Verwendung diakritischer Zeichen in elektronisch geführten Registern

Mündliche Anfrage zu den Landtagssitzungen am 12.-14. Dezember 2012

Im Land Brandenburg werden die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister bereits als elektronische Register geführt. Zudem findet eine länderübergreifende Vernetzung über das Registerportal statt. So ist eine komfortable, unaufwändige und bundesweit mögliche Einsichtnahme in die Register gegeben.

Unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes und zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten ist es bedeutsam, dass bei der Eintragung in die Register der Eigenname zum Beispiel auch auf Niedersorbisch Verwendung finden kann. Im Zuge der europäischen Freizügigkeit betrifft dies auch Polnisch oder andere osteuropäische Sprachen.


Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen hat das Land bereits ergriffen bzw. wird es ergreifen, um sorbischen/wendischen oder auch polnischen Vereinen und Unternehmen mit Sitz in Brandenburg die Eintragung in korrekter Schreibweise der Eigenbezeichnung, also auch unter Verwendung diakritischer Zeichen, in die elektronisch geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister zu ermöglichen?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)