diese Praxis unter Berücksichtigung geltender Gesetze und Verordnungen?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)