Künstlernachlässe im Land Brandenburg

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 27.02.2014

Angesichts fehlender Strukturen zur Sicherung von Künstlernachlässen und für diese Aufgabe nicht ausreichender finanzieller und personeller Ausstattung der Landesmuseen für bildende Kunst steht die kunstinteressierte Öffentlichkeit vor dem Problem, wie Nachlässe herausragender bildender Künstlerinnen und Künstler des Landes Brandenburg bewahrt werden können. Zwar scheint mit dem ehemaligen Kreismuseum in Luckau sogar ein Depot für mögliche Nachlässe gefunden zu sein, auch werden unterschiedliche Konzepte diskutiert, wie die Aufgabe in Kooperation von Kommunen, Landkreisen und Landesebene unter Einbeziehung privaten bürgerschaftlichen Engagements gelöst werden kann, es bleibt jedoch die Frage, was herausragende Werke sind und welches Gremium dies beurteilen sollte. Die kulturpolitische Verantwortung des Landes ist gefragt.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um ihrer Verantwortung zur Sicherung herausragender Nachlässe von Künstlerinnen und Künstlern gerecht werden zu können?

 

Antwort der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,

namens der Landesregierung beantworte ich die mündlcihe Anfrage wie folgt: 

Das nachvollziehbare Interesse fast jedes Künstlers geht dahin, seine Werke als Nachlasss zusammengehalten, fachkundig verwahrt, präsentiert und wissenschaftlich bearbeitet zu wissen. Dabei ist aber jeder private Künstlernachlass einzeln zu betrachten, hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, der kunsthistorischen Bedeutung, des finanziellen Aufwandes einer wissenschaftlichen Aufarbeitung, der Veröffentlichung eines Werkverzeichnisses, der digitalen Erfassung und Pflege u.a.m. Die Einrichtung von Nachlass-Archiven ist zumeist auf Initiativen von regional orientierten Vereinen, Stiftungen und Institutseinbindungen zurückzuführen. Im Land Brandneburg gibt es bisher zwei Initiativen, die sich diesem Thema widmen.

Das MWFK ist seit 2012 mit den privaten Initaitven des Landes regelmäßig im Gespräch. Bisher ging es unter anderem darum, Zielsetzungen und Herangehensweisen zu benennen, um die Möglichkeiten einer Vernetzung der Initiativen im Land Brandenburg zu prüfen und um eine Einschätzung zur erforderlichen Nachhaltigkeit eines solchen Vorhabens vornehmen zu können. Die privaten Initiativen im Land Brandenburg verfügen bisher über keine breite Plattform, die die Arbeit der Initiativen auch finanziell mittragen könnte.

Die Kunstmuseen verfügen im Allgemeinen weder über die Mittel noch über die Archivflächen, um die Vielzahl privater Nachlässe zu betreuen. Daher können sie nur an der Überlassung von Einzelstücken oder allenfalls an Werkgruppen, aber selten an Gesamtnachlässen interessiert sein. Der Umgang mit privaten Künstlernachlässen wirft für Museen zudem unterschiedliche, komplizierte juristische und urheberrechtliche Fragen auf.

Die Landesregierung sieht, ebenso wie die weit überwiegende Mehrheit der anderen Bundesländer, im Rahmen der Kulturförderung unter den gegenwärtigen Bedingungen keine Möglichkeiten, Maßnahmen zur Aufarbeitung von privaten Künstlernachlässen im Land Brandenburg kontinuierlich finanziell zu unterstützen. Das MWFK hat 2013 eine Länderumfrage initiiert, um zu erfahren, ob und in welcher Form es Förderprogramme oder Maßnahmen in anderen Bundesländern gibt, um private Künstlernachlässe der Bildenden Kunst aufzuarbeiten, zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Auswertung hat ergeben, dass von 14 Bundesländern, die geantwortet haben, 13 Bundesländer keine Förderprogramme oder Maßnahmen zur Aufarbeitung von privaten Künstlernachlässen der Bildenden Kunst haben. Bisher arbeiten alle Archiv-Modelle oder Vereine ohne dauerhafte Landesförderung. Einzig das Saarland strebt eine institutionelle Förderung unter dem Dach der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz an. Bundesweit suchen Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen nach Strategien für den Umgang mit Künstlernachlässen. Am 14.09.2013 fand das Symposium "Kulturgut in Gefahr! Zukunftsfähige Konzepte für Künstlernachlässe" in Hamburg statt, an dem auch ein Vertreter des MWFK teilgenommen hat.

Es ist Aufgabe von Kunstsachverständigen, die Bedeutung eines Nachlasses zu beurteilen. Bei Projektanträgen an das Land werden diese durch das Fachreferat geprüft.

Das MWFK hat bisher im Rahmen der Projektförderung ausgewählte Einzelfallentscheidungen getroffen, wenn in der Aufarbeitung eines konkreten Künstlernachlasses ein erhebliches Landesinteresse besteht, beispielsweise im Rahmen der Unterstützung von Ausstellungsprojekten, die die Kritierien der kulturpolitischen Strategie des Landes erfüllen. In bedeutenden Einzelfällen wird das MWFK Anfragen von Einrichtungen oder Initiativen an potentielle Sponsoren positiv begleitend unterstützen. 

Es gibt Künstler des Landes, die bereits zu Lebzeiten eine große Bedeutung und einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt haben. Dazu gehört u.a. Kurt Mühlenhaupt. Deswegen fördert das MWFK im Rahmen seiner Projektförderung 2014 die Aufarbeitung des Kurt-Mühlenhaupt-Nachlasses und die Erarbeitung eines Teilnachlasses von Kurt Robbel mit finanziellen Mitteln.

Das Depot-Konzept in Luckau ist aus Sicht der Landesregierung eine erste Idee, für die bisher kein Finanzierungsplan und keine verlässlichen Aussagen zum Personalbedarf und zur Gewährleistung eines langfristigen Betriebs vorliegen. Zu diesem Thema ist für März 2014 ein Gespräch in Luckau anberaumt, an dem Vertreter des MWFK teilnehmen.

Mit freundlichem Gruß

Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst

 

Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)