Brauchwasserversorgung für Gosda (Gozna)

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 26.06.2014

Der Ortsteil Gosda (Gozna) der Gemeinde Wiesengrund zählt ohne Zweifel zu den Tagebaurandbetroffenen, wenn auch der Begriff nicht besonders scharf unter dem Gesichtspunkt der Einklagbarkeit von Ansprüchen ist. Allerdings ist eindeutig, dass die Absenkung des Grundwassers und damit ein erschwerter Zugang zu Brauchwasser ursächlich mit dem Bergbau zu tun hat. Deshalb ist entsprechend geltender Gesetze und Verordnungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Gosda (Gozna) eine Nachsorge unter diesen Umständen gegebenenfalls selbst dauerhaft geboten. Bisher sah es so aus, dass sich die LMBV dieser Aufgabe im Interesse der Allgemeinheit stellt. Doch inzwischen hat sie die Brauchwasserversorgung in bisheriger Form beendet.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

Wie bewertet die Landesregierung diesen Konflikt zwischen Gosda (Gozna) und LMBV um die Brauchwasserversorgung?

 

Antwort des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die stark ausgetrockneten Böden im Ort Gosda des Landkreises Spree-Neiße werden seit Jahrzehnten über eine eigene Brauchwasseranlage versorgt. Infolge der Grundwasserabsenkung durch den Tagebau Jänschwalde sind die im Randbereich des Südrandschlauches der Ortslage Klinge befindlichen Torfteiche trockengefallen. Zum Ausgleich des dadurch beeinträchtigten Wasserhaushaltes wur-de eine Brauchwasserversorgungsanlage durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungs-gesellschaft mbH (LMBV) errichtet, welche die Teiche versorgt. Die LMBV ist kein territoriales Wasserver- und Entsorgungsunternehmen, hat sich jedoch vertraglich bereit erklärt, neben der Bespannung der Teiche auch die Wasserversorgung für landwirtschaftliche Nutzflächen und Gärten der Gemeinde Wiesengrund/OT Gosda mit Brauchwasser für einen begrenzten Zeitraum zu übernehmen. Derzeit wird kulanterweise die Brauchwasserversorgung durch die LMBV noch sichergestellt, auch wenn hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für den Klinger See wird zurzeit durch das LBGR geführt. Unter anderem wird hierbei über erforderliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Vorhabens (insbesondere den sich einstellenden stationären Grundwasserstand) entschieden werden. Hierbei werden insbesondere die Erfordernisse sinnvoller Schutzmaßnahmen für die Klinger Teiche oder angemessene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Hinblick auf ein mögliches Trockenfallen im Zusammenhang mit der Herstellung des Klinger Sees betrachtet werden.

Dies wurde der Gemeinde und der LMBV durch das PBGR mitgeteilt. Hiergegen sind beim LBGR Widersprüche anhängig. Das heißt, der Ausgang des Verfahrens bleibt zunächst abzuwarten.

Aktuell erfolgt durch die LMBV, bzw. durch die durch sie beauftragte Firma GICON, die Erfassung von schützenswerten Arten und Biotopen an den Klinger Teichen. Dies soll als Entscheidungsgrundlage diesen, inwiefern eine Bespannung der Teiche eingestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Christoffers

 

Frage des Abgeordneten und Antwort der Landesregierung als PDF-Datei

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)