Nicht gefragtes ingenieurtechnisches Wissen in Sachen Energiewende

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 27.02.2014

Durch Privatisierung und Umstrukturierung in der Energie- und Braunkohlenwirtschaft in der Niederlausitz nach 1990 mussten sich auch zahlreiche Ingenieurinnen und Ingenieure neu orientieren. Ihre Kompetenz ging teilweise verloren, weil sie in völlig neuen Tätigkeitsfeldern arbeiten oder arbeitslos wurden. Andere stellen ihr Wissen größtenteils ehrenamtlich unterschiedlichen Bürgerinitiativen, dem NABU, der Grünen Liga sowie auch Parteien und parteinahen Stiftungen zur Verfügung. Außerdem existieren mehrere kleine Ingenieurbüros, die sich u.a. mit Fragen der zu entwickelnden Speichertechnologie für Stromgewinnung aus Windkraft und Sonne, Seewassernutzung (Tagebauseen) und Bergbaufolgelandschaft, einschließlich der Risikobewertung, beschäftigen. Immer wieder beklagen sie, dass es nicht möglich sei, sich bei den Entscheidungsträgern ausreichendes Gehör zu verschaffen. Unklar ist, welche Stelle in der Landesregierung für diese Fragen zuständig ist. Bei entsprechenden Vorschlägen können diese Initiativen und Büros kaum mit Unterstützung, Rat oder gar finanzieller Förderung rechnen, selbst dann nicht, wenn Experten der LMBV zum Beispiel das Projekt „Energie aus Seewasser“ als sehr interessante Option zur Energiegewinnung bzw. Energienutzung bezeichnen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um bei der Lösung der in der Energiestrategie 2030 festgelegten Ziele auch das Wissen von kleineren lokalen Initiativen und Ingenieurbüros zu nutzen? 

 

Antwort des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

in Beantwortung ihrer o.a. Mündlichen Anfrage möchte ich eingangs darauf hinweisen, dass sich die Landesregierung über jeden Vorschlag freut, der einen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2030 leisten kann. Überlegungen, Ideen und Beiträge kleiner lokaler Initiativen und kleiner Ingenieurbüros sind hierbei ausdrücklich erwünscht.

Naturgemäß kann die Landesregierung aber nicht alle Initiativen und Inegnieurbüros in Brandenburg kennen. Folglich ist es zweckmäßig, dass diese Akteure auf die Landesregierung zugehen. Hinsichtlich der jeweiligen Ansprechpartner ergeht mein Hinweis, dass die Landesregierung zur Umsetzung der Ziele der Energiestrategie 2030 einen Katalog strategischer Maßnahmen beschlossen hat. Dieser Katalog ist öffentlich zugänglich und auch im Internet abrufbar.

Für die Umsetzung der einzelnen strategischen Maßnahmen sind verschiedene Landesressorts zuständig, wobei die Verantwortlichkeiten für jede einzelne Maßnahme im Katalog ausgewiesen sind.

Ich rege deshalb an, dass sich diejenigen, die bei der Umsetzung der Energiestrategie 2030 einen Beitrag leisten wollen, an das jeweils zuständige Ressort wenden.

Schon jetzt ist es im Übrigen bei der Landesregierung gängige Praxis, dass eingehende Vorschläge vondem jeweils zuständigen Ressort auf Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit geprüft werden.

Als Beispiel möchte ich auf Initiativen mit konkreten Projekten, wie Energie- und Wärmegenossenschaften verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Christoffers

 

Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)