Anliegeranteil bei Straßenausbau

Mündliche Anfrage zur Landtagssitzung am 14./15. November 2012

In vielen Kommunen des Landes gibt es immer wieder Ärger, wenn Anlieger über die Höhe ihres Anteiles zur Finanzierung des Straßenausbaus informiert werden. Manchmal können Anlieger auch nicht verstehen, warum ihre Beteiligung am gesamten Ablauf nicht besser gestaltet werden kann oder auch die Überweisung des Anliegeranteils bei Bedarf nicht einvernehmlich als Ratenzahlung vereinbart wird. In Ruhland zum Beispiel bekamen Bürgerinnen und Bürger die Antwort, dass ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Ratenzahlung nicht erlauben würde. Damit aber könnten zusätzliche Härten und Konflikte entstehen, die bei bürgerfreundlichem Handeln der Verwaltung leicht vermieden werden können.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Position vertritt die Landesregierung zu diesem Problem?


Antwort der Landesregierung

vom 12. Juli 2010 (DS 5/1629)