Archivneubau und zukünftige Aufgaben des Kunstarchivs Beeskow

Kleine Anfrage vom 11.08.2014 (DS 5/9417)

Im Kunstarchiv Beeskow werden gegenwärtig etwa 23.000 Objekte gelagert, darunter vor allem Kunstwerke von herausragendem Wert mit nationaler und internationaler Bedeutung. Um diese angemessen zur Geltung bringen zu können, die „Inwertsetzung der ungenutzten Potentiale des Archivs“ zu erreichen und es damit zu einem Besuchermagneten mit überregionaler Ausstrahlung und zu einem Forschungs- und Servicezentrum von europäischem Rang zu entwickeln, wird auf Initiative der Stadt Beeskow in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oder-Spree mit beeindruckendem Engagement ein Archivneubau angestrebt. Mit der Restaurierung der historischen Mauern, die in den Neubau integriert werden sollen, ist bereits begonnen worden. Zwar konnte der damalige Finanzminister während eines Besuches im Archiv im Oktober 2011 nicht verbindlich zusagen, den Neubau eines Kunstarchivs durch das Land mitzufinanzieren, sagte jedoch auch, dass die Landesregierung Beeskow bei der Errichtung dieses kulturpolitischen Alleinstellungsmerkmals nicht im Stich lassen werde. Er lobte ausdrücklich das finanzielle Engagement der relativ kleinen Kommune Beeskow bei diesem Vorhaben. In den danach folgenden Antworten der Kulturministerin im Namen der Landesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen sowie in Äußerungen vor dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (zuletzt am 18. Juni 2014 ist von einer Unterstützung des Landes in dieser Sache nichts mehr zu spüren, wenn zum Beispiel davon die Rede ist,

* dass es mit der Landesregierung nichts zu tun habe, wenn Stadt oder Landkreis den Neubau eines Archivs anstreben und darüber mit Berlin oder anderen über Projekte zur Qualifizierung des Kunstarchivs verhandelten,

* dass mit der Erfüllung der im Verwaltungsabkommen zwischen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin sowie dem Landkreis Oder-Spree festgelegten Aufgaben kein weiter gehendes Engagement des Landes Brandenburg notwendig sei,

* dass die Region bereits überdurchschnittlich viele Mittel zur regionalen Entwicklung zur Verfügung gestellt bekommen hätte,

* dass die Kunstwerke sicher untergebracht seien (hier müsse nichts gerettet werden),

* dass die Aufgabe der öffentlichen Präsentation dieser Kunst erfüllt sei (es sei der Pflicht erst einmal Genüge getan),

* dass also das Land alle Aufgaben erfüllt sehe und deshalb keinen Handlungsbedarf erkennen könne.

Dennoch gibt es mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur auch Bemühungen, nach dem 2010 abgelehnten INTERREG-Antrag unter den Bedingungen neuer Förderinstrumente nach passenden Fördermitteln zu suchen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten soll klären, welche Empfehlungen für den weiteren Umgang mit der Beeskower Sammlung aus Expertensicht gegeben werden können.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

  1. Hält die Landesregierung an der auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur formulierten Zielstellung fest, dass der geplante Archivneubau für Beeskow der Inwertsetzung der ungenutzten Potentiale des Archivs dienen soll, um es zu einem Besuchermagnet mit überregionaler Ausstrahlung und einem Forschungs- und Servicezentrum von europäischem Rang zu entwickeln?
  2. Wie lautet die konkrete Aufgabenstellung für das im Namen der Länder Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegebene Expertengutachten zum Kunstarchiv Beeskow?
  3. Wann ist mit der Vorlage des Gutachtens zu rechnen?
  4. Nach welchem Verfahren sollen die Ergebnisse bewertet und Schlussfolgerungen für kulturpolitische Entscheidungen gezogen werden?
  5. Wer soll bei der Auswertung des Gutachtens und zur Vorbereitung kulturpolitischer Entscheidungen einbezogen werden?
  6. Gilt für die Landesregierung weiterhin als Prämisse, dass dieses Kunstarchiv vor allem in kommunaler Verantwortung im Sinne eines „Kulturprojektes im ländlichen Raum“ zu entwickeln sei, nicht so sehr in Verantwortung des Landes als Sammlung mit großen Anteilen hochwertiger Kunstwerke mit zum Teil widersprüchlichem und historisch interessantem Charakter?
  7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Sammlung stärker in das Konzept zur Kulturellen Bildung des Landes Brandenburg einzubinden, um u.a. sinnlich wahrnehmbar die Auseinandersetzung mit der Geschichte der DDR im Kontext des „Kalten Krieges“ zu befördern?
  8. Welche Verantwortung sieht die Landesregierung für den Bund unter Beachtung des Einigungsvertrages, wonach gemäß Artikel 35 die kulturelle Substanz des Beitrittsgebietes keinen Schaden nehmen dürfe und der Bund durchaus einzelne kulturelle Maßnahmen und Einrichtungen fördern könne?
  9. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um die Kooperation des Kunstarchivs mit polnischen Partnern, insbesondere mit dem „Muzeum Lubuskie im. Jana Dekerta w Gorzowie Wielkopolskim“, zu fördern und zu verstetigen?
  10. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur langfristigen institutionellen Förderung des Kunstarchivs Beeskow, auch unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsteilung mit dem „Kunstmuseum Dieselkraftwerk Cottbus“ und dem „Museum Junge Kunst Frankfurt/Oder“ oder eventuell in einer darüber hinausgehenden Form gemeinsamer Aufgabenerfüllung dieser drei Einrichtungen der bildenden Kunst im Land Brandenburg?

 

Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)