Kunst am Bau für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI)

Kleine Anfrage vom 29. November 2010 (DS 5/2377)

Der Flughafen Berlin Brandenburg International BBI ist ein gemeinsames Projekt des Bundes sowie der Bundesländer Berlin und Brandenburg, die zusammen Eigentümer und Gesellschafter der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) sind. Der Bund hat zwar im Jahre 2008 die Verhandlungsführung in dieser Angelegenheit übernommen, dennoch sind alle Bauherren verpflichtet, die Richtlinie „Kunst am Bau“ anzuwenden und einen bestimmten Anteil der Baukosten für Kunstwerke vorzusehen. Im Jahre 2005 hat sich der Bund einen Leitfaden für die Durchführung von Kunst-am-Bau-Maßnahmen gegeben und darin einen Anteil von 0,5 bis 1,5 Prozent der Baukosten für angemessen erklärt. Der Bund bekennt sich in diesem Leitfaden zu seiner baukulturellen Verantwortung. Das Land Brandenburg hat keine eigene Richtlinie „Kunst am Bau“ erlassen. Hier wird die Bundesrichtlinie angewendet, was sich bisher auch bewährt haben dürfte. Für ein solches Bauvorhaben wie dem BBI mit einer einmaligen Dimension und überregionalen Bedeutung dürfte besonders gelten, dass die Kunstwerke einen eigenständigen Beitrag zur Bauaufgabe darstellen sollten, der einen Bezug zur Architektur und Funktion des Bauwerkes herstellt, die Integration in die Umgebung beachtet sowie durch künstlerische Qualität und Aussagekraft beeindruckt. Keine Frage, dass im bisherigen Verfahren Wettbewerbsergebnisse vorgelegt werden konnten, die diesen Anforderungen in interessanter Weise entsprechen. Dennoch gab es erhebliche Probleme während des Verfahrens und fachlich wie politisch begründete Kritik mit Bezug auf die rechtliche und moralische Verantwortung von Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg für die Anwendung der geltenden Richtlinien „Kunst am Bau“.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

  1. Welchen Anteil hat das Land Brandenburg daran, dass entgegen ursprünglicher Absicht der Flughafengesellschaft Berlin-Schönefeld (FBS) doch noch ein Etat für Kunst am und im Flughafen vorgesehen wurde?
  2. Welche Regelungen des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werden beim Bau des Flughafens Berlin Brandenburg International angewendet? Welche nicht und warum nicht?
  3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass beim BBI nicht gilt, 0,5 Prozent von den etwa 2,7 Milliarden Euro Gesamtbaukosten für Kunst am Bau gemäß dem Leitfaden Kunst am Bau des BMVBS vom 24. August 2005 und weiterer Erlasse und Richtlinien zu verwenden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
  4. Hält es die Landesregierung nach wie vor für richtig, neben der Bundesrichtlinie „Kunst am Bau“ keine eigene Landesrichtlinie zu erlassen? Wenn ja, welche Gründe sprechen gegen eine Landesrichtlinie?
  5. Welchen Einfluss kann das Land Brandenburg als Eigentümer und Mitgesellschafter der Flughafengesellschaft Berlin-Schönefeld (FBS) geltend machen, um die in diesem Fall gültige Richtlinie „Kunst am Bau“ umzusetzen?
  6. Warum wurde der Vorschlag des Bundes, 3 Millionen Euro für Kunst am Bau vorzusehen, von den anderen Gesellschaftern nicht unterstützt?
  7. Welche Gründe sprachen dafür, das Angebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht anzunehmen, das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung mit der Abwicklung der Aufgabe Kunst am Bau beim Flughafen Berlin Brandenburg International zu betrauen, obwohl in der Vergangenheit mit diesem Amt bei ähnlichen Aufgaben gute Erfahrungen gemacht werden konnten?
  8. Welche Überlegungen führten dazu, die bisherige gute Praxis aufzugeben, nämlich keine im Kunsthandel tätige Einrichtung mit solchen Aufgaben zu betrauen, um mögliche Interessenverknüpfungen von vornherein auszuschließen?
  9. Wenn auch keine Anzeichen fachlicher Mängel vorzubringen sind, so stellt sich dennoch die Frage, ob die Landesregierung ausschließen kann, dass mit der Ausschreibung der Stelle eines Kurators und der Beauftragung der REALACE GmbH mit dieser Aufgabe Interessenkonflikte möglich sind. Welche Position hat die Landesregierung dazu?
  10. Warum wurden die Fachverbände (Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, Deutscher Künstlerbund) und der Sachverständigenrat Kunst am Bau beim Bundesministerium zwar marginal informiert, aber nicht in Überlegungen zur Form der Wettbewerbe, zur Besetzung der Jurys und zur Auswahl der einzelnen Orte beim BBI für Kunstwerke einbezogen?
  11. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Jury nur bei drei von sieben Wettbewerben eine Empfehlung geben konnte, so dass jetzt vier Wettbewerbe mit erneuten Kosten neu ausgeschrieben werden müssten?
  12. Stimmt es, dass die FBS lediglich nur noch drei Wettbewerbe ausschreiben möchte, weil der Wartebereich als Kunststandort entfallen soll? Welche Position vertritt die Landesregierung dazu?
  13. Welche Position vertritt die Landesregierung zu den Forderungen des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler,
    • a) der Empfehlung der Jury zu folgen und vier Wettbewerbe neu auszuschreiben,
    • b) zwei dieser Wettbewerbe als offen zweistufige Wettbewerbe auszuschreiben,
    • c) bei den Einladungswettbewerben mindestens jeweils zwölf Einladungen vorzusehen,
    • d) für diese Auswahl ein neues Gremium zu berufen, ebenso die Jury neu zu besetzen,
    • e) das ursprünglich vorgesehene Budget von 2 Millionen Euro so zu erhöhen, dass die zusätzlich anfallenden Kosten für die erneute Ausschreibung nicht zu Lasten der Kunst gehen und
    • f) die Gesamtsumme für Kunst am Bau der Bedeutung des Bauwerkes entsprechend angemessen zu erhöhen?
  14. Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung darauf, dass bei weiteren Bauten im Zusammenhang mit dem BBI (darunter auch Bauvorhaben im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaftsmodelle) die Richtlinie „Kunst am Bau“ angewendet wird?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)