Ausgestaltung des § 4 des Verwaltungsabkommens Bergbausanierung ab 2013

Kleine Anfrage vom 10. November 2011 (DS 5/4262)

In der Lausitz verfolgen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie vom Bergbau und von der Bergbausanierung Betroffene mit großem Interesse jede Nachricht, die sich mit dem Verhandlungsstand des zwischen Bundesregierung, den Bergbauländern sowie der LMBV neu zu fassenden Verwaltungsabkommens Bergbausanierung beschäftigt, das ab 2013 gelten soll. Angesichts der Größe der Aufgabe sowie unvorhergesehener Probleme im Sanierungsgebiet und darüber hinaus sowie der gegenwärtigen Haushaltssituation im Land Brandenburg haben sich Lausitzer Landtagsabgeordnete während einer Beratung mit dem Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft am 8. April 2011 in Welzow dazu bekannt, die Landesregierung bei dieser Aufgabe zu unterstützen und den Prozess kritisch zu begleiten. Unter dem Gesichtspunkt der Regionalentwicklung stellt der § 4 (in der gegenwärtigen Fassung des Verwaltungsabkommens) eine besondere Herausforderung dar, da es hier um die Erhöhung der Folgenutzungsstands und der Gefahrenabwehr geht und die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Januar 2010 noch einmal klarstellte, dass hierfür ausschließlich die Bergbauländer selbst verantwortlich sind (Drucksache 17/469).

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Auf Grundlage welcher Prämissen verhandelt die brandenburgische Landesregierung mit der Bundesregierung über die weitere Ausgestaltung des § 4 des zukünftigen Verwaltungsabkommens?
  2. In welchem Verhältnis sind nach Auffassung der Landesregierung die zwei Schwerpunkte a) Erhöhung der Folgenutzungsstandards und b) Gefahrenabwehr zu gestalten
    • in längerfristig zu erarbeitenden Konzeptionen,
    • in der finanziellen Ausstattung und
    • im Text des Verwaltungsabkommens selbst?
  3. Sieht die Landesregierung angesichts der neuen Probleme (Grundwasseranstieg, Fließrutschungen, besonders hohe Erwartungen der Tourismuswirtschaft „Lausitzer Seenland“ usw.) Änderungsbedarf dahingehend, dass die bisherige Verantwortung für die Folgenutzungsstandards ausschließlich bei den Braunkohleländern lag?
  4. Wie sieht die Landesregierung die Zukunft der LMBV insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Aufgabenerweiterung, die über Bergbausanierung hinausgeht und auch Gefahrenabwehr umfasst, die ursächlich nichts mit den in den bisherigen Verwaltungsabkommen definierten Tätigkeitsfeldern zu tun hat?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)