Nebentätigkeiten

  • neben der Tätigkeit als Abgeordneter der Landtags Brandenburg hat Gerd-Rüdiger Hoffmann keinen weiteren Beruf ausgeübt
  • im Sinne des § 30 Abgeordnetengesetz bestanden keine mit einem Entgelt verbundenen Nebentätigkeiten bzw. Mitgliedschaften in Vereinen, Vereinigungen, Stiftungen und Vorständen

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Landtags Brandenburg (Abgeordnetengesetz - AbgG)