Möglicher Abriss des denkmalgeschützten „Generalshotels“ in Schönefeld

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 25. April 2012

Nach Presseberichten soll die Denkmalschutzbehörde des Landes Brandenburg den Abriss des unter Denkmalschutz stehenden sogenannten Generalshotels in Schönefeld abgelehnt haben. Trotzdem ist die Rede davon, dass der Abriss im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Flughafens letztlich genehmigt wurde. Unklar ist, ob dafür tatsächlich nachvollziehbare Gründe gelten können. Denn zu vermuten wäre auch, dass nach dem Motto „wo gehobelt wird, da fallen Späne“ verfahren wird.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Auffassung hat sie zum möglichen Abriss dieses denkmalgeschützten Gebäudes in Schönefeld?


Antwort von Herrn Minister Vogelsänger, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft

Mit dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss „Anlagen des Bundes“ vom 15. September 2011 wurde der Abriss des sogenannten„Generalshotels“ unter Beachtung der Auflagen der Denkmalschutzbehörden genehmigt.

Dem Erlass des Beschlusses vorausgegangen sind umfangreichste Abstimmungen mit allen Beteiligten und Betroffenen, insbesondere den Denkmalschutzbehörden.

Es wurden alle Möglichkeiten eines Erhalts des Gebäudes geprüft, unter anderem auch die Translozierung, das heißt die Verschiebung des Generalshotels an einen anderen Ort. Sie wurde jedoch im Ergebnis von den Denkmalschutzbehörden als nicht denkmalfachgerecht abgelehnt. Aufgrund der Situation des Gebäudes in zentraler Lage auf dem für die Anlagen des Bundes zur Verfügung stehenden Gelände ist der Abriss letztlich nicht zu vermeiden. Die Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und denen der Bundesregierung an einer effizienten und verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung der Repräsentanten des politischen und parlamentarischen Bereichs der Bundesrepublik ergab letztlich ein Überwiegen der Belange des Bundes. Der Regierungsflughafen trägt dem besonderen Verkehrsinteresse zur Sicherung der Funktion Berlins als Regierungssitz und Bundeshauptstadt Rechnung.

Trotzdem haben die Denkmalschutzbehörden mit ihren Auflagen sichergestellt, dass der Zeugniswert des Gebäudes nicht verloren geht, sondern durch eine entsprechende Dokumentation auch für die Zukunft erhalten bleibt. Dazu wurde insbesondere ein vor dem Abriss des Gebäudes durchzuführendes Forschungsprojekt zur Auflage gemacht, das dem Interesse der
wissenschaftlichen Aufarbeitung der mit dem Gebäude verbundenen Epoche Deutschlands (sowjetische Besatzungszeit und internationale Beziehungen bzw. die diplomatische Anerkennung der DDR) Rechnung trägt. Die Denkmalschutzbelange wurden somit umfassend berücksichtigt.


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)