Kultur fair fördern

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 25.06.2014

Die Kulturpolitische Gesellschaft erklärt in einer Pressemitteilung vom 12. Juni 2014, dass sie besorgt sei über die zunehmende Ungleichbehandlung von Förderempfängern im Kulturbereich. Diese führe zu prekären Lebenslagen bei kulturellen Akteuren. Vor allem freie Träger und insbesondere projektbezogen geförderte Einrichtungen und Vorhaben seien betroffen, weil die sich aus Tarifgründen ergebenden Mehrkosten nicht kompensiert werden könnten. Die Kulturpolitische Gesellschaft fordert deshalb Bund, Länder und Kommunen auf, dieses Problem in den Blick zu nehmen und mehr Fairness in der Kulturförderung walten zu lassen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

Welche Position vertritt die Landesregierung zu dem Vorwurf der Kulturpolitischen Gesellschaft, dass durch Ungleichbehandlung von Förderempfängern im Kulturbereich ein Zwei-Klassen-System in der Kultur entstehe?

 

Antwort der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

namens der Landesregierung beantworte ich Ihre mündliche anfrage wie folgt:

Das Land Brandenburg unterstützt über Projektmittel eine Vielzahl von Vohaben in den Bereichen Kultur und Kunst gerade bei den Freien Trägern: ob Ausstellungen in der Bildenden Kunst, Aufführungen von Freien Theatern, Musik- und Literaturveranstaltungen oder Projektarbeit in der Soziokultur.

Diese Förderungen sind freiwillige Leistungen des Landes, die durch das MWFK vergeben werden. Sie zielen auf in sich abgeschlossene, konkrete, kulturlle Projekte ab, die zeitlich befristet sind und die Umsetzung sowie die Erreichung eines vereinbarten Zuwendungszwecks zum Inhalt haben.

So liegt es zuerst in der Verantwortung der Antragstellenden, die tariflichen Rahenbedingungen zu gewährlieisten. Eine rechtliche Verpflichtung zum Ausgleich des aus Tarifabschlüssen resultierenden Finanzmehrbedarfs besteht nach dem Haushaltsgesetz 2013/14 nicht.

Dennoch verfolgt das MWFK seit 2012 mit seiner kulturpolitischen SStrategie auch das Ziel, die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen unter Berücksichtig der vom Fragesteller thematisierten Aspekte fair und transparent zu bewilligen.

Mit freundlichem Gruß

Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst

 

Frage des Abgeordneten und Antwort der Landesregierung als PDF-Datei

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)