Immaterielles Kulturerbe
Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 23.01.2014
Die Bundesrepublik Deutschland ist 2013 der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten und wird im Juni 2014 erstmals an der Generalversammlung der Vertragsstaaten in Paris teilnehmen. Bundesweit sind 128 Anträge auf Anerkennung als immaterielles Kulturerbe eingegangen. Bis April 2014 treffen die Bundesländer eine Vorauswahl, im September tagt das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission und Ende des Jahres ist mit den ersten Einträgen in die Liste der UNESCO zu rechnen. Für Brandenburg dürfte der länderübergreifende Antrag der Domowina – Bund Lausitzer Sorben e. V. von besonderer Bedeutung sein. Begleitet wird der Antragsprozess von einer fachlichen Debatte, die durchaus auch das Problematische des immateriellen Kulturerbes beleuchtet. Als Beispiel sei die Ausgabe 1/2014 der Zeitung des Deutschen Kulturrates „Politik & Kultur“ genannt, in der auch ein interessantes Gespräch mit Marie-Theres Albert, Expertin zu diesem Thema und Professorin an der BTU Cottbus-Senftenberg, veröffentlicht ist.
Ich frage die Landesregierung:
Nach welchen Kriterien trifft die Landesregierung die Vorauswahl, um dann diese Anträge auf Anerkennung als immaterielles Kulturerbe durch die UNESCO zu unterstützen?
Antwort der Landesregierung
vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)
- 140123_MdL-Dr-Hoffmann_MA_Immaterielles-Kulturerbe_Frage-Antwort.pdf PDF-Datei (1 MB)
