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Kleine Anfrage Nr. 608: Mehrgenerationenhäuser im Land Brandenburg (DS 5/1394)

Für Menschen verschiedenen Lebensalters bieten die Mehrgenerationenhäuser Raum, sich ungezwungen zu begegnen und gegenseitig von den jeweiligen Kompetenzen der anderen zu profitieren. Sie sind zu offenen Orten geworden, an denen gegenseitiger Austausch von Jung und Alt und Unterstützung von Familien neu gelebt wird. Viele Mehrgenerationenhäuser vernetzen Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen in den jeweiligen Regionen. Dort treffen sich Angebot und Nachfrage. Es sind generationenübergreifende Netzwerke entstanden, in die sich jeder und jede mit den persönlichen Fähigkeiten einbringen kann. An diesen Netzwerken, diesen bunten Marktplätzen von Dienstleistungen um das Mehrgenerationenhaus herum, beteiligen sich Schulen, soziale Vereine, Bibliotheken, Feuerwehren und andere kommunale Einrichtungen. In einem Mehrgenerationenhaus arbeiten Freiwillige und professionelle Kräfte eng zusammen. Sie werden durch unterschiedliche Arbeitsfördermaßnahmen wie zum Beispiel Kommunalkombi unterstützt. So kann geboten werden, was vor Ort auch tatsächlich benötigt wird. Auf diese Weise bieten Mehrgenerationenhäuser oft erfolgreich ein Forum, in dem private und freiwillige Initiativen mit staatlichen Leistungen verbunden sind. Es geht auf die unterschiedlichen Bedürfnisse
der Generationen und auf den Bedarf vor Ort ein. Sie sind in vielen Regionen unverzichtbar geworden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser gibt es 2 ½ Jahre nach Beginn des Bundesprojektes Mehrgenerationenhaus im Land Brandenburg? (Um Aufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Trägern wird gebeten.)
  2. Wie viele Mehrgenerationenhäuser haben das Projekt vorzeitig beendet? Welche Gründe gab es dafür im Einzelnen?
  3. Werden auch heute noch Anträge von Einrichtungen, in das Mehrgenerationenhausprojekt neu aufgenommen zu werden, bewilligt?
  4. Welche Maßnahmen kann die Landesregierung ergreifen, wenn insbesondere eine Kommune sich gezwungen sieht, die finanzielle Unterstützung für ein Mehrgenerationenhaus zu kürzen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung das Bundesprojekt Mehrgenerationenhäuser und die Arbeit der einzelnen beteiligten Einrichtungen im Land generell?
  6. Welche Meinung hat die Landesregierung zu Vorstellungen, nach Beendigung des auf fünf Jahre angelegten Projektes den bis dahin beteiligten Einrichtungen auch den Namen „Mehrgenerationenhaus“ zu versagen?
  7. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, damit das Mehrgenerationenhausprojekt über 2013 hinaus gefördert und möglichst verstetigt werden kann?


Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (DS 5/1629)

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ist sowohl Initiator als auch Betreiber des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhaus. Das Land Brandenburg war an der Vorbereitung und an der konzeptionellen Entwicklung nicht und an der Auswahl der Standorte nur teilweise beratend beteiligt.

1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser gibt es 2 ½ Jahre nach Beginn des Bundesprojektes Mehrgenerationenhaus im Land Brandenburg? (Um Aufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Trägern wird gebeten.)

Im Land Brandenburg gibt es derzeit 28 Mehrgenerationenhäuser, die im Rahmen des Bundesprojektes Mehrgenerationenhäuser gefördert werden. Die Aufstellung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und nach Trägern ist in der Anlage beigefügt. Weitere Mehrgenerationenhäuser wurden von den Kommunen gegründet und gefördert, wie z. B. in Kyritz. Diesbezüglich liegt keine Gesamtübersicht vor.

2. Wie viele Mehrgenerationenhäuser haben das Projekt vorzeitig beendet? Welche Gründe gab es dafür im Einzelnen?

Nach Aussage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat von den 28 Mehrgenerationenhäusern keine Einrichtung das Projekt vorzeitig beendet. Das Mehrgenerationenhaus in Senftenberg (lfd. Nr. 12 der Anlage zu Frage 1) hat Insolvenz angemeldet. Gegenwärtig erfolgt die Klärung der Übernahme durch einen anderen Träger.

3. Werden auch heute noch Anträge von Einrichtungen, in das Mehrgenerationenhausprojekt neu aufgenommen zu werden, bewilligt?. 

Derzeit werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Anträge von Einrichtungen, in das Mehrgenerationenhausprojekt neu aufgenommen zu werden, bewilligt.

4. Welche Maßnahmen kann die Landesregierung ergreifen, wenn insbesondere eine Kommune sich gezwungen sieht, die finanzielle Unterstützung für ein Mehrgenerationenhaus zu kürzen?

Die Übernahme der Kosten, die von der Kommune getragen wurden, durch das Land ist nicht möglich, da die Verantwortung in Bezug auf die Förderpraxis der Mehrgenerationenhäuser der Bund trägt und für die weitere laufende Förderung durch das Land Brandenburg nach Beendigung der Bundesförderung in Form einer Verlängerung des Aktionsprogrammes des Bundes den Ressorts keine Ressourcen zur Verfügung stehen. In Bezug auf die Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Unterstützung der Bundesförderung wird jeder Antrag von den beteiligten Ressorts gleichbehandelt, so auch von den Mehrgenerationenhäusern und im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme bzw. -richtlinien individuell geprüft und entschieden.

5. Wie bewertet die Landesregierung das Bundesprojekt Mehrgenerationenhäuser und die Arbeit der einzelnen beteiligten Einrichtungen im Land generell? 

Das Bundesprojekt Mehrgenerationenhäuser wird im Grundsatz durch die Landeregierung positiv bewertet. Die jeweiligen Konzepte liegen nicht vor. Zusammen mit den Lokalen Bündnissen für Familie, den Netzwerken Gesunde Kinder, den Eltern-Kind-Zentren und den Eltern-Kind-Gruppen leisten auch die Mehrgenerationenhäuser einen positiven Beitrag zur Unterstützung von Familien, Kindern und Senioren und zum Zusammenleben der Generationen in den Regionen.

6. Welche Meinung hat die Landesregierung zu Vorstellungen, nach Beendigung des auf fünf Jahre angelegten Projektes den bis dahin beteiligten Einrichtungen auch den Namen „Mehrgenerationenhaus“ zu versagen?

Vorstellungen, nach Beendigung des auf fünf Jahre angelegten Projektes den bis dahin beteiligten Einrichtungen auch den Namen „Mehrgenerationenhaus“ zu versagen, sind der Landesregierung nicht bekannt. Eine Versagung des Namens „Mehrgenerationenhaus“ ist aus Sicht der Landesregierung nicht nachvollziehbar, da sich der Name seit Beginn des Aktionsprogramms verstetigt hat.

7. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, damit das Mehrgenerationenhausprojekt über 2013 hinaus gefördert und möglichst verstetigt werden kann?

Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

[Zur Ansicht der Anlage bitte auf den Download klicken.]

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