Kunst am Bau für das neue Landtagsgebäude in Potsdam

Kleine Anfrage vom 24. März 2011 (DS 5/2997)

Die Kunst- und Ausstattungskommission des Landtages Brandenburg hat ihre Arbeit aufgenommen, um entsprechend der Bundesrichtlinie „Kunst am Bau“, die auch für das Land Brandenburg gilt, ein Verfahren für den Neubau des Landtages Brandenburg durchzuführen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Regelungen des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werden beim Bau des neuen Landtagsgebäudes angewendet? Welche nicht und warum nicht?
  2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der eingeplanten Mittel, um „Kunst am Bau“ am gegenwärtig wohl prominentesten Bauvorhaben des Landes umzusetzen?
  3. Werden im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Neubaus die empfohlenen Richtwerte gemäß dem Leitfaden „Kunst am Bau“ des BMVBS eingehalten?
  4. In welchem Verhältnis stehen die geplanten Verfahrenskosten zum Gesamtbetrag für die Realisierung „Kunst am Bau“?
  5. Welche Position vertritt die Landesregierung zu den Forderungen und Vorschlägen des Brandenburgischen Verbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler,
    • das Verfahren „Kunst am Bau“ für den Neubau des Landtages Brandenburg noch konsequenter transparent und demokratisch nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) durchzuführen;
    • die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler nicht allein einem mit der Koordination beauftragten Büro zu überlassen, sondern nach fachlichen Gesichtspunkten paritätisch besetzte Beiräte damit zu beauftragen;
    • im Preisgericht eine Mehrheit der Fachleute (Künstlerinnen und Künstler, Kunstwissenschaftlerinnen und Kunstwissenschaftler sowie Kulturwissenschaftlerinnen und Kulturwissenschaftler) zu garantieren;
    • die Künstlerverbände in das Verfahren einzubeziehen?
  6. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, über das engere Verfahren „Kunst am Bau“ hinausgehend auch Kunstwerke aus dem Kunstarchiv Beeskow für die Innengestaltung des neuen Landtagsgebäudes zu verwenden?
    • Wäre diese Idee in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien zu realisieren?
    • Nach welchen Kriterien und von wem wäre dann die Auswahl zu treffen?
  7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem bisherigen Verlauf des Verfahrens „Kunst am Bau“ im Zusammenhang mit dem Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) für die Umsetzung des Vorhabens „Kunst am Bau“ am neuen Landtagsgebäude?

Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)