Behandlung der Einwendungen zum Tagebau Welzow II

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 26./27. September 2012

Über vier Tage wurden in Cottbus in einem aufwendigen demokratischen Verfahren etwa 4800 Einwendungen zum geplanten Tagebau Welzow II verhandelt. Dabei war das Bemühen deutlich erkennbar, möglichst viele Initiativen, Vertreter öffentlicher Belange und Einzelpersonen zu Wort kommen zu lassen. Hervorzuheben ist auch, dass den Bedenken der Sorben/Wenden viel Raum gegeben wurde. Sichtbar wurden aber auch Unterschiede im Herangehen zwischen sächsischer und brandenburgischer Seite. Und an mehreren Punkten wurde darauf verwiesen, dass einige Bedenken lediglich von Experten bewertet werden könnten, die – so wurde ebenfalls deutlich – vor allem beim Braunkohleunternehmen selbst zu finden wären. Es entstand gelegentlich der Eindruck, dass Anliegen demokratisch legitimierter Bürgerinitiativen oder anerkannter Interessenvertretungen (zum Beispiel der Sorben/Wenden) sich letztlich ökonomischen Effektivitätskriterien und ingenieurtechnischer Rationalität unterordnen müssten.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass während der Veranstaltung zur Behandlung der Einwendungen gegen den Braunkohlenplanentwurf für den Tagebau  Welzow II der Eindruck entstand, dass lediglich Experten entscheiden könnten, ob dieses Vorhaben des Braunkohleunternehmens Vattenfall sinnvoll ist?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)