Entscheidung des Braunkohlenausschusses zum Tagebau Welzow (Wjelcej)

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 15.05.2014

Nicht genug damit, dass Landesbehörden und Minister während der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 28. April 2014 in Cottbus/Chóśebuz sich Partei ergreifend für Vattenfall an der Debatte um die Genehmigung des Tagebaues Welzow-Süd II beteiligten, es zeigten sich ebenfalls deutliche methodische und handwerkliche Mängel im Umgang mit den von Umweltministerium und Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten. So wurden nicht Bewertungen aus beiden Gutachten berücksichtigt, um tatsächlich auf der Grundlage aller für die anstehende Entscheidung relevanter Aspekte abschließend zu beraten, sondern es wurde eine Entweder-Oder-Entscheidungsfrage suggeriert, um festzulegen, welches Gutachten allein die Grundlage für alles weitere Vorgehen bilden solle. Damit war das Hirschhausen-Gutachten für den Braunkohlenausschuss erledigt.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

Warum haben Vertreter der Landesregierung ein Vorgehen widerspruchslos geduldet, das ein im Auftrag der Landesregierung erstelltes Gutachten als gegenstandslos für das weitere Genehmigungsverfahren einstuft, obwohl Umweltaspekte und die Ziele der so genannten Energiewende hierin stärker betont wurden?

 

Antwort des Ministers für Infrastruktur und Landwirtschaft

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

leider war aus zeitlichen Gründen die Beantwortung Ihrer o.g. Mündlichen Anfrage im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, daher antworte ich Ihnen nunmehr schriftlich wie folgt:

Das Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd, TA II läuft seit mehr als sechs Jahren und ist mit hoher Transparenz und einer umfänglichen Öffentlichkeitsbeteiligung geführt worden. Zwei Beteiligungsverfahren mit jeweils mehrtägigen Erörterungen, zahlreiche Sitzungen des Braunkohlenausschusses und Diskussionsrunden vor Ort belegen diesen Ansatz.

Im Ergebnis dieses Planverfahrens setzt sich der aktuelle Planentwurf im Rahmen der Planrechtfertigung (energiewirtschaftliche Notwendigkeit/Klimaschutzziele) eingehend auch mit den einzelnen Aspekten der vom Wirtschafts- und Umweltministerium jeweils in Auftrag gegebenen Gutachten auseinander. Dies war im Übrigen eine der Grundlagen für die Beschlussfassung des Braunkohlenausschusses am 28.04.2014.

Auch die von Ihnen angesprochene Thematik des Welzower Ortsteils Proschim () und seiner möglichen Abbaggerung ist im Rahmen der Planrechtfertigung (Alternativenprüfung) intensiv untersucht und bewertet worden. Dies kann ebenfalls den umfangreichen Ausführungen im Entwurf des Braunkohlenplanes entnommen werden. Sollte die Landesregierung im Sinne der Weiterführung des Welzower Tagebaus in den räumlichen Teilabschnitt II entscheiden und die anschließenden bergrechtlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren diesen Tagebau bestätigen, ist das Bergbauunternehmen im Übrigen gesetzlich verpflichtet, für einen angemessenen Ausgleich sorge zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger

 

Frage des Abgeordneten und Antwort der Landesregierung als PDF-Datei

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)