Anerkennung von in Brandenburg staatlich geprüften Heilerziehungspflegerinnen und Heilserziehungspflegern in anderen Bundesländern

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 14./15. November 2012

Zwar hat der zuständige Minister erst am 25. April 2012 umfassend und nicht zum ersten Mal auf eine Frage zur Anerkennung der Abschlüsse von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern in diesem Haus geantwortet. Dennoch sind Betroffene, wie Anfragen an mich zeigen, weiterhin verunsichert. So ist mir zum Beispiel ein Fall bekannt geworden, in dem eine in Brandenburg ausgebildete staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin diesen Abschluss als Fachkraft in der Altenpflege in Baden-Württemberg anerkannt bekam und in eine entsprechende Gehaltsklasse eingestuft wurde. Mit besten Arbeitszeugnissen wieder zurückgekehrt nach Brandenburg, wurde hier dieser brandenburgische Abschluss in der Altenpflege nicht mehr entsprechend anerkannt.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Schritte hält die Landesregierung für möglich, um zu einer einheitlichen Regelung der Anerkennung für staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger bundesweit zu kommen?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)